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Festnahmen nach SSS-Razzia

Dresden. Bei einer Razzia wurden gestern Abend in Sachsen zahlreiche Objekte durchsucht und drei mutmaßliche Führungskader der verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) festgenommen. Sie sind verdächtig, trotz des Verbots die Aktivitäten der Neonazi-Gruppe weitergeführt zu haben. Die Festgenommenen hatten nach dem SSS-Verbot im April 2001 Funktionärsposten in der NPD übernommen.

Bei den inhaftierten Neonazis handelt es sich um Thomas Sattelberg, Thomas Rackow und Martin Schaffrath. Die drei gehörten der als “kriminelle Vereinigung“ verbotenen SSS an, Sattelberg und Rackow sind unter anderem bereits wegen SSS-Mitgliedschaft vorbestraft.

Am gestrigen Abend hatten Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes eine Reihe von Wohnungen sowie die “Mühle am Brausenstein“ in Rosenthal-Bielatal durchsucht, wo Neonazis der Region bereits seit einiger Zeit einen Treffpunkt aufbauen. Dabei wurden die drei Aktivisten festgenommen. Für Sattelberg und Rackow will die Staatsanwaltschaft nun die Bewährung für ihre Haftstrafen widerrufen lassen, gegen Schaffrath wurde Haftbefehl erlassen.

Die sächsische NPD reagierte mit schwerem Geschütz auf die Festnahmen: der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel forderte gar vom Justizminister die Entlassung des Dresdner Oberstaatsanwalts Jürgen Schär. Nach NPD-Darstellung hatten die Jungen Nationaldemokraten (JN) in der “Mühle am Brausenstein“ ein “Aktivisten- und Interessententreffen“ mit etwa 40 Teilnehmern durchgeführt, die alle vorläufig festgenommen worden seien.

Bei zahlreichen der Festgenommen seien anschließend Hausdurchsuchungen vorgenommen worden. Bei den Festgenommenen seien auch zwei persönliche Referenten des NPD-Abgeordneten Johannes Müller gewesen. Bei einem dieser beiden Referenten, der auch als ehrenamtlicher Schatzmeister der sächsischen NPD fungiere, sei im Zuge der Hausdurchsuchung “sämtliche Computertechnik beschlagnahmt“ worden.

Auf einer parteiunabhängigen Neonazi-Webseite hieß es zu der Razzia, bei der Veranstaltung habe Thomas Sattelberg einen Vortrag zum Thema “Entwicklung der nationalen Bewegung“ gehalten. 100 Polizisten und ein Staatsanwalt hätten den Veranstaltungsort “gestürmt“ und den Anwesenden “den Straftatbestand des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“ vorgehalten. Bei 25 Neonazis seien anschließend Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.

In einer Reihe von Prozessen waren im Laufe der letzten Jahre Dutzende SSS-Mitglieder verurteilt worden. Die SSS war in den vergangenen Jahren offenbar trotz Verbot aktiv geblieben. Sattelberg war bereits im August 2006 wegen Fortführung der Gruppe zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Gegen einen weiteren SSS-Kader war im Dezember 2006 Anklage erhoben worden.

Neonazis machen Mühle des “Präsidenten“ flott

Die “Mühle am Brausenstein“ war in den vergangenen Wochen als Neonazi-Treff in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Seit Ende des vergangenen Jahres hatten Neonazi-Trupps aus dem Umfeld der verbotenen SSS und der NPD das alte Gemäuer im kleinen Ort Bielatal (1.800 Einwohner) nahe der tschechischen Grenze wieder auf Vordermann gebracht. “Der Eigentümer hat uns gebeten, beim Aufräumen zu helfen“, gab sich Thomas Rackow im Januar gegenüber der Sächsischen Zeitung unschuldig; die Aufräumarbeiten liefen mehr unter Privat- als Parteiinitiative, so Rackow.

