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Justiz-Support beim “Sturm 34“? – Update einer Zwischenbilanz

Mittweida/Chemnitz/Dresden. Zum wiederholten Mal glänzen die staatlichen Rechtsorgane im Zuge der justiziablen Verfahren gegen die rechtsextreme Kameradschaft nicht gerade mit Professionalität – Eine mittlerweile fast schon unendlich peinliche Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat bisher insgesamt 54 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der verbotenen Neonazi-Kameradschaft Sturm 34 geführt. Am 28. November ist vor dem Chemnitzer Amtsgericht der Prozess gegen den als einen der führenden Köpfe des Sturm 34 geltenden Tom Woost ausgesetzt worden – und das nunmehr nicht zum ersten Mal. Der Grund für diese Verfahrensunterbrechung wird offiziell damit begründet, dass dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zur aktuellen Verhandlung gegen Woost nicht alle relevanten Ermittlungsakten vorlagen.

Der in dem Fall amtierende Verteidiger, Hansjörg Elbs, hatte diesbezüglich geltend gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach der Anklageerhebung durch die Chemnitzer Staatsanwaltschaft weiterhin gegen seinen Mandanten ermittelt hatte, die Resultate dieser Ermittlungen allerdings bislang nicht allen Prozessbeteiligten zugänglich seien. “Ich fühle mich vom Staatsschutz vereimert“, erklärte Elbs gegenüber der Sächsischen Zeitung.

Die Dresdner Morgenpost berichtet darüber hinaus, dass ein Staatsschutz-Beamter während der Zeugenanhörung vor dem Amtsgericht Chemnitz einräumte, die im Februar 2006 bei einem Angriff auf eine Schülergruppe verwendete “mögliche Tatwaffe, eine zerbrochene Flasche“ wäre “erst zwei Tage nach der Tat“ gesichert worden. Zitat der Aussage: “Spuren waren da aber keine mehr, da war viel Schneematsch.“ Zudem lauschte ein als Zeuge geladener Polizist aus Mittweida während der laufenden Chemnitzer Verhandlung im Zuschauerraum seiner anberaumten Vernehmung vorausgehenden Aussagen anderer Zeugen – sogar in nachmittäglichen TV-Gerichtssoaps wird so etwas anders gehandhabt. Mithin konnte der Polizist zu Protokoll geben, an besagtem 16. Februar von seiner Einsatzleitung lieber in das nicht gerade unmittelbar nahe Frankenberg – “zu einem unzulässigen Lärm“ – beordert worden zu sein, statt den militanten Übergriff in Mittweida näher untersuchen zu können.

Bereits Ende Oktober des Jahres musste in Folge einer Justiz-Panne die Hauptverhandlung gegen Woost “wegen eines Verfahrensfehlers“ ausgesetzt werden. Erstaunlich ist es mithin, dass Dresdner Ermittlungsakten dem aktuellen Verfahren – so dem Chemnitzer Gericht offenbar weniger als mehr vorliegend – nicht entsprechend zugeordnet werden konnten. “Es ist schon skandalös, dass das erst jetzt auffällt“, attestierte erst kürzlich Amal-Sachsen die bis dato diesbezüglich bekannt gewordene – eher unprofessionell anmutende – Verfahrensweise der sächsischen Justiz.

Der Prozess gegen Tom Woost wird am 7. Dezember fortgesetzt. “In der Pressestelle des Amtsgerichts wagt man inzwischen keine Prognose mehr, ob es dann ein Urteil geben wird“ (freiepresse.de).

[Dieser Artikel wurde am 29. November 2007 bei redok veröffentlicht.]