Wie gerade vermeldet – dabei allerdings fast wie gehabt mitnichten zwischen Hooligans und Ultras differenzierend – wurden vor dem Landgericht Dresden am 29. April 2013 nunmehr “fünf Hooligans wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs verurteilt“.
Weiter heißt es unter anderem: “Die Staatsschutzkammer verhängte Geld- und Haftstrafen zwischen neun Monaten und vier Jahren. Die Richter sahen eine feste Vernetzung der Ultras mit der rechtsextremen Szene. Angeklagt waren die Männer wegen organisierter Hooligan-Schlägereien und einem Überfall auf Dönerläden in der Dresdner Neustadt nach dem EM-Halbfinale Türkei-Deutschland 2008. Sie sollen die Vereinigung Hooligans Elbflorenz geführt haben, um Straftaten zu begehen“, so die Google News.
Mit Bezug auf das Urteil vor dem Dresdner Landgericht berichtet Dresden Fernsehen darüber hinaus, dass die Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, zu Freiheitsstrafen von neun Monaten – ohne Aussetzung zur Bewährung – bis zu vier Jahren verurteilt wurden, in einem Fall sei eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro verhängt worden.
“Die Kammer hat dabei festgestellt, dass zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf gerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen. So sollte etwa eine mutmaßlich konkurrierende Hooligangruppe durch Androhung von Gewalt zur Aufgabe gezwungen werden. Die Gruppierung pflegte dabei Kontakte zu rechtsradikalen Personen, darunter auch solchen aus dem Bereich einer bereits 2001 verbotenen rechtsradikalen Gruppierung.
Die Gruppierung der Angeklagten war auch verantwortlich für die ’Döner-Überfälle’ am 25. Juni 2008 anlässlich des EM Halbfinalspiels Deutschland-Türkei. Dabei wurden drei Döner-Lokale in der Dresdner Neustadt von etwa 50 vermummten Personen verwüstet und mehrere Angestellte sowie Besucher teilweise erheblich verletzt. Neben dem für diese Tat bereits als Rädelsführer verurteilten Willy K. hat die Kammer den Hauptangeklagten L. als Hintermann und zwei Mitangeklagte als Teilnehmer an diesen Überfällen verurteilt.
Mehrere Angeklagte waren weiter an ’Drittortauseinandersetzungen’ zwischen Hooligans beteiligt. Diese unterscheiden sich von Ausschreitungen in Stadien oder am Rande von Fußballspielen dadurch, dass die Teilnehmer einvernehmliche Kämpfe auf Grundlage eines Regelwerks oftmals an abgelegen Orten durchführen. Die Kammer hat auch hier gefährliche Körperverletzungen angenommen, weil keine Vorkehrungen für eine effektive Durchsetzung dieses Regelwerks zum Schutz der Teilnehmer getroffen wurden.“ [dresden-fernsehen.de, 29. April, 15:25]
Seit 24. August 2011 standen die fünf Angeklagten unter anderem wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Die Dresdner Staatsanwaltschaft am dortigen Landgericht beschuldigte die Männer, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.
– Update 30. April 2013 –
Die Verteidiger äußerten sich entsetzt über das Urteil. Sie hatten Freisprüche für alle Mandanten gefordert und kündigten eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof an, berichtet die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe.
[Dieser Artikel wurde am 29. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]
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