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Geschichten erzählen mit Frau Antje Hermenau

Beiträge in so genannten sozialen Netzwerken purzeln zuweilen wie ein U für’s X aus den Tastaturen jeglicher Provenienz. In den Kommentarspalten dann wiederum lassen sich mitunter doch aufmerksamere Betrachter des speziellen Szenarios selten ein X für’s U vormachen, naja, je nach dem wie auch immer gefärbten Standpunkt. Politisch. Ideologisch. Oder einfach nur faktenbasiert. So einfach ist das? Verwirrend? Oder verwirrend einfach.

Wobei die Mutter oder der Vater aller Repliken ja bekanntermaßen nach wie vor lautet: ’Das sind Fakenews!’. Wie die Quelle der Erkenntnis es eben hergibt. Kommt immer wieder einmal vor, hier und da …

Je nach Quellenlage halt.

Oder, wer weiß …

(TwitterX, 27. Februar 2024, 13:17)

Nun ja …

Oder, wie es ein anderer Betrachter des virtuellen Sandkastenspiels in Richtung von Antje Hermenau – “unabhängig denkend, kommunikativ arbeitend, strategisch veranlagt, erzliberal“ [Hermenau über Hermenau] – formulierte: “Eventuell solltest du aufhören, deine ’Fakten’ bei NIUS zu beziehen“.

(Screenshots TwitterX: O.M.)

Das Credo “Gute Ideen erfolgreich umsetzen“ lässt A.H. als selbsttitulierte “Strategin“ übrigens ebenso einen ihrer virtuellen Auftritte verheißen – bei MeyView.com mit Absicht nicht verlinkt.

NIUS, Frau Anje H. und Manipulation; aber wer sollte denn so etwas denken? Tichys Einblick etwa vielleicht?, – übernehmen Sie?

Er sprach zu ihr, sie sang zu ihm;
Da war’s um sie geschehn:
Halb zog er sie, halb sank sie hin,
Und ward nicht mehr gesehn.
[Sehr frei nach Goethe]

Fabulierte Geschichte?

Quo vadis oder Cui bono?

Fragen über Fragen.

Apropos Geschichte –

“… ’Entspricht der prozessualen Wahrheit’ … Correctiv Recherche vor Gericht bestätigt! …“ [Thomas Laschyk, volksverpetzer.de, 27. Februar 2024]

Faust des Ostens – Under friendly Judgmet Fire

Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die sich selbst so heißende Gruppierung Faust des Osten (FdO) aus dem Fan-Umfeld von Dynamo Dresden wurden, offiziell, seit Juni 2012 geführt.

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden hatte in der seit dem 29. März dieses Jahres nunmehr angelaufenen Gerichtsverhandlung gegen – quasi übrig gebliebene – drei Angeklagte, als mutmaßlich führende Mitglieder der FdO, ursprünglich Fortsetzungstermine bis Mitte Juli 2021 terminiert. “Das Verfahren könnte jedoch schon weitaus früher beendet sein“ [Nina Böckmann, kreuzer online, 13. April].

“Das Landgericht Dresden hat am [11. Mai] drei Männer als Mitglieder der Hooligan-Gruppierung ’Faust des Ostens’ (FdO) verurteilt. Gegen einen 37-Jährigen verhängte die Staatsschutzkammer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wobei fünf davon wegen langer Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Zwei zur Tatzeit 21-Jährigen wurde unter Anwendung von Jugendstrafrecht jeweils die Zahlung von 1500 Euro auferlegt. Sie wurden der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wie auch der 37-Jährige, sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen“ [Freie Presse Online (Copyright dpa), 11. Mai].

Ein “mildes Urteil“, findet Konrad Litschko von der tageszeitung, und zitiert Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen

“Die niedrigen Strafen waren nach so vielen Jahren nicht anders zu erwarten. Es ist ein Armutszeugnis für die sächsischen Behörden, dass es mehr als zehn Jahre gedauert hat, um die Mitglieder dieser rechtsextremen, kriminellen Vereinigung zu verurteilen“ [taz.de, 11. Mai].

