Schlagwort-Archive: Landgericht Dresden

MedienScreen # 9 [Hooligans Elbflorenz, Sittlichkeit, Justitia, Playboy]

(…) Die Frage ist tatsächlich, was da einmal herauskommen kann. Als die Verfahren nach einer Großrazzia Ende 2009 bekannt wurden, klangen die Vorwürfe weit gravierender. Zurzeit laufen noch Ermittlungsverfahren gegen 24 weitere Beschuldigte der “Hooligans Elbflorenz“.

[Quelle – “Hooligan-Maskerade vor Gericht“, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 25. August 2011]

(…) Der aggressive Gitarrenriff kündigt an: Gleich fliegen die Fetzen. Die Kamera schwenkt über eine enge Asphaltstraße in einem Waldstück. Auf dem Video, das (…) im Landgericht Dresden gezeigt wurde, ist eine Hooligan-Schlägerei zu sehen. Etwa 30 Männer in gelben Shirts und schwarzen Hosen marschieren auf eine zweite Gruppe zu. Ausladende Schritte, Imponiergehabe. Die Hände bandagiert, manche tragen Gesichtsschutz. Die anderen tragen rot, sind genauso groß und ansonsten nicht von den Gelben zu unterscheiden.

Ungebremst laufen die Kampfformationen ineinander – und prügeln los. Blitzschnell schlagen die Männer auf jeden, der ein andersfarbiges Shirt trägt. Hemmungslos. Nach einer knappen Minute ist alles vorbei. Fast alle Roten liegen am Boden, helfen sich gegenseitig auf, humpeln aus dem Videobild. Die Gelben jubeln. Das sind die “Hooligans Elbflorenz“ aus Dresden. Wieder ein Sieg. Für den kurzen “Spaß“ reisten sie 300 Kilometer an. In dem abseitigen Waldstück bei Wildeck-Obersuhl lehrten sie den Frankfurter Hools “Brigade Nassau 96“ das Fürchten. Es war ein ungleiches “Match“, wie solche Auseinandersetzungen in der Szene heißen (…)

Fünf führende Köpfe der “Hooligans Elbflorenz“ – Männer zwischen 19 und 35 – stehen seit Mittwoch [24. August] wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Das sichergestellte Video ist Teil der Beweisaufnahme. Solche verabredeten Matches sind laut Anklage eine Straftat. Angeblich gibt es keine Regeln. Gäbe es welche, würde sich niemand daran halten (…)

(…) Die Anwälte der Angeklagten spotteten. “Solche Matches sollen strafbar sein?“ (…) Jeder Fernseh-Kampfsport sei brutaler. Die Anwälte werden es der Staatsschutzkammer in den geplanten 30 Sitzungstagen nicht leicht machen (…)

[Quelle – “Hooligan-Match: Erste Videos im Prozess gezeigt“, sz-online.de, 30. August 2011]

(…) Auch am dritten Tag im Prozess gegen die Rädelsführer der “Hooligans Elbflorenz“ wurde (…) über die Sittenwidrigkeit von Hooligan-Schlägereien gestritten. Ist es strafbar, wenn sich zwei Gruppen zu je 30 Mann 25 Sekunden lang prügeln und zu diesen Kampf eingewilligt hatten? Immerhin: Auch wenn es laut Anklage keine Regeln für diese “Matches“ gab, so sagte (…) ein Ermittler als Zeuge, dass es bei den verabredeten Kämpfen “gewisse“ Regeln gegeben habe: So sollten etwa die gleiche Anzahl an Männern antreten, nur leichtes Schuhwerk und keine Schutzwaffen tragen. Außerdem gelte: Wer am Boden liegt, wird nicht mehr attackiert.

Die fünf Angeklagten müssen sich wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten. Ihr Hooliganismus soll auch anderen, wirtschaftlichen Zwecken gedient haben – etwa um in der Türsteher-Szene Mitbewerber zu dominieren. Doch das wird im Prozess erst später eine Rolle spielen.

