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Dynamo Dresden: Sprecher Buschmann bröckelt peinlich

Um das imaginäre Sommerloch ein wenig zu füllen, lassen sich einige schon einmal einiges einfallen. Auch wenn dabei eine Taxi-Droschke unappetitlich ein wenig gefüllt und hernach das Ganze hinterher fast noch unappetitlicher vor Gericht verhandelt wird.

Es kann ja mal vorkommen, dass man nach einer wohlfeinen Feier in einer wie auch immer gearteten gastronomischen Einrichtung den Weg zur anvisierten Schlafstätte unter Hilfenahme eines Taxigefährts zurück zu legen gedenkt, zumal wenn vielleicht die Fortbewegung auf den eigenen Füßen durch “1,5 Promille“ intus leicht beeinträchtigt ist, aber sei’s drum. Dass Taxi-Fahrer es aber äußerst ungern haben, wenn ihnen ihre Droschke dabei mit Speise- oder Getränkeresten vollgebröckelt wird – und zudem das Verursacherprinzip bei etwaigen Magenretouren ins Fahrzeuginnere durchaus landläufige Anwendung findet – dürfte nicht nur in der sächsischen Landeshauptstadt wie ein in den Rinnstein gemeißelter Kodex bekannt sein.

Nun gut, so eine Retour des Mageninhaltes kann schon mal passieren, sei’s drum – auch circa “300 Meter“ vor dem eigentlichen Transportende. Dann hilft der entsprechende Hinweis des Chauffeurs vor Fahrtantritt gleichfalls nicht mehr in diesem Augenblick, es passiert einfach, warum auch immer.

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(MoPo Dresden, Ausschnitt Titelseite vom 2. Juli 2013)

Im Juli 2012 soll im nächtlichen Dresden bei einem solchen Malheur zwar viel des mageninhaltlichen Retourgemisches aus dem Auto-Fenster gegangen sein, “aber es war eine Riesensauerei“, so der Droschkenkutscher, “der für Reinigung und Verdienstausfall 250 Euro“ damals umgehend bei seinem Fahrgast geltend machen wollte. “Da mir der Betrag zu hoch schien, lief ich einfach weg“, sagte jener jetzt rund ein Jahr später vor dem Dresdner Amtsgericht aus. Beim vorjährlichen Handgemenge während der wohl durchaus tumultartigen Verfolgung des flüchtenden Fahrgastes sei dieser laut Anklage durch den Taxi-Fahrer bedroht worden. Das geforderte Geld erhielt der Chauffeur jedenfalls.

Einen Tag später erfolgte dann die Anzeige gegen den Fahrer, nach Darstellung des Klägers allerdings nur um prüfen zu lassen, “ob die 250 Euro nicht zu hoch gegriffen sind“. “Ich sehe hier zwei Männer, die nie aneinandergeraten wären, wenn Sie nicht einen über den Durst getrunken hätten!“, rüffelte daraufhin aktuell die Richterin des Verfahrens den durchaus renitenten Droschkenbenutzer aus jener Nacht. Das Verfahren gegen den Taxi-Fahrer wurde – unter Auflage der Zahlung von 250 Euro an einen gemeinnütziger Verein – eingestellt.

“(…) Klassisches Eigentor! Henry Buschmann (30) sorgt als Pressesprecher von Dynamo Dresden für ein sauberes Bild des Vereins. Aber nach einer ’unsauberen’ Taxifahrt zeigte Buschmann den Droschkenkutscher an. Und fand sich deshalb [am 1. Juli] in einem peinlichen Prozess am Amtsgericht wieder (…)“

[Dresdner Morgenpost (alle Zitate), 2. Juli 2013]

[Dieser Artikel wurde am 2. Juli 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

MedienScreen # 27 [Dynamo Dresden – Ein morbider Verein?]

[Fundstück] Marco Nehmer, “Dresden: Weiter Streitigkeiten im Verein – Aufsichtsratsmitglied: ’Der Verein ist krank’“, spox.com, 17. Juni 2013 –

(…) Bei Zweitligist Dynamo Dresden hängt trotz des Klassenerhalts in der Relegation der Haussegen schief. Diskussionen um Trainer Peter Pacult, Fan-Probleme und die brenzlige Finanzlage sind nur dabei nur die oberflächlichen Gründe. Doch auch hinter den Kulissen rumort es bei Dynamo (…)

“Der Verein ist in sich krank“, wird Thomas Dathe am Montag [17. Juni] im Kicker zitiert. Der Unternehmer, eines von insgesamt neun Aufsichtsratsmitgliedern, ist besorgt um die sportliche Handlungsfähigkeit beim ostdeutschen Traditionsklub: “Im Verein steckt ein Virus, der entfernt werden muss.“

