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MedienScreen # 11 [Hooligans Elbflorenz, Rechtsauslegung]

(…) Die Angeklagten im Prozess gegen die “Hooligans Elbflorenz“ könnten den Durchschnitt der männlichen deutschen Bevölkerung zwischen 19 und 35 Jahren repräsentieren: ein Versicherungskaufmann, ein Inhaber eines Parkettstudios, ein Türsteher, ein Auszubildender und ein organisierter Neonazi. Ihre Gemeinsamkeit besteht in der Freude an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Ihresgleichen: Über Jahre hinweg sollen die fünf Männer Anführer einer Gruppe von bis zu 50 Hooligans gewesen sein, die sich in der bundesdeutschen Szene durch zahlreiche erfolgreiche “Matches“ einen Namen gemacht hat. Bei diesen “Matches“ handelt es sich um sogenannte Drittortauseinandersetzungen, das heißt um Verabredungen mit anderen Hooligan-Gruppen, um nach vereinbarten Regeln, jenseits von Stadion und Ligabetrieb, aufeinander loszugehen. Ein “Match“ dauert in der Regel nicht länger als eine Minute. Die Staatsanwaltschaft Dresden und eine Sonderermittlungsgruppe des LKA Sachsen vermuteten die Bildung einer kriminellen Vereinigung und verfolgten die Gruppe.

Zahlreiche Telefonate wurden über einen Zeitraum von wahrscheinlich mehr als zwölf Monaten abgehört, mindestens ein verdeckter Ermittler wurde eingeschleust, es wurden Observationen durchgeführt und Hausdurchsuchungen vorgenommen. Dass man in Sachsen manchmal zu einer speziellen Rechtsauslegung neigt, ist nicht neu (…) So wurden im Ermittlungsverfahren nach Angabe des Rechtsanwaltes Rolf Franek die Gespräche zwischen Verteidigung und Mandanten vom LKA abgehört und protokolliert. Bei der ersten Akteneinsicht seien diese Protokolle noch zugänglich gewesen, inzwischen seien sie entfernt worden. Weitere Kompetenzüberschreitungen der Behörden werden nach Ansicht der Verteidigung in der Hauptverhandlung (…) eine Rolle spielen. Die große Frage der ersten Verhandlungstage ist die Feststellung der Sittenwidrigkeit der verabredeten “Matches“. Die Verfolgung von Hooligans nach Paragraph 129 des Strafgesetzbuches ist ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte, das stellten sowohl die Verteidigung als auch der Vorsitzende Richter des Landgerichtes fest. Franek argumentiert, dass eine Körperverletzung mit Einwilligung des Verletzten grundsätzlich nicht rechtswidrig sei, wenn keine Sittenwidrigkeit vorliege. Die vorher von den Beteiligten vereinbarten Regeln der “Matches“ schlössen eine solche Sittenwidrigkeit aus.

Der Schweizer Soziologe und Hooligan-Experte Marice Illi sagte gegenüber der Jungle World: “Hooligans im klassischen Sinne, die ihre Aktionen bewusst planen und mit den gegnerischen Hooligans teils sogar in kollegialem Kontakt stehen, halten sich bei ihren Kämpfen an einen Ehrenkodex: gleich große Gruppen, kein schweres Schuhwerk, keine Waffen, kein Nachtreten bei Fall zu Boden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass bei einem fairen Fight dies auch eingehalten wird.“

(…) Beim Prozess am Dresdner Landgericht wird ein Grundsatzurteil zur Frage der Strafbarkeit solcher “Matches“ erwartet. Illi verweist darauf, dass Repression nichts am Vorhandensein gewalttätiger Subkulturen ändern kann: “Unsere Gesellschaft, wenn auch immer zivilisierter, bringt ein gewisses Maß an Gewaltbereitschaft mit sich. Wenn durch solche Hooligan-Aktionen dieses Potential auf Feld, Wald und Wiese abgebaut werden kann, sehe ich darin nicht nur Nachteile.“

[Quelle – “Prozess gegen Hooligans in Dresden – Verprügeln mit Fair Play“, jungle-world.com, 8. September 2011]

[Dieser Beitrag wurde am 8. September 2011 bei Ostfussball.com publiziert.]