Der Eigentümer ist in der braunen Szene nicht ganz unbekannt. Der 69-jährige Heino Janßen stammt aus dem niedersächsischen Zetel (bei Wilhelmshaven); die alte Wassermühle, zu DDR-Zeiten als Ferienheim genutzt, hatte er Anfang der 1990er Jahre von der Treuhand gekauft. Janßen agiert im Umfeld der von Horst Mahler inspirierten “Reichsbürgerbewegung“ und betreibt eine eigene Webseite unter dem großspurigen Titel “Zentralrat der Deutschen“ (ZD). Diesen “Zentralrat“ sieht Janßen als “einzige legitime Rechtsorganisation des fortbestehenden Deutschen Reiches mit seinem Staatsvolk“; seine wirren Schreiben etwa an den “BRD-Präsidenten“ unterzeichnet er mit “Präsident des ZD“.

Diesem “Präsidenten“ beim Aufräumen seiner heruntergekommenen Liegenschaft zu helfen, war freilich nicht der edle Zweck des Neonazi-Engagements. Das Objekt zu einem neuen Treffpunkt der Szene auszubauen, sei gut vorstellbar, sagte Thomas Rackow der Sächsischen Zeitung im Januar. Eigentümer Janßen wurde von dem Blatt zitiert: “Ein Vereinshaus soll es werden, jedoch kein öffentliches Haus, wie es einmal eines war“.

Die Nazi-Aktivitäten in der Mühle alarmierten Kommunalvertreter und Behörden. Einen “abgestimmten Maßnahmeplan“ kündigte der Bürgermeister Bernd Gottschald an, um einen braunen Szenetreff zu verhindern.

Bald darauf klangen die Neonazis zahmer. In einem an alle Haushalte des Ortes verteilten Handzettel “Blickpunkt Sächsische Schweiz“ sprach eine Interessengemeinschaft “Mühle Brausenstein“ von einem Mühlenmuseum. Kein NPD-Schulungszentrum, sondern ein offener Jugendtreff solle dort entstehen. Im Impressum des “Blickpunkt“-Blattes steht der NPD-Landtagsabgeordnete Johannes Müller, unterzeichnet war das Schreiben an die Bürger von Martin Schaffrath.

Dieser Schaffrath ist jedoch in Bielatal nicht unbekannt. Im Jahr 2003 sei er persönlich an einem Überfall auf den örtlichen Jugendklub beteiligt gewesen, schrieb Bürgermeister Gottschald im Rosenthal-Bielataler Dorfblatt. Ein Hohn sei seine nun demonstrierte Offenheit.

Drei SSS-Kader und NPD-Funktionäre

Thomas Sattelberg gilt als Anführer der SSS. Im Mai 2003 war er zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Im August 2006 stand er erneut vor Gericht: wegen Fortführung der verbotenen SSS bekam er eine Haftstrafe von acht Monaten.

Der gelernte Sozialpädagoge Sattelberg ist mittlerweile – wie sein politischer Ziehvater, der verstorbene Uwe Leichsenring – als Fahrlehrer tätig. Bei der NPD stieg er zu Vorstandsposten auf: Im September 2006 wurde er in den Landesvorstand der Jungen Nationaldemokraten (JN) gewählt. Zuständig ist er dort für das Referat “Politische Strategien“.

Thomas Rackow erhielt 2003 eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Nach dem Verbot der SSS betrieb er die Neonazi-Internetseite “Heimatschutznetzwerk“, daneben betreute er auch noch die Webseiten der NPD Sächsische Schweiz. Bei einer Polizeirazzia wegen des Verdachtes der Weiterführung der SSS wurde im Dezember 2004 sein Computer beschlagnahmt. Schon einen Tag später konnte er vertrauten Kameraden verkünden: “Habe wieder nen Rechner, diesmal von nem MdL“ (Mitglied des Landtags). Welches NPD-Landtagsmitglied ihm einen neuen Rechner besorgt und damit die Weiterführung der verbotenen Gruppe unterstützt hatte, blieb offen; Kenner der Szene vermuteten Uwe Leichsenring als Computer-Lieferant.

