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UEFA EURO 2012, Sachsen, Amtshilfe, Hooligans?

Wie die Sächsische Zeitung am 11. Juni berichtete, habe – wohl im Zusammenhang mit der gerade begonnenen UEFA EURO 2012 – der Co-Ausrichter Polen die sächsischen Behörden “um Unterstützung im Kampf gegen Hooligangewalt gebeten“. So sei von der polnischen Polizei ein Ersuchen zur Übermittlung von relevanten Personendaten an die entsprechenden sächsischen Dienststellen gerichtet worden.

Aus einer Antwort des Innenministeriums des Freistaates auf eine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass Sachsens Polizeidirektionen bis Ende Mai dieses Jahres Angaben zu 126 Personen zusammengetragen haben, die in der Vergangenheit durch wie auch immer geartete Störungen von Fußballspielen auffällig geworden sind. Offiziell gelten rund 300 Anhänger von Fußballvereinen in Sachsen – so die Sächsische Zeitung – als gewalttätig.

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(Freie Fahrt? – Foto: O.M.)

Die angeblich aktuell erhobenen Datensätze seien zunächst an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) übermittelt worden. Gegenwärtig prüfe Sachsens Polizei allerdings, “ob weitere Personendaten übergeben werden sollen“, so jedenfalls die Sächsische Zeitung, ohne Umfang und Adressaten für den Datentransfer weiter zu benennen.

[Dieser Artikel wurde am 11. Juni 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Sachsen: Aktuell rund 300 Menschen in der ’Kategorie C’ für Hooligans

Mitte Mai beantwortete das Sächsische Staatsministerium des Innern eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Sächsischen Landtag unter der Thematik “Hooligans mit besonders hoher Gewaltbereitschaft 2010“.

Dabei wurde die Frage “Wie viele Hooligans aus Sachsen werden in die Kategorie C (…) bei der ’Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze’ des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes eingeordnet?“ wie folgt beantwortet: “Aktuell werden ca. 290 Personen im Umfeld sächsischer Fußballvereine der Kategorie C zugerechnet (…)“.

(…) Die Polizei unterteilt Fußballfans in drei Kategorien: Als “Kategorie A“ werden friedliche Fans, die nur das Spiel sehen wollen, bezeichnet. Die “Kategorie B“ umfasst die so genannten “gewaltbereiten“ Fans, die nicht mit der Absicht kommen, Gewalt auszuüben, aber Aggressionspotenzial in sich tragen. Die “gewaltsuchenden“ Fans dagegen, die als “Kategorie C“ bezeichnet werden, sind an den Fußballspielen weniger interessiert als an Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans und der Polizei (…) [wikipedia.org]

Auf eine weitere Teil-Frage der Kleinen Anfrage (Drucksache 5/2076), “Wie viele Hooligans stehen welchen konkreten Fußballklubs aus Sachsen nahe?“, antwortete das Sächsische Innenministerium (Aktenzeichen 31-0141.50/5449):

Den sächsischen Fußballvereinen werden durch die zuständigen Dienststellen aktuell Personen der Kategorie C wie folgt zugerechnet:

  • SG Dynamo Dresden – 75
  • 1. FC Lokomotive Leipzig – 80
  • Chemnitzer FC – ca. 20-30
  • FC Erzgebirge Aue – ca. 30
  • FC Sachsen Leipzig – 28
  • FSV Zwickau – 50

Dem Umfeld des Chemnitzer FC werden zudem noch ca. 20 so genannte Althooligans zugerechnet, die bereits seit mehreren Jahren nicht mehr als Störer bei Fußballspielen in Erscheinung getreten sind.

“Kein Frieden im Fußballstadion“ beschrieb darauf folgend die Sächsische Zeitung wenige Tage nach der Veröffentlichung dieses parlamentarischen Vorgangs die bezügliche Situation im Freistaat Sachsen.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg befand übrigens in einem Urteil Mitte Dezember 2008, dass der so genannten “Hooligan-Datei“ die Rechtsgrundlage fehle. So habe das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung zu erlassen, welche die Sammlung besagter Daten regelt, stellte das Gericht damals fest. Zuvor hatte bereits im Mai 2008 das Verwaltungsgericht Hannover die Datei für rechtswidrig erklärt. “Seit Jahren speichert das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Hooligans und Personen, die bei Sportereignissen, vor allem beim Fußball, auffällig geworden sind. In der Datei ’Gewalttäter Sport’, inoffiziell auch ’Hooligan-Datei’ genannt, werden inzwischen knapp 10.000 Menschen aufgelistet“ (Hamburger Abendblatt, 18. Dezember 2008).

Erst im April 2010 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe “erneut die fehlende rechtliche Grundlage der Verbunddatei ’Gewalttäter und Sport’ moniert (…) In diesem Sommer wird sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Datei ’Gewalttäter und Sport’ befassen. Nach den Karlsruher Urteilen spricht manches dafür, dass auch das Bundesverwaltungsgericht die Datei für rechtswidrig erklärt“ (spiegel.de). Aktuellen Angaben zufolge umfasst die bundesweite Datei “Gewalttäter und Sport“ mittlerweile zirka 11.000 Einträge.

[Dieser Artikel wurde am 25. Mai 2010 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Razzien wegen des Verdachtes auf Propagandadelikte

Sachsen-Anhalt/Niedersachsen. In Halberstadt und Seesen wurden bei Hausdurchsuchungen offenbar strafrechtlich relevante Materialen der rechtsextremen Szene beschlagnahmt.

