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Sachsen-Anhalt: Oppa, hol’ die Flaggen vom Boden …

Am 13. März wurde bekanntlich gewählt. Bundeslandpolitisch. Länderparlamentarisch. In Baden-Württemberg. In Rheinland-Pfalz. In Sachsen-Anhalt. Dort deutlicher als anderswo. Von Rechts wegen.

Die Zahlen sind im Großen und Ganzen geläufig. Wenn auch nur vorerst. Und nicht schlussendlich. Sie werden sich allerdings kaum gravierend ändern. Gewählt ist gewählt. Wird nun alles einfacher? Besser? Für wen? Die Fragen stehen im Raum.

Wie auch folgendes bleibt. Virtuell betrachtet. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Exemplarisch. Nach dem Urnengang. Sachsen-Anhalt hatte die Wahl …

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(Screenshots Twitter – O.M.)

Das virtuelle Stündchen mag genügen. Bis hierher. Und nicht weiter. Aber wer weiß, was noch alles kommt. In Sachsen-Anhalt. Und anderswo. Trotz alledem.

“Die schützende Hand“ spricht

“Wolfgang Schorlau hat einen Detektiv erfunden, der an den Säulen der Gesellschaft sägt“ (Neue Ruhr Zeitung) – steht im Klappentext zum fünften Fall von Georg Dengler, besagtem Detektiv, zu lesen.

Nunmehr durchlebt der fiktive Privatermittler mit BKA-Vergangenheit seine achte Geschichte und erfreut sich dabei offenbar einer gewissen Aufmerksamkeit. Was nicht allein am – aus der bisherigen Dengler-Reihe herausragenden – Buchformat liegt.

Die Krux scheint im Inneren, beim Thema von “Die schützende Hand“, zu finden sein. Geht es doch zuvorderst um den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU). Besser gesagt: Was war oder was nicht war. Und was wahr sein könnte. Denn allein strafprozesstechnisch ist die Geschichte des NSU längst nicht durchreflektiert. Und der so genannte NSU-Prozess ist nur eine Seite der Historie. Open End?

Offene Fragen scheint es auch in puncto Schorlaus Werk zu geben. Auf jeden Fall deutliches Interesse. Oder Schwierigkeiten beim Verständnis. Teilweise zumindest. Vielleicht auch nur Interpretationsfragen. Tiefergehend?

Rund um die “Schützende Hand“ (Kiepenheuer & Witsch, 2015) möge das Folgende – mit keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit – einfach mal so stehen bleiben. Vorerst? Lesen bildet …

friedensblick.de [7. Dezember 2015, Dirk Gerhardt] – (…) Eine fiktive Aufbereitung eines Themas bedeutet nicht, dass alles Fiktion ist. Dies ist nur der Wunschglaube oder besser das, was einige gerne glauben wollen oder glaubend gemacht werden sollen. Die Phantasten sind doch diejenigen, die meinen, nur weil es fiktiv daherkommt, können die behandelten Fakten auf keinen Fall der Wahrheit entsprechen, weil “Die so etwas nicht machen würden” (kategorisch, a priori) oder “Irgend jemand davon berichtet” hätte oder andere, naive Weltvorstellungen (…)

rotfuchs.net [7. Dezember 2015, Arnold Schölzel] – (…) Die Rezensenten der “Schützenden Hand“ trauen sich nicht, das Fazit des Buches zu formulieren: Behörden und Beamte der Bundesrepublik Deutschland sind Urheber und Vertuscher von Kapitalverbrechen. Da ist die Rede von “irritierend“ (Hessischer Rundfunk), “dubiose Rolle der Ämter für Verfassungsschutz“ (Freitag), “Blick in den Abgrund“ (Süddeutsche Zeitung). Das ist gegenüber dem “Pannen“-Gefasel ein enormer Schritt, aber das BRD-Biedermeier wird nicht verlassen, etwa um für Aufklärung zu sorgen. Schorlau liefert sie (…)

Telepolis [11. Dezember 2015, Walter Gröh] – NSU-Terroristen: Ungereimtheiten an der Selbstmord-Hypothese (…)

hagalil.com [28. Januar 2016, Ramona Ambs] – (…) Es ist ein mühsames Buch. Mühsam zumindest für Journalisten, die beim Lesen ständig gegen checken (wollen & müssen), was Fiktion ist, und was real. Und vieles von dem, was real ist, würde man sich ins Reich der Fiktion wünschen, … in das Hirn eines verschrobenen Autors, der sich wilde Verschwörungstheorien baut. Leider aber sind die schockierendsten Details stets real – und die schöneren Momente – fiktiv … (…)

konkret [2/2016, Friedrich C. Burschel] – (…) An Wolfgang Schorlaus neuem Polit-Krimi zum NSU werden auch Verschwörungstheoretiker und Reichsbürger ihre Freude haben (…)

nsu-watch.info [13. Februar 2016] – (…) Eine literarische oder künstlerische Verarbeitung des Stoffes des NSU-Komplexes ist legitim, sie ist auch wünschenswert und die vielen meist guten, mitunter misslungenen Theaterstücke zeigen, dass das möglich ist. Doch der Krimi “Die schützende Hand“ verkauft sich als “Dokufiktion“, er will mehr sein als nur Literatur – und das ist sein großer Fehler (…)

lecorte.de [15. Februar 2016, Tomas Lecorte] – (…) Ein Kriminalroman darf gewiss zuspitzen, manches übertreiben, ohne sich am gleichen Maßstab messen zu lassen wie ein Sachbuch. Doch Schorlaus Buch ist kein Kriminalroman. Schorlau selbst ist es, der die Messlatte bedeutend höher legt, wenn er sagt, sein Buch solle der Aufklärung dienen und “zeigen, wie es wirklich ist“, es sei die “Ermittlung eines Staatsverbrechens“ und seines Erachtens “deutlich realitätstüchtiger als die offiziellen Bekundungen“ (…)