Noch geht es um ein Match, bei dem ein 27-Jähriger der “Brigade Nassau 98“, Hooligans aus Frankfurt/Main, schwer verletzt wurde. Ausgerechnet im aktuellen Männermagazin “Playboy“ fand Verteidiger Endrik Wilhelm Hinweise gegen die Sittenwidrigkeit. Dort steht eine Reportage über den “blutigsten Mannschaftssport der Welt“, wie es dort heißt. Das Turnier, eine Art Brutalo-Rugby, wird im Calcio Storico, einem Kirchplatz mitten in Florenz, ausgetragen. “Tod und Spiele“ heißt es da. Fotos zeigen blutverschmierte Spieler, die sich um einen Ball schlagen – ein alljährlicher Tourismus-Höhepunkt.

Wilhelm beantragte, nun den Autoren zu hören. Außerdem soll ein Sachverständiger zu Gefahren bei “normalen“ Kampfsportarten wie Boxen aussagen. Der Vorsitzende Richter Peter Lames wollte den Playboy als Ganzes nicht zur Akte nehmen. Er beharrte auf die einzelnen Seiten des Artikels. Auch das legten die guten Sitten nahe.

[Quelle – “Playboy-Artikel soll nun die Frage der Sittenwidrigkeit beantworten“, sz-online.de, 31. August 2011]

[Dieser Beitrag wurde am 31. August 2011 bei Ostfussball.com publiziert.]

MedienScreen # 8 [Hooligans Elbflorenz, Gerichtsauftakt]

(…) Fünf Männer stehen seit Mittwoch [24. August] unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor dem Gericht. Die Gruppierung soll besonders für gewalttätige Randale bei Auswärtsspielen von Dynamo Dresden verantwortlich sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, die “Hooligans Elbflorenz“ gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Die Gruppierung soll besonders für gewalttätige Randale bei Auswärtsspielen von Dynamo verantwortlich sein. Ein Angeklagter stand bereits im Sommer 2009 als “Organisator“ der EM-Krawalle von 2008 vor Gericht und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die er inzwischen verbüßt hat. Für den Mammut-Prozess sind 30 Verhandlungstage angesetzt. Zum Prozessauftakt wurde die Anklage noch nicht verlesen, weil die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen die Staatsschutzkammer wegen “unrechtmäßiger Besetzung“ gestellt hatte (…) [Prozess gegen “Hooligans Elbflorenz“ vor dem Landgericht Dresdendresden-fernsehen.de, 24. August 2011]

(…) Vorrangiges Ziel der Gruppierung sei es allerdings gewesen, sich überwiegend bei Spielen des Fußballclubs Dynamo Dresden mit Hooligans der gegnerischen Vereine zu Schlägereien ohne Regeln zu treffen. Die Prügeleien in den Jahren 2008 und 2009 seien darauf ausgerichtet gewesen, ohne Rücksicht auf die Gesundheit zu kämpfen, sagte [Staatsanwalt] Wagner. Anreise, Kleidung und Auftreten seien detailliert geplant worden.

Unter anderem hätten sich die Mitglieder der “Hooligans Elbflorenz“ mit Mitgliedern der Gruppierung “Brigade Nassau 9“ aus dem Raum Frankfurt am Main getroffen. Bei den Auseinandersetzungen soll einer der Gegner zu Boden gestreckt und minutenlang blutend liegend gelassen worden sein. Der Mann habe mehrere Knochenbrüche im Gesicht erlitten, sagte der Staatsanwalt.

Einer der Anwälte erklärte, bei den verabredeten Schlägereien der Hooligans handele es sich nicht um Straftaten. Es sei lediglich eine “ungewöhnliche Freizeitbeschäftigung“, sagte Rechtsanwalt Rolf Franek. Die Gruppierung sei daher auch keine kriminelle Vereinigung (…)

(…) Auch das Gericht stellte fest, dass einige Punkte der Anklage “hoch problematisch“ seien. Ob es sich bei den “Hooligans Elbflorenz“ um eine kriminelle Vereinigung handele, müsse im Prozess geprüft werden. Mit dem Tatvorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung bei verabredeten Hooligan-Schlägereien betrete das Gericht Neuland, sagte Richter Lames. Ein Urteil wird kurz vor Weihnachten erwartet. [Dresden – Hooligans schweigen zu Angriffen auf türkische Lokalemz-web.de, 24. August 2011]

