Archiv der Kategorie: Hooltras

Blickfang Ultra: Saison 2014/15 im Schwanengesang

Wie nähert man sich einem sterbenden Schwan? Wobei ’sterbend’ so richtig nun vielleicht auch wieder nicht ist, ’Schwan’ aber schon, irgendwie. Aber der Reihe nach.

Ein kleines Jubiläum. Der fünfte Saisonrückblick von Blickfang Ultra (BFU). Drittmalig präsentiert im A4-Format. Wie gewohnt hervorragend layoutet und in bester Print-Qualität.

Im Heft vertreten sind 30 Ultra-Gruppierungen, die in bekannter Art und Weise – quantitativ und auch qualitativ durchaus unterschiedlich – aus ihrer Sicht die Saison 2014/15 Revue passieren lassen. Zudem werden im Mittelteil der Publikation eine saisonale TOP 140-Zuschauertabelle sowie ein monatlich gegliederter Jahresrückblick dargestellt. Am Ende des Heftes dokumentiert sind gleichfalls auch das Zaunfahnen-Ranking 2015 sowie die bezügliche “Ewige Tabelle“. Last but not least erfolgt ein kleiner Szeneseitenblick in die Schweiz.

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Aber irgend etwas scheint anders. Die Gruppen-Beteiligung hat sich von vorjährlich noch 47 auf nunmehr 30 dezimiert. Wobei der Osten der Bundesrepublik – im Vergleich von letztsaisonal zehn – aktuell noch mit sieben Wort- und Bildbeiträgen vertreten ist.

Irgend etwas schimmert. Seitens der Herausgeber wurde fast bei jeder Veröffentlichung der Saisonrückblicke die eher polemisch anmutende Frage in den Raum gestellt, “ob es zukünftig überhaupt noch Sinn macht, das Projekt auch im kommenden Sommer zu stemmen“.

Und irgend etwas ist anders. “Einige wird es vielleicht traurig stimmen, andere gar nachdenklich und anderen wird es schlichtweg egal sein, aber das vor euch liegende Pamphlet wird mit großer Wahrscheinlichkeit das letzte seiner Baureihe sein“ (Mirko Otto, “Salut!“ im Heft).

“Wenn ein Schwan stirbt …“ – Der einen oder dem anderen mag diese Textzeile aus einem Klassiker von Karat im Ohr sein.

Vielleicht wäre es für die zuweilen nur noch selbstverliebte Old- und Next-Generation der Ultras an der Zeit, einmal kurz zu schweigen. Und szeneübergreifend die Sonnenbrillen abzusetzen sowie zumindest symbolisch das Basecup zu lüften.

Erschienen ist der bislang letzte Blickfang Ultra Saisonrückblick bereits vor gut einem Monat, gleichwohl für 7,90 Euro bei einem Händler des eigenen Vertrauens nach wie vor erhältlich. Vermutlich wird dereinst auf gewissen Plattformen der Preis für ein “weltweit aktuell kein ähnliches Projekt auf Papier“ (Mirko Otto) das Vielfache betragen, alle anderen BFU-Rückblicke inbegriffen.

Erst wenn etwas nicht mehr da ist, wird mitunter bewusst, was fehlt. Aber das wäre dann schon wieder eine andere Geschichte.

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Faust des Ostens: Zählappell – Rechtsextreme Hooligans in Sachsen

Beinahe wäre so ein kleiner ’Zählappell’ hinsichtlich der Faust des Ostens weniger oder mehr rechts liegen gelassen worden. Unbedingt öffentlich wurde bislang eine solche Zahlenspielerei nun aber auch nicht unbedingt betrieben. Wobei Zahlenspielerei gewiss nicht der richtige Terminus ist. So viele sind es nämlich gar nicht. Also, Zahlen. Und mittlerweile bei der Faust des Ostens. Scheint es.

Im Mai 2013 laufen Ermittlungen gegen mehr als 100 Beschuldigte der Faust des Ostens. Zitierte damals die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Mitte Februar 2015 hat die Faust des Ostens dann etwa 40 Mitglieder. So die zu diesem Zeitpunkt von DPA zitierten Angaben von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU). Die Herren sowie beide Behörden sind sich arbeitsintensiv durchaus vertraut, ist zu vermuten, und nicht erst seit gestern.

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(Dresden, Februar 2011 – Foto: O.M.)

Im Zusammenhang der 2015’er Februar-Antwort des Innenministers (Vorgangs-Nummer 6/579) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) legt Markus Ulbig etwa 160 Rechtsextremisten in der gewaltbereiten Fußballfanszene in Sachsen zugrunde. Aus dem Fanumfeld vom 1. FC Lok Leipzig wird die Gruppierung Scenario Lok als rechtsextremistisch eingestuft. Der Gruppe, die im Oktober vergangenen Jahres ihre Auflösung bekannt gegeben habe, seien etwa 70 Mitglieder zugerechnet worden. Im Umfeld des Chemnitzer FC gibt es mit der New Society und Kaotic Chemnitz zwei rechtsextreme Fangruppen mit zusammen etwa 50 Mitgliedern. Ja, und die Faust des Ostens aus der Peripherie von Dynamo Dresden eben noch.

