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Die “Freie Offensive Sachsen“ plakatiert militantes ’Fahne hoch!’

Dresden. Auf der vom ausgewiesenen Rechtsextremisten Ronny Thomas verantworteten Internet-Präsenz wird – mitunter verklausuliert – veröffentlicht, was in die politische Stoßrichtung passt. Aktuell ruft dort im Pseudo-Gedenken an Horst Ludwig Wessel gerade “ein Toter zur Tat!!!“.

Besagte Website ist allerdings in so genannten Kameraden-Kreisen ob ihrer vorgeblichen Seriosität nicht unbedingt als herausragend gelitten. So glänzten in jüngerer Vergangenheit unter der angeblichen Ägide von “Freie Offensive Sachsen“ publizierte Texte mehrmals mit aus dem politisch linken Milieu ’entliehenen’ Unterzeichnernamen. Besonders raffiniert erschien den Rechtsextremisten dabei unter anderem die von ihnen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen benutzte angebliche Autoren-Kombination von Carlo Hagen mit Peter Sonthofen.

Sollten bisherige – politisch allerdings stets sehr eindeutige – Veröffentlichungen auf “Freie Offensive Sachsen“ vielleicht noch eher den Charakter einer entsprechenden Klientel-Versorgung darstellen, so wurde mit einem Posting vom 23. Februar mittlerweile gewissermaßen der nationalsozialistische Quantensprung mehr als nur deutlich vollzogen.

Denn missverständlich ist der Text des so genannten Horst-Wessel-Liedes, der offiziellen Parteihymne der NSDAP und der quasi zweiten deutschen Nationalhymne zwischen 1933 und 1945, mitnichten. Auch die auf “Freie Offensive“ fast durchgängig nach deutschem Sprachgebrauch falsch praktizierte Interpunktion relativiert die Eindeutigkeit der Headline des Postings vom 23. Februar keineswegs.

Wer “… die Straße frei den braunen Bataillonen … Zum letzten Mal wird zum Appell geblasen! Zum Kampfe steh’n wir alle schon bereit …“ mit “Ein Toter ruft zur Tat!!!“ ergänzt, weiß ganz genau – noch dazu am 23. Februar – wovon er schreibt und wozu er auffordert. Das so genannte Horst-Wessel-Lied, seine Melodie und markante Teile desselben fallen in der Bundesrepublik Deutschland mithin nicht grundlos unter Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches, Absatz “Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.

[Dieser Artikel wurde am 23. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Ku Klux Klan reloaded

New York. Eine aktuelle Studie der Anti-Defamation League (ADL) weist auf das Wiedererstarken des Ku Klux Klan hin. Die ursprünglich vor allem gegen Afroamerikaner gerichteten rassistischen KKK-Gruppen agieren jetzt verstärkt gegen Einwanderer und tun sich mit Neonazis zusammen.

So resümiert die ADL in einer Pressemitteilung vom 6. Februar unter der Schlagzeile “Ku Klux Klan rebounds with new focus on immigration“, der rassistische Geheimbund agiere in letzter Zeit unter einer offensichtlich erweiterten strategischen Ausrichtung wieder deutlich aktiver. Zudem seien in verschiedenen US-Bundesstaaten zahlreiche neue Klans gegründet worden. Darüber hinaus arbeite der Ku Klux Klan (KKK) immer enger auch mit amerikanischen Neonazis zusammen.

Der ADL-Report “The Ku Klux Klan today“ führt unter anderem aus, dass dem KKK die Neurekrutierung von Mitgliedern offenbar über politisch kontroverse Themenbereiche wie beispielsweise Einwanderung, Homo-Ehe und Verbrechensraten in den Städten gelungen sei.

Schon seit den 1990er Jahre suchen KKK-Gruppen mehr und mehr eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit amerikanischen Neonazis. Der ADL-Report berichtet in diesem Zusammenhang von einem bekannt gewordenen Strategie-Treffen von zirka 80 Mitgliedern der so genannten “Nationalsozialistischen Bewegung“ (National Socialist Movement, NSM) mit verschiedenen KKK-Mitgliedern im März 2006 in South Carolina. Die sich nunmehr seit Jahren augenscheinlich verfestigende Liaison zwischen Ku Klux Klan und Neonazis ist durchaus dahingehend bemerkenswert, da sich KKK-Mitglieder selbst ja als verfassungstreue Patrioten sehen und auch daher der Klan als solcher in der Vergangenheit von Teilen der amerikanischen Neonazis als politisch zu gemäßigt abgelehnt wurde.

Beispielhaft für die KKK-Expansion betrachtet der ADL-Report die Klan-Gruppierung “Empire Knights of the Ku Klux Klan“: Erst im Jahr 2005 in Florida gegründet, verfügt dieser Klan-Zweig mit Stand Januar 2007 mittlerweile über Strukturen in 18 US-Bundesstaaten. Nicht nur am Rand erwähnt ADL darüber hinaus auch das übers Internet verbreitete “KKK Radio“ – ein Mix aus White-Power-Musik und entsprechender Propaganda.