Wie viele andere SSS-Mitglieder stieg Rackow in der NPD auf. Im April 2005 wurde er Kreisverbands-Vorsitzender der JN in Pirna, im Februar 2006 wurde er in den NPD-Kreisvorstand Sächsische Schweiz gewählt. Mittlerweile ist er stellvertretender JN-Landesvorsitzender und persönlicher Referent des NPD-Landtagsabgeordneten und Fraktionsgeschäftsführers Johannes Müller.

Laut Einschätzung der Dresdner Staatsanwaltschaft ist Martin Schaffrath, der einige Jahre jünger als seine Kumpane ist (Jahrgang 1982) und bisher noch nicht wegen SSS-Mitgliedschaft verurteilt wurde, als neuer führender Kopf der Gruppe anzusehen. Er betreibt in Pirna das Ladengeschäft “CrimeStore“, das im Dezember 2006 wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs Ziel einer Hausdurchsuchung durch die Polizei war. Seit kurzem ist er JN-Kreisvorsitzender Sächsische Schweiz.

[Dieser Artikel (Albrecht Kolthoff/Olaf Meyer) wurde am 5. April 2007 bei redok veröffentlicht.]

Menzel-Prozess vertagt

Dresden. Dem ehemaligen NPD- und derzeit parteilosen Landtagsabgeordneten Klaus-Jürgen Menzel wird uneidliche Falschaussage vorgeworfen. Der Beklagte wiederum “mag seine Richterin nicht“.

Es ist allerdings beileibe nicht die einzige strafrechtlich relevante Ermittlung, die gegen Klaus-Jürgen Menzel schwebend anhängig ist. So wird gegen Menzel desweiteren wegen versuchter Strafvereitlung und des Verdachtes auf unerlaubten Waffenbesitz ermittelt. Letzterer Ermittlungsvorgang bescherte dem bekennenden Hitler-Verehrer nebenbei die mittlerweile von der Dresdner Morgenpost fast durchgängig auf ihn gemünzte Betitelung als “Knarren-Menzel“.

Der Prozess-Auftakt am 9. März gegen Menzel vor dem Amtsgericht Dresden wegen besagtem Vorwurf der uneidlichen Falschaussage war mithin ein kurzer. Noch vor der Verlesung der Anklage lehnte Menzels Verteidiger, Olaf Klemke, die berufene Richterin wegen Befangenheit ab. Als Begründung musste die noch nicht letztendlich rechtskräftig bestätigte Verurteilung eines regionalen Nazi-Kaders herhalten, den Menzel mit seiner Aussage offensichtlich vor dem Vorwurf eines tätlichen Angriffs schützen will. Dem vormaligen Kreisvorsitzenden der NPD Dresden, Sven Hagendorf, wird vorgeworfen, im November 2004 in Dresden gegen aktive Antifaschistinnen und Antifaschisten mit Gewalt vorgegangen zu sein. Menzel negiert mit seiner Aussage diesen augenscheinlich gegen Hagendorf ermittelten Tatbestand.

Nach Auffassung von Menzels Prozessvertreter sei die Richterin voreingenommen, “weil sie die Rechtskraft des Urteils gegen Sven H. nicht abwarten würde“ (Dresdner Morgenpost). Hagendorf hat gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Staatsanwalt Ingolf Wagner wiederum kommentierte die nunmehr erfolgte Prozess-Verschiebung gegen Menzel als “Verzögerungstaktik“. “Unabhängig von der Berufung“ könne “sehr wohl gegen Menzel verhandelt werden“, so wird Wagner zitiert.

Die selbe Dresdner Morgenpost, die am 10. März titelnd fragt “Deckte Abgeordneter einen Nazi-Schläger? Knarren-Menzel mag seine Richterin nicht“, stellte wenige Tage zuvor – offensichtlich mehr als gründlich recherchierend – fest, dass für diesen Prozess die Immunität von Menzel als Landtagsabgeordneter erst noch aufgehoben werden müsse – und dies könne dauern, so die Journalisten besagten Blattes. Die Immunität von Klaus-Jürgen Menzel wurde vom Sächsischen Landtag bereits im Oktober 2006 aufgehoben; ihn erwarten wegen besagten Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage bis zu fünf Jahre Haft.

