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’Football Army Dresden’ – Chapter closed?

Aus gegebenem Anlass –

(Screenshot Twitter: O.M.)

– war da nicht was?

“Juristischer Schlussstrich zum Jahrestag“, so formulierte jedenfalls die Sächsische Zeitung in einer kürzlich zeitnahen Headline.

(…) Fast hätte es auf den Tag genau geklappt. Am 14. Mai jährt sich der martialische Aufmarsch der selbst ernannten Football Army Dynamo in Karlsruhe zum fünften Mal (…) Fünf Jahre später sind sämtliche Verfahren abgeschlossen, ins Gefängnis musste jedoch keiner der Beteiligten (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 6. Mai 2022].

Und weiterhin dokumentiert Reporter Daniel Klein dortselbst –

“Insgesamt wurde gegen 44 Beschuldigte Anklage erhoben“, teilte Matthias Hörster, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, auf SZ-Anfrage (…) mit. Es gab 38 Verurteilungen, drei Freisprüche, drei Verfahren wurden eingestellt. Vorgeworfen war den 44 Anhängern Landfriedensbruchs, gefährliche Körperverletzung oder der Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformierungsverbot (…) Hinzu kam das Verfahren gegen den Fanklub “Forza Dynamo e.V., das mit der Verhängung einer Geldbuße rechtskräftig abgeschlossen wurde“ (…) Auch die meisten Einzelpersonen wurden zu Geldstrafen verurteilt, die Summen liegen zwischen 900 und 4.500 Euro. Bei einem ist die Anzahl der Tagessätze so hoch, dass er nun als Vorbestrafter gilt. Das trifft ebenso auf fünf der sechs zu Bewährungsstrafen Verurteilten zu, dort schwankte das Strafmaß zwischen zwei Monaten und einem Jahr.

Einst …

(…) hatte die Staatsanwaltschaft sieben Monate nach den Vorfällen eine Razzia angeordnet. 31 Objekte in Dresden sowie je eins in Zwickau, Brandenburg, Baden-Württemberg sowie in Basel wurden dabei durchsucht, 400 Beamte waren im Einsatz (…) Der damalige Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Tobias Wagner, hatte den Aufwand als “absolut angemessen“ verteidigt. Nicht nur darüber gab es geteilte Meinungen [ebenda].

War da noch etwas?

(…) Die Behörden beschlagnahmten damals auch den olivgrünen Trabant-Kübelwagen, der an der Spitze des Fanmarsches gefahren war und von dem aus der damalige Ultra-Chef Ansagen machte. Er galt den Behörden damit als Tatmittel. Der Besitzer, der das Fahrzeug den Fans ausgeliehen hatte, bekam es nicht zurück. Dies hätte er erstreiten und dann die Verfahrenskosten tragen müssen. Letztlich willigte er ein, den Trabi als Spende an das DDR-Museum Pforzheim zu übergeben (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 6. Mai 2022].

“… Geschichte wird gemacht …“ (in memoriam Fehlfarben).

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MedienScreen # 278 [’Football Army Dresden’ – Stand Trabi Stand]

[Fundstück] ”Vom Verschwinden eines Trabis”, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 25. September 2021 –

(…) Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe sind sämtliche Ermittlungsverfahren abgeschlossen (…) Das ist der derzeitige Stand im juristischen Nachspiel, das auf den martialischen Auftritt von etwa 1.5000 Dynamo-Fans am 14. Mai 2017 in Karlsruhe folgte (…)

Das Vorgehen der Karlsruher Ermittler erscheint angesichts der Faktenlage und der zu ermittelnden Straftaten wie besonders schwerer Landfriedensbruch oder Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz auch im Nachhinein als mindestens fragwürdig – bis überzogen (…)

Was aber ist aus dem olivgrünen Trabi von Karlsruhe geworden? Dieser sei “als sogenanntes Tatmittel“ beschlagnahmt worden, teilt Matthias Hörster, Erster Staatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, auf Anfrage mit. Das sei “mit Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe zum Zwecke der Einziehung angeordnet“ worden. Die Begründung: “Mit dem Fahrzeug wurde der Aufzug angeführt.“ (…)

Der ursprüngliche Besitzer hat diesen nie zurückbekommen, das hätte er gerichtlich erstreiten müssen. “Von der Durchführung des Einziehungsverfahrens wurde indes letztlich abgesehen“, teilt der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. Andernfalls “hätte der betroffene Eigentümer des Fahrzeugs auch die hierbei entstehenden Verfahrenskosten zu tragen gehabt“. Er habe jedoch “zur Abwendung dieser Zwangsmaßnahmen eingewilligt, das Eigentum des Trabants im Rahmen einer Spende an ’Stiftung Lernort Demokratie – Das DDR-Museum Pforzheim’ zu übertragen“, so Hörster (…)

(…) “Wir haben den Trabi von der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bekommen und ihn sicher untergebracht“, erklärt Volker Römer, 1. Vorsitzender der Stiftung, auf Nachfrage (…) Konkrete Pläne, ob und wie das Kultobjekt ausgestellt werden soll, gebe es im Moment noch nicht (…)

Für den ehemaligen Eigentümer, der sich noch nie öffentlich zu dem Vorgang geäußert hat, dürfte der ideelle Verlust mindestens genauso schmerzhaft sein wie der materielle (…) Eine Entschädigung für seine Spende sei “naturgemäß nicht“ erfolgt, erklärt Staatsanwalt Hörster.

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