MedienScreen # 9 [Hooligans Elbflorenz, Sittlichkeit, Justitia, Playboy]

(…) Die Frage ist tatsächlich, was da einmal herauskommen kann. Als die Verfahren nach einer Großrazzia Ende 2009 bekannt wurden, klangen die Vorwürfe weit gravierender. Zurzeit laufen noch Ermittlungsverfahren gegen 24 weitere Beschuldigte der “Hooligans Elbflorenz“.

[Quelle – “Hooligan-Maskerade vor Gericht“, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 25. August 2011]

(…) Der aggressive Gitarrenriff kündigt an: Gleich fliegen die Fetzen. Die Kamera schwenkt über eine enge Asphaltstraße in einem Waldstück. Auf dem Video, das (…) im Landgericht Dresden gezeigt wurde, ist eine Hooligan-Schlägerei zu sehen. Etwa 30 Männer in gelben Shirts und schwarzen Hosen marschieren auf eine zweite Gruppe zu. Ausladende Schritte, Imponiergehabe. Die Hände bandagiert, manche tragen Gesichtsschutz. Die anderen tragen rot, sind genauso groß und ansonsten nicht von den Gelben zu unterscheiden.

Ungebremst laufen die Kampfformationen ineinander – und prügeln los. Blitzschnell schlagen die Männer auf jeden, der ein andersfarbiges Shirt trägt. Hemmungslos. Nach einer knappen Minute ist alles vorbei. Fast alle Roten liegen am Boden, helfen sich gegenseitig auf, humpeln aus dem Videobild. Die Gelben jubeln. Das sind die “Hooligans Elbflorenz“ aus Dresden. Wieder ein Sieg. Für den kurzen “Spaß“ reisten sie 300 Kilometer an. In dem abseitigen Waldstück bei Wildeck-Obersuhl lehrten sie den Frankfurter Hools “Brigade Nassau 96“ das Fürchten. Es war ein ungleiches “Match“, wie solche Auseinandersetzungen in der Szene heißen (…)

Fünf führende Köpfe der “Hooligans Elbflorenz“ – Männer zwischen 19 und 35 – stehen seit Mittwoch [24. August] wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Das sichergestellte Video ist Teil der Beweisaufnahme. Solche verabredeten Matches sind laut Anklage eine Straftat. Angeblich gibt es keine Regeln. Gäbe es welche, würde sich niemand daran halten (…)

(…) Die Anwälte der Angeklagten spotteten. “Solche Matches sollen strafbar sein?“ (…) Jeder Fernseh-Kampfsport sei brutaler. Die Anwälte werden es der Staatsschutzkammer in den geplanten 30 Sitzungstagen nicht leicht machen (…)

[Quelle – “Hooligan-Match: Erste Videos im Prozess gezeigt“, sz-online.de, 30. August 2011]

(…) Auch am dritten Tag im Prozess gegen die Rädelsführer der “Hooligans Elbflorenz“ wurde (…) über die Sittenwidrigkeit von Hooligan-Schlägereien gestritten. Ist es strafbar, wenn sich zwei Gruppen zu je 30 Mann 25 Sekunden lang prügeln und zu diesen Kampf eingewilligt hatten? Immerhin: Auch wenn es laut Anklage keine Regeln für diese “Matches“ gab, so sagte (…) ein Ermittler als Zeuge, dass es bei den verabredeten Kämpfen “gewisse“ Regeln gegeben habe: So sollten etwa die gleiche Anzahl an Männern antreten, nur leichtes Schuhwerk und keine Schutzwaffen tragen. Außerdem gelte: Wer am Boden liegt, wird nicht mehr attackiert.

Die fünf Angeklagten müssen sich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Ihr Hooliganismus soll auch anderen, wirtschaftlichen Zwecken gedient haben – etwa um in der Türsteher-Szene Mitbewerber zu dominieren. Doch das wird im Prozess erst später eine Rolle spielen.

