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Dresden: Lingua Tertii Imperii – im (neu)rechten Fackellicht? [With Updates]

Was ist zu Frau Hermenau, Herrn Steimle, Herrn Vaatz – sehr frei nach Gunnar Schubert – “nicht schon alles geklöppelt, gebatikt und gelyrikt worden“?

Weniger oder mehr volkstümliche Fortsetzungen im weiteren Sinne gehen ja aber irgendwie immer …

(Screenshots TwitterX: O.M.)

Fortsetzung folgt? Mit Frau Hermenau, Herrn Steimle, Herrn Vaatz? Fortsetzung folgt – with whoever …

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– Nachschiebsel –

Und Tichy – bei MeyView.com mit Absicht nicht verlinkt – lässt derweil, wie gewohnt, tief blicken …

(“Angst vor Victor Klemperers LTI“, Olaf Opitz, Tichys Einblick, 4. November 2023 – Screenshots: O.M.)

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(Screenshot TwitterX: O.M.)

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– Nachnachschiebsel –

(…) Wäre die Redewendung nicht so abgenutzt und deshalb dieses wahren Stilisten und Sprachliebhabers unwürdig, dann könnte man’s auch einfach so sagen: Victor Klemperer würde sich im Grab umdrehen (…)

Der Verdacht einer Instrumentalisierung von Klemperers Text steht im Raum, weil Vaatz, Hermenau und Steimle sowie auch die Buchhändlerin Susanne Dagen von den Freien Wählern die Ansicht eint, wir leben in einer “Gesinnungsdiktatur“. Klemperer vertrat schon bei Erscheinen des Buchs 1947 die These, dass die Nazi-Sprache in uns allen weiterwirke – sogar in ihm selbst. So wäre es eine leichte Übung, für eine Lesung einige Passagen rauszusuchen, die ins eigene Weltbild passen. Den Begriff “Wende“ zum Beispiel hat Klemperer als “ein sehr beliebtes Kunstwort der Hitlerei“ ausgemacht – wenn das keine Steilvorlage für einen Steimle-Lacher ist, der stets erklärt, er spreche bei 1989 lieber von “Kehre“ als von “Wende“. Entsprechend peinlich ist die Veranstaltung im Namen Victor Klemperers, der wegen seiner jüdischen Abstammung von den Nazis aus der Hochschule gedrängt wurde.

Ein Trost für Klemperer: Ebenfalls am Abend des 9. November plant auch das Staatsschauspiel in Kooperation mit der jüdischen Kultus Gemeinde Dresden eine Lesung aus Klemperers “LTI“ in der Synagoge Dresden.

[“Armer Victor Klemperer“, Marcus Thielking, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 4. November 2023]

– Nachschiebsel nach den Nachschiebseln –

(Screenshots TwitterX: O.M.)

(Screenshots TwitterX: O.M.)

[“In welchem ’Reich’ lebt Uwe Steimle?“, Marcus Thielking, Kommentar, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 8. November 2023] –

Nun wird es also doch kommen, wie von den einen erhofft und von den anderen befürchtet: Die Freien Wähler veranstalten am 9. November, dem Gedenktag der gewaltsamen NS-Pogrome gegen Juden, im Dresdner Stadtmuseum eine Lesung aus Victor Klemperers Buch “LTI“, das sich mit der Sprache des “Dritten Reichs“ befasst. Unter anderem mit dabei: Uwe Steimle. Wenn dieser nun in einem Interview von der heutigen “Sprache des grünen Reiches“ redet, dann mag er das für geniale Satire halten. Zugleich liefert er damit den endgültigen Beweis, dass ihm und seinesgleichen jegliches Gespür für die Würde dieses Datums fehlt (…)

(…) Nach diesem Hin und Her bei der Genehmigung von Raum- und Urheberrechten können die Veranstalter nun wie geplant ihren Klemperer-Abend machen – und sich gleichzeitig auch noch als Opfer stilisieren. Wird dieser 9. November ein guter Tag für die Demokratie? Es bleiben Zweifel.

Dresdner Reichskristallabend. Prioritäres Allerlei?

Der neunte Tag im deutschen November, zuvorderst wohl historisch ’besetzt’ als Gedenktag an die Reichspogromnacht vom Jahr 1938, wer wüsste es nicht? Oder? –

“(…) eine ganz und gar entwürdigende Vorstellung, dass ausgerechnet am Jahrestag dieser Schandtaten … Menschen in Dresden wie üblich Hetzredner bejubeln, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens pauschal als Schmarotzer, Betrüger und Verbrecher diskriminieren … An einem solchen Tag darf kein Platz für Diskriminierung und Hetze sein. Nicht auf dem Ex-Hitler-Platz, nicht anderswo in Dresden. Nirgendwo.“ [Oliver Reinhard in Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 9. November 2015]

“(…) Auch ohne jedes Jahr selbst des 9. Novembers zu gedenken, kann und sollte man die Würde dieses Datums und der Erinnerung respektieren und verteidigen, wenn sie verletzungsgefährdet ist. Und diese Gefahr besteht (…)“ [Oliver Reinhard, a.a.O.]

(Screenshots Twitter: O.M.)