Hintergrund ist die Vereinssatzung, die dem Aufsichtsrat weitreichende Befugnisse auf operativer Ebene zuspricht. Diese sind die Konsequenz aus der Dynamo-Ära von Rolf-Jürgen Otto (…)

(…) “Der Verein ist sich in den letzten 20 Jahren immer im Weg gestanden“, beschreibt Aufsichtsratschef Thomas Bohn dem Kicker die Situation. Von Intrigen und dem Geltungsbedürfnis der Mitglieder des Gremiums ist dabei die Rede. Die derzeitige Situation hat das Fass dem Anschein nach zum Überlaufen gebracht.

“Unsere Außendarstellung in den letzten Wochen war eine Katastrophe“, so Bohn (…)

[Dieser Beitrag wurde am 17. Juni 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]

DFB-Pokal, Dynamo Dresden

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegen (Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen).

Die SG Dynamo Dresden (SGD) kündigte nachfolgend an, in den Vereinsgremien das diesbezüglich weitere Vorgehen zu prüfen. “Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten“, ließ die Sächsische Zeitung ihren Sport-Reporter Sven Geisler am 15. Mai dahingehend kommentieren.

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(Foto: O.M.)

Der weitere Vorgang – so aktuell die Sächsische Zeitung nunmehr am 15. Juni dieses Jahres – war wohl einer “mit höchster Geheimhaltungsstufe“. Denn, “dass Dynamo Dresden vor einigen Tagen einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main gestellt hatte, wollte der Verein der Öffentlichkeit nicht mitteilen (…) Erst der Fußballbund veröffentlichte am Freitag [14. Juni] den Beschluss des Gerichts und sparte in einer Pressemitteilung nicht mit Kritik an den Schwarz-Gelben“ –

(…) Dynamo Dresden ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main eine Einstweilige Verfügung gegen den Ausschluss aus dem DFB-Pokal in der Saison 2013/2014 zu erwirken.

Der Verein wollte unter Einschaltung der staatlichen Gerichtsbarkeit erzwingen, entgegen den Entscheidungen der Sportgerichtsinstanzen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des Ständigen neutralen Schiedsgerichts zur Auslosung des DFB-Pokals zugelassen zu werden und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Das OLG hat den Antrag von Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen und dem Verein bei einem Gegenstandswert von 130.000 Euro die Kosten des Verfahrens auferlegt (…)

Dr. Rainer Koch, DFB-Vizepräsident für Rechts- und Satzungsfragen, begrüßt die klare Begründung des Oberlandesgerichts: “Das OLG verweist auf die abschließende Zuständigkeit unserer unabhängigen Sportgerichtsbarkeit sowie des Ständigen neutralen Schiedsgerichts und lehnt eine eigene Entscheidungsmöglichkeit zu Recht ab. Auch Dynamo Dresden, das den DFB vorab über die Anrufung des OLG Frankfurt nicht in Kenntnis gesetzt hat, sollte verstehen, dass ein geregelter Spielbetrieb nicht durchführbar wäre, wenn solche Fragen durch Ordentliche Gerichte aufgearbeitet und entschieden werden müssten. Ohne die Akzeptanz der Sport- und Schiedsgerichtsbarkeit gäbe es im deutschen Fußball keinen gesicherten Wettbewerb mehr. Es ist deshalb zu hoffen, dass deren Entscheidungen nunmehr auch von Dynamo Dresden akzeptiert werden.“ [dfb.de, 14. Juni 2013]

Gleichwohl scheint die Vereinsführung der SGD den nächsten juristischen Schritt zu planen. “Wie Dresdens Geschäftsführer Christian Müller am Freitag [14. Juni] betonte, glaube man, dass ’ein Antrag auf Aufhebung im Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht Aussicht auf Erfolg haben könnte.’ Darüber würden die Gremien des Vereins in Kürze entscheiden“, berichtete jedenfalls rp-online.de (14. Juni). “Wie der Verein in einer Pressemitteilung erklärte, behält sich der Verein vor, weiter vor dem Zivilgericht zu kämpfen“ (mdr.de, 14. Juni).

Dynamo Dresden würde also unter Umständen ferner gegen eine gängige Rechtsprechung – das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung – juristisch ankämpfen. “Dies könnte noch mehrere Gerichte beschäftigen. Und Jahre dauern“ (Sächsische Zeitung, 15. Juni).

Am 15. Juni wird frühabends die erste Hauptrunde um den DFB-Pokal 2013/2014 in der ARD-Sportschau ausgelost.