And now? Basta?

(Alttolkewitz. Dresden. Frühjahr 2015 – Foto: O.M.)

“Letzte Straftaten bekannter Mitglieder der FdO verzeichnete das [zuständige] Justizministerium noch im Dezember 2020“ [Dresdner Morgenpost, 4. Februar 2021].

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Hooligans Elbflorenz. Remember?

In den ersten Januartagen dieses Jahres fanden vor dem Amtsgericht Dresden weitere Prozesse zu den Ereignissen am 19. März 2016 abseitig der rasenfußballerischen Begegnung zwischen Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock in der damaligen 3. Liga statt. Damals trafen, vermutlich verabredet, im Dresdner Stadtteil Löbtau Anhänger aller Provenance beider Fußballvereine kurzzeitig straßenkämpfend aufeinander (Reges Fäustchen des Ostens?). Die Polizei nahm an jenem Tag mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Anschließend wurden Ermittlungen gegen 117 Verdächtige geführt.

“(…) Die Ermittlungen gegen Hools aus Dresden und Rostock dauerten lange. Nur 22 Beschuldigte wurden angeklagt, wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruchs (…) im April 2019 wurden die ersten beiden Angeklagten am Amtsgericht Dresden verurteilt. Einer erhielt neun Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

In den nunmehr aktuellen Prozessen bekam ein 31-Jähriger eine Geldstrafe von 4.500 Euro gerichtlich auferlegt. Zwei weitere Verfahren gegen Männer im Alter von 25 und 27 Jahren wurden gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.200 Euro hernach ebenso eingestellt, berichtet die Sächsische Zeitung.

Gerichtsreporter Alexander Schneider nutzte die Möglichkeit der Prozessberichterstattung, um noch einmal zurück zu schauen, quasi resümierend.

“(…) Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen die führenden Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ gab es lange keine Matches mehr in Dresden. Auch die Auseinandersetzung am 19. März 2016 blieb ein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht sich daher darin bestätigt, wie wichtig das Urteil war. Die Hooligans wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Zweck es unter anderem gewesen war, an derartigen Matches teilzunehmen. Die Dresdner Hools teilten auch eine rechtsextreme Gesinnung, hieß es in dem Urteil der Staatsschutzkammer nach 93 Verhandlungstagen. Rechtskräftig ist es nach einer Prüfung des Bundesgerichtshofs seit Anfang 2015 (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

“Immerhin“, so bilanzierte Alexander Schneider abschließend: “… In Dresden wurden keine derartigen Hooligan-Matches mehr bekannt“.

(Dresden, Lennéstraße, September 2007 – Foto: O.M.)

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Link-Haftung. Landgericht Hamburg. Verlinking. Against. Now?

Aus gegebenem Anlass –

(…) Laut einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Hamburg haftet der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt. Dem Linksetzenden obliege die Pflicht einer “zumutbaren Nachforschung zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung“.

Diese Rechtsprechung trifft auch redaktionelle Angebote (…)

[Holger Bleich, Warum heise online derzeit keine Links zum LG Hamburg setzt, heise.de, 9. Dezember 2016]

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Das LG Hamburg. Gestern so: Kommerzielle Webseiten haften auch für Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Webseiten, von denen sie keine Kenntnis haben.

Heute so: Gucken wir doch mal ins Impressum bei justiz.hamburg.de!

Das Justizportal Hamburg enthält auch Links und Verweise auf Websiteangebote Dritter. Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter, der diese Inhalte bereithält. Den Nutzerinnen und Nutzern des Justizportals Hamburg wird mit diesen Links allein der Zugang zu diesen Angeboten vermittelt. Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

NEIN!! DOCH!!! OOOOOH!!!!

