Görlitz/Sachsen. NPD und DSU plakatieren äußerst aggressiv gegen den osteuropäischen Nachbarn. Der Tatbestand der Volksverhetzung allerdings bedarf scheinbar noch eindeutigerer Ausfälle.
Erst kürzlich zündelten schon im Raum Dresden Rechtsextremisten in einem Wahl-Informationsblatt unterschwellig nicht nur gegen Ausländer. Nunmehr hat in den ostsächsischen Regionen der aktuelle Wahlkampf von Rechtsaußen ein noch tieferes Niveau erreicht. So haben in den letzten Tagen “Wahlplakate der rechtsextremen NPD und der rechtskonservativen DSU … beiden Parteien Anzeigen wegen Volksverhetzung eingebracht“ (n-tv.de).
Die NPD gefällt sich in Ostsachsen mit dem vielfach plakatierten Aufruf “Polen-Invasion stoppen!“, ebenso geht die DSU mit polenfeindlichen Plakaten auf Stimmenfang, machte die sächsische Landtagsabgeordnete Astrid Günther-Schmidt (Bündnis 90/Die Grünen) öffentlich.
Allerdings scheinen die gegen NPD und auch DSU mittlerweile erfolgten Strafanzeigen offenbar nur wenig Erfolgschancen zu haben. Durch die Aufschrift “Polen-Invasion stoppen!“ sei nach einer Vorprüfung der Tatbestand der Volksverhetzung als nicht erfüllt angesehen worden, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Görlitz (ddp). Nach Erläuterungen zum entsprechenden Strafgesetzbuch-Paragrafen 130 liege Volksverhetzung nur vor, wenn entsprechende Äußerungen gegen Teile der inländischen Bevölkerung gerichtet seien. “Jetzt lenken die deutschen Neofaschisten ihre Aggressionen direkt gegen die Polen“, kommentierte die polnische Gazeta Wroclawska.
Aktuell stellt sich die Lage so dar, “dass die Wahlplakate vorerst weiter … hängen bleiben. Die Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde [könnte] die Abnahme anordnen. Dazu müssten die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sein“ (Sächsische Zeitung).
[Dieser Artikel wurde am 29. Mai 2009 bei redok veröffentlicht.]