Noch geht es um ein Match, bei dem ein 27-Jähriger der “Brigade Nassau 98“, Hooligans aus Frankfurt/Main, schwer verletzt wurde. Ausgerechnet im aktuellen Männermagazin “Playboy“ fand Verteidiger Endrik Wilhelm Hinweise gegen die Sittenwidrigkeit. Dort steht eine Reportage über den “blutigsten Mannschaftssport der Welt“, wie es dort heißt. Das Turnier, eine Art Brutalo-Rugby, wird im Calcio Storico, einem Kirchplatz mitten in Florenz, ausgetragen. “Tod und Spiele“ heißt es da. Fotos zeigen blutverschmierte Spieler, die sich um einen Ball schlagen – ein alljährlicher Tourismus-Höhepunkt.

Wilhelm beantragte, nun den Autoren zu hören. Außerdem soll ein Sachverständiger zu Gefahren bei “normalen“ Kampfsportarten wie Boxen aussagen. Der Vorsitzende Richter Peter Lames wollte den Playboy als Ganzes nicht zur Akte nehmen. Er beharrte auf die einzelnen Seiten des Artikels. Auch das legten die guten Sitten nahe.

[Quelle – “Playboy-Artikel soll nun die Frage der Sittenwidrigkeit beantworten“, sz-online.de, 31. August 2011]

[Dieser Beitrag wurde am 31. August 2011 bei Ostfussball.com publiziert.]

MedienScreen # 8 [Hooligans Elbflorenz, Gerichtsauftakt]

(…) Fünf Männer stehen seit Mittwoch [24. August] unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Gericht. Die Gruppierung soll besonders für gewalttätige Randale bei Auswärtsspielen von Dynamo Dresden verantwortlich sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die “Hooligans Elbflorenz“ gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Die Gruppierung soll besonders für gewalttätige Randale bei Auswärtsspielen von Dynamo verantwortlich sein. Ein Angeklagter stand bereits im Sommer 2009 als “Organisator“ der EM-Krawalle von 2008 vor Gericht und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die er inzwischen verbüßt hat. Für den Mammut-Prozess sind 30 Verhandlungstage angesetzt. Zum Prozessauftakt wurde die Anklage noch nicht verlesen, weil die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Staatsschutzkammer wegen “unrechtmäßiger Besetzung“ gestellt hatte (…) [Prozess gegen “Hooligans Elbflorenz“ vor dem Landgericht Dresdendresden-fernsehen.de, 24. August 2011]

(…) Vorrangiges Ziel der Gruppierung sei es allerdings gewesen, sich überwiegend bei Spielen des Fußballclubs Dynamo Dresden mit Hooligans der gegnerischen Vereine zu Schlägereien ohne Regeln zu treffen. Die Prügeleien in den Jahren 2008 und 2009 seien darauf ausgerichtet gewesen, ohne Rücksicht auf die Gesundheit zu kämpfen, sagte [Staatsanwalt] Wagner. Anreise, Kleidung und Auftreten seien detailliert geplant worden.

Unter anderem hätten sich die Mitglieder der “Hooligans Elbflorenz“ mit Mitgliedern der Gruppierung “Brigade Nassau 9“ aus dem Raum Frankfurt am Main getroffen. Bei den Auseinandersetzungen soll einer der Gegner zu Boden gestreckt und minutenlang blutend liegend gelassen worden sein. Der Mann habe mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitten, sagte der Staatsanwalt.