So seien bei Razzien von mehreren Wohnungen und Ladengeschäften in beiden Städten diverse verbotene Tonträger, verfassungswidrige Propagandamittel und Kennzeichen wie Hakenkreuze, Hitlerbüsten und SS-Runen sichergestellt worden.

Hintergrund der am gestrigen Dienstag durchgeführten Aktion ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Magdeburg, Zweigstelle Halberstadt, wegen Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, berichtet die Nachrichtenagentur ddp mit Bezug auf die zuständigen Landeskriminalämter. Ermittelt wird gegen eine 47-jährige Frau aus Halberstadt und einen 42-jährigen Mann aus Seesen.

An den gestrigen Durchsuchungsaktionen waren insgesamt 15 Polizeibeamte beteiligt, die bezüglichen Untersuchungen dauern aktuell an.

[Dieser Artikel wurde am 2. Juli 2008 bei redok veröffentlicht.]

Sächsischer April-Ausklang

Dresden/Mittweida. Gegen den im presserechtlichen Sinn Verantwortlichen für die Schülerzeitschrift “perplex“ wurde Anklage erhoben. Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ verstießen wiederholt gegen Auflagen des Verbotes der rechtsextremistischen Kameradschaft.

Wegen des Vorwurfes der Verunglimpfung des Staates, der Volksverhetzung sowie Verstößen gegen das Jugendschutz- und Pressegesetz hat die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Publikation “perplex“ vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen den Landesvorsitzenden der sächsischen Jungen Nationaldemokraten (JN), Jens Steinbach, erhoben, wie am 29. April mitgeteilt wurde. Im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb besagter Zeitschrift führen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt aktuell insgesamt zwölf Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. So wird dahingehend unter anderem auch gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft ihn anklagt, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden (ddp). Weiterhin seien bislang gegen insgesamt fünf Beschuldigte Anklagen erhoben worden, vier davon seien “perplex“-Verteiler im Alter zwischen 18 und 31 Jahren. Die erste Auflage der Zeitschrift der rechtsextremen NPD-Nachwuchsorganisation wurde kurz nach ihrem Erscheinen als jugendgefährdende Schrift bundesweit indiziert – die zweite “perplex“-Ausgabe wurde teilweise konfisziert, die entsprechende Online-Version musste als Internet-Angebot stillgelegt werden.

Unterdessen teilte die Chemnitzer Polizei mit, am Abend des 28. April hätten sich mehrere Personen – “augenscheinlich der rechten Szene“ – in Mittweida zusammengefunden. Eine Überprüfung der Personalien habe ergeben, dass von den zwölf vor Ort befindlichen Jugendlichen sechs von den in der Verbotsverfügung gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ erteilten Auflagen betroffen seien. Demnach dürfen sie sich nicht mehr an bestimmten Orten versammeln (dpa). Allen anwesenden 12 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Die gesondert Betroffenen erhielten – teilweise erneut – Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

[Dieser Artikel wurde am 2. Mai 2008 bei redok veröffentlicht.]

“perplex“: Zweite Ausgabe beschlagnahmt

Görlitz/Dresden. Bei einer Durchsuchung der Geschäftsstelle der Jungen Nationaldemokraten in Görlitz sind rund 100 Exemplare der so genannten Schülerzeitung von der Polizei konfisziert worden. Das ursprüngliche Online-Angebot wurde stillgelegt.

Wie Landeskriminalamt (LKA) und Staatsanwaltschaft in Dresden mitteilten, wurden am 28. Dezember bei einer Durchsuchung von Büros der für perplex verantwortlich zeichnenden NPD-Jugendorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) in Görlitz “mehr als hundert Exemplare“ (ddp) sichergestellt. Bei den beschlagnahmten Asservaten handelt es sich weiteren Angaben zufolge um die zweite Ausgabe besagter Zeitschrift. Die Nachrichtenagentur AP berichtet, zudem sei die Online-Version der zweiten perplex-Nummer “auf den Internetseiten der NPD Sachsen vom verantwortlichen Internetdienstleister aus dem Netz entfernt“ worden.

Bereits die erste Ausgabe von perplex vom September diesen Jahres wurde relativ kurz nach dem Erscheinen von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt. Inhalte der jetzt beschlagnahmten zweiten Ausgabe der Zeitung seien darüber hinausgehend als volksverhetzend eingestuft worden, zitiert AP einen LKA-Sprecher; laut dpa ist das Blatt wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, wegen Volksverhetzung und Beleidigung strafrechtlich relevant. Deshalb habe – so dpa – das LKA Anfang Dezember bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien beantragt, die zweite Nummer von perplex gleichfalls zu indizieren.

In einem NPD-Internetforum hieß es, die zweite perplex-Ausgabe dürfe laut Beschluss des Landgerichts Dresden vom 21. Dezember nicht mehr beworben, verteilt oder im Netz angeboten werden. Im Gegensatz zur ersten indizierten Ausgabe sei sie damit verboten worden. Allerdings stehe, verlautbarte dpa bezüglich besagten juristischen Begehrens des LKA, “eine Entscheidung über den Eilantrag noch aus“.

Nach Darstellungen von MDR INFO ist davon auszugehen, dass aktuell seitens der Protagonisten für perplex eine Auflage “von mehreren zehntausend Stück“ geplant sei und eine entsprechende Verteilung “bundesweit an Schulen“ erfolgen soll. Ermittler gehen gegenwärtig davon aus, dass von perplex-Ausgaben “mittlerweile rund 3000 Exemplare verteilt worden sind“ (ddp). Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Jürgen W. Gansel hatte im September die geplante Auflage von perplex auf 30.000 beziffert.

[Dieser Artikel wurde am 28. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]