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Hooligans Elbflorenz: Befangene Deutungen?

Seit nunmehr über achtzehn Monate schon stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am dortigen Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, September 2003 – Foto: dehli-news.de)

Nach verschiedenen Medien-Darstellungen spielt aktuell die “Abhör-Panne“ im laufenden Prozess eine nach wie vor durchaus zentrale Rolle.

“Konkret geht es um die strafrechtliche Relevanz eines belauschten Gesprächs von drei der fünf Angeklagten im Besucherraum des Dresdner Gefängnisses im Mai 2009. Die Qualität der Mitschnitte ist so schlecht, dass darauf praktisch außer Raumhall und Gemurmel nichts zu verstehen ist. So mühten sich schon im Dezember alle Prozessbeteiligten vergebens, als sie die 48 Dateien der knapp einstündigen Unterhaltung anhörten. Nicht anders erging es den geschulten Phonetikern vom Brandenburger Landeskriminalamt, die als Spezialisten seit Januar mit dem Lauschangriff zu tun haben. Gestern [20. Februar] sagte eine Sachverständige, dass in den ersten fünfeinhalb Gesprächsminuten nichts zu erkennen war. Die Phonetikerin berichtete, dass sich die Qualität der Aufnahmen nicht verbessern ließe und kaum mehr als einzelne Worte zu verstehen seien.“ (Sächsische Zeitung, 21. Februar)

Der Dresdner Morgenpost zufolge ging die Abhöraktion “gründlich schief und sorgt nun für mächtig Ärger“. So habe eine sächsische Ermittlerin, “die sich ausschließlich mit dem Fall beschäftigt“, in der akustischen Aufzeichnung ganze Sätze gehört. Besagte Fachfrau vom LKA Brandenburg allerdings sagte vor Gericht aus, dass derlei “so nicht vorstellbar“ sei (MoPo Dresden, 25. Februar).

Die Verteidigung der Angeklagten fragt sich nach diesem Verlauf der Geschehnisse, wie es der Polizeibeamtin in sächsischen Diensten gelungen sein mag, sogar ein Protokoll des belauschten Gesprächs anzufertigen. “Entweder hat die Zeugin den Ermittlungsinhalt gefälscht oder es existiert ein Mitschnitt, der nicht in der Akte ist“, zitiert die Sächsische Zeitung einen der Verteidiger.

“Doch die Kammer lehnte es ab, die sächsische Polizistin erneut zu hören. Prompt setzte es am 76. Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag gegen die ganze Kammer“ (Dresdner Morgenpost).

Unterdessen begann am 27. Februar vor dem Amtsgericht Dresden eine weitere Gerichtsverhandlung gegen einen der mutmaßlichen Anführer der Hooligans Elbflorenz wegen des erneuten Vorwurfs mehrerer Körperverletzungen und Drogendelikte.

Im Prozess um die Hooligans Elbflorenz fand derweil am 25. Februar der mittlerweile 80. Sitzungstag statt, “ein Prozessende ist so weiterhin nicht in Sicht“ (MoPo).

[Dieser Artikel wurde am 27. Februar 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Prozessuale Kritik

Schon immer wieder einmal wurde im seit August 2011 laufenden Prozess um die Hooligans Elbflorenz von verschiedener Seite Kritik an diesbezüglich polizei- und staatsanwaltlich praktizierten Vorgehensweisen postuliert. Die Sächsische Zeitung bilanziert nunmehr Ende Januar 2013 eine “verhärtete Front im Hooligan-Prozess“. Dabei scheinen sowohl die “Abhör-Panne“ sowie darüber hinaus offenbar auch “ignorierte Ermittlungsansätze“ (Sächsische Zeitung) durchaus nicht mehr nur unerhebliche Neben-Rollen zu spielen.

