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Kinderpornografie-Verdacht gegen Matthias Paul

Dresden. Gegen den sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Matthias Paul wird wegen des Verdachtes auf Besitz kinderpornografischer Schriften ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Dresden ließ am heutigen Vormittag auf Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes das Landtagsbüro, das so betitelte Bürgerbüro und auch die Wohnung des Abgeordneten durchsuchen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt agiert Paul über seine Abgeordnetentätigkeit hinaus unter anderem als Beisitzer im NPD-Landesvorstand und ebenso als stellvertretender Kreisvorsitzender der NPD Meißen-Radebeul. Zudem nimmt er die Funktion des Pressesprechers der sächsischen NPD wahr. Als Landtagsmitglied ist der 29-jährige gelernte Stahlbetonbauer auch stellvertretendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss. Nach Einschätzung der Initiative Nazis in den Parlamenten wurde Matthias Paul bisher “trotz seiner guten Kontakte zu militanten Neonazikameradschaften in seiner Region … eher der biederen, bürgerlichen, sachlich und skandalfrei arbeitenden Facette der NPD“ zugerechnet. Paul gilt als Vertrauter des stellvertretenden NPD-Parteivorsitzenden Peter Marx.

Vier Staatsanwälte und 15 Beamte des Landeskriminalamtes waren an den Durchsuchungen beteiligt. Bereits seit einigen Wochen werde gegen Paul ermittelt, erklärte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Landtagspräsident Erich Iltgen habe seine Zustimmung zu der Durchsuchung des Abgeordnetenbüros erteilt. Bei den Durchsuchungen seien ein Computer, eine Festplatte, eine Vielzahl von Videos und Bücher sichergestellt worden, berichtet dpa. Nach weiteren Presseberichten ist der Hauptvorwurf der Besitz von Kinderporno-Videodateien auf den Computern Pauls. Für den Besitz kinderpornografischer Schriften sieht das Strafgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Wie ein Landtagssprecher gegenüber MDR 1 Radio Sachsen erklärte, seien Durchsuchungen von Abgeordnetenbüros in Sachsen grundsätzlich möglich, da der Landtag zu Beginn der Legislaturperiode festgelegt hat, gerichtlich angeordnete Durchsuchungen durchführen lassen zu können. Die Immunität des Abgeordneten wurde daher zunächst nicht aufgehoben.

In einer ersten Stellungnahme wies Paul die Vorwürfe als “absurd und rufschädigend“ zurück. Er könne sich die Durchsuchungsaktion der Ermittler nicht erklären.

Der NPD-Fraktionsvorsitzende Holger Apfel ließ erklären, die Landtagsfraktion werde sich “nicht an einer Vorverurteilung beteiligen und die konkreten Beschuldigungen genau prüfen“. Wenn sich der Vorwurf bewahrheiten sollte, werde die Fraktion “selbstverständlich Konsequenzen ziehen“.

Gegen Apfel selbst läuft – zusammen mit dem Abgeordneten Winfried Petzold – ein Strafverfahren wegen Beleidigung, der vor wenigen Tagen aus der Fraktion ausgeschlossene Klaus-Jürgen Menzel muss sich wegen uneidlicher Falschaussage und versuchter Strafvereitelung verantworten. Gegen die drei Abgeordneten soll in Kürze Anklage erhoben werden, so Oberstaatsanwalt Schär.

[Dieser Artikel wurde am 24. November 2006 bei redok veröffentlicht.]

Razzia gegen “Blood & Honour“-Unterstützer

Zittau. Am 2. November wurden bei einer polizeilichen Durchsuchungsaktion zahlreiche rechtsextremistische Propaganda-Artikel sichergestellt. Diesbezüglich ermittelt das sächsische Landeskriminalamt (LKA) gegen einen 22jährigen Zittauer unter anderem wegen des Verdachtes der Unterstützung der im September 2000 vom Bundesministerium des Innern verbotenen “Blood & Honour Division Deutschland“.

Erst am 28. Oktober hatte der 22jährige im benachbarten ostsächsischen Görlitz den vorab in einschlägigen Kreisen beworbenen Szene-Laden “Showdown“ eröffnet, der im Verlauf der Polizeiaktion – wie seine Wohnung – gleichfalls durchsucht wurde. Beschlagnahmt wurden nach Angaben des LKA und der Staatsanwaltschaft Dresden beispielsweise Geschäftsunterlagen, Computer, Handys und Fahnen mit verbotenen Inhalten sowie “Blood & Honour“-T-Shirts und -CDs. Die aufgefundenen rechtsextremistischen Propagandamaterialien sollen von dem Zittauer nicht allein nur im “Showdown“ angeboten worden sein. Ein Vertrieb der rechtsextremistischen Devotionalien sei ebenfalls über seinen seit Oktober 2006 existierenden Online-Versand erfolgt.

Bereits am 7. März des Jahres waren auf Ansinnen der Staatsanwaltschaft Dresden sachsenweit insgesamt 34 Objekte mutmaßlicher Aktivisten von “Blood & Honour“ durchsucht worden.

[Dieser Artikel wurde am 4. November 2006 bei redok veröffentlicht.]