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Wieder braunes Februar-Dunkel über Elbflorenz

Dresden. Anlässlich des 13. Februar mobilisiert die sächsische “Freie Offensive“ seit einigen Tagen auf unzähligen rechtsextremistischen Websites “für den großen Trauermarsch“ in der sächsischen Landeshauptstadt. Darüber hinaus wurde, wie bereits in den letzten Jahren, für das zeitliche Umfeld eine entsprechende “Aktionswoche“ angekündigt.

Wie besonders – aber nicht ausschließlich – im zweiten Monat eines jeden der letzten Jahre zeichnen sich, wie auch im vorigen Jahr, für die Februartage 2008 bereits jetzt wiederum deutlich braune Schatten über der südlichen Elbstadt ab.

Seit Ende Dezember 2007 kursiert mittlerweile auf einschlägigen rechtsextremistischen Internetpräsenzen ein Aufruf – in leicht fälschlichem Deutsch offenbar lediglich per copy & paste weiter verbreitet – des so genannten “Aktionsbündnis gegen das Vergessen“. Unterzeichnet wurde das Schriftstück, mit augenscheinlichem Ursprung bei Freie Offensive Sachsen, von Maik Müller und Ronny Thomas. Bereits Mitte November 2007 hatte die sächsische NPD zum “Trauermarsch im Gedenken der Opfer des alliierten Bombenterrors“ der JLO (Junge Landsmannschaft Ostdeutschland) für besagten Februarzeitraum 2008 nach Dresden aufgerufen.

Wie zumindest in den letzten beiden Jahren bereits ranken auch aktuell heftige szeneinterne Diskussionen um die für 2008 erneut angekündigte rechtsextreme “Aktionswoche“ im Februar. Diese soll in diesem Jahr vom 11. bis zum 17. Februar von “Aktionsgruppen, Einzelpersonen, Verbänden im gesamten Bundesgebiet“ (Freie Offensive Sachsen) getragen werden. Allerdings schwelt nach wie vor der Konflikt zwischen den eher regionalen “Freien Kräften“ und anderweitig landes- sowie bundesweit aktiven rechtsextremen Zusammenhängen wegen der hier und da kritisierten Aufsplitterung der Aktionen im Umfeld des imaginär bedeutsamen Datums.

Das “Aktionsbündnis gegen das Vergessen“ richtet nach Eigendarstellung sein Hauptaugenmerk auf einen “Trauermarsch“ direkt am 13. Februar, “welcher allein schon unserem Selbstverständnis nach für uns den Höhepunkt der ’Aktionswoche 13. Februar’ bilden wird“. Die sächsische NPD wiederum prognostiziert für den “Trauermarsch im Gedenken der Opfer des alliierten Bombenterrors“ am 16. Februar “weit mehr als 5.000 Teilnehmer“.

Nichtsdestotrotz werden – wenn auch bei szeneintern unterschiedlich akzeptierten Aktionsformen – in diesen Februartagen 2008 in Dresden wieder zahlreiche Schwestern und Brüder im rechtsextremen Geiste aller Couleur im öffentlichen Raum offensiv zu agieren versuchen. Die Online-Unterstützerliste des “Aktionsbündnis gegen das Vergessen“ verzeichnete bei der letzten Inaugenscheinnahme durch redok 66 Einträge – darunter diverse “Freie Kräfte“ und einschlägige “Kameradschaften“ sowie Verbände der Jungen Nationaldemokraten (JN) und der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD).

[Dieser Artikel wurde am 3. Januar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Rechte Randale: Diskussion nur unter Polizeischutz

Dresden. Neonazis bedrängten gestern Abend eine Diskussionsrunde über Rechtsextremismus mit dem für dieses Thema zuständigen Oberstaatsanwalt in der Dresdner TU: Eine Frau wurde ins Gesicht geschlagen, die Polizei musste die Neonazis vor die Tür setzen.

Die Veranstaltung am Abend des 5. Dezember im Hörsaalzentrum der Technischen Universität (TU) Dresden – organisiert vom Studentenverband der Linkspartei und der Rosa Luxemburg Stiftung – stand unter dem Thema “Rechtsextremismus – Was bringen Verbote“. Als Referent war der für politisch motivierte Straftaten zuständige Oberstaatsanwalt, Jürgen Schär, angekündigt.

