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Chaoswochen bei sächsischer Polizei und Justiz

Mittweida/Chemnitz. Knapp vier Wochen nach der Aufsehen erregenden Bekanntgabe eines Neonazi-Überfalls auf eine 17-Jährige in Mittweida (Sachsen) haben Polizei und Staatsanwaltschaft Chemnitz heute den Rückwärtsgang eingelegt. Bisher war von vier Tätern die Rede gewesen, die der jungen Frau ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt haben sollen. Nun wird sogar gegen die junge Frau wegen Vortäuschens einer Straftat ermittelt.

Der Vorfall war am 23. November von Polizei und Staatsanwaltschaft als sichere Tatsache vermeldet worden. Insbesondere zwei Angaben der Behörden ließen kaum Zweifel an den mitgeteilten Vorgängen: Ein sechsjähriges Kind, das von den Neonazis bedrängt worden sei, habe den Hergang bestätigt, darüber hinaus hätten Rechtsmediziner ausgeschlossen, dass sich die junge Frau die Verletzung selbst zufügte.

Offenbar stimmte jedoch gerade an diesen beiden Angaben nicht viel. Heute gab die Chemnitzer Staatsanwaltschaft der Geschichte eine Kehrtwendung: Demnach hat die Mutter des sechsjährigen Kindes später nach der ersten behördlichen Bekanntmachung erklärt, ihr Kind könne gar nichts bestätigen, weil es zum Zeitpunkt des angeblichen Vorfalls gar nicht in Mittweida gewesen sei. Ob die 17-Jährige vielleicht einem anderen Kind zu Hilfe gekommen war, bleibt offen: Jedenfalls haben die Ermittler kein Kind finden können, das tatsächlich die Angaben bestätigen könnte.

Eine weitere Umkehrung der bisherigen Aussagen präsentierte die Staatsanwaltschaft mit zwei rechtsmedizinischen Gutachten, die inzwischen vorlägen. Hatte es anfangs noch geheißen, eine Selbstverletzung der jungen Frau könne rechtsmedizinisch ausgeschlossen werden, so wird sie jetzt “zumindest nicht ausgeschlossen“.

“Übermittlungsfehler“ und “Suggestivfragen“

Wie es zu den Falschmeldungen kam, versuchte heute Oberstaatsanwalt Bernd Vogel gegenüber Spiegel online zu erklären. Am 23. November habe schließlich keines der rechtsmedizinischen Gutachten vorgelegen, und die Mitteilung von einem “Rechtsmediziner“, der eine Selbstverletzung ausgeschlossen habe, sei “offensichtlich ein Übermittlungsfehler“ gewesen.

Die als sichere Bestätigung bekannt gegebene Aussage des sechsjährigen Kindes sei möglicherweise auf “Suggestivfragen“ zurückzuführen, auf die das Kind “entsprechend geantwortet“ habe, obwohl bei der Befragung eine Psychologin anwesend war.

Um das verwirrende Hin und Her vollends ausgewogen zu gestalten, erklärte Oberstaatsanwalt Vogel, dass trotz der neuen Erkenntnisse auch weiterhin ein Neonazi-Überfall denkbar sei. Und so ermittelt die Staatsanwaltschaft ab jetzt in zwei Richtungen: Einerseits wird gegen die 17-Jährige wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt, andererseits laufen auch die Ermittlungen gegen die vermeintlichen Täter weiter.

Ermittlung wegen schlechten Bildes der “Bevölkerung“?

Gegen die 17-Jährige wird nach Angabe der Staatsanwaltschaft auch deshalb ermittelt, weil der wohl falsche Eindruck entstanden sei, dass Teile der Mittweidaer Bevölkerung nicht über genügend Zivilcourage verfügten. Die Strafverfolger sprachen in dem Zusammenhang von einem “Gebot der Fairness“. Trotz der Auslobung einer Belohnung von 5.000 Euro hatten sich keine Zeugen gemeldet, die den Vorfall bestätigen hätten können; das Ausbleiben solcher Aussagen war vielfach als “mangelnde Zivilcourage“ angeprangert worden.

“In Misskredit“ sei die Stadt Mittweida durch den Fall geraten, sorgte sich heute der neue Beauftragte des Bürgermeisters für Extremismusbekämpfung, Udo Göckeritz. Bürgermeister Matthias Damm (CDU), der mehr als 100 Briefe an Anwohner mit der Bitte um Aussagen verschickt hatte, zeigte sich heute einerseits erleichtert: “Wir sind aber – wie oft dargestellt – keine Nazi-Stadt“, blieb aber dabei, dass die Stadt “ein Rechtsextremismus-Problem“ habe.

(“Abends in Mittweida“: Straßenszene mit Rechtsextremismus-Problem – Foto: medienschlampen.com)

Tatsächlich hatten in der Region um Mittweida seit 2006 rechtsextreme Übergriffe massiv zugenommen, vor allem durch die Aktivitäten der Neonazi-Kameradschaft Sturm 34. Die Truppe wurde zwar vom sächsischen Innenminister im April dieses Jahres verboten, doch auch nach dem Verbot kam es weiter zu einschlägigen Auftritten und Gewalttaten aus dem Dunstkreis der verbotenen Gruppe.

