Der Fußball-Fan als Persona non grata

War der Versuch des Berliner Polizeipräsidenten, generell allen Anhängern von Dynamo Dresden den Zutritt zum Regionalliga-Spiel bei Union Berlin zu untersagen, ein nur vorerst geplatzter Testballon für zukünftige Szenarien?

Nach der Lektüre des kleinen Buches “Die 100 ’schönsten’ Schikanen gegen Fußballfans – Repression und Willkür rund ums Stadion“, bereits vor einigen Jahren vom Bündnis aktiver Fußballfans (BAFF) veröffentlicht, mag mancher ungläubig den Kopf geschüttelt haben. Geschieht derartiges wie “selbstherrliches Auftreten der Polizei, Schikanen durch ’Ordner’ verschiedenster Sicherheitsdienste, Willkürakte beim Stadionzutritt, sexuelle Übergriffe bei Personenkontrollen“ wirklich in bundesdeutschen Gefilden?

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(Babelsberger Fan-Protest bei der Begegnung gegen Dynamo Dresden am 27. April 2008 – Foto: O.M.)

Wer als ausgewiesener Fan seinen Verein des öfteren und noch dazu auswärts unterstützt, schüttelt über so etwas nicht ungläubig den Kopf – er erlebt es fast jede Woche selbst. Auch infolge dessen gibt es seit einiger Zeit Projekte wie Fußballfans beobachten Polizei, Fanrechtefonds und Fansmedia. Denn dem bereits schon “öfters beschwerlichen Leben des Fußballfans“ (BAFF) widerfuhren in den letzten Jahren zunehmend Restriktionen durch Vereine und staatliche Institutionen wie Zensur, Stadionverbote, Reisebeschränkungen, Datensammlungen, DNA-Analysen sowie der vermehrte Technik-Einsatz zur Video-Überwachung, wie beispielsweise der in Sachsen am 30. April 2008 erstmals praktizierte Einsatz einer Drohne. Wohlgemerkt handelt es sich um die Reflektierung eines Umgangs mit aktiv engagierten und zuweilen auch sehr emotional agierenden Anhängern des runden Leders. Doch “Fußball-Fans haben keine Lobby“ und zudem lässt sich mit dem Hooligan-Totschlagargument “jede noch so absurde Maßnahme rechtfertigen“ (BAFF). Andeutungsvolle Parallelen zum täglichen Leben scheinen da nicht nur zufällig.

Es ist nicht überliefert, wie der amtierende Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch seine Entscheidungen fällt und welcher Argumente er sich dabei bedient. Überliefert dagegen ist, dass Glietsch dem 1. FC Union Berlin in einem Brief mit Posteingang am 18. April 2008 untersagte, für das Regionalliga-Heimspiel gegen die SG Dynamo Dresden auch nur irgendeine Gästekarte zu verkaufen. Als Grundlagen für dieses Vorgehen bemühte der Polizeipräsident angeblich gesichert vorliegende Erkenntnisse sächsischer Behörden, dass Dresdner-Hooligans bei dieser Begegnung in der Köpenicker Wuhlheide auf Krawall aus seien, sowie das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) des Landes Berlin, welches eine solche Maßnahme erlaube, um Gefahren für die Stadt abzuwehren. Ein daraufhin einberufener erster Krisengipfel mit Vertretern der Polizei, des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und des 1. FC Union endete ohne Ergebnis.

Am 21. April erklärte Glietsch vor dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden planten sogenannte Ultras aus dem Umfeld des Dresdner Vereins massive Ausschreitungen und nannte gleichzeitig die Verfügung, keine Karten an Dynamo Dresden abzugeben, das mildeste Mittel, dass den Behörden gegen diese Pläne zur Verfügung stehe. Bemerkenswert ist bei Glietschs Äußerungen allein schon der Wechsel von verdächtigen Hooligans zu Ultras, der von einzelnen Medien genau so unreflektiert übernommen wurde. Noch immer werden diese Begriffe (Ultras, Hooligans, Hooltras?) scheinbar beliebig austauschbar gehandhabt, “fehlt vielen Sportjournalisten jegliches Gespür für Fans und Fan-Interessen“ (BAFF).