… no further words necessary?

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– Prioritäres Nachschiebsel –

(Screenshot Twitter: O.M.)

“… verantwortungslose Menschen sind zynisch“ (Bernhard Steiner).

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– Nachnachschiebsel –

(…) Aber so weit sind wir schon: Dass in Dresden am 9. November anlässlich der Reichspogromnacht ein Gedenken an von Nazis zerstörte Synagogen und in KZs geschleppte Juden wegen Corona nicht gestattet, aber am gleichen Tag der Aufmarsch der besorgten besorgniserregenden Bürger samt Ansprache eines Nazis gestattet wird, Hakenkreuze eingeschlossen. Haben Behörden das rechte Auge geschlossen? Oder kann man ein Auge gar nicht schließen, wenn es nicht vorhanden ist? (…)

Wolfgang Schaller, Kolumne “Satirischer Nachschlag“, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 21. November 2020

MedienScreen # 59 [Dresden, Kristallnacht]

[Fundstück] “Keine Hetze am Jahrestag der Hetze“, Kommentar von Oliver Reinhard, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 9. November 2015 –

(…) Auch ohne jedes Jahr selbst des 9. Novembers zu gedenken, kann und sollte man die Würde dieses Datums und der Erinnerung respektieren und verteidigen, wenn sie verletzungsgefährdet ist. Und diese Gefahr besteht. Denn heute vor 77 Jahren wurden auch in Dresden Menschen allein aufgrund ihres Jude-Seins massenhaft diskriminiert, bedroht, verletzt, gefoltert, ermordet und ihr Gotteshaus niedergebrannt.

Deshalb ist es eine ganz und gar entwürdigende Vorstellung, dass ausgerechnet am Jahrestag dieser Schandtaten Tausende Menschen in Dresden wie üblich Hetzredner bejubeln, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens pauschal als Schmarotzer, Betrüger und Verbrecher diskriminieren.

(…) An einem solchen Tag darf kein Platz für Diskriminierung und Hetze sein. Nicht auf dem Ex-Hitler-Platz, nicht anderswo in Dresden. Nirgendwo.

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[“Kristallnaach“, BAP, Album Vun drinne noh drusse, Veröffentlichung: 24. August 1982]

[Tirnaog An-Clar, YouTube.com, 21. Januar 2010]

Weitere Urteile gegen Störer des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Nach dem bereits vor gut einer Woche ein erstes Gerichtsurteil hinsichtlich der rechtsextremistischen Stör-Aktionen bei den Gedenkfeierlichkeiten zur Reichspogromnacht im November 2006 gesprochen wurde, folgten nun weitere Verurteilungen.

Das Amtsgericht Frankfurt/Oder verhängte gestern gegen drei junge Männer im Alter zwischen 15 und 19 Jahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe Jugendstrafen von neun bis vierzehn Monaten. Die Verurteilungen wurden jeweils auf drei Jahre Bewährung unter der Aufsicht eines Bewährungshelfers ausgesetzt. Zwei weitere Angeklagte – ein 14-jahriges und ein 16-jähriges Mädchen – erhielten eine Verwarnung. Allen fünf gerichtlich Belangten wurde zudem gemeinnützige Arbeit im Umfang zwischen 50 und 120 Stunden auferlegt.

Die Gerichtsverhandlung schien die Angeklagten allerdings nicht einmal ansatzweise ernsthaft zu berühren. “Aus den vollbesetzten Zuschauerreihen mit Sympathiebekundungen unterstützt, und unter den wachsamen Augen von NPD-Mitgliedern im Publikum schaukelten sie lässig in den Sesseln hinter der Anklagebank, sich ein Grinsen oftmals nur mühsam verkneifend“, berichtet die Lausitzer Rundschau. Zudem hätten die fünf Jugendlichen auch vor Gericht keinerlei Hehl aus ihrer Gesinnung gemacht. Resümierend stellte das Gericht bei den Angeklagten “schädliche Neigungen“ fest. So sei mitnichten auszuschließen, dass von ihnen auch zukünftig weitere Straftaten begangen werden könnten.

[Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Prozesse wegen Störung des Pogrom-Gedenkens

Frankfurt/Oder. Knapp zwei Monate nach den rechtsextremistischen Ausfällen anlässlich der Gedenkfeiern zur Reichspogromnacht ist ein 21-Jähriger in einem ersten Prozess vom Amtsgericht Frankfurt (Oder) zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

An der Schändung des Gedenksteins zur Erinnerung an die Zerstörung der örtlichen Synagoge war der junge Mann am 9. November 2006 nach Auffassung der Staatsanwaltschaft selbst nicht beteiligt. Allerdings hatte er zugegeben, am damaligen Tatort “Sieg Heil!“ gerufen zu haben. Die Strafkammer befand den 21-jährigen der Volksverhetzung, der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und der Störung der Totenruhe für schuldig.

Am 10. Januar wird in einem gesonderten Prozess gegen weitere fünf Rechtsextremisten wegen der damaligen Ausschreitungen beim Pogrom-Gedenken in der ostbrandenburgischen Stadt verhandelt.

[Dieser Artikel wurde am 4. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]