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Justiz und “Sturm 34“ – neverending story?

Chemnitz. Nach mehreren Ungereimtheiten in den prozessualen Verfahren gegen die eigentlich verbotene militant-rechtsextremistische Kameradschaft aus Westsachsen räumt die Polizei mittlerweile auch offiziell Ermittlungspannen ein. Gegen einen tatverdächtigen Rechtsextremisten wurde eineinhalb Jahre lang nicht ermittelt, weil er als Zeuge behandelt wurde.

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, hat die Polizei im Prozess vor dem Amtsgericht Chemnitz gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der Kameradschaft Sturm 34 Ermittlungspannen zugegeben. Ein weiterer tatverdächtiger Rechtsextremist sei im Ermittlungsverfahren nicht als Beschuldigter, sondern lediglich als Zeuge behandelt worden, sagte der Leiter des Staatsschutzdezernates der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge heute in der Verhandlung. Und nicht erst seit gestern steht das Verfahren gegen die bereits vor Monaten vom sächsischen Innenminister verbotene Kameradschaft wiederholt öffentlich in der Kritik. In der Region scheint sich zumal auch nach dem ministeriellen Verbot grundlegend nicht allzuviel geändert zu haben.

Opfer einer der aktuell vor Gericht verhandelten rechtsextremistischen Attacke aus dem Aktionsfeld des Sturm 34 hatten neben dem ursprünglich allein angeklagten Tom Woost “zumindest einen weiteren Neonazi, der wegen eines anderen Delikts bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt ist, identifiziert“ (dpa). Gegen jenen sei allerdings gut anderthalb Jahre nicht ermittelt worden, weil er lediglich als Zeuge im Verfahren geführt wurde. “Das ist ein unerklärliches Versäumnis“, räumte der Chemnitzer Staatsschutzleiter heute in der Verhandlung ein. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft auch gegen den zweiten Verdächtigen – den bisherigen Zeugen – ein Verfahren eingeleitet.

Weiterhin gab der Polizei-Dezernatsleiter vor Gericht zu Protokoll, dass im laufenden Verfahren “die Erstellung der Vernehmungsprotokolle offenbar nicht sauber“ praktiziert wurde. So sei beispielsweise eine Lichtbildvorlage gleich mehreren Zeugen vorgelegt und nicht wie vorgeschrieben an die jeweiligen Protokolle geheftet worden – aus “ökonomischen Gründen“, zitiert dpa den Beamten. Die durchaus als dilettantisch zu bezeichnende Zusammenstellung der dem Gericht offenbar so vorliegenden Fotos ist ein Hauptkritikpunkt der Verteidigung. Laut dpa bemühte sich die Staatsanwaltschaft unterdessen, “den Vorwurf, dass die Bilder einseitig ausgewählt wurden, zu entkräften“.

Mitte November hatte das Chemnitzer Amtsgericht auf Antrag der Verteidigung drei Anklagepunkte an das Landgericht Dresden verwiesen, doch erst vor wenigen Tagen erklärte sich die Staatsschutzkammer beim Landgericht Dresden dafür nicht zuständig und schickte diese Anklagepunkte nach Chemnitz zurück. Dabei geht es um Überfälle auf einen Kameruner in Mittweida und ein Café in Döbeln in diesem Jahr. Nun muss das Oberlandesgericht Dresden über die Zuständigkeit entscheiden. Die Fortsetzung des Prozesses ist gegenwärtig auf den 7. Januar 2008 terminiert.

[Dieser Artikel wurde am 17. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]

Sachsen-Anhalt: Haft- und Bewährungsstrafen

Stendal/Burg. Nach einem Überfall Anfang August auf eine vietnamesische Familie wurden jetzt drei Rechtsextremisten verurteilt. Nach dem Überfall waren sie von der Polizei nicht festgenommen worden; später kehrten sie in die Wohnung der Überfallenen zurück und stahlen Einrichtungsgegenstände.

Wie ein Sprecher des Landgerichtes Stendal gegenüber der Nachrichtenagentur ddp erklärte, wurden zwei Angeklagte im Alter von 18 und 19 Jahren zu zwei Jahren Haft verurteilt. Ein weiterer 38-jähriger Angeklagter erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung. Zusätzlich muss letzterer 500 Euro jeweils an die geschädigte Familie sowie an den Verein Miteinander entrichten.

Die Anklage gegen die drei in der rechtsextremen Szene verorteten Männer lautete auf gemeinschaftliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Hausfriedensbruchs, gegen zwei von ihnen zudem auf Einbruch und Diebstahl. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der 18-Jährige muss seine Haftzeit in der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bernburg verbringen und dort eine Alkoholentziehung machen.

