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Neuer DFB-Strafenkatalog

Wie der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, verschärft der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zum 1. Januar 2014 seine Stadionverbotsrichtlinien gegen Fußballfans jeder Provenienz.

So werde in anderthalb Monaten “nach den verschärften Richtlinien, die eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Fanprojekten und Vereinen formuliert hat, das Höchstmaß für Stadionverbote in deutschen Spielstätten der ersten bis vierten Liga von drei auf fünf Jahre ausgedehnt“.

Dem SPIEGEL vorliegenden Papier zufolge sollen “Hausverbote von einem, zwei oder drei Jahren bei Gewalt, Verwendung von Pyrotechnik oder verfassungsfeindlichen Umtrieben“ nach wie vor Anwendung finden. Weiter heißt es, ein “Fünfjahresausschluss kann bei besonders schweren Vergehen gegen Wiederholungstäter verhängt werden“.

“Der DFB übermittelt gemäß dem Beschluss einmal wöchentlich der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sowie der Bundespolizei die Namen der ausgesperrten Fans. Vor Spielen der deutschen Nationalmannschaft wird wie bisher eine Namensliste an die internationalen Verbände Uefa und Fifa weitergegeben“ (DER SPIEGEL, 18. November 2013).

[Dieser Artikel wurde am 18. November 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

MedienScreen # 31 [Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Zweifel]

[Fundstück]

(…) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) per einstweiliger Anordnung verboten, den Jahresbericht 2011/12 unverändert weiter zu veröffentlichen (…)

Doch das Oberverwaltungsgericht geht noch weiter und hat offenbar grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jährlichen ZIS-Berichte. Denn das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass (…) auch “erhebliche Zweifel“ daran bestünden, “ob die Rechtsgrundlagen der Gewalttäterdateien“ überhaupt “zur Veröffentlichung darin verzeichneter Eintragungen ermächtigen.“ Damit steht nach Auffassung von Fananwälten die Publikation des Berichts insgesamt in Frage, soweit er Zahlen der Datei “Gewalttäter Sport“ veröffentlicht (…)

Die Behörde sei verpflichtet, wahrheitsgemäß und zurückhaltend zu berichten (…) Der jetzige Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist bis zur Entscheidung im Hauptverfahren nicht anfechtbar (…)

[Dieser Beitrag wurde am 14. September 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]

MedienScreen # 28 [Fußballfans im Fokus der Überwachung]

[Fundstück] “Daten-Sammelwut: Polizei forscht Fußball-Fans aus“, Publikative.org, 17. Mai 2013 –

(…) Der Aufwand, den die Polizei betreibt, um Fußballfans zu überwachen, nimmt mittlerweile Ausmaße wie in einem Überwachungsstaat an. Zu jedem Spiel der 1., 2. und 3. Liga werden die Anfahrtswege der Auswärtsfans ausgeforscht und diese Daten gesammelt. Zehntausende Fans der Kategorie A stehen somit jede Woche im Fokus (…)

Zu jedem Spieltag erstellt die “Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ der Polizeibehörden, die in Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist, sogenannte “Vorauslage“-Berichte für die bundesweite Planung polizeilicher Einsatzkonzepte bei Fußballspielen. Die ZIS koordiniert sich dabei mit den Polizeibehörden am Spielort, den in jedem Bundesland etablierten Landesinformationsstellen Sporteinsätze (LIS), der Informationsstelle Sporteinsätze beim Bundespolizeipräsidium Potsdam (BPolP-IS), sowie internationalen Partnerdienststellen.