Kurz vor Beginn drangen zirka 40 Neonazis – sich selbst als “Nationale Sozialisten“ bezeichnend – in das Hörsaalzentrum ein, störten und bedrängten dort die bereits versammelten Diskussionsteilnehmer. Erst das Eingreifen von Polizeikräften ermöglichte es den Veranstaltern, ihr Hausrecht durchzusetzen. Etwa 50 Beamte mussten auch weiterhin das Gebäude schützen, denn nachdem die Neonazis an die Luft gesetzt worden waren, marschierten sie lautstark um das Haus. Dabei trommelten sie gegen die Hörsaal-Fenster, an denen mittlerweile die Rollläden geschlossen wurden. Die Randale war so massiv, “dass die Veranstaltung erheblich gestört wurde“, so die Veranstalter. Oberstaatsanwalt Schär musste seinen Vortrag unterbrechen. Unter den vor Ort anwesenden Anhängern der rechten Szene befanden sich – nach ddp-Informationen – auch mehrere NPD-Funktionäre. Ein maßgeblicher Anteil beim wiederholt militanten Agieren der Neonazis kann für diesen Abend in Dresden den regionalen Kadern Jens Baur, Maik Müller, Sven Hagendorf und Ronny Thomas zugeordnet werden.

Berichten zufolge wurde im Vorfeld der Veranstaltung eine junge Frau von einem Neonazi ins Gesicht geschlagen. Die Sprecherin der Polizeidirektion Dresden, Jana Ulbricht, bestätigte gegenüber redok einen tätlichen Angriff und eine daraufhin erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Eine Person wurde während der abendlichen Vorfälle vorübergehend festgenommen, wie die Polizeisprecherin ebenfalls bestätigte. Zu dem bei indymedia genannten Namen des Festgenommenen, Sven Hagendorf, äußerte sie sich aus Datenschutzgründen nicht. “Ein unbelehrbarer 36-Jähriger wurde in Gewahrsam genommen“, umschreibt eine spätere Pressemitteilung der Dresdner Polizei diese vorübergehende Festnahme.

Die Organisatoren der Diskussion zeigten sich “froh, die Veranstaltung trotz des Störversuches erfolgreich durchgeführt haben zu können“. Auch zukünftig würde mit Veranstaltungen das Thema Rechtsextremismus aufgegriffen werden. Dabei lasse sich die Linke Hochschulgruppe auch weiterhin “nicht einschüchtern“.

Ungestört blieb im Übrigen laut ddp eine Veranstaltung in einem Nachbarraum: Dort hielt Bundeskanzleramtschef Thomas de Maizière (CDU) einen Vortrag zum Thema “Die Macht des Wortes“.

Wie die Polizeidirektion Dresden mitteilte, wurden nach der Nacht zum 6. Dezember an mindestens sieben Orten in der Stadt Schriftzüge mit rechtsextremen Inhalten vorgefunden. Staatsanwaltschaft und Dezernat Staatsschutz haben Ermittlungen wegen des Verbreitens von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen aufgenommen.

[Dieser Artikel wurde am 6. Dezember 2007 bei redok veröffentlicht.]

Kameradschaftliche NPD

Dresden. Unmissverständlich solidarisieren sich die sächsischen Nationaldemokraten mit den so genannten Freien Kräften. Deren Militanz aus der Vergangenheit scheint dabei keine Hemmschwelle mehr darzustellen.

Seit dem 25. April wird nunmehr auch auf der Homepage des NPD- Landesverbandes Sachsen “Freiheit für Martin Schaffrath!“ gefordert. Bis dahin war davon eher auf Internetseiten und in Foren der Freien Kameradschaftsszene zu lesen. Besagter Schaffrath sitzt nach einer Razzia wegen des Verdachtes auf Weiterführung der verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz seit dem 4. April in Haft.

Unter offensichtlich hilfsweiser Bezugnahme auf Schaffraths noch gar nicht so lange Mitgliedschaft bei den Jungen Nationaldemokraten (JN), befindet die NPD Sachsen “die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft“ gegen Schaffrath als “völlig aus der Luft gegriffen“. Gleichzeitig attestieren die Nationaldemokraten der Justiz, der Vorgang als solcher würde “einen regelrechten Repressionsexzess darstellen“. Zur weiteren Unterstützung “für den inhaftierten Familienvater“ wurde seitens der sächsischen NPD ein Spendenkonto eingerichtet. Für Informationen “über die Situation von Martin Schaffrath“ wird von der NPD-Webseite abschließend auf eine soligruppe politischer gefangener von Freie Offensive Sachsen verwiesen.

