Hooligans Elbflorenz: Post-Urteil

Bekanntlich verurteilte das Landgericht Dresden im vorigen Jahr fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Nach dem Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

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(Von oben betrachtet – Screenshot: maps.google.de)

Die Verteidigung der im Prozess um die mutmaßliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz Beklagten äußerte sich damals unmittelbar nach der Urteilsverkündung entsetzt über den Ausgang der Gerichtsverhandlung. Alle zehn Verteidiger kündigten eine Revision des 28 Monate gedauerten Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.

“Allein: Die Urteile wurden noch nicht zugestellt. Denn das Abfassen der detaillierten oft seitenlangen Urteile frisst ebenfalls enorm Zeit“, so eine Notiz in der Dresdner Morgenpost am 4. Januar dieses Jahres. Das Landgericht Dresden hatte sein Strafmaß am 29. April 2013 verkündet.

[Dieser Artikel wurde am 5. Januar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]