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Datei “Gewalttäter Sport“ – open end?

Im Zuge der nach wie vor fast allgegenwärtigen Diskussion “Sicheres Stadionerlebnis“ publizierte WDR.de Ende Oktober dieses Jahres ein Glossar, in dem “die wichtigsten Begriffe in der seit Monaten laufenden Gewaltdiskussion“ erklärt worden sind, so beispielsweise –

Die Datei “Gewalttäter Sport“ besteht seit 1994. Von der nordrhein-westfälischen Polizei begründet, werden in dieser Datei alle bundesweit durch Gewalt und andere Verstöße aufgefallenen Fußballfans erfasst. Neben Straftätern werden laut NRW-Polizei “auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden“. Fanorganisationen halten dies für eine unzulässige Kriminalisierung. Nach Angaben des NRW-Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) sind laut letzter Zählung aus dem Dezember 2011 insgesamt etwa 13.000 Personen in der Datei gespeichert.

“13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei ’Gewalttäter Sport’ des Bundeskriminalamts erfasst“, lauteten die Angaben im SPIEGEL vom 26. März 2012.

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sorgt seit 20 Jahren – so ist offiziell zu lesen – “durch ihre bundesweite sowie internationale Arbeit für mehr Sicherheit im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen“. Zu den Aufgaben der ZIS im Inland gehören unter anderem “Anfragen, Datenpflege, Qualitätssicherung und rechtlicher Rahmen der ’Datei Gewalttäter Sport’“.

Im April 2010 wurde durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage der so genannten “Hooligan-Datei“ festgestellt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnete außerdem deren bereits zehn Jahre zurückliegende Einrichtung als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruhe (heise.de, 4. Juni 2010). “(…) man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden (…) wessen Personalien (…) einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze veröffentlicht – so ist auch zum Aufgabenfeld für das Inland offiziell zu lesen – im Nachgang jeder Saison einen so betitelten ’Jahresbericht Fußball’. Der aktuelle ZIS Jahresbericht 2011/12 wurde nunmehr publiziert – “gut drei Wochen vor der angestrebten Verabschiedung des viel diskutierten Sicherheitskonzeptes der Deutschen Fußball Liga“ (welt.de). Gibt es, fragen wir mal – ein gutes Jahrzehnt zurückblickend – noch Fragen, oder eher schon vorausschauende Antworten?

[Dieser Artikel wurde am 20. November 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

UEFA EURO 2012, Sachsen, Amtshilfe, Hooligans?

Wie die Sächsische Zeitung am 11. Juni berichtete, habe – wohl im Zusammenhang mit der gerade begonnenen UEFA EURO 2012 – der Co-Ausrichter Polen die sächsischen Behörden “um Unterstützung im Kampf gegen Hooligangewalt gebeten“. So sei von der polnischen Polizei ein Ersuchen zur Übermittlung von relevanten Personendaten an die entsprechenden sächsischen Dienststellen gerichtet worden.

Aus einer Antwort des Innenministeriums des Freistaates auf eine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass Sachsens Polizeidirektionen bis Ende Mai dieses Jahres Angaben zu 126 Personen zusammengetragen haben, die in der Vergangenheit durch wie auch immer geartete Störungen von Fußballspielen auffällig geworden sind. Offiziell gelten rund 300 Anhänger von Fußballvereinen in Sachsen – so die Sächsische Zeitung – als gewalttätig.

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(Freie Fahrt? – Foto: O.M.)

Die angeblich aktuell erhobenen Datensätze seien zunächst an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) übermittelt worden. Gegenwärtig prüfe Sachsens Polizei allerdings, “ob weitere Personendaten übergeben werden sollen“, so jedenfalls die Sächsische Zeitung, ohne Umfang und Adressaten für den Datentransfer weiter zu benennen.

[Dieser Artikel wurde am 11. Juni 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Datei “Gewalttäter Sport“ – Update

Wie erst Anfang März dieses Jahres beleuchtet, ranken sich um die so genannte Datei “Gewalttäter Sport“ nach wie vor justiz-politische, juristisch-anwaltliche und sonstige Ungereimtheiten, nicht zuletzt persönlichkeitsrechtliche Sphären einzelner Menschen auf die eine oder andere Weise mehr als weniger betreffend (Datei “Gewalttäter Sport” – Datenspiele).

Bereits im April 2010 wurde durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage des – inoffiziell auch “Hooligan-Datei“ genannten – Datenpools festgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt soll die dahingehend bemäntelte Informationszusammenstellung zirka 11.000 Einträge beinhaltet haben. In gewissen Online-Foren kursierte im Februar 2011 dann die Information, dass in besagter Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ nunmehr bundesweit Datensätze über insgesamt 12.800 Personen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. 2.318 von ihnen sind mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Vormals war durch den Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 4. Juni 2010 dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zugestimmt worden, mit dem die umstrittene Datensammlung “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte (heise.de).

“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de).

[Dieser Artikel wurde am 6. April 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Datei “Gewalttäter Sport“ – Datenspiele

Seit Jahren schon speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sein sollen. In einer so genannten Datei “Gewalttäter Sport“, inoffiziell auch “Hooligan-Datei“ genannt, wurden – nach dazumal ersten Verlautbarungen durch verschiedene Medien-Angaben – rund 10.000 Menschen aufgelistet und quasi katalogisiert.