Welche konkreten Anhaltspunkte die Berliner Polizei indes zu Grunde legte, wird wohl ein Geheimnis bleiben. Im Gegensatz zu anderen Brisanz-Spielen, in deren Umfeld es quasi mit Ansage zu gewalttätigen Ausschreitungen kam (Die “Freiheit“ der 5. Liga), war in einschlägigen Internet-Foren für die Berliner Begegnung nicht einmal eine nur versehentliche Andeutung für eine wie auch immer geplanten “Hoolerei“ zu finden. Medienöffentlich wurde lediglich vage auf das vorsaisonale Gastspiel der Dresdner in Berlin verwiesen. “(…) Mit dem Großaufgebot von 1350 Beamten konnte die Polizei schwerere Ausschreitungen verhindern. Das habe die Gewalt-Szene als Niederlage empfunden, für die es nun Revanche zu nehmen gelte, wird vermutet (…)“ (Sächsische Zeitung).

Damals wurden 16 Personen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Sachbeschädigung festgenommen, 170 Fans wurde der Zugang zum Stadion verweigert. Nach Angaben der Ultras Dynamo soll nach besagtem Gastspiel der Dresdner ein Schreiben des Berliner Polizeipräsidenten an die Geschäftsführung und das Fanprojekt der SG Dynamo Dresden erfolgt sein, in dem Glietsch den ruhigen Ablauf der damaligen Partie gelobt habe und sich schon auf das nächste Spiel freue. Auch wenn dem wirklich so wäre: Das besagte Hooligan-Totschlagargument grüßt nach wie vor ganz normale Fußball-Interessierte, Fans, Ultras.

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(Schuhe aus am Gästeeingang der Alten Försterei am 8. Mai 2008 – Foto: O.M.)

“Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist das das Ende des deutschen Fußballs“

Unterdessen hatte das bisher in der Bundesrepublik einmalige Ansinnen, eine ganze Fan-Gruppierung ohne auch nur den Ansatz einer Differenzierung unter Generalverdacht zu nehmen und ein Liga-Spiel unter Ausschluss von Gäste-Fans durchführen zu wollen, nicht nur in der Fan-Szene für Aufregung gesorgt – von “3.000 Mal Stadionverbot“ und einem “Novum in der Geschichte des deutschen Fußballs“ schrieb Spiegel-Online. In den offiziellen Foren der beiden Vereine erfolgten regelrechte Solidaritätsbekundungen – und das bei einer jahrelang gepflegten gegenseitigen Abneigung der Anhänger. Die Vorschläge reichten beispielsweise vom generellen Zuschauer-Boykott und einer Demonstration vor dem Stadion, über den ersatzweisen Kartenkauf für Fußball-Fans der Sachsen, hin zu einem gemeinsamen Fan-Block. Ein für die Szene erstaunlich einheitlicher Tenor – abgesehen von den üblichen Schmähungen – machte nicht nur in den offiziellen Fan-Foren der beiden betroffenen Vereine die virtuelle Runde: Heute ist es Dresden – morgen sind es wir …

Darüber hinaus wurden in dem gepflegten Durcheinander vor dem nächsten sportpolitischen Krisengipfel – diesmal dann auch mit Vertretern der Dresdner Dynamos – fanseitig verschiedenste verschwörungstheoretische Ansätze kolportiert. Soll die Union-Heimstätte “An der Alten Försterei“ in diesem Zusammenhang vielleicht so diskreditiert werden, um sie als Austragungsort der Union-Spiele letztendlich doch noch unmöglich zu machen? Wie profilierungssüchtig ist der Berliner Polizeipräsident – im nachhinein auch zu den Ereignissen am diesjährigen 1. Mai – und welche haushaltspolitischen Finanzierungsengpässe könnten mit derart ordnungspolitischer Omnipräsenz erweitert werden? Braucht etwa gar die Einsatzgruppe Hooligan (EGH) der Berliner Polizei eine Legitimation für ihre Daseinsberechtigung? Und nicht zuletzt: “Es gibt auch in Berlin Leute, die einen Spielabbruch mit null Punkten für Union genießen würden. Sie hassen zwar auch die Saxen, aber uns noch viel mehr! Und sie werden da sein!“ (Union-Forum) – “Mit dieser Aktion haben die Berliner Revierförster dieses Spiel erst recht zu einem Brisanzspiel werden lassen“ (Dynamo-Forum).