Telepolis [20. Februar 2016, Wolfgang Schorlau] – Mundlos und Böhnhardt: Zweifel an Selbstmord-Hypothese. Antwort und Richtigstellung eines Telepolis-Artikels (…)

lecorte.de [22. Februar 2016, Tomas Lecorte] – NSU: Schorlau verteidigt seine “Schützende Hand“ gegenüber telepolis (…)

Telepolis [1. März 2016, Walter Gröh] – Mundlos und Böhnhardt: Ungereimtheiten an der Selbstmord-Hypothese. Eine Antwort auf Wolfgang Schorlaus Richtigstellungen seiner Argumentation in “Die schützende Hand“ (…)

“Sprich zu der Hand!“, fabulierte der Terminator in Rebellion der Maschinen. So zweifelsfrei einfach ist es allerdings nicht immer.

Nur Bautz’ner Senf?

Clausnitz? Als wäre es nicht vorvorgestern gewesen. Erst ein sächsischer Bürgermeister großer Politik, Michael Funke. Dann Uwe Reißmann, ein Polizeipräsident in Sachsen.

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(SPIEGEL-ONLINE-App – Screenshots: O.M.)

Und gestern? Nach Clausnitz? Deutschbundesweit – war da was? Nicht erst vorvorgestern. Vorgestern. Gestern. Heute? Morgen? Übermorgen? Gestern war Bautzen.

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(MDR-Nachrichten-App, 21. Februar, 13:43 Uhr – Screenshot: O.M.)

Kurze Zeit später hieß es an derselben Stelle beim MDR dann: “Asylunterkunft in Brand gesteckt – Schaulustige jubeln“. Erste Ermittlungsergebnisse der Polizei? Die Frage steht im Raum. Vorerst.

Wie auch folgendes bleibt. Beispielsweise. Nach Bautzen. Fürs Erste.

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(Twitter, 21. Februar, 11:53 Uhr)

Und weiteres bleibt stehen. Exemplarisch. Nach Bautzen, Clausnitz. Sowie vordem. In Sachsen. Aber nicht allein nur dort. Wenn die Sache als solche nicht so ernst wäre …

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(Screenshots Twitter – O.M.)

“… Warum soll man die vielen christlichen, sozialen, freien, alternativen oder ökologischen Demokraten, die schon morgen wieder anders könnten, nicht Nazis nennen? …“ (’von konkret’, in: konkret, 2/2016).

Faustrecht des Ostens?

Fast augenblicklich – nachdem ein Nazi-Mob seine Spur durch Connewitz gezogen hatte – verlautbarte inmitten Leipziger Allerlei-Ansagen die zuständige Polizeidirektion, hernach am 11. Januar dieses Jahres Festgesetzte des rechten Spektrums seien “aufgrund mitgeführter Utensilien dem Fußballfanklientel zuzuordnen“. Aus der kürzlich erfolgten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3840) der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz geht hervor, dass 147 Personen – und damit ein Großteil der insgesamt 215 Beschuldigten – keinen erkennbaren Fußballbezug haben.

Mithin befänden sich unter den Verdächtigen vier mutmaßliche Fans des FC Rot-Weiß Erfurt, zwei vom FC Carl Zeiss Jena sowie jeweils einer des Halleschen FC, Chemnitzer FC und von RasenBallsport Leipzig. Den Hauptteil mit 41 Beschuldigten rechnet das Innenministerium der Fanszene des 1. FC Lok Leipzig zu. Sechs davon sollen der als aufgelöst geltenden Gruppierung Scenario Lok angehören. Dem Umfeld von Dynamo Dresden werden 16 Verdächtige zugeordnet, darunter sechs von der Faust des Ostens. Gegen alle Beschuldigten wird wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Nach letzten behördlichen Angaben umfasste vor gut einem Jahr die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld des amtierenden Drittligisten Dynamo Dresden.

Die Sächsische Zeitung stellt nunmehr aktuell fest, Mitglieder der Faust des Ostens “konnten sich möglicherweise nur deshalb an den Ausschreitungen vom 11. Januar in Leipzig-Connewitz beteiligen, weil sie noch nicht verurteilt sind“.

Nach Recherchen der Zeitung liegt seit 19. Juli 2013 eine Anklage gegen fünf mutmaßliche Faust des Ostens-Rädelsführer bei der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden. “Bisher wurden nur einige wenige Mitglieder der Vereinigung als Einzeltäter bestraft. Mehrere Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Was aus ihnen wurde, konnte am Freitagnachmittag [12. Februar] in der Behörde nicht geklärt werden“ (Sächsische Zeitung, 15. Februar).

Dieser Sachverhalt lässt Reporter Thomas Schade resümieren: “Wäre es in allen Verfahren zu Verurteilungen gekommen, stünden die meisten Hooligans unter Bewährung und müssten möglicherweise in Haft, wenn sie weiterer Straftaten überführt würden.“

Staatsanwaltlich offiziell wird gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012 ermittelt.