[Dieser Artikel wurde am 10. März 2007 bei redok veröffentlicht.]

Anti-Antifa-Akten – und der Umgang damit

Dresden. Schon wiederholt in der bundesdeutschen Geschichte haben Rechtsextremisten zu missliebigen Personen Dossiers angelegt. Veröffentlichungen über eine neuerlich publik gewordene Datensammlung rufen die Staatsanwaltschaft auf den Plan – und die aus neofaschistischen Dunstkreisen heraus agierenden Datensammler selbst.

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre veröffentlichten Aktivisten der sich so betitelnden Anti-Antifa in der damaligen Szene-Publikation “Einblick“ zusammengetragene Daten über antifaschistisch engagierte Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. Weiterhin oder mittlerweile neu tätige Anti-Antifa-Strukturen informieren nach ihrer Selbstdarstellung unter anderem “über linksextremistische Bestrebungen und antifaschistische Gewalt“. Nach Einschätzung der Berliner Agentur für soziale Perspektiven (ASP) dient dabei die Bezeichnung “Anti-Antifa“ auch als identitätsstiftende Sammelbezeichnung für militante und pseudomilitante rechtsextremistische Gruppen. Als weiteres Ziel von Anti-Antifa-Aktivitäten wird darüber hinaus die versuchte Einschüchterung politischer Gegner gesehen.

In seiner aktuellen Ausgabe berichtete das Antifaschistische Infoblatt (AIB) über “Einblicke in die Arbeitsweise der ’Anti-Antifa’ in Dresden“. Fast zeitgleich teilte am 22. Januar das Dresdner Medien-Projekt a.l.i.a.s. mit, durch sächsische und speziell Dresdner rechtsextremistische Kreise seien augenscheinlich umfangreiche und detaillierte Daten-Sammlungen über Personen angelegt worden, die sich couragiert gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Bandbreite der Anti-Antifa-Aktenlage reiche von Antifaschisten, Gewerkschaftsmitgliedern, Mitarbeitern einer Schülerzeitschrift und linken Politikern bis hin zu Professoren und einfach zivilgesellschaftlich engagierten Menschen.

Als besonders pikant erscheint in diesem Zusammenhang, dass ein nicht unwesentlicher Teil der dem a.l.i.a.s. anonym zugänglich gemachten und von Szene-Kennern als authentisch eingestuften Anti-Antifa-Akten “offensichtlich aus der Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erlangt“ wurde. Zu dem Verdacht einer Aktenweitergabe an Rechtsextremisten sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Vorschrift der Strafprozessordnung sei es, “dass Privatpersonen keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, wenn denn nicht über ihren Anwalt“.

Nachdem Berichte in der Tageszeitung junge welt und bei redok zu den Anti-Antifa-Akten mit Dossiers über mehr als 100 Personen erschienen waren, durchsuchten Beamte des Dezernates Staatsschutz am 29. Januar die Räume des a.l.i.a.s. in Dresden. Dabei händigten – entgegen teilweise anderslautenden Berichterstattungen – Mitarbeiter des a.l.i.a.s. der Staatsanwaltschaft die gesuchten Unterlagen freiwillig aus. Als “prikär“ bezeichneten es Vertreter des Dresdner Medien-Projektes, “dass die Anzeige, welche zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens führte, von einem langjährig bekannten Neonazi, just aus dem Spektrum der Freien Kräfte Dresden, gestellt wurde. Tilo K. ist Mieter des Objekts auf der Oskar-Röder-Straße, was von Neonazis genutzt wird und in welchem die Unterlagen entwendet worden sein sollen“. Gleichzeitig betonten Vertreter des a.l.i.a.s. nochmals, dass “das Vorgehen der Szene, mittels Anzeigen an Daten politischer Gegner zu gelangen, in Dresden nichts neues“ darstelle. So enthalte “nicht zuletzt die ’Anti-Antifa-Akte’ eine Vielzahl von Informationen, die nur aus solchen Ermittlungsverfahren stammen können“.