Die Lage nicht gerade erleichternd machte zudem der Fakt, dass dieses Ost-Derby an einem Donnerstag für 20.30 Uhr angesetzt wurde. Wer letztendlich diesen Zeitpunkt festlegte, mag dahin gestellt bleiben. Eine geschickte Planung sieht allerdings anders aus. Vielleicht erhofften sich die beiden live übertragenden Sender, RBB und MDR, besonders hohe Einschaltquoten. Es geht schließlich auch ums Geld. Besonders wenn – wie in der Regionalliga Nord – die Spanne zwischen 2. Liga, der in der nächsten Saison neuen 3. Liga und dem Absturz in die 4. Spielklasse nur wenige Punkte liegen. Dem 1. FC Union Berlin stand ohne Gäste-Fans ein Einnahmenverlust von geschätzten 30.000 Euro ins Haus. Das Datum und die sich androhenden Umstände der Begegnung ließen in Fankreisen zudem noch eine Frage entstehen: “Lassen wir den 8. Mai zum Tag der Befreiung werden, gegen die Willkür der Staatsmacht?“ (Union-Forum).

Die Verantwortlichen der beiden Vereine reagierten mit Unverständnis auf die geplante Polizei-Verfügung. “Wenn dieses Beispiel Schule macht, ist das das Ende des deutschen Fußballs“ (Dirk Zingler, Union). “Fans haben ein Recht, bei einem Spiel dabei zu sein … Ansonsten muss sich jeder über die Konsequenzen dieses Schrittes bewusst sein“ (Bernd Maas, Dynamo). Für das Dresdner Fanprojekt wiederum war die Ankündigung der Berliner Polizei “Provokation pur“ – Fans würden dadurch von vorn herein kriminalisiert (Torsten Rudolph). Das Fanprojekt wurde übrigens erst Anfang dieses Jahres für seine “auf Prävention angelegte vorbildliche Jugendarbeit weit über den sportlichen Bereich hinaus“ mit der Theodor-Heuss-Medaille ausgezeichnet.

Unterdessen reagierte auch der DFB “mit Sorge auf die Verbannung der Anhänger von Regionalligist Dynamo Dresden durch die Berliner Polizei im Ost-Derby bei Union Berlin“ und plädierte dafür, “eine einvernehmliche Lösung zu finden, damit die echten Dresdner Fans ins Stadion dürfen“. Beim DFB verstehe man die Sorge der Sicherheitsbehörden und nehme die Hinweise sehr ernst, das Vorgehen der Berliner Polizei könne in der Weise trotzdem nicht akzeptiert werden (DFB-Sprecher Harald Stenger).

Das Verhältnis der Dresdner Dynamo-Fans zur Berliner Polizei gilt spätestens seit Oktober 2006 als völlig zerrüttet. Damals war es beim Spiel gegen Hertha BSC (A) in Berlin zu Ausschreitungen gekommen. Nach offiziellen Angaben wurden dabei 38 Menschen, davon 23 Polizeibeamte, verletzt. Die anderen 15 Verletzten sollen nach Dresdner Fan-Darstellungen sämtlich Dynamo-Anhänger gewesen sein. Der damalige Geschäftsführer des Dresdner Vereins, Volkmar Köster, attestierte den Berliner Einsatzkräften im Nachhinein fahrlässiges Handeln und überhartes Vorgehen auch gegen völlig Unbeteiligte. Glietsch wiederum unterstellte Köster daraufhin eine “Förderung des Hooliganismus“.

Am 23. April 2008 vereinbarten beide Vereine und die Berliner Polizei hinsichtlich der Partie gemeinsame “Maßnahmen gegen Gewalt“. Diese beinhalteten unter anderem die geschlossene Anreise der Dresdner in Entlastungszügen, die Abgabe von Karten ausschließlich gegen Vorlage eines Personaldokuments am Zug in Dresden sowie vorab erfolgende Meldeauflagen und so genannte Gefährdenansprachen für zirka 400 bundesweit mit Stadionverbot belegten Problemfans der SG Dynamo Dresden durch die sächsische Polizei. Für Dynamo-Anhänger wurde das Kartenkontingent auf 1.200 beschränkt. Übrigens ist in einer DFB-Regelung für Gästefans ein 10 Prozent-Anteil an Eintrittskarten für das jeweilige Stadion vorgesehen. Das Fassungsvermögen der Union-Heimstätte “An der Alten Försterei“ in Berlin-Köpenick wird auf 18.100 Zuschauer beziffert.

