Hooligans Elbflorenz: Urteil im Medienfokus

Das Landgericht Dresden hat am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Verteidigung kündigte unterdessen bereits eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof an.

Die Angeklagten standen seit nunmehr 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Dresdner Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Keinesfalls mit Anspruch auf Vollständigkeit sei es erlaubt, rund um dieses Urteil des Landgerichts Dresden ein wenig durch den Medien-Wald zu streifen und folgend das eine oder andere diesbezügliche Fundstück auszugsweise einfach unkommentiert zu dokumentieren. [om]

ef_dom
(Foto: O.M.)

(…) Das Gericht sah es als erwiesen an, dass “zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf ausgerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen“. Zudem geht die Kammer davon aus, dass die Gruppe auch Kontakte zu rechtsradikalen Personen und Gruppierungen pflegte.

Die Angeklagten wurden auch wegen Überfällen auf drei Dönerläden anlässlich des EM-Halbfinalspiels zwischen Deutschland und der Türkei im Juni 2008 schuldig gesprochen. Damals hatten rund 50 Vermummte die Lokale verwüstet und mehrere Angestellte und Besucher verletzt.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass sogenannte “Drittort-Auseinandersetzungen“ zwischen Hooligangruppen als gefährliche Körperverletzungen zu bewerten seien (…) [SID @ eurosport.yahoo.com, 30. April]

(…) 92 Verhandlungstage dauerte der Marathonprozess, nun hat das Landgericht Dresden vier Hooligans (…) verurteilt. Sie sind Mitglieder der “Hooligans Elbflorenz“. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (…) [spiegel.de, 30. Apri]

(…) Sie sind alle da. Fußballfans, braun gebrannte Muskelmänner, tätowierte Türsteher, bekannte Neonazis, sogar Rocker vom “MC Gremium“ in ihren schwarzen Westen. Schon eine halbe Stunde vor dem Beginn der Verurteilung von fünf Fußball-Hooligans gibt es keinen freien Zuschauerplatz mehr im großen Saal des Landgerichts Dresden. Davor stehen weitere schwere Jungs und hoffen auf einen Stuhl im Saal. Nicht alle der weit über 100 Schaulustigen passen hinein. Es ist eine deutliche Solidaritätsdemonstration mit den Angeklagten, die seit mehr als eineinhalb Jahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stehen (…) Die Stimmung ist gespannt, es wird kaum gesprochen.

Wie sehr das Publikum hinter den Angeklagten steht, wird klar, als Richter Peter Lames, der Vorsitzende der Staatsschutzkammer, nach wenigen Minuten das Strafmaß verkündet: Der Mob klatscht spontan Beifall – und will damit offensichtlich sein Missfallen über das Urteil ausdrücken. In der allgemeinen Aufregung ruft einer laut und deutlich “Jude!“ in den Saal – er kann damit nur Richter Lames gemeint haben.

Lames lässt die Beleidigung ins Protokoll aufnehmen, ehe er sein Urteil ausführlich begründet – zwei Stunden lang. Die Angeklagten ringen um Fassung, während sie versuchen, sich auf die Sätze des Vorsitzenden zu konzentrieren (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 30. April]

(…) Der Vorsitzende Richter Peter Lames kritisierte indes mehrfach die holprige Arbeit der Ermittlungsbehörden. [Dresdner Morgenpost, 30. April]

(…) Die Richter sahen eine feste Vernetzung der sogenannten Ultras mit der rechtsextremen Szene (…) Noch während der Urteilsverkündung wurde aus dem Zuschauerraum das Wort “Jude“ gerufen. Angeklagt waren die Männer, die teils vermummt den Gerichtssaal betraten, wegen organisierter Schlägereien mit anderen Hooligans und einem Überfall auf Dönerläden in der Dresdner Neustadt nach dem EM-Halbfinale Türkei-Deutschland im Jahr 2008. Diese Überfälle wogen nach Aussage des Gerichtes am schwersten und waren verabredet. Die Gruppe habe eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Raum Dresden erlangen wollen, beschrieb Richter Peter Lames das Ziel der Angeklagten. “Wir können sagen, die rechtsradikale Gesinnung war Geschäftsgrundlage.“ Es habe mannigfaltige Kontakte zum Dunstkreis der rechtsextremen Szene gegeben (…)

Richter Lames erklärte abschließend: “Das Urteil ergibt sich aus dem Strafgesetz, der deutschen Geschichte und der deutschen Gegenwart.“

Den zu vier Jahren Haft verurteilten 37-Jährigen bezeichnete der Richter als Haupt der Gruppe. Die anderen Verurteilten sind zwischen 26 und 35 Jahre alt. Der jüngste der Verurteilten war schon früher wegen des Überfalls auf die Dönerläden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde in dem aktuellen Prozess vor allem die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung zur Last gelegt (…)

(…) Das Gericht kritisierte in seiner Urteilsbegründung mehrfach die Ermittlungsbehörden, der es an Führung gefehlt habe (…) [mdr.de, 30. April]

[Dieser Beitrag wurde am 30. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]