Einer der Anwälte erklärte, bei den verabredeten Schlägereien der Hooligans handele es sich nicht um Straftaten. Es sei lediglich eine “ungewöhnliche Freizeitbeschäftigung“, sagte Rechtsanwalt Rolf Franek. Die Gruppierung sei daher auch keine kriminelle Vereinigung (…)

(…) Auch das Gericht stellte fest, dass einige Punkte der Anklage “hoch problematisch“ seien. Ob es sich bei den “Hooligans Elbflorenz“ um eine kriminelle Vereinigung handele, müsse im Prozess geprüft werden. Mit dem Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung bei verabredeten Hooligan-Schlägereien betrete das Gericht Neuland, sagte Richter Lames. Ein Urteil wird kurz vor Weihnachten erwartet. [Dresden – Hooligans schweigen zu Angriffen auf türkische Lokalemz-web.de, 24. August 2011]

(…) “Der Junge liegt auf der Intensivstation mit Kieferjochbein- und Augenhöhlenbruch.“ “Wir hatten auch schon so einen Fall, ist nach zwei Wochen ausgeheilt.“ Solche und ähnliche SMS tauschten sich Frankfurter und Dresdner Hooligans im Oktober 2009 nach einer wüsten Schlägerei in hessischen Wildeck-Obersuhl aus. Kurznachrichten von jungen Männern, die ganz selbstverständlich und trocken zertrümmerte Knochen und lebensbedrohliche Verletzungen kommentierten, ohne das eigene Handeln zu hinterfragen oder Reue zu zeigen. Die Dresdner gehörten zu den “Hooligans Elbflorenz“ – eine der extremsten und brutalsten Schlägertruppen in ganz Deutschland (…)

Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck von organisierten Schlägereien bei Fußballspielen vorgeworfen, daneben Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Dabei bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf sieben konkrete Fälle, wobei es bei zwei Schlägereien Schwerverletzte gab und bei einer dritten zumindest der Versuch von gefährlicher Körperverletzung. Alles spielte sich 2009 ab.

Zwei verabredete Prügelorgien, im Mai 2009 mit gewaltbereiten Fans vom Fußballclub Erzgebirge Aue sowie im August des selben Jahres mit Hooligans des FC Nürnberg, konnten durch die Polizeipräsenz verhindert werden. Zwei weitere angekündigte Aufmärsche von verfeindeten Hooligans im September 2009 verliefen ebenfalls im Sande. So hatten sich die Dresdner Schläger in Tschechien mit russischen Hooligans prügeln wollen. Eine Auseinandersetzung Anfang November 2009 in Jena forderte einen Verletzten, eine weitere Schlägerei mit Radikalen von Lok Leipzig verlief dagegen “relativ“ unblutig. Und dann bleibt noch die Begegnung der Frankfurter Hooligans “Brigade Nassau 96“ mit den Schlägern aus Elbflorenz im Oktober, die beinahe ein Leben kostete. Gerade die dort im Nachgang verschickten SMS bezeugten, dass die Hooligan-Gruppen bewusst und willig aufeinander losgeschlagen hatten (…)

Nach Aussage der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den “Hooligans Elbflorenz“ um eine straff und regelrecht militärisch durchorganisierte Gruppierung. Ihr Ziel sei es, gemeinsam schwere Straftaten zu begehen, die sich nicht mehr nur auf das Umfeld von Fußballspielen konzentrieren (…) [Landgericht Dresden verhandelt über “Hooligans Elbflorenz“dnn-online.de, 25. August 2011]

(…) Der übergeordnete Zweck der Gruppierung soll darin bestanden haben, “erprobtes Personal“ für die legalen Sicherheitsdienste des Rädelsführers der Vereinigung zu rekrutieren.

Dieser Chef ist laut Anklage ein 35-jähriger Versicherungsmakler aus Pirna, verheiratet, ein Kind (…) Die Anklage wirft ihm zudem vor, versucht zu haben, im Raum Löbau ein Sicherheitsunternehmen mit seinen Leuten “abzulösen“. Neben dem Rädelsführer sitzt sein mutmaßlicher Stellvertreter, ein 34-jähriger Dresdner (…) Die beiden führten auch die Untergruppe der “Althools“ an, so Wagner.