Wie die Sächsische Zeitung weiter berichtet, war die Umsetzung besagten Lauschangriffs vom Mai 2009 “längst nicht so gut. Das hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden nun auch schriftlich. Auf den 48 Tondateien sei so gut wie nichts zu verstehen, sagte eine Phonetikerin vom Landeskriminalamt Brandenburg. Die Sachverständige sollte die Aufnahmen im Auftrag des Gerichts eigentlich verbessern. Doch da sei nichts zu machen“, wird jene Frau indirekt so am 31. Januar von der Zeitung aus Dresden zitiert. “Die Verteidiger fragen sich jedoch, wie die Dresdner Polizei einen ganzen Bericht zu dem einstündigen Gefängnis-Gespräch anfertigen konnte. Das Gericht will nun von der Phonetikerin prüfen lassen, ob sich der Bericht in den Aufnahmen wiederfindet“ (Sächsische Zeitung).

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(Kunst am Körper – Foto: ultras-dynamo.de)

Zudem geht es nach wie vor auch um die so genannten “Döner-Überfälle“ aus dem Juni 2008 in der Dresdner Neustadt. Dahingehend wurde einer der im aktuellen Hooligan Elbflorenz-Prozess mitangeklagt Beschuldigten bereits im März 2009 wegen Landfriedensbruchs zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Damals hatte der Türsteher gestanden, “etwa 60 Leute dazu mobilisiert zu haben. Als Motiv nannte er vermehrten Ärger mit türkischen Jugendlichen in Diskos und in der Türsteher-Szene“.

Die Verteidigerin eines der mutmaßlichen Anführers der Hooligans Elbflorenz kritisierte unterdessen scharf, dass übrigens nie ermittelt worden sei, ob besagtes Geständnis auch stimme – und beantragte nunmehr, drei Türsteher als Zeugen zu hören. Schließlich habe es “zwischen 2007 und 2009 sogar polizeibekannte Auseinandersetzungen in und vor Diskos gegeben – auch unmittelbar vor den Dönerüberfällen. Die Angriffe auf die türkischen Lokale seien nicht politisch motiviert gewesen, sondern eine ’Fehde’ unter Jugendlichen“. Und diese Sachlage “sei von Staatsanwaltschaft und der Staatsschutzkammer bislang schlichtweg ignoriert und nicht ansatzweise überprüft worden“, so jedenfalls die Verteidigerin.

[Dieser Artikel wurde am 2. Februar 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Fußball-Schläger der deutschen Rechtsgeschichte? – Update: “Abhör-Panne“

Seit mittlerweile 24. August 2011 stehen fünf Männer unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Am 2. Januar 2013 fand am Landgericht Dresden der nunmehr 73. Sitzungstag in besagter Sache statt.

“Doch ein Ende des wohl aufwendigsten Prozesses um Fußball-Schläger der deutschen Rechtsgeschichte ist (…) erneut in die Ferne gerückt“, vermutet durchaus originell und original so formulierend die Sächsische Zeitung am 3. Januar in ihrer Print-Ausgabe.

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(Foto: O.M.)

Einer der fünf Beschuldigten, sich seit Dezember 2012 wegen ihm zur Last gelegter erneuter Delikte wiederum in U-Haft befindend, wurde während einer früherer Inhaftierung von zwei nunmehr im Prozess ebenfalls Mitangeklagten besucht. “Die Polizei zeichnete das Gespräch auf. Jetzt ist der Mitschnitt Thema der Beweisaufnahme“, wird berichtet.

Nach bisheriger Auffassung der Staatsschutzkammer hätten “die Angeklagten eine ’mehr oder weniger stark ausgeprägte rechtsextreme Gesinnung’. Das bestreiten die Angeklagten jedoch. Selbst die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus“, bilanziert die Sächsische Zeitung.

Aktuell hat die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden die zehn Verteidiger der Angeklagten aufgefordert, “neue Termine abzugleichen. Bleibt es dabei, findet im Juni dieses Jahres der 93. Prozesstag statt. Endet der Prozess auch bis dahin nicht, jährt er sich am 24. August zum zweiten Mal“ (Sächsische Zeitung).