In der Nacht zum 2. August diesen Jahres hatten die drei Männer in angetrunkenem Zustand die Wohnungstür besagter vietnamesischer Familie aufgebrochen und die Eltern, den 14jährigen Sohn, die neunjährige Tochter sowie deren achtjährige Freundin attackiert. Später kehrten die Rechtsextremisten in die inzwischen von den zuvor Anwesenden aus Angst verlassene Unterkunft zurück, stahlen diverse Elektrogeräte und verwüsteten die Wohnung.

Als in jener Nacht zwei an den Tatort alarmierte Polizisten von der zuständigen Einsatzleitung Verstärkung anforderten, wurden sie von ihren Vorgesetzten statt dessen umgehend auf das Polizei-Revier zurück beordert. Der dafür verantwortliche Dienstgruppenleiter und auch sein Stellvertreter wurden daraufhin suspendiert.

[Dieser Artikel wurde am 17. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]

Anti-Antifa, Behörden und Rechtsstaat

Nürnberg/Dresden. Staatliche Behörden nutzen offenbar bei ihren Ermittlungen auch gern schon mal von der Anti-Antifa veröffentlichte Porträtaufnahmen. In Nürnberg bedienten sich Polizisten bei einer Neonazi-Internetseite, auf der Fotos von Nazigegnern veröffentlicht worden waren.

“Die bayerische Polizei nutzt Internetseiten von Neonazis für Ermittlungen gegen Personen aus dem linken Milieu“, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ). Dieses eher ungewöhnliche und so nicht vordergründig zu vermutende Vorgehen einer Behörde ist am 12. Dezember von einem Sprecher des Polizeipräsidiums Nürnberg gegenüber der SZ bestätigt worden.

Dem vorausgehend hatten zwei Polizeibeamte bei einem Verfahren vor dem Nürnberger Amtsgericht angegeben, einer älteren Frau zwecks einer angestrebten Täterermittlung mehrere Fotos vorgelegt zu haben, die sie sich von einer rechtsextremen Internetseite besorgt hatten. Die Frau hatte zwei Studenten bei einer in Nürnberg angemeldeten Demonstration gegen den Weltwirtschaftsgipfel fotografiert und gefilmt.

Beide wurden von der 60-jährigen auf Grund einer angeblichen Rangelei wegen Nötigung beschuldigt. In Folge der Fotoschau im braunen Dämmerlicht wurden von der Rentnerin dann zwei Personen angezeigt, die – so die zu Hilfe genommene Anti-Antifa-Darstellung – an Demonstrationen gegen Rechtsextremisten teilgenommen hatten und dabei offenbar von jenen fotografiert worden waren. Die zwei wegen Nötigung Beschuldigten wurden mittlerweile von dem zuständigen Amtsgericht freigesprochen.

Im Nachgang räumte die so agierende Polizeibehörde – in diesem Fall die Nürnberger Polizeiinspektion West – immerhin ein, dass die verwendeten Bilder “’vermutlich illegal’ auf den von Rechtsextremisten publizierten Seiten veröffentlicht wurden“. Allerdings sei eine Verwendung auch solcher Fotos “im Einzelfall“ durchaus gängige Praxis.

Nach Darstellung der SZ rechtfertigten Polizei und Innenministerium das so praktizierte Vorgehen. Schließlich seien Ermittler laut Strafprozessordnung dazu verpflichtet, öffentlich zugängliche Quellen zu nutzen, wolle man sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung aussetzen.

Vielleicht hätten die staatlichen Organe gut daran getan, sich zumindest ansatzweise darüber zu informieren, wessen “Informationen“ sie sich da in durchaus gängiger Praxis zu bedienen scheinen. Die “Anti-Antifa“ sieht sich als “nationaler Informationsdienst“, der “Infos über linke Gruppen, Personen und antinationale Zusammenhänge“ beschafft und veröffentlicht. Dabei gehen die Macher der Denunziations-Webseiten anonym vor:

“Aus den staatlichen Repressalien/Divergenzen entspringt für uns eine weitere Notwendigkeit, die Notwendigkeit zur Anonymität. Da wir ständig mit der Gefahr leben müssen, dass unsere – von staatlicher Seite eigentlich zu leistende aber meist unterlassene – Arbeit kriminalisiert wird, ist es in den meisten Fällen unserer Aktivitäten versagt, offen aufzutreten. Anti-Antifa-Arbeit ’mit offenem Visier’ wäre in diesem System dümmlich und selbstmörderisch.“

Wer dabei als “linke Gruppen“ oder “antinationale Zusammenhänge“ behandelt wird, hängt allein vom Feindbild und der Definition der Neonazis ab:

“Angriffspunkte sehen wir grundsätzlich überall dort, wo national denkende Personen ausgegrenzt, benachteiligt oder angegriffen werden.“

Auf besagter Internetpräsenz der Anti-Antifa wird übrigens auch beispielsweise der Abgeordnete des Sächsischen Landtages Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen) porträtiert – als “Grüner Linksextremist“. Seit fast einem Jahr bereits ist die Dresdner Anti-Antifa-Akte ein brisantes Thema – geografisch zwar ein wenig fern von Nürnberg, aber doch irgendwie so nah.