Da allein aus logistischen Gründen die Kartenübergabe an Dynamo-Anhänger im Dresdner Hauptbahnhof doch schwerlich umsetzbar schien, erfolgte der registrierte Vorverkauf letztendlich doch im Fanshop des Rudolf-Harbig-Stadions in Dresden. Für auswärtige Fans – Wohnort mindestens 50 km von Dresden entfernt – wurden einigermaßen verträgliche Karten-Zugangsmöglichkeiten realisiert. Ebenso war überraschend eine individuelle Fahrzeug-Anreise von Dynamo-Fans möglich. Eigentlich wurden damit allerdings auch die Festlegungen mit der Berliner Polizei – beispielsweise die geforderte geschlossene Anreise in Entlastungszügen – unterlaufen. Aber irgendwie schien dies nun wiederum plötzlich niemanden mehr so richtig ernsthaft zu interessieren.

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(Protestbanner im Union-Block am 8. Mai 2008 – Foto: Bultras Dynamo)

Derweil plakatierte die Dresdner Initiative Pro Fankultur! ein in ehemalig ost-staatsparteilichem Duktus (“Liebe Genossen …“) gehaltenes “Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin!“ Schon mehrere Tage vor dem Derby freuten sich Ultrafans (Infos aus der Fanszene – Die Wahrheit ist oft schmerzhaft!) “auf die vielen Protestbanner überall im Stadion gegen die Polizeiwillkür in unserem Land“. Von den Ultras Dynamo erfolgten zum Auswärtsspiel gegen den 1. FC Union Berlin keine weiteren Informationen, “da bestimmte Organe nur darauf warten, entsprechend reagieren zu können und so die Rechte und Freiheiten aller Dynamofans nur noch weiter einzuschränken“.

“Fußball-Fans sind keine Verbrecher!“

Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht nicht um “die Vollidioten, die nur Ärger wollen“ (Christian Beeck, Union). Diese sind allerdings in der bundesdeutschen Ultra-Szene in der Regel auch nicht wohl gelitten. Nach dem letzten schweren Zwischenfall beim Bundesliga-Spiel Arminia Bielefeld gegen VfL Bochum mit mehreren durch eine Böller-Explosion Verletzten und einem brutal attackierten Ordner verurteilten die Ultras Bochum diese Tat umgehend. Gleichzeitig kündigte die Gruppe in einer Erklärung an, in Zukunft zu versuchen, “so auf die Kurve einzuwirken, dass solche Szenen nicht wieder vorkommen“. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass Fan-Kurven in Stadien keine rechtsfreien Räume sind, in denen einige Unverbesserliche glauben, sich auf Kosten anderer mit krimineller Energie austoben zu können. Letzten Angaben zufolge werden bundesweit rund 3.500 Leute der polizeilichen Fan-Kategorisierung “C“ zugeordnet, davon im Umfeld von Dynamo Dresden zirka 100 und knapp 300 in der Stadt Berlin. Als “Kategorie A“ gelten in dieser Einteilung friedliche Fans, die nur das Spiel sehen wollen. Die “Kategorie B“ umfasst die so genannten “gewaltbereiten“ Fans, die nicht mit der Absicht kommen, Gewalt auszuüben, aber Aggressionspotenzial in sich tragen. In der “Kategorie C“ werden die “gewaltsuchenden“ Fans erfasst, die weniger an den Fußballspielen als an Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans und der Polizei interessiert sind (wikipedia).