Das AIB erklärte im Zusammenhang mit der staatsanwaltlichen Durchsuchung des a.l.i.a.s.: “Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz zählen zu den elementaren Voraussetzungen einer freien Presse, an ihnen darf nicht gerüttelt werden“. Dabei bezieht sich das AIB direkt auf das so genannte SPIEGEL-Urteil, wonach Durchsuchungen unzulässig seien, wenn sie vor allem dazu dienten, einen mutmaßlichen Informanten aufzuspüren. Darüber hinaus verweist das AIB auf die Cicero-Affäre und die Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit. So sei schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht “nicht umsonst im Jahr 2002 zugunsten der Journalisten erweitert worden“.

Mittlerweile hat sich auch die so genannte “Freie Offensive Sachsen“ unter der Online-Führung des militanten Nazi-Kaders Ronny Thomas zu Wort gemeldet – und angekündigt: “Sollten also nationale Aktivisten dazu übergehen, einen Selbstschutz zu organisieren, indem man Daten von Protagonisten der antifaschistischen Szene sammelt, so ist dieser Akt nur eine Antwort auf die jahrelangen Umtriebe der selbigen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt derweil unter anderem zur Herkunft der den Anti-Antifa-Dossiers zugrunde liegenden Strafakten.

[Dieser Artikel wurde am 6. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Staatsanwalts-Akten bei Neonazis?

Dresden. Neonazis in der sächsischen Landeshauptstadt haben offenbar eine Datensammlung über politische Gegner angelegt, die Dossiers von über 150 Personen enthalten soll. Die “Anti-Antifa-Akte“ soll auch Material aus staatsanwaltlichen Ermittlungsakten enthalten. Die Staatsanwaltschaft Dresden will den Vorwurf aufklären.

Bereits Ende November 2006 hatten Antifa-Aktivisten in Dresden-Reick einen Neonazi-Treffpunkt unter die Lupe genommen. Im Zuge dieser Aktion war offenbar eine “Anti-Antifa-Akte“ gefunden worden, die persönliche Daten und Fotos von über 150 Personen vor allem aus dem Raum Dresden enthielt.

In der Liste sind laut der Dresdner Gruppe a.l.i.a.s. unter anderem aktive Antifaschisten, Gewerkschafter, Mitarbeiter einer Jugendzeitung und linke Parteifunktionäre enthalten. “Ihre Informationen haben die Nazis offensichtlich aus der Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erlangt“, so der Vorwurf der Gruppe in einer Pressemitteilung am Montag.

In der “Anti-Antifa“-Akte seien Kopien von Bildmappen der Behörde gefunden worden, die ausschließlich linke Personen unter Nennung des Namens beinhalteten. Um an Daten und Bilder zu kommen, hätten die Neonazis eine Strafanzeigen-Strategie angewendet: gezielt seien Verfahren gegen missliebige Personen angestrengt worden, um dann als “Betroffene“ per Akteneinsicht aus den Ermittlungsakten Informationen über politische Gegner zu bekommen.

Einige der von Neonazis Angezeigten hätten der Staatsanwaltschaft bereits im Vorfeld ihre Befürchtung mitgeteilt, dass ihre Daten zu “Anti-Antifa“-Zwecken verwendet werden könnten. Die Strafverfolgungsbehörde sieht sich selbst nicht als Akten-Boten für Neonazis, denn ihre Ermittlungsakten würden weder Beschuldigten noch Opfern einer Straftat zur Verfügung gestellt.

Dennoch will die Staatsanwaltschaft den Vorwürfen nachgehen. Wie die Ermittlungs-Daten möglicherweise zu den Neonazis gerieten, klang aber bereits in einer Stellungnahme an. Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Leiter der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden, zur Tageszeitung junge Welt: “Vorschrift der Strafprozessordnung ist, dass Privatpersonen keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, wenn denn nicht über ihren Anwalt“.

