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’Football Army Dresden’ – Chapter closed?

Aus gegebenem Anlass –

(Screenshot Twitter: O.M.)

– war da nicht was?

“Juristischer Schlussstrich zum Jahrestag“, so formulierte jedenfalls die Sächsische Zeitung in einer kürzlich zeitnahen Headline.

(…) Fast hätte es auf den Tag genau geklappt. Am 14. Mai jährt sich der martialische Aufmarsch der selbst ernannten Football Army Dynamo in Karlsruhe zum fünften Mal (…) Fünf Jahre später sind sämtliche Verfahren abgeschlossen, ins Gefängnis musste jedoch keiner der Beteiligten (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 6. Mai 2022].

Und weiterhin dokumentiert Reporter Daniel Klein dortselbst –

“Insgesamt wurde gegen 44 Beschuldigte Anklage erhoben“, teilte Matthias Hörster, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, auf SZ-Anfrage (…) mit. Es gab 38 Verurteilungen, drei Freisprüche, drei Verfahren wurden eingestellt. Vorgeworfen war den 44 Anhängern Landfriedensbruchs, gefährliche Körperverletzung oder der Verstoß gegen das versammlungsrechtliche Uniformierungsverbot (…) Hinzu kam das Verfahren gegen den Fanklub “Forza Dynamo e.V., das mit der Verhängung einer Geldbuße rechtskräftig abgeschlossen wurde“ (…) Auch die meisten Einzelpersonen wurden zu Geldstrafen verurteilt, die Summen liegen zwischen 900 und 4.500 Euro. Bei einem ist die Anzahl der Tagessätze so hoch, dass er nun als Vorbestrafter gilt. Das trifft ebenso auf fünf der sechs zu Bewährungsstrafen Verurteilten zu, dort schwankte das Strafmaß zwischen zwei Monaten und einem Jahr.

Einst …

(…) hatte die Staatsanwaltschaft sieben Monate nach den Vorfällen eine Razzia angeordnet. 31 Objekte in Dresden sowie je eins in Zwickau, Brandenburg, Baden-Württemberg sowie in Basel wurden dabei durchsucht, 400 Beamte waren im Einsatz (…) Der damalige Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Tobias Wagner, hatte den Aufwand als “absolut angemessen“ verteidigt. Nicht nur darüber gab es geteilte Meinungen [ebenda].

War da noch etwas?

(…) Die Behörden beschlagnahmten damals auch den olivgrünen Trabant-Kübelwagen, der an der Spitze des Fanmarsches gefahren war und von dem aus der damalige Ultra-Chef Ansagen machte. Er galt den Behörden damit als Tatmittel. Der Besitzer, der das Fahrzeug den Fans ausgeliehen hatte, bekam es nicht zurück. Dies hätte er erstreiten und dann die Verfahrenskosten tragen müssen. Letztlich willigte er ein, den Trabi als Spende an das DDR-Museum Pforzheim zu übergeben (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 6. Mai 2022].

“… Geschichte wird gemacht …“ (in memoriam Fehlfarben).

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