[Dieser Artikel wurde am 15. Juni 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Dynamo Dresden versus freie Berichterstattung

Für das Relegationsrückspiel am 28. Mai dieses Jahres um den letztendlichen Verbleib beziehungsweise Aufstieg in die 2. Bundesliga zwischen Dynamo Dresden und VfL Osnabrück beantragte ein Redakteur von Ostfussball.com am 21. Mai frist- und formgerecht die Akkreditierung bei der für dieses Spiel zuständigen Pressestelle des Dresdner Vereins.

Auf dieses Akkreditierungsersuchen reagierte Henry Buschmann fast umgehend und erklärte in seiner Funktion als Pressesprecher der SG Dynamo Dresden (SGD): “(…) hiermit erteile ich Ihrer Akkreditierungsanfrage eine Absage. Ich habe Ihnen die Gründe ja bereits vor fast eineinhalb Jahren mitgeteilt, diese haben Sie in 2011 in einem Blog öffentlich thematisiert. Entgegen Ihrer Behauptung hatte ich mich damals sogar mit einem Telefonanruf persönlich an Sie gewendet (…)“ und verblieb abschließend via E-Mail mit “Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag“.

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(SGD, Einbahnstraße Pressefreiheit? – Foto: O.M.)

Bei dem von Herrn Buschmann am 21. Mai 2013 erwähnten so genannten “Blog“ – von ihm gleichfalls selbst in seiner E-Mail verlinkt – handelt es sich um einen Beitrag auf Ostfussball.com vom 14. August 2011 unter der Headline Offener Brief an Dynamo Dresden. Der von Buschmann ins Spiel gebrachte Telefonanruf fand erst deutlich nach der Veröffentlichung besagten Briefes statt.

Vom damaligen Telefonat sind dem Redakteur von Ostfussball.com aus dem von beiden Seiten durchaus emotional angehaucht geführten Gespräch zumindest noch die sinngemäßen Aussagen von Herrn Buschmann erinnerlich, die sich auf den angeblich falschen Presseausweis seitens des DPV für Akkreditierungen unter dem Einflussbereich der DFL bezogen und dann – auf entgegnenden Widerspruch seitens Ostfussball.com mit Hinweis auf die Pressefreiheit – schlussendlich die Ansage, Ostfussball.com würde von ihm, Henry Buschmann, nie wieder eine Akkreditierung erhalten. Darüber hinaus echauffierte sich Buschmann über die Verteilung des Briefes von Ostfussball.com an mehrere Gremien des Dresdner Vereins. Warum Herr Buschmann so reagierte, wie er im August 2011 agierte – mit Verlaub, wenig professionell – wird für ihn wohl seine Gründe gehabt haben, sei’s ’drum. Offizieller Pressesprecher der SGD war zum damailgen Zeitpunkt übrigens noch Holger Scholze.

Allerdings ist nunmehr seit über einem halben Jahr zumindest eines eindeutig aktuell – vergangenheitlich augenscheinlich durchaus persönlich gefärbt scheinendes Agieren eines Pressesprechers Buschmann hin oder her. Auf eine Anfrage an den Deutschen Presse Verband (DPV) bezüglich eines bis dato offenbar richtlinienenbestimmt praktizierten Akkreditierungsausschlussverfahrens durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) resümierte der DPV Anfang Oktober 2012 richtungsweisend –

(…) Nach erheblicher Intervention unsererseits hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga seit dem 1. August 2012 geändert. Seitdem ist die Vorlage “eines von einem Berufsverband ausgestellten, nationalen Presseausweises nachzuweisen“. Dazu zählt der von uns ausgestellte Presseausweis. Die einzelnen Bundesligavereine orientieren sich an diesen Durchführungsbestimmungen.

DPV-Journalisten können sich in Zukunft entsprechend über den Presseausweis als Akkreditierungsmittel bei den Bundesligavereinen beziehungsweise über die DFL als Pressevertreter akkreditieren lassen (…)

Henry Buschmann, Pressesprecher der SG Dynamo Dresden, hat besagtes Schreiben des DPV zur geflissentlichen Kenntnisnahne selbstverständlich übermittelt bekommen, falls ihm der Sachverhalt nicht sowieso schon bekannt gewesen sein sollte.

Allerdings vegetiert das Pflänzchen Pressefreiheit in gewissen fußballerischen Kreisen hier und da aktuell noch ein wenig – scheinbar bei Dynamo Dresden besonders – nur vor sich hin. Wer schaut dabei übrigens wem vereinsintern auf seine administrativen Finger? Denn wie bereits zitiert, können sich “DPV-Journalisten entsprechend über den Presseausweis als Akkreditierungsmittel bei den Bundesligavereinen beziehungsweise über die DFL als Pressevertreter akkreditieren lassen“ – abgesehen offenbar persönlicher Befindlichkeiten einzelner Pressesprecher.

