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Faustrecht des Ostens?

Fast augenblicklich – nachdem ein Nazi-Mob seine Spur durch Connewitz gezogen hatte – verlautbarte inmitten Leipziger Allerlei-Ansagen die zuständige Polizeidirektion, hernach am 11. Januar dieses Jahres Festgesetzte des rechten Spektrums seien “aufgrund mitgeführter Utensilien dem Fußballfanklientel zuzuordnen“. Aus der kürzlich erfolgten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3840) der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz geht hervor, dass 147 Personen – und damit ein Großteil der insgesamt 215 Beschuldigten – keinen erkennbaren Fußballbezug haben.

Mithin befänden sich unter den Verdächtigen vier mutmaßliche Fans des FC Rot-Weiß Erfurt, zwei vom FC Carl Zeiss Jena sowie jeweils einer des Halleschen FC, Chemnitzer FC und von RasenBallsport Leipzig. Den Hauptteil mit 41 Beschuldigten rechnet das Innenministerium der Fanszene des 1. FC Lok Leipzig zu. Sechs davon sollen der als aufgelöst geltenden Gruppierung Scenario Lok angehören. Dem Umfeld von Dynamo Dresden werden 16 Verdächtige zugeordnet, darunter sechs von der Faust des Ostens. Gegen alle Beschuldigten wird wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Nach letzten behördlichen Angaben umfasste vor gut einem Jahr die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld des amtierenden Drittligisten Dynamo Dresden.

Die Sächsische Zeitung stellt nunmehr aktuell fest, Mitglieder der Faust des Ostens “konnten sich möglicherweise nur deshalb an den Ausschreitungen vom 11. Januar in Leipzig-Connewitz beteiligen, weil sie noch nicht verurteilt sind“.

Nach Recherchen der Zeitung liegt seit 19. Juli 2013 eine Anklage gegen fünf mutmaßliche Faust des Ostens-Rädelsführer bei der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden. “Bisher wurden nur einige wenige Mitglieder der Vereinigung als Einzeltäter bestraft. Mehrere Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Was aus ihnen wurde, konnte am Freitagnachmittag [12. Februar] in der Behörde nicht geklärt werden“ (Sächsische Zeitung, 15. Februar).

Dieser Sachverhalt lässt Reporter Thomas Schade resümieren: “Wäre es in allen Verfahren zu Verurteilungen gekommen, stünden die meisten Hooligans unter Bewährung und müssten möglicherweise in Haft, wenn sie weiterer Straftaten überführt würden.“

Staatsanwaltlich offiziell wird gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012 ermittelt.

Rechtsextremisten besudeln Pogrom-Gedenken

Frankfurt/Oder. Über den offiziellen Gedenkfeierlichkeiten anlässlich der durch die deutschen Nationalsozialisten 1938 initiierten Reichspogromnacht liegt genau 68 Jahre später ein deutlich tiefbrauner Schleier. In der unmittelbar an der polnischen Grenze gelegenen brandenburgischen Stadt zerstörten am Abend des 9. November 2006 mehrere Rechtsextremisten unter “Sieg Heil“-Rufen nach einer Gedenkfeier am Denkmal für die ehemalige Synagoge abgelegte Blumengebinde und warfen Gedenk-Kerzen auf die Straße. Darüber hinaus wurde der Gedenkstein zur Erinnerung an die Zerstörung der Synagoge gleichfalls geschändet.

Einen Tag nach den Ausschreitungen wurden Haftbefehle gegen nunmehr neun Tatverdächtige beantragt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft begründen sich die Haftanträge mit den Straftatbeständen Volksverhetzung, Landfriedensbruch, Störung der Totenruhe und Sachbeschädigung. Zwischenzeitlich hatte die Polizei 16 Tatverdächtige im Alter zwischen 16 und 24 Jahren vorübergehend festgenommen. Nach Angaben der Behörden handele es sich um “zum Teil einschlägig bekannte Personen aus der rechten Szene“.

Das zuständige Frankfurter Amtsgericht lehnte die beantragten Haftbefehle jedoch am frühen Abend ab. Es bestehe weder Flucht-, noch Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr, hieß es zur Begründung.

[Dieser Artikel wurde am 10. November 2006 bei redok veröffentlicht.]