– Update 7. Januar 2013 –

Die zu den Beweismitteln genommene Tonbandaufzeichnung des Besucher-Gespräches zwischen drei der im Hooligans Elflorenz-Prozess Beschuldigten während eines früheren Haftaufenthaltes eines von ihnen ist höchstwahrscheinlich unbrauchbar.

Mit richterlicher Genehmigung wurde im Mai 2009 der Lauschangriff durchgeführt – im Besuchergroßraum der Haftanstalt. “Die Folge: babylonisches Stimmengewirr auf dem Band“, berichtet die Dresdner Morgenpost, die den Vorgang als “Abhör-Panne bei der Polizei“ tituliert. “Wir verstehen nichts“, zitiert die Zeitung den Vorsitzenden Richter Peter Lames.

Das besagte Tondokument war zum Landeskriminalamt (LKA) Brandenburg überstellt, dort allerdings als “kaum auswertbar“ eingeschätzt worden. Nunmehr sei das Bundeskriminalamt (BKA) eingeschaltet. “Sollte das auch nichts hören, hat die Kripo hier ein Problem: ’Da drohen Anzeigen wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage’, so ein Anwalt“ (Dresdner Morgenpost, 7. Januar).

[Dieser Artikel wurde am 4. Januar 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Bundesgerichtshof?

Mittlerweile sind vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden in Sachen Hooligans Elbflorenz weit mehr als zwölf Monate eines Jahres vergangen. “Fünf Angeklagte, zehn Verteidiger, fünf Richter, zwei Ersatzrichter, ein Staatsanwalt – und viele, viele Sitzungstage“, zog zwischenzeitlich die Sächsische Zeitung zum Jahrestag des Prozesses im August dieses Jahres Bilanz.

“Neben Körperverletzung und Landfriedensbruch müssen sich die Hooligans auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer verantworten. Das macht den Prozess zu etwas Besonderem. Noch nie wurden Hooligans in Deutschland wegen eines solchen Organisationsdelikts verurteilt“, so die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe vom 3. November.

“(…) Viele Zeugen wurden gehört. Soziologen referierten über ’modernen Hooliganismus’ und gewaltbereite Fußball-Fans, Techniker analysierten die Strahlrichtung von Handy-Funkmasten, um etwa den Aufenthaltsort von Angeklagten zu rekonstruieren, die in der [Dresdner] Innenstadt bei den Döner-Überfallen [nach dem EM-Halbfinale Deutschland vs. Türkei am 25. Juni 2008] miteinander telefonierten.

Bemerkenswert ist, dass es nie eine öffentliche Kritik an dieser Funkzellen-Abfrage der Polizei nach dem Überfall gab. Es könnte daran liegen, dass den Tätern ein rechtsextremes Motiv unterstellt wird (…)“ (Sächsische Zeitung)

Für den nunmehr 66. Verhandlungstag am 8. November wurde vorab angekündigt, drei der fünf Angeklagten würden sich ihrerseits auf persönliche Erklärungen einlassen wollen. Hintergründlich schien die politische Verortung der vor Gericht stehenden so genannten Rädelsführer Auslöser zu sein.

Doch dann kam es an besagtem Verhandlungstag anders als gedacht. Die Angeklagten äußerten sich nicht. “Anlass dafür ist die im Oktober bekannt gegebene Einschätzung der Staatsschutzkammer, dass alle fünf Angeklagten eine mehr oder weniger stark ausgeprägte rechte bis rechtsextreme Gesinnung verbinde“, berichtete am 9. November die Sächsische Zeitung. Der angebliche Vize-Chef der Hooligans Elbflorenz bedauere nunmehr, “dass er Familie und Freunden, darunter ein Afrikaner, eine Leumundsaussage vor Gericht zugemutet habe“. Und auch der mutmaßliche Anführer der mehr oder weniger elbflorenzianischen Hooligans überlege, ob er sich noch äußern werde, so jedenfalls die Sächsische Zeitung. “Ein Polizist, der seit 20 Jahren mit Fußball-Gewalt zu tun hat, sagte, er kenne die beiden Hooligan-Chefs – eine angeblich rechte Gesinnung dieser beiden sei ihm nicht bekannt.“