Bereits im Dezember 2008 befand allerdings das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, dass besagter Datei eine Rechtsgrundlage fehle (abendblatt.de, 18. Dezember 2008). Unter den dahingehend registrierten Peronen “waren zweifellos viele Hooligans und Straftäter, aber offenbar auch Fans, deren Personalien lediglich festgestellt worden waren, weil sie sich in der Nähe einer Schlägerei aufhielten oder an einer Demonstration teilnahmen. Eine Verurteilung vor Gericht war und ist für eine Registrierung nicht notwendig, es reichen Hinweise von Polizeibeamten“ (spiegel.de, 15. Januar 2009).

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(Foto: O.M.)

Nachfolgend hat im April 2010 das Verwaltungsgericht Karlsruhe erneut die fehlende rechtliche Grundlage der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“ moniert. Angaben zufolge umfasste die bundesweite Datei “Gewalttäter und Sport“ dann schon zirka 11.000 Einträge (Sachsen: Aktuell rund 300 Menschen in der ’Kategorie C’ für Hooligans).

Im Juni 2010 stimmte der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die umstrittene Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte (heise.de, 4. Juni 2010). “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig.“ In gewissen Online-Foren kursierte im Februar 2011 die Information, zitierend aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des BKA, dass in besagter Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ bundesweit nunmehr 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Personen gespeichert seien – und der Status quo?

Stiller Status quo? Das Vorfeld der Fußball-EM 2012 in Polen und der Ukraine wirft nicht erst seit gestern mitunter einige durchaus andeutungsvoll martialischen Bilder voraus.

Von alledem vielleicht abseits, aber scheinbar sowieso generell, dürfen sich in den Euro-12-Wochen Fußballfans – deren Daten in der beim BKA nach wie vor geführten Datei “Gewalttäter Sport“ gespeichert sind – auf Ausreiseverbote, Meldeauflagen während der Europameisterschaft und andere unerfreuliche Maßnahmen einrichten.

“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“, wird aktuell auf der Website anwalt.de resümiert.

[Dieser Artikel wurde am 2. März 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Sachsen: Aktuell rund 300 Menschen in der ’Kategorie C’ für Hooligans

Mitte Mai beantwortete das Sächsische Staatsministerium des Innern eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Sächsischen Landtag unter der Thematik “Hooligans mit besonders hoher Gewaltbereitschaft 2010“.

Dabei wurde die Frage “Wie viele Hooligans aus Sachsen werden in die Kategorie C (…) bei der ’Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze’ des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes eingeordnet?“ wie folgt beantwortet: “Aktuell werden ca. 290 Personen im Umfeld sächsischer Fußballvereine der Kategorie C zugerechnet (…)“.

(…) Die Polizei unterteilt Fußballfans in drei Kategorien: Als “Kategorie A“ werden friedliche Fans, die nur das Spiel sehen wollen, bezeichnet. Die “Kategorie B“ umfasst die so genannten “gewaltbereiten“ Fans, die nicht mit der Absicht kommen, Gewalt auszuüben, aber Aggressionspotenzial in sich tragen. Die “gewaltsuchenden“ Fans dagegen, die als “Kategorie C“ bezeichnet werden, sind an den Fußballspielen weniger interessiert als an Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans und der Polizei (…) [wikipedia.org]

Auf eine weitere Teil-Frage der Kleinen Anfrage (Drucksache 5/2076), “Wie viele Hooligans stehen welchen konkreten Fußballklubs aus Sachsen nahe?“, antwortete das Sächsische Innenministerium (Aktenzeichen 31-0141.50/5449):

Den sächsischen Fußballvereinen werden durch die zuständigen Dienststellen aktuell Personen der Kategorie C wie folgt zugerechnet:

  • SG Dynamo Dresden – 75
  • 1. FC Lokomotive Leipzig – 80
  • Chemnitzer FC – ca. 20-30
  • FC Erzgebirge Aue – ca. 30
  • FC Sachsen Leipzig – 28
  • FSV Zwickau – 50

Dem Umfeld des Chemnitzer FC werden zudem noch ca. 20 so genannte Althooligans zugerechnet, die bereits seit mehreren Jahren nicht mehr als Störer bei Fußballspielen in Erscheinung getreten sind.

“Kein Frieden im Fußballstadion“ beschrieb darauf folgend die Sächsische Zeitung wenige Tage nach der Veröffentlichung dieses parlamentarischen Vorgangs die bezügliche Situation im Freistaat Sachsen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befand übrigens in einem Urteil Mitte Dezember 2008, dass der so genannten “Hooligan-Datei“ die Rechtsgrundlage fehle. So habe das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Sammlung besagter Daten regelt, stellte das Gericht damals fest. Zuvor hatte bereits im Mai 2008 das Verwaltungsgericht Hannover die Datei für rechtswidrig erklärt. “Seit Jahren speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Hooligans und Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sind. In der Datei ’Gewalttäter Sport’, inoffiziell auch ’Hooligan-Datei’ genannt, werden inzwischen knapp 10.000 Menschen aufgelistet“ (Hamburger Abendblatt, 18. Dezember 2008).

Erst im April 2010 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe “erneut die fehlende rechtliche Grundlage der Verbunddatei ’Gewalttäter und Sport’ moniert (…) In diesem Sommer wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Datei ’Gewalttäter und Sport’ befassen. Nach den Karlsruher Urteilen spricht manches dafür, dass auch das Bundesverwaltungsgericht die Datei für rechtswidrig erklärt“ (spiegel.de). Aktuellen Angaben zufolge umfasst die bundesweite Datei “Gewalttäter und Sport“ mittlerweile zirka 11.000 Einträge.

[Dieser Artikel wurde am 25. Mai 2010 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]