[Fundstück]
(…) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) per einstweiliger Anordnung verboten, den Jahresbericht 2011/12 unverändert weiter zu veröffentlichen (…)
Doch das Oberverwaltungsgericht geht noch weiter und hat offenbar grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jährlichen ZIS-Berichte. Denn das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass (…) auch “erhebliche Zweifel“ daran bestünden, “ob die Rechtsgrundlagen der Gewalttäterdateien“ überhaupt “zur Veröffentlichung darin verzeichneter Eintragungen ermächtigen.“ Damit steht nach Auffassung von Fananwälten die Publikation des Berichts insgesamt in Frage, soweit er Zahlen der Datei “Gewalttäter Sport“ veröffentlicht (…)
Die Behörde sei verpflichtet, wahrheitsgemäß und zurückhaltend zu berichten (…) Der jetzige Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist bis zur Entscheidung im Hauptverfahren nicht anfechtbar (…)
[Dieser Beitrag wurde am 14. September 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]
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