Die Jüngeren – “Jungsturm“ genannt – wurden vom Mitangeklagten Willi K. (24) geführt. Als einziger hat er bereits zweieinhalb Jahren wegen schweren Landfriedensbruchs gesessen und ist erst seit Juni wieder auf freiem Fuß. In seinem ersten Prozess im März 2009 hatte er gestanden, zu Überfällen auf vier Dönerläden in der Neustadt aufgerufen zu haben (…)

Die Verteidiger bestreiten, dass sich ihre Mandanten schuldig gemacht haben. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eine “strafprozessuale Wundertüte“, die Ermittlern etwa Telefonüberwachungen erlaube. Schlägereien unter Hooligans seien aber nicht strafbar, da die gegnerischen Gruppen einvernehmlich gehandelt hätten. “Allein im Boxsport hat es seit 1990 rund 180 Tote gegeben“, sagt Willi K.s Anwalt Rolf Franek.

Für den Prozess sind bis Ende des Jahres 31 Verhandlungstage vorgesehen. Das zeigt, dass das Gericht vor einer aufwendigen Beweisaufnahme steht. Die Frage ist tatsächlich, was da einmal herauskommen kann. Als die Verfahren nach einer Großrazzia Ende 2009 bekannt wurden, klangen die Vorwürfe weit gravierender. Zurzeit laufen noch Ermittlungsverfahren gegen 24 weitere Beschuldigte der “Hooligans Elbflorenz“. [Hooligan-Maskerade vor GerichtSächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 25. August 2011]

[Dieser Beitrag wurde am 25. August 2011 als Presse-Spiegel bei Ostfussball.com publiziert.]

Dynamo Dresden – Risse im Fan-Vertrauen

Auf die Pyro-Einlagen im Dresdner K-Block beim Freundschaftsspiel am 23. Januar gegen SK Rapid Wien reagierte die Vereinsführung des bundesdeutschen Drittligisten nachfolgend unter anderem mit der Feststellung, man müsse “(…) zur Kenntnis nehmen, dass unsere Dialogbereitschaft und die Appelle an die Fans nicht zum Erfolg führen. Daraus werden wir Konsequenzen ziehen (…)“. Zugleich wurde betont, dass “(…) das wiederholte Ignorieren von Verboten, der Missbrauch von Zugeständnissen, das tätliche Angreifen von Ordnern und Sicherheitskräften, das Sympathisieren mit Kriminellen (…)“ nicht der Verein als solcher selbst sei. Während des Spiels war von Dresdner Anhängern auch ein Zauntransparent mit der Aufschrift “Hooligans Elbflorenz – Der K-Block steht hinter euch!!“ präsentiert worden.

Kaum war der Pyro-Rauch an jenem Samstag im Dresdner Stadion verflogen, attestierte eine auflagenstarke deutschsprachige Boulevard-Tageszeitung, “(…) Dynamos ’Schmusekurs’ mit Fangruppen wie den Ultras ging offensichtlich nach hinten los (…)“, um zugleich zu fordern, dass dahingehend “(…) härtere Bandagen (…)“ nunmehr dringend nötig seien.

Wie aktuell die Sächsische Zeitung berichtet, entziehe nunmehr der Verein offenbar “(…) seinen Fans nach den Ausschreitungen das Vertrauen“. Zitiert wird dahingehend Martin Börner als hauptamtlich amtierender Fan-Beauftragter der SG Dynamo Dresden: “Es sieht so aus, als wäre der Weg der Kommunikation und des Vertrauens gescheitert“. Bislang, so Börner weiter, sei man “(…) davon ausgegangen, dass es sich um Einzeltäter handelt. Gegen Wien war es aber eine größere Gruppe“. Den von der Zeitung unterstellten Verdacht, “dass das Störfeuer von den ’Ultras Dynamo’ ausging“, wollte Börner nicht kommentieren.

Außer einigen unkommentierten bewegten Bildern auf diversen Internet-Plattformen gibt es bislang auch keine offiziellen Stellungnahmen, weder vom Stadionsicherheitsdienst noch der Polizei, zu den Geschehnissen hinter dem K-Block in der Halbzeitpause des Spiels.