[Dieser Artikel wurde am 13. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]

Braune Spinne im südlichen Osten

Sachsen. Erst jetzt attestiert auch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) mit einer aktuellen Einschätzung der rechtsextremen Szene eine “neue Qualität der Vernetzung“.

So sei es vormals eher regional agierenden Rechtsextremisten aller Couleur aus Sachsen in letzter Zeit mehrfach gelungen, “unter überregionaler Beteiligung und mit konspirativer Koordinierung öffentlichkeitswirksam in Erscheinung zu treten“. Dahingehend aktiv wirksame Strukturen seien besonders in den angrenzenden Bundesländern des Freistaates zu beobachten. Bei den Aktionen – so das LfV – “wurden sowohl ein hohes Maß an Mobilität als auch ein weiträumiger Aktionsradius erkennbar“.

Eines der vom LfV angeführten Beispiele für die staatlicherseits so als neu proklamierten rechtsextremistischen Vernetzungsaktivitäten bezieht sich auf den 1. Mai diesen Jahres. An diesem Tag “kam es – neben weiteren Szeneveranstaltungen – zu drei nicht angemeldeten, von Rechtsextremisten organisierten Demonstrationen in Roßwein (Landkreis Döbeln), Riesa (Landkreis Riesa-Großenhain) und Oschatz (Landkreis Torgau-Oschatz)“. Das LfV weiß nun, dass die Demos “in enger zeitlicher Abfolge mit überwiegend identischem Teilnehmerkreis und unter Verwendung gleicher Themen und Parolen durchgeführt“ wurden und dass der “Großteil der rund 200 Teilnehmer aus Sachsen und Brandenburg“ stammte. Mehrheitlich soll es sich “nach einem szeneinternen Internetbericht“ um “Freie Nationalisten“ gehandelt haben, teilen die Verfassungsschützer mit. Allerdings thematisierte bereits vor Monaten das Antifa Recherche Team Dresden (ART) – detailliert und ausführlicher, als jetzt vom LfV zu lesen – den rechtsextremistischen Kleinstadtmarathon am 1. Mai in Sachsen.

Das LfV, als staatliches Auge auch auf rechtsextreme Umtriebe, informierte augenscheinlich seit spätestens Mai des Jahres die Öffentlichkeit weniger als mehr aktuell, wenn es erst am 11. Dezember eine nun scheinbar völlig “neue Qualität bei der Vernetzung rechtsextremistischer Szenen im Freistaat Sachsen“ feststellt. Allerdings ist resümierend festzuhalten, dass mittlerweile auch dem Landesamt für Verfassungsschutz die öffentlichkeitsheischenden rechtsextremistisch überregional vernetzten Aktionen gegen Behördengebäude als Rache für ein Demo-Verbot und ein brauner Adventsauftritt nicht verborgen geblieben zu sein scheinen – und von der Behörde jetzt umgehend im entsprechenden Zusammenhang veröffentlicht wurden.

[Dieser Artikel wurde am 12. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]

Brauner Adventsauftritt

Mittweida. Unmittelbar zum eigentlichen Beginn der Bergparade marschierten Nazis durch die westsächsische Kleinstadt.

Am 8. Dezember sollte ab 16 Uhr in Mittweida die traditionelle Parade der Bergmänner stattfinden. Statt dessen demonstrierten rund 150 Rechtsextremisten durch das Spalier von Tausenden Schaulustigen durch die Straßen der Stadt. Berichten zufolge waren die Teilnehmer dieses Aufmarsches teilweise vermummt, riefen Sprechchöre und führten Plakate sowie Transparente mit sich und verteilten Flugblätter. Nach Angaben der Polizei war die Demonstration weder angemeldet noch genehmigt.

Der Nazi-Aufzug im direkten Vorfeld eines regional stark frequentierten öffentlichen Adventsereignisses kann als Ersatzveranstaltung für eine – an diesem Tag im etwas mehr als 100 Kilometer entfernten Bautzen – verbotene Demonstration eingeschätzt werden und scheint Bestandteil einer dem Demonstrationsverbot folgenden “Aktionswelle der Widerstandsbewegung“ (Freie Offensive) zu sein. Mittweida als Ausweichort für Bautzen ist fernerhin garantiert nicht zufällig gewählt worden.

Die Dresdner Morgenpost am Sonntag berichtet: “Tausende Einwohner standen geschockt am Straßenrand“. Bei der Polizei seien zudem “keine Notrufe“ eingegangen, lediglich ein “Insider-Tip“ findet Erwähnung. Gegen 16.30 Uhr beendeten die Rechtsextremisten ihren Auftritt von selbst und waren – offenbar so unbehelligt, wie sie aufgetaucht waren – wieder verschwunden. “Die Bergparade musste 30 Minuten später starten. Der Staatsschutz ermittelt“, erklärte ein Polizeisprecher.

[Dieser Artikel wurde am 9. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]