Schon kurz nach der Verhaftung von Schaffrath, dessen Ursprünge in der Hammerskin-Szene verortet werden, initiierte die Freie Offensive Sachsen – unter augenscheinlich unrechtmäßiger Verwendung eines bei redok veröffentlichten Bildes – die besagte Aktion “Freiheit für Martin – Solidarität jetzt!“. Für den Internet-Auftritt von Freie Offensive Sachsen zeichnet der militante und mehrfach verurteilte Rechtsextremist Ronny Thomas verantwortlich. Deutlicher und offizieller kann nationaldemokratisch-kameradschaftliche Nähe kaum noch werden.

[Dieser Artikel wurde am 28. April 2007 bei redok veröffentlicht.]

Die “Freie Offensive Sachsen“ plakatiert militantes ’Fahne hoch!’

Dresden. Auf der vom ausgewiesenen Rechtsextremisten Ronny Thomas verantworteten Internet-Präsenz wird – mitunter verklausuliert – veröffentlicht, was in die politische Stoßrichtung passt. Aktuell ruft dort im Pseudo-Gedenken an Horst Ludwig Wessel gerade “ein Toter zur Tat!!!“.

Besagte Website ist allerdings in so genannten Kameraden-Kreisen ob ihrer vorgeblichen Seriosität nicht unbedingt als herausragend gelitten. So glänzten in jüngerer Vergangenheit unter der angeblichen Ägide von “Freie Offensive Sachsen“ publizierte Texte mehrmals mit aus dem politisch linken Milieu ’entliehenen’ Unterzeichnernamen. Besonders raffiniert erschien den Rechtsextremisten dabei unter anderem die von ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen benutzte angebliche Autoren-Kombination von Carlo Hagen mit Peter Sonthofen.

Sollten bisherige – politisch allerdings stets sehr eindeutige – Veröffentlichungen auf “Freie Offensive Sachsen“ vielleicht noch eher den Charakter einer entsprechenden Klientel-Versorgung darstellen, so wurde mit einem Posting vom 23. Februar mittlerweile gewissermaßen der nationalsozialistische Quantensprung mehr als nur deutlich vollzogen.

Denn missverständlich ist der Text des so genannten Horst-Wessel-Liedes, der offiziellen Parteihymne der NSDAP und der quasi zweiten deutschen Nationalhymne zwischen 1933 und 1945, mitnichten. Auch die auf “Freie Offensive“ fast durchgängig nach deutschem Sprachgebrauch falsch praktizierte Interpunktion relativiert die Eindeutigkeit der Headline des Postings vom 23. Februar keineswegs.

Wer “… die Straße frei den braunen Bataillonen … Zum letzten Mal wird zum Appell geblasen! Zum Kampfe steh’n wir alle schon bereit …“ mit “Ein Toter ruft zur Tat!!!“ ergänzt, weiß ganz genau – noch dazu am 23. Februar – wovon er schreibt und wozu er auffordert. Das so genannte Horst-Wessel-Lied, seine Melodie und markante Teile desselben fallen in der Bundesrepublik Deutschland mithin nicht grundlos unter Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches, Absatz “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

[Dieser Artikel wurde am 23. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Anti-Antifa-Akten – und der Umgang damit

Dresden. Schon wiederholt in der bundesdeutschen Geschichte haben Rechtsextremisten zu missliebigen Personen Dossiers angelegt. Veröffentlichungen über eine neuerlich publik gewordene Datensammlung rufen die Staatsanwaltschaft auf den Plan – und die aus neofaschistischen Dunstkreisen heraus agierenden Datensammler selbst.

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre veröffentlichten Aktivisten der sich so betitelnden Anti-Antifa in der damaligen Szene-Publikation “Einblick“ zusammengetragene Daten über antifaschistisch engagierte Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. Weiterhin oder mittlerweile neu tätige Anti-Antifa-Strukturen informieren nach ihrer Selbstdarstellung unter anderem “über linksextremistische Bestrebungen und antifaschistische Gewalt“. Nach Einschätzung der Berliner Agentur für soziale Perspektiven (ASP) dient dabei die Bezeichnung “Anti-Antifa“ auch als identitätsstiftende Sammelbezeichnung für militante und pseudomilitante rechtsextremistische Gruppen. Als weiteres Ziel von Anti-Antifa-Aktivitäten wird darüber hinaus die versuchte Einschüchterung politischer Gegner gesehen.

