Es mag Zufälle geben, ja. Allerdings behaupten auch manche, es gäbe keine Zufälle.
Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12) bekannt gegeben, nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.
“Beim nach wie vor andauernden Prozess [um die Hooligans Elbflorenz] vor dem Dresdner Landgericht wurde ein Grundsatzurteil zur Frage der Strafbarkeit solcher FWW-Drittortauseinandersetzungen erwartet. Der BGH in Karlsruhe hat gesprochen?“
Und während des terminlich nächstfolgenden 88. Sitzungstages in besagtem Prozess am 8. April dieses Jahres vor dem Landgericht Dresden dauerte es dann wohl auch “ein paar Minuten, ehe die fünf Angeklagten und ihre Verteidiger wieder ihre Fassung zurückerlangen“.
Denn erstaunlicherweise wohl rein zufällig dem BGH-Urteil fast zeitgleich gehorsamst nachfolgend, hat Staatsanwalt Ingolf Wagner nunmehr “harte Haftstrafen für alle fünf gefordert“ – “Als hätte es keine eineinhalbjährige Beweisaufnahme gegeben“, schimpft ein Anwalt (…) “Was haben wir eigentlich die ganze Zeit gemacht?“ Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sei “Unfug“, ein “Trauerspiel“, pflichtet ein Kollege bei (Sächsische Zeitung, 9. April).
Seit nunmehr 24. August 2011 stehen fünf Männer unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am Landgericht beschuldigt die Angeklagten, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhang mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.
“Die höchste Strafe von dreieinhalb Jahren Haft soll der mutmaßliche Chef der Gruppe erhalten, ein 37-jähriger Versicherungsmakler aus Pirna. Sein Stellvertreter, ein 36-jähriger Unternehmer aus Dresden, sowie zwei Mitangeklagte (27, 29) aus Dresden und Pirna, die laut Wagner ’in der Hierarchie der Vereinigung nicht ganz so weit oben angesiedelt’ gewesen seien, sollen je zweieinhalb Jahre in Haft. Die mit 22 Monaten geringste Strafe fordert Wagner für [einen] bereits einschlägig vorbestraften […] (26) – jedoch ohne Bewährung.“ (Sächsische Zeitung)
Die Verteidiger werden in folgenden Sitzungstagen auf Freisprüche plädieren, denn sie “sehen in den Matches einvernehmliche Sportwettkämpfe, mit Regeln und Schiedsrichtern“. Diese “müsse man ja nicht gutheißen, aber nicht alles, was man nicht gut findet, erfülle zwangsläufig einen Straftatbestand“, zitiert die Sächsische Zeitung einen der Verteidiger der fünf Angeklagten.
[Dieser Artikel wurde am 13. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]
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