Die [Publikative.org] vorliegenden Berichte offenbaren eine erstaunliche Sammel- und Erfassungswut der Behörden im Hinblick auf die Anreisewege von Fußballfans zu den Spielorten. Vor allem aber werden mehrheitlich Fans in den Lageberichten erfasst, die selbst nach Einschätzung der Polizei zur “Kategorie A“ gehören – also noch nicht mal “anlassbezogen“ als gewalttätig einzustufen sind (…)

Wenn man sich vorstellt, dass die Publikative.org vorliegenden Vorauslage-Berichte zu allen Fußballspielen der drei höchsten deutschen Spielklassen erstellt werden, bedeutet dies jedes Wochenende eine Erfassung der geplanten Reisebewegungen hunderttausender Menschen. Vor allem aber geben Busunternehmen republikweit offenbar systematisch die Daten ihrer Kunden präventiv an die Polizei weiter – oder sie werden systematisch dazu genötigt. Eine durchaus fragwürdige Praktik in einem Land, in dem Reisefreiheit zu denjenigen Grundrechten gehört, für das ein Teil der Bevölkerung vor nicht allzu langer Zeit noch zu Hunderttausenden auf die Straße gegangen ist (…)

Außerdem stellt sich natürlich die Frage, wie die Polizei an diese Information gelangt ist (…) haben die Innenbehörden verschiedener Bundesländer bislang zwar eingestanden vereinzelt V-Leute in Fußball-Fanszenen einzusetzen, es hieß jedoch stets, man beschränke sich dabei auf bekannte, besonders gewalttätige Gruppen, die in der Vergangenheit bereits schwere Straftaten verübt hätten (…)

Insgesamt strotzen die Publikative.org vorliegenden Lageberichte nur so von fragwürdigen polizeilichen Aufklärungsmaßnahmen im Vorfeld von Fußballspielen, die zum weit überwiegenden Teil völlig friedlich verlaufen (werden). Ausführlich werden Bahnverbindungen, und -buchungen, Reisebusbuchungen, Autokennzeichen, Fanclubs und Ultra-Gruppen genannt, deren Anreisewege ausgeforscht und im Vorfeld überwacht. Verbunden damit sind Zuschreibungen an bestimmte Personengruppen bezüglich ihres vermeintlich zu erwartenden Verhaltens. Auffallend ist dabei, dass die weitaus überwiegende Mehrheit der von der Polizei sorgfältig beobachteten Fans selbst in diesen Lageberichten als friedlich eingestuft werden – was sie aber dennoch keineswegs vor einer systematischen Erfassung schützt.

Im Hinblick auf die Reisewege der Fans der Kategorien A und B scheint die polizeiliche Lageaufklärung auch wesentlich besser zu funktionieren als im Hinblick auf diejenigen der Kategorie C. Zu letzteren schweigen auffallend viele der jeweils spielbezogenen Berichte. Dies kann auch nicht verwundern, da die Angehörigen dieser polizeiliche Kategorie das mit Abstand größte Interesse an einer konspirativen Anreise haben. Das Ergebnis aber wird verstörend und paradox zu gleich: Diejenige Gruppe, die polizeilich das größte Problem darstellt, erfreut sich offenbar der schlechtesten polizeilichen Aufklärung. Stattdessen aber werden haufenweise harmlose Kategorie A Fans systematisch erfasst und ausgeforscht. Zu bedenken ist: Diese Menschen haben sich verabredet, um gemeinsam zu einem Fußballspiel anzureisen – und nicht, um Banken zu überfallen, Bomben zu legen oder Migranten zu erschießen.

[Dieser Beitrag wurde am 18. Juni 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]

MedienScreen # 26 [“Gewalttäter Sport“ im Fokus]

[Fundstück] “Helis gegen Hooligans“, jungewelt.de, 23. Mai 2013 –

(…) Die Zahl sogenannter Problemfans in den Profiligen ist nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren angewachsen. Wurden in der Saison 2007/2008 unter den 36 Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga 5.860 “bedingt gewaltbereite Fans“ (Kategorie B) und 2.185 “gewaltsuchende Fans“ (Kategorie C) gezählt, so sind diese Zahlen bis zur Saison 2011/12 auf 8.480 Kategorie-B- und 2.893 Kategorie-C-Fans angestiegen. Wenn auch die Fans der unteren Ligen einbezogen werden, sind bundesweit 16.500 Fußballfans dem gewaltbereiten Spektrum zuzuordnen. Diese Einstufung fußt allerdings allein auf der oft willkürlichen Einschätzung der Polizei und ist nicht gerichtlich nachgeprüft. In der fragwürdigen polizeilichen Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ sind mit Stichtag 30. April 13.033 Personen gespeichert.