In seiner aktuellen Ausgabe berichtete das Antifaschistische Infoblatt (AIB) über “Einblicke in die Arbeitsweise der ’Anti-Antifa’ in Dresden“. Fast zeitgleich teilte am 22. Januar das Dresdner Medien-Projekt a.l.i.a.s. mit, durch sächsische und speziell Dresdner rechtsextremistische Kreise seien augenscheinlich umfangreiche und detaillierte Daten-Sammlungen über Personen angelegt worden, die sich couragiert gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Bandbreite der Anti-Antifa-Aktenlage reiche von Antifaschisten, Gewerkschaftsmitgliedern, Mitarbeitern einer Schülerzeitschrift und linken Politikern bis hin zu Professoren und einfach zivilgesellschaftlich engagierten Menschen.

Als besonders pikant erscheint in diesem Zusammenhang, dass ein nicht unwesentlicher Teil der dem a.l.i.a.s. anonym zugänglich gemachten und von Szene-Kennern als authentisch eingestuften Anti-Antifa-Akten “offensichtlich aus der Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erlangt“ wurde. Zu dem Verdacht einer Aktenweitergabe an Rechtsextremisten sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Vorschrift der Strafprozessordnung sei es, “dass Privatpersonen keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, wenn denn nicht über ihren Anwalt“.

Nachdem Berichte in der Tageszeitung junge welt und bei redok zu den Anti-Antifa-Akten mit Dossiers über mehr als 100 Personen erschienen waren, durchsuchten Beamte des Dezernates Staatsschutz am 29. Januar die Räume des a.l.i.a.s. in Dresden. Dabei händigten – entgegen teilweise anderslautenden Berichterstattungen – Mitarbeiter des a.l.i.a.s. der Staatsanwaltschaft die gesuchten Unterlagen freiwillig aus. Als “prikär“ bezeichneten es Vertreter des Dresdner Medien-Projektes, “dass die Anzeige, welche zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens führte, von einem langjährig bekannten Neonazi, just aus dem Spektrum der Freien Kräfte Dresden, gestellt wurde. Tilo K. ist Mieter des Objekts auf der Oskar-Röder-Straße, was von Neonazis genutzt wird und in welchem die Unterlagen entwendet worden sein sollen“. Gleichzeitig betonten Vertreter des a.l.i.a.s. nochmals, dass “das Vorgehen der Szene, mittels Anzeigen an Daten politischer Gegner zu gelangen, in Dresden nichts neues“ darstelle. So enthalte “nicht zuletzt die ’Anti-Antifa-Akte’ eine Vielzahl von Informationen, die nur aus solchen Ermittlungsverfahren stammen können“.

Das AIB erklärte im Zusammenhang mit der staatsanwaltlichen Durchsuchung des a.l.i.a.s.: “Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz zählen zu den elementaren Voraussetzungen einer freien Presse, an ihnen darf nicht gerüttelt werden“. Dabei bezieht sich das AIB direkt auf das so genannte SPIEGEL-Urteil, wonach Durchsuchungen unzulässig seien, wenn sie vor allem dazu dienten, einen mutmaßlichen Informanten aufzuspüren. Darüber hinaus verweist das AIB auf die Cicero-Affäre und die Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit. So sei schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht “nicht umsonst im Jahr 2002 zugunsten der Journalisten erweitert worden“.

Mittlerweile hat sich auch die so genannte “Freie Offensive Sachsen“ unter der Online-Führung des militanten Nazi-Kaders Ronny Thomas zu Wort gemeldet – und angekündigt: “Sollten also nationale Aktivisten dazu übergehen, einen Selbstschutz zu organisieren, indem man Daten von Protagonisten der antifaschistischen Szene sammelt, so ist dieser Akt nur eine Antwort auf die jahrelangen Umtriebe der selbigen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt derweil unter anderem zur Herkunft der den Anti-Antifa-Dossiers zugrunde liegenden Strafakten.

[Dieser Artikel wurde am 6. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]