Übrigens gab es beispielsweise beim DFB-Pokal-Spiel Chemnitzer FC vs. Dynamo Dresden am 20. August 2012 sowie der Zweitliga-Begegnung zwischen FC Erzgebirge Aue und Dynamo Dresden am 10. März 2013 für Redakteure von Ostfussball.com mit einem gültigen DPV-Ausweis keinerlei Akkreditierungsprobleme seitens der gastgebenden Vereine. Scheinbar so selbstherrlich und zudem wohl mitunter noch unkontrolliert vor sich hin agierende Buschmännchen [Sorry! War’n Wortspielversuch!] gibt es wohl doch nicht überall in durchaus verantwortungsvollen Ebenen des bundesdeutschen Fußballgeschäfts.

Apropos FC Erzgebirge Aue: Die ’Veilchen’ haben ja den Verbleib in der 2. Liga irgendwie direkt erreicht – Glückwunsch! Hoffentlich orientiert sich Dynamo Dresden in der anstehenden Relegation nun nicht am amtierenden Pressesprecher Henry Buschmann – es wäre traurig, zukünftig semiprofessionell so weiter vor sich hin dümpeln zu müssen.

Mit presserechtlich sehr bedenklichen Grüßen aus den Zwischenzeilen von Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in die Dresdner Lennéstraße.

Nota bene: Und alles Gute für die SGD in den Relegationspielen gegen VfL Osnabrück! Aber sehr wohl – Gute Nacht, Herr Henry Buschmann.

[Dieser Artikel wurde am 21. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den derzeit amtierenden Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegten und wies somit fast schon erwartungsgemäß den Einspruch der Dresdner auch in letztsportrechtlicher Instanz ab.

Unterdessen kündigte die SG Dynamo Dresden (SGD) an, in den Vereinsgremien das nunmehr weitere Vorgehen zu prüfen. Zunächst allerdings wolle man den Eingang der schriftlichen Begründung des DFB-Schiedsgerichtes abwarten, der geschätzte Zeitraum für diesen Posteingang wird mit ein bis zwei Wochen kolportiert.

Die Sächsische Zeitung lässt ihren Sport-Reporter Sven Geisler in ihrer Print-Ausgabe vom 15. Mai den erneut bestätigten Pokal-Ausschluss der SGD unter anderem so kommentieren –

“(…) Ja, Strafe muss sein. Das Schiedsgericht hat den Ausschluss von Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal für die nächste Saison in dritter und letzter sportgerichtlicher Instanz bestätigt. Mit der Entscheidung wird zudem die umstrittene Rechtsprechung des Deutschen Fußball-Bundes bekräftigt – die verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein wird also bestraft, obwohl er an den Ausschreitungen selbst keine Schuld trägt.

Zu diesem Schluss waren die Sportgerichte nach ihrer Beweisaufnahme zu den Krawallen rund um das DFB-Pokalspiel der Dresdner in Hannover im Oktober 2012 jedenfalls gekommen. Trotzdem erhält der Verein die Höchststrafe. Es muss erlaubt sein, das infrage zu stellen (…)

Das Problem: Dynamo wird nach jedem Vorfall als Wiederholungstäter noch härter bestraft. So gibt es keine Chance für einen echten Neuanfang. Es wird zwar eine abschreckende Wirkung erzielt, aber nicht für jene, die den Fußball missbrauchen, um ihre kriminelle Energie abzubauen (…) Vielmehr wirkt es demotivierend auf alle, die sich für die Lösung des Problems engagieren. Und das ist definitiv ein falsches Signal.

Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten. Unbedingt fortsetzen sollte der Verein dagegen seinen Kampf mit dem Verband um einheitliche Sicherheitsstandards und einen klaren Strafenkatalog. Denn auch das sollten Selbstverständlichkeiten sein, die aber bisher nicht selbstverständlich sind. Jetzt ist der DFB gefordert.“

Bereits im Juni erfolgt die Auslosung zur 1. DFB-Pokalrunde 2013/14, welche dann Anfang August auf den verschiedenen Fußballrasen in bundesdeutschen Stadien ausgespielt werden soll.

“Derweil konnte der DFB bislang noch keine Mannschaft bestimmen, die für den achtmaligen DDR-Meister im Pokal nachrückt. Beste Chancen haben der Fünftplatzierte der 3. Liga und der Verlierer im Endspiel um den sächsischen Landespokal“, so jedenfalls berichtet aktuell der Sport-Informations-Dienst (SID).

[Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]