Durchaus bedeutungsschwanger werden übrigens Verteidiger der Angeklagten dahingehend zitiert: “Wir hoffen nun, dass es beim Bundesgerichtshof Richter gibt, die bereit sind, den Sachverhalt in seiner Gänze zu erfassen“.

[Dieser Artikel wurde am 12. November 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Im zwölften Monat des Jahres

Fünf Männer stehen seit nunmehr 24. August 2011 unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Für den Prozess wurden anfangs ursprünglich rund 30 Verhandlungstage angesetzt. Als sich abzeichnete, dass dies zeitlich und umfanglich mitnichten realisierbar war, sollte der prozessuale Akt dann voraussichtlich zumindest bis ins Frühjahr 2012 fortgesetzt werden.

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(Licht im gerichtlichen Dunkel? – Foto: O.M.)

In Folge des Gerichtsverfahrens wurden zwischenzeitlich der Playboy und die Sittlichkeit als solche bemüht, die gerichtliche Rechtsauslegung hin und her gewendet, Feldforschungen vor Gericht betrieben und die Zeitläufe der Geschehnisse mehr oder weniger wissend erörtert. Im März 2012 zwischenresümierte allerdings die Dresdner Morgenpost, dass dem “Muster-Prozess“ ob der Umstände vielleicht gar eine “Musterpleite“ drohe.

Unterdessen geriet dann mithin die Gruppierung Faust des Ostens ein wenig in den Fokus der Öffentlichkeit, bei Spielen von Dynamo Dresden seit Anfang 2010 deutlich präsent – “wenige Wochen nach der ersten Dresdner Großrazzia gegen mutmaßliche Fußball-Gewalttäter namens ’Hooligans Elbflorenz’ im Dezember 2009“.

Mittlerweile sind vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden in Sachen Hooligans Elbflorenz zwölf Monate eines Jahres vergangen, der für den 27. August 2012 angesetzte nunmehr bereits 62. Verhandlungstag platzte aufgrund der Erkrankung eines Angeklagten. “Fünf Angeklagte, zehn Verteidiger, fünf Richter, zwei Ersatzrichter, ein Staatsanwalt – und viele, viele Sitzungstage“, zieht aktuell die Sächsische Zeitung eine kleine Bilanz (“Keine Kerzen zum Jahrestag im Prozess gegen die ’Hooligans Elbflorenz’“, Print-Ausgabe, 28. August).

Nach wie vor geht es in Dresden auch um so genannte “Drittort-Auseinandersetzungen“ unter Hooligans. Der Schweizer Soziologe und Hooligan-Experte Marice Illi sagte bereits im September 2011 gegenüber der Jungle World: “Hooligans im klassischen Sinne, die ihre Aktionen bewusst planen und mit den gegnerischen Hooligans teils sogar in kollegialem Kontakt stehen, halten sich bei ihren Kämpfen an einen Ehrenkodex: gleich große Gruppen, kein schweres Schuhwerk, keine Waffen, kein Nachtreten bei Fall zu Boden. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass bei einem fairen Fight dies auch eingehalten wird“.

Letztendlich wird bei diesem Prozess am Dresdner Landgericht auch ein Grundsatzurteil zur Bewertung der Strafbarkeit besagter ’Drittort-Auseinandersetzungen’ erwartet. “Ein Ende des Prozesses ist nicht in Sicht. Insgesamt sind bis zum 21. Dezember 78 Verhandlungstage geplant“ (Sächsische Zeitung, Online-Ausgabe, 28. August).

[Dieser Artikel wurde am 28. August 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]