[Fefes Blog, 9. Dezember 2016]

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Wie wäre es denn, wenn wir alle morgen ein Mail, ein Fax oder einen Brief an das Landgericht Hamburg schicken (…) mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich über ihren Beschluss vom 18. November (Az. 310 O 402/16) auf meiner Internetseite berichten. Im Rahmen der Berichterstattung möchte ich auch einen Link auf ihre Rechtsprechungsdatenbank hinterlegen, damit sich die Leser meines Berichts ein Bild über die Rechtsprechung ihres Hauses machen können.

Da ich nicht über Einsicht in alle ihre Vertragsangelegenheiten habe und somit nicht feststellen kann, ob für manche Medien auf ihrer Seite die Nutzungsrechte evtl. zeitlich beschränkt waren, komme ich auf diesem Wege meiner Pflicht zur Nachforschung nach und möchte mich bei Ihnen als Seitenbetreiber vergewissern, dass sie die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung haben.

Zur Vermeidung späterer Rechtsnachteile bitte ich hiermit im Sinne ihres o.g. Beschlusses um schriftliche Bestätigung, dass zum derzeitigen Zeitpunkt sämtliche auf den von ihnen verwalteten Internetseiten verwendeten Medien und Texte frei von Rechten Dritter sind. Weiterhin bitte ich um unaufgeforderte Bestätigung des Fortbestehens der Rechtmäßigkeit, sofern sie Inhalte ändern oder ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen …

[JoeJoeJoe, Forum @ heise.de , 9. Dezember 2016]

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“Milliarden Menschen leben einfach vor sich hin, und haben keine Ahnung. Wussten Sie, dass die erste Matrix als perfekte Welt geplant war, in der kein Mensch hätte leiden müssen?“ (Agent Smith in Matrix)

DFB, Dynamo Dresden – Urteil wider Meinungsäußerung?

Wie nunmehr bekannt, hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) aktuell mal wieder ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Völlig überraschend gegen Dynamo Dresden. Einmal mehr. Folgen soll dem fußballrichterlichen Spruch eine Sperrung des K-Blocks im Rudolf-Harbig-Stadion bereits beim nächsten Heimspiel gegen die Spielvereinigung Greuther Fürth sowie die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 60.000 Euro. Ein abgetrennter Bullenkopf im Stadioninnenraum beim DFB-Pokalspiel gegen RasenBallsport Leipzig liefert den Hauptvorwurf. Doch diesspieltäglich des damaligen 20. August beileibe nicht allein.

“Das was an Transparenten gezeigt wurde, geht weit über die freie Meinungsäußerung hinaus“, wird Hans E. Lorenz , Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, zitiert.

Hat Herr Lorenz recht? In Diensten des DFB allein schon Kraft seines Amtes wegen? Oder überhaupt? Bilde sich jede und jeder eine eigene Meinung. In die meinungsfreiheitliche Zukunft unter Ägide des Deutschen Fußball-Bundes schauend? Mit einem Blick zurück –

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(Ultras Dynamo, ’Zentralorgan’, 28. August 2016 – Screenshots: O.M.)

Gegen das am 7. November vom Sportgericht des DFB verkündete Urteil kann die SG Dynamo Dresden (SGD) innerhalb der Frist einer Woche Einspruch vor dem DFB-Bundesgericht einlegen.

“Das Gericht verkennt nicht, dass das Risikospiel gegen RB Leipzig aufgrund der Bemühungen des Vereins gewaltfrei abgelaufen ist“, sagte Richter Lorenz. “Gleichwohl zeigen mehrere Fälle nach dem Pokalspiel, dass Dynamo Dresden derzeit aufgrund des Verhaltens Teile seiner Anhänger keine günstige Prognose gestellt werden kann“ (mdr.de, 7. November 2016).

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(Screenshot Twitter: O.M.)

“Selbstsichere bilden sich ein Urteil, Unsichere fällen es“ (Ernst Ferstl).