Bei dem Neonazi-Treffpunkt in Dresden-Reick soll es sich um eine Baracke handeln, die bereits seit 2005 einschlägig genutzt wird. Mehrere Räume seien dort unter anderem für Bandproben und Kampfsporttrainings eingerichtet. In dem Gebäude soll sich das “Nationale Jugendbündnis“ (NJB) regelmäßig treffen; vor allem werde es von den “Freien Kräften Dresden“ genutzt, so die a.l.i.a.s.-Mitteilung.

Beobachter vor Ort wissen schon seit längerer Zeit von den “Anti-Antifa“-Aktivitäten der braunen Szene. Die jetzt aufgetauchte “Anti-Antifa-Akte“ sei da die “öffentlich gewordene Spitze von Ermittlungsumtrieben von Nazis weit in den persönlichen Bereich antifaschistisch-couragierter Leute hinein“, sagte der Dresdner Carlo Hagen gegenüber redok. Er beschäftigt sich seit Jahren journalistisch mit der rechtsextremistischen Szene in Sachsen und kennt die treibenden Kräfte bei den braunen Spähern: “Als führende Anti-Antifa-Aktivisten agierten und agieren da unter anderem Sven Hagendorf und Ronny Thomas, der auch für den Internet-Auftritt der ’Freien Kräfte Sachsen’ verantwortlich zeichnet. Mittlerweile versucht sich im Raum Dresden mit beispielsweise Maik Müller auch schon die nächste Generation von Anti-Antifa-Aktivisten entsprechend zu profilieren.“

[Dieser Artikel wurde am 25. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Instrumente rechter Skinhead-Band beschlagnahmt

Dresden. Bereits am 10. und 11. Dezember erfolgte auf dem Flughafen Altenburg-Nobitz eine Polizeiaktion gegen die rechtsextremistische Band “White Resistance“ und deren Umfeld. Wie das ermittelnde Landeskriminalamt (LKA) Sachsen erst am 15. Dezember mitteilte, sei die fünfköpfige Gruppe zuvor bei einem “Blood & Honour“-Konzert in London aufgetreten.

Darüber hinaus waren nach LKA-Angaben “vier weitere Sachsen im Alter zwischen 24 und 35 Jahren … zu dem herrenrassigen Kulturevent“ unterwegs. Nach polizeilichen Erkenntnissen sind “alle neun Personen … der Organisation von ’Blood & Honour’ beziehungsweise deren Umfeld zuzuordnen“. Recherchen zufolge handelt es sich um die im sächsischen Schneeberg (Landkreis Aue-Schwarzenberg) beheimatete Band “White Resistance“, deren CD beispielsweise von dem rechtsextremen Musikvertrieb “RockNord“ angeboten wird.

Auf dem Flughafen Altenburg-Nobitz wurden die Rechtsextremisten von Beamten der Bundespolizeiinspektion Leipzig und Staatsschützern des LKA Sachsen durchsucht. Grundlage dafür war ein Beschluss des Amtsgerichts Dresden im Rahmen eines Verfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen wegen Fortführung der verbotenen Vereinigung “Blood & Honour Division Deutschland“ (§85 StGB).

Bei den Durchsuchungen wurden bei den “zur Pflege des Nazi-Liedgutes“ (LKA) reisefreudigen Rechtsextremisten nach Polizeiangaben “diverse Utensilien gefunden und beschlagnahmt …, die die Zugehörigkeit der durchsuchten Personen zu dem Netzwerk von ’Blood & Honour’ beziehungsweise deren Umfeld beweisen und damit den Tatverdacht bestätigen“. Konfisziert wurden im Zuge der Polizeiaktion auch die Musikinstrumente der Gruppe.

[Dieser Artikel wurde am 16. Dezember 2006 bei redok veröffentlicht.]