Zugenommen hat auch die Zahl der Menschen, die am Rande von Fußballspielen verletzt wurden. In der Spielzeit 2010/11 wurden in den Bundesligen, der 3. Liga und der dreizügigen Regionalliga 854 und in der Spielzeit 2011/12 1.143 Personen verletzt. Im Vergleich zu 18,5 Millionen Besuchern von Bundesligaspielen in der letzten Spielzeit sind diese Zahlen allerdings marginal. “Eine Konkretisierung dahingehend, ob eine Verletzung durch Hooligans oder andere Fußballfans verursacht wurde, ist nicht möglich“, gibt die Bundesregierung zu, da die Ursache von Verletzungen nicht erfasst wird. So beinhalten diese Zahlen auch diejenigen Fußballfans, die in Folge von Polizeieinsätzen durch Pfefferspray Verletzungen erlitten (…)

[Dieser Beitrag wurde am 26. Mai 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]

Datei “Gewalttäter Sport“ – open end?

Im Zuge der nach wie vor fast allgegenwärtigen Diskussion “Sicheres Stadionerlebnis“ publizierte WDR.de Ende Oktober dieses Jahres ein Glossar, in dem “die wichtigsten Begriffe in der seit Monaten laufenden Gewaltdiskussion“ erklärt worden sind, so beispielsweise –

Die Datei “Gewalttäter Sport“ besteht seit 1994. Von der nordrhein-westfälischen Polizei begründet, werden in dieser Datei alle bundesweit durch Gewalt und andere Verstöße aufgefallenen Fußballfans erfasst. Neben Straftätern werden laut NRW-Polizei “auch die Daten von Personen gespeichert, gegen die von der Polizei Personalienfeststellungen, Platzverweise und Ingewahrsamnahmen angeordnet wurden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden“. Fanorganisationen halten dies für eine unzulässige Kriminalisierung. Nach Angaben des NRW-Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) sind laut letzter Zählung aus dem Dezember 2011 insgesamt etwa 13.000 Personen in der Datei gespeichert.

“13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei ’Gewalttäter Sport’ des Bundeskriminalamts erfasst“, lauteten die Angaben im SPIEGEL vom 26. März 2012.

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sorgt seit 20 Jahren – so ist offiziell zu lesen – “durch ihre bundesweite sowie internationale Arbeit für mehr Sicherheit im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen“. Zu den Aufgaben der ZIS im Inland gehören unter anderem “Anfragen, Datenpflege, Qualitätssicherung und rechtlicher Rahmen der ’Datei Gewalttäter Sport’“.

Im April 2010 wurde durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage der so genannten “Hooligan-Datei“ festgestellt. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht bezeichnete außerdem deren bereits zehn Jahre zurückliegende Einrichtung als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruhe (heise.de, 4. Juni 2010). “(…) man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden (…) wessen Personalien (…) einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze veröffentlicht – so ist auch zum Aufgabenfeld für das Inland offiziell zu lesen – im Nachgang jeder Saison einen so betitelten ’Jahresbericht Fußball’. Der aktuelle ZIS Jahresbericht 2011/12 wurde nunmehr publiziert – “gut drei Wochen vor der angestrebten Verabschiedung des viel diskutierten Sicherheitskonzeptes der Deutschen Fußball Liga“ (welt.de). Gibt es, fragen wir mal – ein gutes Jahrzehnt zurückblickend – noch Fragen, oder eher schon vorausschauende Antworten?

[Dieser Artikel wurde am 20. November 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]