Die sich im Zusammenhang mit diesem Spiel der Regionalliga Nord sukzessiv andeutende weitere Einschränkung von Fan-Rechten reflektierte Frank Willmann, Autor des Buches “Stadionpartisanen“: “Ich sehe es als eine Gefahr für den Fußball an, wenn Polizeipräsidenten beginnen, ganzen Fangemeinden Stadionverbot zu erteilen. Zu Recht hat das einen riesigen Aufschrei gegeben. Die Fußballanhänger dürfen heute nicht mehr schadenfroh über Probleme gegnerischer Fans sein, sondern müssen solidarisch zusammen stehen“. Im Union-Forum wurde resümiert: “Wer glaubt, dass es hier um Dresden geht, der frisst gerade den Knochen, den die Strategen euch hingeschmissen haben“.

“Bei all den Einschränkungen, die Fußballfans allwöchentlich erleben müssen, gerät … in Vergessenheit, dass es diese Fans sind – unangepasst, lautstark, kreativ und erlebnishungrig -, die dem Fußball das Leben einhauchten, das ihn zum Zuschauersport ’Nummer Eins’ gemacht hat“ (BAFF).

Wie kreativ und eindrucksvoll diese Fankultur sein kann, zeigten nicht zuletzt die Ultras Dynamo Ende August 2006 mit einer Choreografie von 420 Bengalo-Feuern anlässlich der offiziellen Verabschiedung von den markanten Flutlichtmasten des alten Rudolf-Harbig-Stadions.

Übrigens hielt auch Gunter A. Pilz, Fanforscher vom sportwissenschaftlichen Institut an der Universität Hannover, die Vorab-Pauschalverurteilung der Dresdner Fans “für keine besonders pfiffige Idee“ (taz). So lange sich allerdings der “Vader Abraham der deutschen Fanszene“ (ultrafans.de) bezüglich der von ihm angeblich so differenziert beobachteten Fan-Szene eher abfällig äußert, wie beispielsweise am 10. April diesen Jahres geschehen, kann sein dahingehendes Engagement durchaus als lediglich populistisch eingeschätzt werden: “Für viele Ultras ist ein Gefängnisaufenthalt sogar die bessere Perspektive als das bisherige Leben.“ Selbst ernannte Fußball-Experten, angebliche Szene-Kenner aller Couleur, gibt es landauf und landab; sich zudem teilweise mit virtuellen Internet-Ultras und Foren-Hooligans gegenseitig fast perfekt niveaulos ergänzend.

Das brisante Ost-Derby entschied vor knapp 12.000 begeisterten Zuschauern im Stadion an der Alten Försterei in Köpenick Union Berlin mit 4:2 über die Dresdner Dynamos. Gegen Elf Leute – sieben Dresdner und vier Berliner – wurden vorab Aufenthaltsverbote verhängt. Weitere 120 als Gewalttäter Bekannte erhielten Meldeauflagen. Rund 800 Polizeibeamte wurden während der Regionalliga-Begegnung am 8. Mai eingesetzt, insgesamt waren 1.400 Polizisten vor Ort. Der Abend verlief ohne größere Zwischenfälle. Während des Spiels präsentierten die Union-Fans das Spruchband “Gleiches Recht für alle“ und intonierten schließlich gemeinsam mit den rund 500 anwesenden Dresdnern “Fußball-Fans sind keine Verbrecher!“

Allerdings wurde seitens der Dresdner nicht einmal das sowieso schon reduzierte Kartenkontingent ausgeschöpft. Viele der ansonsten als reiselustig bekannten Dresdner Anhänger waren der Begegnung in Berlin einfach fern geblieben, augen- und ohrenscheinlich auch der Stimmungsmotor Ultras Dynamo. Richtigen Derby-Charakter wie in den Vorjahren hatte das Ganze so jedenfalls nicht, der war schon im Vorfeld auf der Strecke geblieben. Wenn das wiederum die Zukunft im Umgang mit der in sich wie auch immer differenzierten Fan-Szene sein soll, dann ist es einfach nur Schade für die Fußball-Kultur in diesem Land.

[Dieser Artikel wurde am 10. Mai 2008 bei Telepolis veröffentlicht. Nachpublizierung u.a. in “Der Zwölfte Mann – Fanprojekt Magazin“, Ausgabe 27, September/Oktober 2008]

Sächsischer April-Ausklang

Dresden/Mittweida. Gegen den im presserechtlichen Sinn Verantwortlichen für die Schülerzeitschrift “perplex“ wurde Anklage erhoben. Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ verstießen wiederholt gegen Auflagen des Verbotes der rechtsextremistischen Kameradschaft.

