Bei einem bundesweit bisher einmaligen Polizeieinsatz wird in Dresden ein Kind als Druckmittel für die Abschiebung der Mutter benutzt
Es liest sich durchaus wie aus einem Drehbuch zu einem unterklassigen Fernseh-Krimi, was sich am 6. März im Dresdner Stadtteil Gorbitz abspielte. Das Szenario: Kurz nach 8 Uhr fahren zwei Streifenwagen im Limbacher Weg vor, zwei uniformierte Polizeibeamtinnen betreten die dortige Kindertagesstätte OUTLAW und verlangen die Herausgabe eines 3-jährigen Angolaners. Als Begründung stellt sich später heraus, dass man über das Kind der im April 2001 in die Bundesrepublik eingereisten Mutter habhaft werden wollte. Deren Asylantrag war im Oktober 2002, für ihren Sohn im Juni 2004, abgelehnt und letztlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember 2004 mangels erkennbarer Abschiebehindernisse rechtskräftig beschieden worden.
Nach dem sich die Erzieher des OUTLAW zunächst weigerten, den Jungen herauszugeben, wurde zusätzliche polizeiliche Verstärkung angefordert. Schließlich gestattete die Polizei wenigstens, dass eine Vertrauensperson den Jungen im Streifenwagen zum Kinder- und Jugendnotdienst begleiten darf. Stunden später wurde dann das Kind mit der lapidaren Bemerkung “Der hat jetzt Hunger“ wieder in die Kindertagesstätte zurück gebracht. “Noch ist unklar, was tatsächlich in der Zwischenzeit passiert war“, stellte die Sächsische Zeitung am nächsten Tag eine der offenen Fragen zu den Geschehnissen. Die Vorwürfe gegen das Vorgehen der Polizei reichen mittlerweile von “Entführung“ bis “Geiselhaft“.
Vor dem Jugendhilfeausschuss des Dresdner Stadtrates verteidigte Oberbürgermeister Roßberg (FDP) den Einsatz der Polizei. Jugendamtsleiter Lippmann versprach eine Aufklärung der Vorgänge. Die sächsische Ausländerbeauftragte de Haas (CDU) erklärte: “Die Menschenwürde ist ein unantastbares Gut und bestimmt jedes polizeiliche Handeln.“ Darüber hinaus, so de Haas weiter, müsse gerade bei Kindern im Zweifel das Interesse an einer schnellen Abschiebung hinter dem Kindeswohl zurückstehen. Mutter und Kind sind jedenfalls nach den Ereignissen erst einmal verschwunden.
Die Staatsanwaltschaft untersucht nunmehr, ob sich die Polizeibeamten und deren Vorgesetzte wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung oder auch erpresserischen Menschenraubs vor Gericht verantworten müssen. “Das war keine Meisterleistung polizeilichen Handelns, wir haben sehr unglücklich agiert“, offenbarte ein Sprecher der Polizeidirektion Dresden. Gleichzeitig wird wie entschuldigend betont, dass die Polizei lediglich als “Vollzugshilfe“ für die ZAB tätig geworden sei, weil die Frau ihren Abschiebebescheid ignoriert habe.
[Dieser Artikel wurde am 19. März 2006 bei Telepolis veröffentlicht.]