(…) “Der Junge liegt auf der Intensivstation mit Kieferjochbein- und Augenhöhlenbruch.“ “Wir hatten auch schon so einen Fall, ist nach zwei Wochen ausgeheilt.“ Solche und ähnliche SMS tauschten sich Frankfurter und Dresdner Hooligans im Oktober 2009 nach einer wüsten Schlägerei in hessischen Wildeck-Obersuhl aus. Kurznachrichten von jungen Männern, die ganz selbstverständlich und trocken zertrümmerte Knochen und lebensbedrohliche Verletzungen kommentierten, ohne das eigene Handeln zu hinterfragen oder Reue zu zeigen. Die Dresdner gehörten zu den “Hooligans Elbflorenz“ – eine der extremsten und brutalsten Schlägertruppen in ganz Deutschland (…)

Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung zum Zweck von organisierten Schlägereien bei Fußballspielen vorgeworfen, daneben Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung. Dabei bezieht sich die Staatsanwaltschaft auf sieben konkrete Fälle, wobei es bei zwei Schlägereien Schwerverletzte gab und bei einer dritten zumindest der Versuch von gefährlicher Körperverletzung. Alles spielte sich 2009 ab.

Zwei verabredete Prügelorgien, im Mai 2009 mit gewaltbereiten Fans vom Fußballclub Erzgebirge Aue sowie im August des selben Jahres mit Hooligans des FC Nürnberg, konnten durch die Polizeipräsenz verhindert werden. Zwei weitere angekündigte Aufmärsche von verfeindeten Hooligans im September 2009 verliefen ebenfalls im Sande. So hatten sich die Dresdner Schläger in Tschechien mit russischen Hooligans prügeln wollen. Eine Auseinandersetzung Anfang November 2009 in Jena forderte einen Verletzten, eine weitere Schlägerei mit Radikalen von Lok Leipzig verlief dagegen “relativ“ unblutig. Und dann bleibt noch die Begegnung der Frankfurter Hooligans “Brigade Nassau 96“ mit den Schlägern aus Elbflorenz im Oktober, die beinahe ein Leben kostete. Gerade die dort im Nachgang verschickten SMS bezeugten, dass die Hooligan-Gruppen bewusst und willig aufeinander losgeschlagen hatten (…)

Nach Aussage der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den “Hooligans Elbflorenz“ um eine straff und regelrecht militärisch durchorganisierte Gruppierung. Ihr Ziel sei es, gemeinsam schwere Straftaten zu begehen, die sich nicht mehr nur auf das Umfeld von Fußballspielen konzentrieren (…) [Landgericht Dresden verhandelt über “Hooligans Elbflorenz“dnn-online.de, 25. August 2011]

(…) Der übergeordnete Zweck der Gruppierung soll darin bestanden haben, “erprobtes Personal“ für die legalen Sicherheitsdienste des Rädelsführers der Vereinigung zu rekrutieren.

Dieser Chef ist laut Anklage ein 35-jähriger Versicherungsmakler aus Pirna, verheiratet, ein Kind (…) Die Anklage wirft ihm zudem vor, versucht zu haben, im Raum Löbau ein Sicherheitsunternehmen mit seinen Leuten “abzulösen“. Neben dem Rädelsführer sitzt sein mutmaßlicher Stellvertreter, ein 34-jähriger Dresdner (…) Die beiden führten auch die Untergruppe der “Althools“ an, so Wagner.

Die Jüngeren – “Jungsturm“ genannt – wurden vom Mitangeklagten Willi K. (24) geführt. Als einziger hat er bereits zweieinhalb Jahren wegen schweren Landfriedensbruchs gesessen und ist erst seit Juni wieder auf freiem Fuß. In seinem ersten Prozess im März 2009 hatte er gestanden, zu Überfällen auf vier Dönerläden in der Neustadt aufgerufen zu haben (…)

Die Verteidiger bestreiten, dass sich ihre Mandanten schuldig gemacht haben. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung sei eine “strafprozessuale Wundertüte“, die Ermittlern etwa Telefonüberwachungen erlaube. Schlägereien unter Hooligans seien aber nicht strafbar, da die gegnerischen Gruppen einvernehmlich gehandelt hätten. “Allein im Boxsport hat es seit 1990 rund 180 Tote gegeben“, sagt Willi K.s Anwalt Rolf Franek.