Wegen des Vorwurfes der Verunglimpfung des Staates, der Volksverhetzung sowie Verstößen gegen das Jugendschutz- und Pressegesetz hat die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Publikation “perplex“ vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen den Landesvorsitzenden der sächsischen Jungen Nationaldemokraten (JN), Jens Steinbach, erhoben, wie am 29. April mitgeteilt wurde. Im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb besagter Zeitschrift führen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt aktuell insgesamt zwölf Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. So wird dahingehend unter anderem auch gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft ihn anklagt, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden (ddp). Weiterhin seien bislang gegen insgesamt fünf Beschuldigte Anklagen erhoben worden, vier davon seien “perplex“-Verteiler im Alter zwischen 18 und 31 Jahren. Die erste Auflage der Zeitschrift der rechtsextremen NPD-Nachwuchsorganisation wurde kurz nach ihrem Erscheinen als jugendgefährdende Schrift bundesweit indiziert – die zweite “perplex“-Ausgabe wurde teilweise konfisziert, die entsprechende Online-Version musste als Internet-Angebot stillgelegt werden.

Unterdessen teilte die Chemnitzer Polizei mit, am Abend des 28. April hätten sich mehrere Personen – “augenscheinlich der rechten Szene“ – in Mittweida zusammengefunden. Eine Überprüfung der Personalien habe ergeben, dass von den zwölf vor Ort befindlichen Jugendlichen sechs von den in der Verbotsverfügung gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ erteilten Auflagen betroffen seien. Demnach dürfen sie sich nicht mehr an bestimmten Orten versammeln (dpa). Allen anwesenden 12 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Die gesondert Betroffenen erhielten – teilweise erneut – Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

[Dieser Artikel wurde am 2. Mai 2008 bei redok veröffentlicht.]

“Sturm 34“ erneut in Aktion – und das Zeitgedächtnis der Behörden

Mittweida/Dresden. Während in der Landeshauptstadt der Prozess gegen führende Köpfe der rechtsextremen Kameradschaft weiter geführt wird, versammelten sich Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ in der westsächsischen Kreis- und Hochschulstadt.

So wurde die Polizei am gestrigen Nachmittag gegen 17.30 Uhr darüber informiert, dass sich auf einem Supermarkt-Parkplatz in Mittweida ungefähr 30 Personen versammelt hätten.

Bei der anschließenden Personalienfeststellung von 16 vor Ort Anwesenden stellten Polizeikräfte sieben Mitglieder des “Sturm 34“ fest, die sich eigentlich seit dem Verbot der Kameradschaft im April 2007 nicht mehr treffen dürften. Gegen die Betroffenen wurden Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz erlassen, alle Anwesenden erhielten einen Platzverweis (dpa).

Unterdessen stellt sich die zeitliche Abfolge der aktiven Tätigkeit des sich in Dresden unter den Angeklagten befindlichen Informanten Matthias R. nach wie vor keineswegs deutlicher dar. Der Staatsschutz-“Joker“ behauptet, er sei bereits ab Oktober 2005 für den polizeilichen Staatsschutz Chemnitz tätig gewesen. Dagegen bekräftigte ein leitender Chemnitzer Staatsschützer gestern vor Gericht, ein erstes persönliches Treffen mit dem Informanten habe erst etwa acht Tage nach der Gründung des “Sturm 34“ – die in der Nacht vom 4. zum 5. März 2006 erfolgte – stattgefunden. Dabei hätte der 40-jährige Matthias R. zwar von der Gründungsveranstaltung berichtet, ohne jedoch die konkrete Ausrichtung der Gruppierung zu benennen (ddp).

Darüber hinaus widersprach der leitende Staatsschutzbeamte der Darstellung des sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU), dass die Ermittlungen gegen den “Sturm 34“ bereits im März 2006 angelaufen seien. Nach Aussage des “ranghohen Staatsschutzbeamten aus Chemnitz“ (Sächsische Zeitung) vor dem Dresdner Landgericht, wäre die Ermittlungsgruppe “Sturm 34“ erst Ende Mai 2006 gegründet worden. Dem entgegen steht Buttolos bisherige Angabe, die rechtsextreme Kameradschaft sei bereits im April und dann noch einmal von Mitte Juli bis Mitte August 2006 observiert worden. Dem Chemnitzer Staatsschutzbeamten nach “gab es jedoch nur im April eine solche Maßnahme“ (Sächsische Zeitung).

