Hooligans Elbflorenz: Befangene Deutungen?

Seit nunmehr über achtzehn Monate schon stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am dortigen Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, September 2003 – Foto: dehli-news.de)

Nach verschiedenen Medien-Darstellungen spielt aktuell die “Abhör-Panne“ im laufenden Prozess eine nach wie vor durchaus zentrale Rolle.

“Konkret geht es um die strafrechtliche Relevanz eines belauschten Gesprächs von drei der fünf Angeklagten im Besucherraum des Dresdner Gefängnisses im Mai 2009. Die Qualität der Mitschnitte ist so schlecht, dass darauf praktisch außer Raumhall und Gemurmel nichts zu verstehen ist. So mühten sich schon im Dezember alle Prozessbeteiligten vergebens, als sie die 48 Dateien der knapp einstündigen Unterhaltung anhörten. Nicht anders erging es den geschulten Phonetikern vom Brandenburger Landeskriminalamt, die als Spezialisten seit Januar mit dem Lauschangriff zu tun haben. Gestern [20. Februar] sagte eine Sachverständige, dass in den ersten fünfeinhalb Gesprächsminuten nichts zu erkennen war. Die Phonetikerin berichtete, dass sich die Qualität der Aufnahmen nicht verbessern ließe und kaum mehr als einzelne Worte zu verstehen seien.“ (Sächsische Zeitung, 21. Februar)

Der Dresdner Morgenpost zufolge ging die Abhöraktion “gründlich schief und sorgt nun für mächtig Ärger“. So habe eine sächsische Ermittlerin, “die sich ausschließlich mit dem Fall beschäftigt“, in der akustischen Aufzeichnung ganze Sätze gehört. Besagte Fachfrau vom LKA Brandenburg allerdings sagte vor Gericht aus, dass derlei “so nicht vorstellbar“ sei (MoPo Dresden, 25. Februar).

Die Verteidigung der Angeklagten fragt sich nach diesem Verlauf der Geschehnisse, wie es der Polizeibeamtin in sächsischen Diensten gelungen sein mag, sogar ein Protokoll des belauschten Gesprächs anzufertigen. “Entweder hat die Zeugin den Ermittlungsinhalt gefälscht oder es existiert ein Mitschnitt, der nicht in der Akte ist“, zitiert die Sächsische Zeitung einen der Verteidiger.

“Doch die Kammer lehnte es ab, die sächsische Polizistin erneut zu hören. Prompt setzte es am 76. Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen die ganze Kammer“ (Dresdner Morgenpost).

Unterdessen begann am 27. Februar vor dem Amtsgericht Dresden eine weitere Gerichtsverhandlung gegen einen der mutmaßlichen Anführer der Hooligans Elbflorenz wegen des erneuten Vorwurfs mehrerer Körperverletzungen und Drogendelikte.

Im Prozess um die Hooligans Elbflorenz fand derweil am 25. Februar der mittlerweile 80. Sitzungstag statt, “ein Prozessende ist so weiterhin nicht in Sicht“ (MoPo).

[Dieser Artikel wurde am 27. Februar 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]