Die Vertreter von Fangruppierungen sollen, so jedenfalls Martin Börner, Gelegenheit haben, sich gegenüber der SG Dynamo Dresden zu den Vorfällen am 23. Januar zu äußern. Bis zum 28. Januar, 12 Uhr, muss die Vereinsführung von Dynamo Dresden beim DFB eine schriftliche Erklärung bezüglich der Ereignisse im Rudolf-Harbig-Stadion einreichen.

[Dieser Artikel wurde am 26. Januar 2010 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Razzia gegen Hooligans Elbflorenz

Dresden. Unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung gehen Polizei und Staatsanwaltschaft gegen eine Fangruppierung des Fußball-Drittligisten Dynamo vor. Ausgangspunkt der Ermittlungen waren Angriffe auf Dönerläden in Dresden. Die Ermittler sprechen von einem Mix aus unpolitischen, gewaltbereiten Männern und erklärten Rechtsextremisten.

So durchsuchten im Laufe des 15. Dezember Polizeibeamte insgesamt 58 Objekte – Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge sowie eine Sporthalle – in Dresden, Pirna, Freital und anderen sächsischen Städten. Dabei wurden unter anderem Computer, Handys und Bekleidung konfisziert, vereinzelt seien auch Waffen sichergestellt worden. Medienberichten zu Folge waren an dem Einsatz rund 350 Beamte verschiedener sächsischer Polizeidirektionen, des Landeskriminalamtes Sachsen und der Bereitschaftspolizei beteiligt. Begleitend unterstützt wurde die Maßnahme außerdem von etwa 45 Mitarbeitern der Städte und Gemeinden.

Die Ermittlungen richten sich derzeit gegen 45 Personen im Alter zwischen 20 und 33 Jahren. Gegen 13 Personen wurde auf Antrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen. Die Beschuldigten sollen der Gruppierung “Hooligans Elbflorenz“ angehören. Wie der Sachsenspiegel des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) berichtete, werde die Auswertungen der sichergestellten Beweismittel einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war offenbar die militante Attacke auf einige Dönerläden in der Dresdner Neustadt unmittelbar im Anschluss an das Europameisterschaft-Halbfinale der bundesdeutschen Fußball-Nationalmannschaft gegen die Türkei im Sommer 2008. Gerade erst Ende Juli 2009 erhielten zwei der dahingehend drei Angeklagten einen Freispruch vor dem Dresdner Amtsgericht vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs, da es dem Gericht an der zu einer Verurteilung “nötigen Sicherheit“ gefehlt habe. Zuvor war im März 2009 einer der offensichtlichen Drahtzieher besagten Überfalls wegen Landfriedensbruch in besonders schwerem Fall zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt worden. Den rassistischen Hintergrund der Tat wollten die Richter bei der Urteilsverkündung allerdings nicht erkannt haben.

Allen Angeklagten wurden damals seitens des AntifaRechercheTeams Dresden (ART) “enge Verbindungen zum Hooligan- und Fanszenesumpf von Dynamo Dresden“ attestiert. War im potentiellen Umfeld des Fußball-Drittligisten, mit zuweilen postulierten Ansprüchen einiger Anhänger, scheinbar nicht erst seit gestern nicht immer alles nur Forza Dynamo?

Der für die aktuellen Ermittlungen zuständige Oberstaatsanwalt Christian Avenarius sagte gegenüber dem MDR, bei den “Hooligans Elbflorenz“ handele es sich um einen “gefährlichen Mix“ aus weitgehend unpolitischen, aber gewaltbereiten und eindeutig rechtsextremistisch gesinnten Personen. Zudem gebe es Hinweise auf “mafiaähnliche Verhaltensweisen“. Der Kriminaldirektor der Dresdner Kriminalpolizei, Thomas Uslaub, betonte, so die Sächsische Zeitung, bezüglich des Gruppenzusammenhangs: “Unpolitische, aber dafür leicht beeinflussbare, gewaltbereite junge Männer ließen sich von erklärten Rechtsextremisten für deren Ziele einspannen“.

[Dieser Artikel wurde am 16. Dezember 2009 bei redok veröffentlicht. Nachpublizierung u.a. bei Publikative.org, 16. Dezember 2009]