In der, redok vorliegenden, Verbotsverfügung des Sächsischen Staatsministerium des Innern gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ – “Sie setzt sich im Wesentlichen aus Mitgliedern der damaligen ’Division Sächsischer Sturm’ (DSS) zusammen“ – wurde das erste relevant festgestellte schwere Körperverletzungsdelikt behördlich am 20. April 2006 dokumentiert.

[Dieser Artikel wurde am 25. April 2008 bei redok veröffentlicht.]

“Sturm 34“: Staatsschutz-“Joker“ wird passive Rolle zugeschrieben

Dresden. Im Prozess gegen fünf führende Köpfe der rechtsradikalen Kameradschaft bekräftigte heute ein leitender Staatsschutz-Beamter vor Gericht, der Informant sei erst nach der Gründung des “Sturm 34“ für die Behörde tätig geworden.

Die für den weiteren Prozessverlauf durchaus wichtige Zeitschiene der aktiven Tätigkeit eines der im Prozess Angeklagten für die Staatsschutz-Behörde ist nicht erst seit Beginn der Gerichtsverhandlung Gegenstand des Interesses. Die Sachlage stellte sich in der vorigen Woche vor Gericht so dar: Der als Staatsschutz-“Joker“ titulierte “Matthias R. will ab Oktober 2005 Informant gewesen sein. [Ein Staatsschutz-Beamter] im Zeugenstand: ’Nein. Erst im März 2006’“ (Dresdner Morgenpost).

Die bisherigen behördlichen Angaben – “seit Mitte März 2006“ – bestätigte heute der Leiter der Chemnitzer Staatsschutzabteilung vor Gericht. “Wir haben ihn nicht losgeschickt, um irgendwie Einfluss zu nehmen“, versicherte der Beamte. Der 40-jährige Informant sei auch belehrt worden, sich in heiklen Situationen zurückzuziehen und Alkohol möglichst zu meiden (AP). Der Staatsschützer bekräftigte zudem, dass der “Joker“ erst nach Gründung des “Sturm 34“ Anfang März 2006 direkt mit der Polizei in Chemnitz in Kontakt kam. Wobei dem beamtlichen “direkten“ Wortspiel vielleicht noch eine besondere Bedeutung zukommen könnte. Vorherige Kontaktversuche seien ohne Erfolg geblieben, so der Leiter des Chemnitzer Staatsschutzes. Weitere Informanten habe es in der im April 2007 verbotenen Kameradschaft – deren Strukturen nach wie vor aktiv scheinen – nicht gegeben.

Der Angeklagte sei im Mai 2006 selbst an einem brutalen Überfall beteiligt gewesen, hätte aber dazu von sich aus “sehr umfangreiche Angaben“ geliefert. Nachdem ein anderer Zeuge die Informationen bestätigte, seien Staatsschutz-Ermittlungen wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung angelaufen (AP). Gleichzeitig räumte der leitende Staatsschutzbeamte ein, dass es im Raum Mittweida bereits seit 2004 von einer Gruppe Jugendlicher immer wieder Überfälle auf Ausländer und Linke gegeben hat. Diese Taten seien allerdings lediglich als Einzelverfahren aktenkundig geworden.

[Dieser Artikel wurde am 24. April 2008 bei redok veröffentlicht.]

“Sturm 34“: Lückenhafte Zeitreise mit dem Staatsschutz-“Joker“

Dresden. Nach wie vor wird während des laufenden Prozesses gegen fünf führende Köpfe der rechtsextremen Kameradschaft nicht eindeutig ersichtlich, welche Rolle der Staatsschutz-Informant unter den Angeklagten zu welchem Zeitpunkt und mit wem gespielt hat. Die offenen Fragen werden nicht weniger.