(…) Die getroffenen Aussagen stießen beim Chemnitzer FC auf Unverständnis (…) wurde die “New Society“ vor drei Jahren hinsichtlich ihrer Symbolik vom Verein verboten. Gegen damalige Führungskräfte sind entsprechende Stadionverbote verhängt worden (…) [cfc-fanpage.de, 19. September 2012]

Wie schnell doch so ein gebrauchtes Jahr vergeht. Oder zwei. Oder drei.

MedienScreen # 42 [Rechtsextremismus, Heidenau, Faust des Ostens]

[Fundstück] “Die Luntenleger“, DER SPIEGEL, 29. August 2015 –

(…) Offiziell haben sich die Sicherheitsbehörden festgelegt. Keinen extremistischen Masterplan sehen die Verfassungsschützer von Bund und Ländern. “Keine Rückschlüsse auf bundesweit vernetzte oder gesteuerte Aktionen“ will das Bundesinnenministerium aus den Verbrechen der vergangenen Monate ziehen (…)

Tatsächlich mehren sich die Hinweise darauf, dass viele der rassistischen Straftaten kaltblütig geplant waren. “Anders als durch organisierte Strukturen lassen sich die Dauer und die Zahl der Übergriffe nicht erklären“, sagt Fabian Virchow, der Leiter des Forschungsschwerpunkts Rechtsextremismus an der Hochschule Düsseldorf, über das gefährliche Spiel mit dem Feuer (…)

In Heidenau tauchten dann nach und nach braune Kleinstgruppen auf: ehemalige Skinheads, Aktivisten Freier Kameradschaften und Hooligans, etwa der Dynamo-Fanklub “Faust des Ostens“. Augenzeugen berichten, in den Krawalltagen habe im “Haus Montag“, einem Neonazitreff in Pirna, reger Betrieb geherrscht. In dem Gebäude befindet sich auch die Kreisgeschäftsstelle der NPD (…)

Die Aufwiegler und Einpeitscher dieser Tage aber finden sich längst nicht nur in der NPD und beileibe nicht nur in Ostdeutschland (…)

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(Heidenau, 21. August 2015 – Foto: YouTube.com)

 

Haben Lok-Fans auch Basler-Bonus verspielt?

In der Oberliga NOFV-Süd war es das dann für den bis dato nach wie vor noch aufstiegsambitionierten 1. FC Lok Leipzig. Relegation? Aufstieg in die Regionalliga? Nur bis dato eben. Geschichte, jedenfalls für diese Saison.

Am Nachmittag des heutigen Tages wurde im Erfurter Steigerwaldstadion die um Platz Drei in der Süd-Oberliga mitentscheidende Begegnung zwischen der Zweiten vom FC Rot-Weiß und Lok Leipzig letztendlich vorzeitig beendet. Leipziger Anhänger hatten in der 75. Minute – beim Stand von 2:0 – den Platz gestürmt.

“Nach dem Platzsturm hatte Schiedsrichter Ramus Jessen die Partie zunächst unterbrochen und beide Mannschaften in die Kabinen geschickt, die Polizei war mit einer Hundertschaft aufmarschiert und hatte sogar einen Wasserwerfer vor dem Leipziger Block positioniert. 20 Minuten später wurde das Spiel endgültig abgebrochen” (n-tv.de).

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(Screenshot – bild.de)

Abgesehen davon könnte aber die Loksche an diesem Sonntag auch noch etwas anderes eingebüßt haben – einen Leuchtturm, eine Leitfigur, ein unbestrittenes Idol aus alten Fußballtagen.

“So etwas, dass auch Verantwortliche und Spieler angegangen wurden, das habe ich so noch nie erlebt. Ich muss mir Gedanken machen, ob es in dieser Form noch Sinn für mich macht, hier weiter zu arbeiten”, wird der amtierende Lok-Sportdirektor Mario Basler fast unmittelbar nach den Erfurter Ereignissen von der Zeitung mit den vier großen Buchstaben zitiert.

Der 1. FC Lok hätte die Relegation zur Regionalliga erreichen können. Und hat hoffentlich nicht mehr als das verloren. Einen Mario Basler gibt es nur ein Mal.

[Dieser Artikel wurde am 14. Juni 2015 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Anwaltliche Worte

Am 22. Januar 2015 verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil (3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz, dem zufolge Hooligan-Gruppen nunmehr grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können.

Zuvor hatte das Landgericht Dresden am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Die Verteidigung der Beschuldigten war nach dem Dresdner Urteilsspruch vor dem BGH in Revision gegangen.

Anfang April dieses Jahres wurde unterdessen seitens der anwaltlichen Vertretung im Namen der fünf Angeklagten Beschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

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(Spuren der Zeit – Foto: O.M.)