Justiz: Bilanzen und Pleiten

Doch die Justiz tut sich bislang schwer mit der Bearbeitung des Sturm 34. Ende November hatte das sächsische Justizministerium noch eine positiv gestimmte Zwischenbilanz veröffentlicht, doch diese konnte die Serie der Pleiten und Pannen bei der praktischen Rechtsprechung nicht verdecken. Erst gestern musste ein leitender Staatsschutz-Polizist in einer Gerichtsverhandlung in Chemnitz einräumen, dass ein Tatverdächtiger eineinhalb Jahre lang nicht als Beschuldigter, sondern lediglich als Zeuge geführt worden war.

Dazu kam noch ein peinliches Hin- und Hergeschiebe von drei Anklagepunkten im Prozess gegen Tom Woost, der als Anführer des Sturm 34 gilt. Das Amtsgericht Chemnitz hatte diese Anklagepunkte, bei denen es um Überfälle auf einen Studenten aus Kamerun und das Café Courage in Döbeln geht, vom laufenden Prozess abgetrennt und – zuständigkeitshalber – an die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden verwiesen. Doch dort sah man sich ebenfalls nicht zuständig und schickte die Anklagen zurück. Das Oberlandesgericht Dresden musste heute über den Verbleib der Strafsachen entscheiden: Nun ist wieder das Amtsgericht Chemnitz am Zuge. Dort wird nun also über Strafen für den mutmaßlichen Sturm 34-Anführer entschieden – und vielleicht auch über eine 17-Jährige, die der Stadt zu zweifelhafter Bekanntheit verholfen hat, indem sie möglicherweise einen Vorfall erfunden hat, dessen Hintergründe jedoch alles andere als fantasiert sind.

[Dieser Artikel (Albrecht Kolthoff/Olaf Meyer) wurde am 18. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]

Justiz-Support beim “Sturm 34“? – Update einer Zwischenbilanz

Mittweida/Chemnitz/Dresden. Zum wiederholten Mal glänzen die staatlichen Rechtsorgane im Zuge der justiziablen Verfahren gegen die rechtsextreme Kameradschaft nicht gerade mit Professionalität – Eine mittlerweile fast schon unendlich peinliche Geschichte.

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hat bisher insgesamt 54 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der verbotenen Neonazi-Kameradschaft Sturm 34 geführt. Am 28. November ist vor dem Chemnitzer Amtsgericht der Prozess gegen den als einen der führenden Köpfe des Sturm 34 geltenden Tom Woost ausgesetzt worden – und das nunmehr nicht zum ersten Mal. Der Grund für diese Verfahrensunterbrechung wird offiziell damit begründet, dass dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zur aktuellen Verhandlung gegen Woost nicht alle relevanten Ermittlungsakten vorlagen.

Der in dem Fall amtierende Verteidiger, Hansjörg Elbs, hatte diesbezüglich geltend gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Dresden nach der Anklageerhebung durch die Chemnitzer Staatsanwaltschaft weiterhin gegen seinen Mandanten ermittelt hatte, die Resultate dieser Ermittlungen allerdings bislang nicht allen Prozessbeteiligten zugänglich seien. “Ich fühle mich vom Staatsschutz vereimert“, erklärte Elbs gegenüber der Sächsischen Zeitung.

Die Dresdner Morgenpost berichtet darüber hinaus, dass ein Staatsschutz-Beamter während der Zeugenanhörung vor dem Amtsgericht Chemnitz einräumte, die im Februar 2006 bei einem Angriff auf eine Schülergruppe verwendete “mögliche Tatwaffe, eine zerbrochene Flasche“ wäre “erst zwei Tage nach der Tat“ gesichert worden. Zitat der Aussage: “Spuren waren da aber keine mehr, da war viel Schneematsch.“ Zudem lauschte ein als Zeuge geladener Polizist aus Mittweida während der laufenden Chemnitzer Verhandlung im Zuschauerraum seiner anberaumten Vernehmung vorausgehenden Aussagen anderer Zeugen – sogar in nachmittäglichen TV-Gerichtssoaps wird so etwas anders gehandhabt. Mithin konnte der Polizist zu Protokoll geben, an besagtem 16. Februar von seiner Einsatzleitung lieber in das nicht gerade unmittelbar nahe Frankenberg – “zu einem unzulässigen Lärm“ – beordert worden zu sein, statt den militanten Übergriff in Mittweida näher untersuchen zu können.

Bereits Ende Oktober des Jahres musste in Folge einer Justiz-Panne die Hauptverhandlung gegen Woost “wegen eines Verfahrensfehlers“ ausgesetzt werden. Erstaunlich ist es mithin, dass Dresdner Ermittlungsakten dem aktuellen Verfahren – so dem Chemnitzer Gericht offenbar weniger als mehr vorliegend – nicht entsprechend zugeordnet werden konnten. “Es ist schon skandalös, dass das erst jetzt auffällt“, attestierte erst kürzlich Amal-Sachsen die bis dato diesbezüglich bekannt gewordene – eher unprofessionell anmutende – Verfahrensweise der sächsischen Justiz.

Der Prozess gegen Tom Woost wird am 7. Dezember fortgesetzt. “In der Pressestelle des Amtsgerichts wagt man inzwischen keine Prognose mehr, ob es dann ein Urteil geben wird“ (freiepresse.de).

[Dieser Artikel wurde am 29. November 2007 bei redok veröffentlicht.]