Für den Prozess sind bis Ende des Jahres 31 Verhandlungstage vorgesehen. Das zeigt, dass das Gericht vor einer aufwendigen Beweisaufnahme steht. Die Frage ist tatsächlich, was da einmal herauskommen kann. Als die Verfahren nach einer Großrazzia Ende 2009 bekannt wurden, klangen die Vorwürfe weit gravierender. Zurzeit laufen noch Ermittlungsverfahren gegen 24 weitere Beschuldigte der “Hooligans Elbflorenz“. [Hooligan-Maskerade vor GerichtSächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 25. August 2011]

[Dieser Beitrag wurde am 25. August 2011 als Presse-Spiegel bei Ostfussball.com publiziert.]

Update: “Sturm 34“-Prozess

Dresden. Bei der heutigen Prozessfortsetzung gegen führende Köpfe der militant-rechtsextremistischen Kameradschaft stellten Vertreter der Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen einen der Schöffen. Nach bisheriger Planung soll der Prozess in der nächsten Woche zu Ende gehen.

Die Verteidigung zitierte gegenüber der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden nach Darstellung der Nachrichtenagentur ddp aus einem medizinischen Gutachten, wonach der besagte Schöffe körperlich nicht in der Lage gewesen sei, dem seit 10. April diesen Jahres laufenden Verfahren länger als täglich zwei Stunden aufmerksam zu folgen. Diese gesundheitliche Beeinträchtigung des Schöffen wiederum hatte während der bisherigen Gerichtsverhandlungen zu lediglich einer – allerdings formal zulässigen – Unterbrechung des Prozesses geführt.

Darüber hinaus saß heute die Freundin des mitangeklagten Matthias R. (Staatsschutz-“Joker“) im Zeugenstand, der seit Juli 2007 eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verbüßt. Die junge Frau gab an, “dass ein Teil der Angeklagten an mehreren Überfällen teilgenommen habe“ (ddp).

Der Prozess gegen die führenden Kader der Ende April 2007 vom sächsischen Innenminister offiziell verbotenen Kameradschaft – deren Personenzusammenhänge offenbar nichtsdestotrotz quasi als Märtyrer der Bewegung weiter aktiv sind – soll nach den bisherigen Planungen in der nächsten Woche abgeschlossen werden.

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Ergänzung vom 10. Juli 2008:

Wie der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler heute gegenüber der Nachrichtenagentur ddp äußerte, wird das Urteil voraussichtlich am 18. August gesprochen.

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[Dieser Artikel wurde – vorerst ohne Ergänzung – ursprünglich am 3. Juli 2008 bei redok veröffentlicht.]

Sächsischer April-Ausklang

Dresden/Mittweida. Gegen den im presserechtlichen Sinn Verantwortlichen für die Schülerzeitschrift “perplex“ wurde Anklage erhoben. Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ verstießen wiederholt gegen Auflagen des Verbotes der rechtsextremistischen Kameradschaft.

Wegen des Vorwurfes der Verunglimpfung des Staates, der Volksverhetzung sowie Verstößen gegen das Jugendschutz- und Pressegesetz hat die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Publikation “perplex“ vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen den Landesvorsitzenden der sächsischen Jungen Nationaldemokraten (JN), Jens Steinbach, erhoben, wie am 29. April mitgeteilt wurde. Im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb besagter Zeitschrift führen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt aktuell insgesamt zwölf Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. So wird dahingehend unter anderem auch gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft ihn anklagt, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden (ddp). Weiterhin seien bislang gegen insgesamt fünf Beschuldigte Anklagen erhoben worden, vier davon seien “perplex“-Verteiler im Alter zwischen 18 und 31 Jahren. Die erste Auflage der Zeitschrift der rechtsextremen NPD-Nachwuchsorganisation wurde kurz nach ihrem Erscheinen als jugendgefährdende Schrift bundesweit indiziert – die zweite “perplex“-Ausgabe wurde teilweise konfisziert, die entsprechende Online-Version musste als Internet-Angebot stillgelegt werden.