Das Magazin Blickfang Ultra (BFU) ließ im kürzlich erschienenen Heft 35 einen der Anwälte der Hooligans Elblorenz zu Wort kommen. Nachfolgend werden die anwaltlichen Darstellungen auszugsweise dokumentiert –

Die Entscheidung liegt noch nicht in schriftlicher Form vor. Dennoch wurde darüber bereits ausführlich in der Presse berichtet. Vieles davon entspricht nicht den Tatsachen. Anderes wird verschwiegen. Als Anwalt, der die Revision eines der Angeklagten vertreten hat, halte ich es für erforderlich, einiges klarzustellen.

(…) Das LG Dresden unterstellte den Angeklagten gleichwohl politische Motive (…) Es sah den Vorwurf als berechtigt an, es habe sich um eine politisch motivierte und insbesondere ausländerfeindliche Vereinigung gehandelt. Die organisierten Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese oder auch spontane Prügeleien beim Fußball in der Nähe der Stadien seien nur ein Betätigungsfeld der Vereinigung gewesen. Der wahre Zweck der Vereinigung sei weit darüber hinausgegangen.

Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die ausländerfeindlichen Aktionen in Dresden nichts mit der Vereinigung zu tun hatten. Ausgehend von dem, was das Landgericht Dresden in sein Urteil geschrieben habe, habe es weder eine politisch motivierte noch eine ausländerfeindliche Vereinigung gegeben. Eine Vereinigung habe überhaupt nur insoweit bestanden, als dass unpolitische Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese organisiert worden seien. Es habe zwar einzelne Teilnehmer gegeben, die sich daneben an ausländerfeindlichen Aktionen beteiligten. Aus dem Urteil des LG Dresden ließe sich das aber nur für einen der Angeklagten schlussfolgern. Für die übrigen vier Angeklagten gelte das nicht. Der BGH hat das Urteil des LG Dresden deshalb insoweit aufgehoben (…)

Die wesentliche Aussage des BGH ist danach, dass es grundsätzlich strafbar sein soll, wenn sich mehr als zwei Personen prügeln, auch wenn alle damit einverstanden sind. Es handelt sich nach Auffassung des Bundesgerichtshofs dann grundsätzlich um eine gefährliche Körperverletzung. Damit machen sich alle Teilnehmer an spontanen Prügeleien an einem Spieltag oder Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese stets wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar.

Und wenn das alles in einem organisierten Rahmen (Trikots, Training, gemeinsame Anfahrt etc.) geschieht, bilden die daran Beteiligten eine kriminelle Vereinigung. Nachdem Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese gar nicht anders als organisiert denkbar sind, muss nach der Entscheidung des BGH jetzt jeder Teilnehmer daran damit rechnen, wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verfolgt zu werden. Um sich strafbar zu machen, reicht es im weiteren auch schon aus, einen Bus zur Verfügung zu stellen, die Trikots einer Mannschaft zu waschen oder irgendetwas anderes zu tun, was die Organisation der Drittortauseinandersetzung unterstützt.

Konsequenz der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist allerdings nicht nur die Strafbarkeit vor allem organisierter Drittortauseinandersetzungen, sondern sie ermöglicht es der Polizei außerdem, zur Gewinnung von Informationen radikal zu ermitteln. Es reicht künftig ein Anfangsverdacht aus (…), ganz egal, ob sich der Verdacht bestätigt. Der bloße Verdacht der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung gibt der Polizei dazu die jederzeitige Möglichkeit.

Ich persönlich gehe deshalb auch davon aus, dass die Entscheidung genutzt werden wird, um sich mit Hilfe derartiger Methoden vereinfacht Einblicke in die Strukturen der Fan-Szene zu verschaffen.

Selbstverständlich werden wir das Urteil des BGH nicht hinnehmen. Die Befreiung vom Vorwurf, eine politisch motivierte und ausländerfeindliche Vereinigung zu sein, wird aller Voraussicht nach zwar dazu führen, dass keiner der verbliebenen Angeklagten eine Inhaftierung befürchten muss. Es kann nach unserem Verständnis aber nicht sein, dass die Strafbarkeit einer einvernehmlichen Prügelei davon abhängen soll, ob zwei sich miteinander schlagen oder ob ein Dritter oder Vierter hinzukommt, zumal bei den Drittortauseinandersetzungen erwiesenermaßen so gut wie nie schwere Verletzungen auftreten, während beim Boxen jedes Jahr Kämpfer sterben. Zahlreiche weitere Kampfsportarten sind viel gefährlicher als Drittortauseinandersetzungen und trotzdem nicht verboten. In letzter Konsequenz sind nach dem Urteil des BGH nunmehr auch Prügeleien im Eishockey und sogar Mannschafts-Paintball strafbar. Das Urteil führt damit zu Unterscheidungen, für die es keinen rationalen Grund gibt (…)

(…) Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass bis zu einer erfolgreichen Anfechtung die vom BGH nunmehr gesetzten Maßstäbe die Strafverfolgung prägen werden.

Prof. Dr. Endrik Wilhelm, Rechtsanwalt

[Dieser Beitrag wurde am 21. April 2015 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]