… gibt es bundesrepublikanische Funklöcher? Wirklich? Immer noch? Ach ja?
“(…) Das Kabinett hatte am Montag im Gästehaus der Bundesregierung in Meseberg seine Klausurtagung zum Ausbau des Mobilfunknetzes und der Digitalstruktur fortgesetzt (…)“ [spiegel.de, 18. November 2019]
Ach, Bayrischer Rundfunk (BR), so geht das ja nun auch nicht. Auf der einen Seite klagen öffentlich-rechtliche TV-Medien über Zuschauerrückgänge in Größenordnungen. Auf der anderen Seite aber werden Menschengruppen – wie kürzlich durch den BR selbst – vom Genuss eines wie auch immer gearteten Bildungsfernsehens quasi regelrecht ferngehalten.
Der 12. August 1989 war ein Sonnabend, ostdeutschsprachlich ausgedrückt. Und an diesem Tag wurde auch Fußball gespielt, nicht nur in der DDR, ja.
Diesjährig fällt der 12. August – wie nun einige denken könnten – nicht auf einen Samstag, gesamtdeutschsprachlich formuliert, sondern ist montäglich terminiert. An diesem Tag wird auch wiederum rasenfußballerischer Sport betrieben werden, irgendwo, nicht nur in der Bundesrepublik, ja.
Soweit so eindeutig.
Der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) ist – mit seiner eigenen Geschichte – eng mit der Zeitgeschichte verbunden. Und immer für Geschichten gut, auch rasenfußballjournalistisch. Nicht nur rückblickend, sondern in die Zukunft schauend, irgendwie jedenfalls. Beispielsweise aktuell auf den 12. August dieses Jahres …
Andere reden nur von einer, wie auch immer gearteten, Reform in den unteren Ligen des Fußballs. Aber der Mitteldeutsche Rundfunk vollzieht sie. Chapeau!
Der 12. August 2019 dürfte durchaus interessant werden, jedenfalls auf den entsprechenden Teletext-Seiten des MDR. Es stehen augenscheinlich spannungsgeladene fußballerische Ost-Derbys an, zudem mit einem gewissen Fan-Potential. Aber der Mitteldeutsche Rundfunk hat da ja ein Auge darauf, immer schon.
Nichts ist, wie es scheint?
Oder sind die am 4. August dieses Jahres beim MDR postulierten Ansetzungen der DDR-Oberliga für den 12. August nur mausgerutscht aus dem Archiv hervorgetaumelt, anyway – passiert den Besten mal. Denn nachweislich wurde ja am 12. August 1989 irgendwo auch Fußball gespielt …
Und euer Sportreporter Daniel Klein stellt sich in besagtem Artikel, mit dem aufmachenden Teaser “Dynamos aktive Fanszene reist nicht nach Karlsruhe. Der Verein begrüßt das, verheddert sich aber bei der Begründung“, selbst unter anderem die Frage –
“Haben Dynamo-Fans schon mal ein Auswärtsspiel boykottiert?“
… um quasi personaliter zu antworten –
“Einen freiwilligen Verzicht gab es bisher nur, wenn ausschließlich personalisierte Tickets für Gästefans verkauft wurden – wie für die Zweitligapartien in Cottbus (Juli 2011) und beim FC St. Pauli (August 2017). Ansonsten wurden die schwarz-gelben Anhänger vom DFB-Gericht zum Fernbleiben verurteilt. Auswärtsspiele mit einem Ausschluss der Gästefans gab es in der Vereinsgeschichte zwei […]“
Ach ja, die Geschichte des Vereins und seiner aktiven Fans …
“[…] wurde seitens der Dresdner nicht einmal das sowieso schon reduzierte Kartenkontingent ausgeschöpft. Viele der ansonsten als reiselustig bekannten Dresdner Anhänger waren der Begegnung in Berlin einfach fern geblieben, augen- und ohrenscheinlich auch der Stimmungsmotor Ultras Dynamo […]“ (Der Fußball-Fan als Persona non grata, 10. Mai 2008)
Aber Regionalliga und Drittliga – ja, damals war’s – sind wohl scheinbar nicht mehr im Fokus von Daniel Klein, so vereins- und fangeschichtlich. Herr Klein ist rasenballsportjournalistisch eher erstligareif, mindestens.
“Geschichte wiederholt sich“ – à la Frank Fehlberg – “nicht“? Oder? Sportfachzeitschriftlich fußballerisch aktuell in den tiefen, nach wie vor nicht final erforschten, bundesrepublikanischen Osten schauend – beispielsweise Richtung einer so genannten SG Dynamo Dresden -, aktuell just aber mitnichten wieder – wie vormals journalistisch andernorts – mit einstigem “Hammer, Meißel und Sichel“ hantierend, immerhin, wie beruhigend …
Noch Fragen? Charlie …?
ElbsandsteinPolemik
Hinweispflicht zu Cookies
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.