Nach Darstellungen des Angeklagten Matthias R. habe er bereits mehrere Monate vor Gründung des “Sturm 34“ regelmäßige Kontakte zum Staatsschutz der Chemnitzer Polizei gehabt. Am gestrigen dritten Verhandlungstag wurde vor dem Landgericht Dresden eine Zusammenarbeit mit der Polizeibehörde mittlerweile auch offiziell nicht mehr in Abrede gestellt. Zwei Polizeibeamte bestätigten vor Gericht die Existenz des Informanten. Für seine Dienste erhielt der “Joker“ des Staatsschutzes 910 Euro sowie mehrere Telefonkarten im Wert von 100 Euro. Die durchaus brisante Frage, ob Matthias R. bereits vor der Gründung des “Sturm 34“ Staatsschutz-Informant gewesen ist, steht allerdings nach wie vor ungeklärt im Raum.

Matthias R. hatte erst kürzlich erklärt, er habe sich bereits Anfang Februar 2006 – vier Wochen vor der danach bekannt gewordenen Gründung des “Sturm 34“ – erstmals mit dem Staatsschutz getroffen. Mittlerweile stellt der “Joker“ des Staatsschutzes dar, “dass er bereits Ende 2005 auf die Ermittler zugegangen sei und ihnen seine Dienste angeboten habe“ (ddp). Unterdessen sagte einer der vor Gericht geladenen Staatsschützer aus, der 40-jährige Angeklagte habe sich erstmals im Januar 2006 an die Behörde gewandt. “Bislang hatte die Staatsanwaltschaft angegeben, dass der Angeklagte erst nach der Gründung der inzwischen verbotenen Gruppierung im März 2006 als Informant für die Staatsschutzabteilung der Polizei gearbeitet hat“ (ddp). Die Treffen, so die gegenwärtigen Staatsschutzangaben, hätten Mitte März beginnend stattgefunden – also gut eine Woche nach Gründung der militant-rechtsextremistischen Kameradschaft. Am 26. April 2007 wurde der “Sturm 34“ offiziell verboten.

Die gegenwärtige Sachlage stellt sich also – so die Dresdner Morgenpost – mehr oder weniger wie folgt dar: “Matthias R. will ab Oktober 2005 Informant gewesen sein. Polizist Jens L. (38) im Zeugenstand: ’Nein. Erst im März 2006.’“

Im Dunklen ist zudem nach wie vor, wie ein – wann auch immer stattgefundenes – erstes Date zwischen Staatsschutz und Informant zustande gekommen ist. So habe Matthias R. “am 8. März“ (ddp) eine SMS auf das Diensttelefon der Staatsschützer gesendet. Woher er zum damaligen Zeitpunkt allerdings “die geheime Nummer hatte, konnten weder Jens L. noch dessen Kollege Enrico K. (36) bei der Vernehmung erklären“ (Freie Presse).

Auch sei die Informanten-Tätigkeit von Matthias R. “bisher nicht in den Akten vermerkt“ (Dresdner MoPo). Dazu erklärten die beiden Staatsschützer vor Gericht, dies wiederum wüsste nur allein der Dezernatsleiter. Der Staatsschutz-Vorgesetze sei nun für den kommenden Donnerstag als Zeuge geladen worden, kündigte der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler an – der besagte Beamte “kommt heute erst aus dem Urlaub zurück“ (Dresdner MoPo).

Unterdessen lieferte der sächsische Landesverband der NPD mittels einer Erklärung – “Politisch inszenierte ’rechte Gewalt’ durch V-Leute von Polizei und Geheimdiensten?“ – ein durchaus pikantes Detail zum “Sturm 34“-Prozess. So erklärte der Parteisprecher Andreas Storr, der Angeklagte Matthias R. habe ab 2. November 2005 der NPD angehört – also lange vor dem ersten Treffen mit der Polizei (Freie Presse). Matthias R. hatte bislang behauptet, er sei auf Geheiß des Staatsschutzes Mitglied der NPD geworden.

Zudem werden – beispielsweise in der Sächsischen Zeitung – neue Fragen laut: Warum beantragten die Ermittler schon nach zwei Wochen eine Prämie von 500 Euro für ihren Informanten? Enttarnten sie R. durch eine Ungeschicklichkeit möglicherweise selbst? Und unter welchen Umständen wechselte der V-Mann vom Zeugen zum Beschuldigten und Angeklagten? – Fragen über Fragen.

[Dieser Artikel wurde am 18. April 2008 bei redok veröffentlicht.]

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