Unterdessen teilte die Chemnitzer Polizei mit, am Abend des 28. April hätten sich mehrere Personen – “augenscheinlich der rechten Szene“ – in Mittweida zusammengefunden. Eine Überprüfung der Personalien habe ergeben, dass von den zwölf vor Ort befindlichen Jugendlichen sechs von den in der Verbotsverfügung gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ erteilten Auflagen betroffen seien. Demnach dürfen sie sich nicht mehr an bestimmten Orten versammeln (dpa). Allen anwesenden 12 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Die gesondert Betroffenen erhielten – teilweise erneut – Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

[Dieser Artikel wurde am 2. Mai 2008 bei redok veröffentlicht.]

“Sturm 34“ erneut in Aktion – und das Zeitgedächtnis der Behörden

Mittweida/Dresden. Während in der Landeshauptstadt der Prozess gegen führende Köpfe der rechtsextremen Kameradschaft weiter geführt wird, versammelten sich Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ in der westsächsischen Kreis- und Hochschulstadt.

So wurde die Polizei am gestrigen Nachmittag gegen 17.30 Uhr darüber informiert, dass sich auf einem Supermarkt-Parkplatz in Mittweida ungefähr 30 Personen versammelt hätten.

Bei der anschließenden Personalienfeststellung von 16 vor Ort Anwesenden stellten Polizeikräfte sieben Mitglieder des “Sturm 34“ fest, die sich eigentlich seit dem Verbot der Kameradschaft im April 2007 nicht mehr treffen dürften. Gegen die Betroffenen wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz erlassen, alle Anwesenden erhielten einen Platzverweis (dpa).

Unterdessen stellt sich die zeitliche Abfolge der aktiven Tätigkeit des sich in Dresden unter den Angeklagten befindlichen Informanten Matthias R. nach wie vor keineswegs deutlicher dar. Der Staatsschutz-“Joker“ behauptet, er sei bereits ab Oktober 2005 für den polizeilichen Staatsschutz Chemnitz tätig gewesen. Dagegen bekräftigte ein leitender Chemnitzer Staatsschützer gestern vor Gericht, ein erstes persönliches Treffen mit dem Informanten habe erst etwa acht Tage nach der Gründung des “Sturm 34“ – die in der Nacht vom 4. zum 5. März 2006 erfolgte – stattgefunden. Dabei hätte der 40-jährige Matthias R. zwar von der Gründungsveranstaltung berichtet, ohne jedoch die konkrete Ausrichtung der Gruppierung zu benennen (ddp).

Darüber hinaus widersprach der leitende Staatsschutzbeamte der Darstellung des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU), dass die Ermittlungen gegen den “Sturm 34“ bereits im März 2006 angelaufen seien. Nach Aussage des “ranghohen Staatsschutzbeamten aus Chemnitz“ (Sächsische Zeitung) vor dem Dresdner Landgericht, wäre die Ermittlungsgruppe “Sturm 34“ erst Ende Mai 2006 gegründet worden. Dem entgegen steht Buttolos bisherige Angabe, die rechtsextreme Kameradschaft sei bereits im April und dann noch einmal von Mitte Juli bis Mitte August 2006 observiert worden. Dem Chemnitzer Staatsschutzbeamten nach “gab es jedoch nur im April eine solche Maßnahme“ (Sächsische Zeitung).

In der, redok vorliegenden, Verbotsverfügung des Sächsischen Staatsministerium des Innern gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ – “Sie setzt sich im Wesentlichen aus Mitgliedern der damaligen ’Division Sächsischer Sturm’ (DSS) zusammen“ – wurde das erste relevant festgestellte schwere Körperverletzungsdelikt behördlich am 20. April 2006 dokumentiert.

[Dieser Artikel wurde am 25. April 2008 bei redok veröffentlicht.]