Erst Ende Januar diesen Jahres meldete die Nachrichtenagentur AFP die Verhaftung eines ehemaligen Mitglieds der rassistischen Organisation. Wie US-Justizminister Alberto Gonzales mitteilte, soll der 71-jährige James Seale im Mai 1964 zusammen mit anderen KKK-Mitgliedern die beiden dunkelhäutigen und zu jener Zeit 19-jährigen Henry Dee und Charles Moore verschleppt, erschlagen und anschließend in den Mississippi geworfen haben. Für seine Beteiligung an diesen Doppelmord wurde Mitte 2005 bereits der frühere KKK-Führungsmann Edgar Ray Killen zu 60 Jahren Haft verurteilt.

Anhänger des Ku Klux Klan, der “ältesten rechtsextremen und rassistischen Gruppierung der USA“ (Bündnis für Demokratie und Toleranz) sind, auch im deutschsprachigen Raum, durch die Verwendung des – die Symbolik des KKK verschlüsselnden – Zahlencodes 311 erkennbar.

[Dieser Artikel wurde am 10. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]

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Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es immer noch vier Klan-Gruppierungen in Deutschland. Allzu viele Mitglieder haben diese rechtsradikalen Rassistenclubs nicht, gefährlich werden können sie dennoch (…)

[“Ku-Klux-Klan – Brennende Kreuze“, sueddeutsche.de, 16. Februar 2018]

Anti-Antifa-Akten – und der Umgang damit

Dresden. Schon wiederholt in der bundesdeutschen Geschichte haben Rechtsextremisten zu missliebigen Personen Dossiers angelegt. Veröffentlichungen über eine neuerlich publik gewordene Datensammlung rufen die Staatsanwaltschaft auf den Plan – und die aus neofaschistischen Dunstkreisen heraus agierenden Datensammler selbst.

Bereits zu Beginn der 1990er Jahre veröffentlichten Aktivisten der sich so betitelnden Anti-Antifa in der damaligen Szene-Publikation “Einblick“ zusammengetragene Daten über antifaschistisch engagierte Personen aus dem gesamten Bundesgebiet. Weiterhin oder mittlerweile neu tätige Anti-Antifa-Strukturen informieren nach ihrer Selbstdarstellung unter anderem “über linksextremistische Bestrebungen und antifaschistische Gewalt“. Nach Einschätzung der Berliner Agentur für soziale Perspektiven (ASP) dient dabei die Bezeichnung “Anti-Antifa“ auch als identitätsstiftende Sammelbezeichnung für militante und pseudomilitante rechtsextremistische Gruppen. Als weiteres Ziel von Anti-Antifa-Aktivitäten wird darüber hinaus die versuchte Einschüchterung politischer Gegner gesehen.

In seiner aktuellen Ausgabe berichtete das Antifaschistische Infoblatt (AIB) über “Einblicke in die Arbeitsweise der ’Anti-Antifa’ in Dresden“. Fast zeitgleich teilte am 22. Januar das Dresdner Medien-Projekt a.l.i.a.s. mit, durch sächsische und speziell Dresdner rechtsextremistische Kreise seien augenscheinlich umfangreiche und detaillierte Daten-Sammlungen über Personen angelegt worden, die sich couragiert gegen Rechtsextremismus engagieren. Die Bandbreite der Anti-Antifa-Aktenlage reiche von Antifaschisten, Gewerkschaftsmitgliedern, Mitarbeitern einer Schülerzeitschrift und linken Politikern bis hin zu Professoren und einfach zivilgesellschaftlich engagierten Menschen.

Als besonders pikant erscheint in diesem Zusammenhang, dass ein nicht unwesentlicher Teil der dem a.l.i.a.s. anonym zugänglich gemachten und von Szene-Kennern als authentisch eingestuften Anti-Antifa-Akten “offensichtlich aus der Einsichtnahme in staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten erlangt“ wurde. Zu dem Verdacht einer Aktenweitergabe an Rechtsextremisten sagte der Leiter der Staatsschutzabteilung bei der Staatsanwaltschaft Dresden, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, Vorschrift der Strafprozessordnung sei es, “dass Privatpersonen keinen Zugang zu Ermittlungsakten haben, wenn denn nicht über ihren Anwalt“.

Nachdem Berichte in der Tageszeitung junge welt und bei redok zu den Anti-Antifa-Akten mit Dossiers über mehr als 100 Personen erschienen waren, durchsuchten Beamte des Dezernates Staatsschutz am 29. Januar die Räume des a.l.i.a.s. in Dresden. Dabei händigten – entgegen teilweise anderslautenden Berichterstattungen – Mitarbeiter des a.l.i.a.s. der Staatsanwaltschaft die gesuchten Unterlagen freiwillig aus. Als “prikär“ bezeichneten es Vertreter des Dresdner Medien-Projektes, “dass die Anzeige, welche zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens führte, von einem langjährig bekannten Neonazi, just aus dem Spektrum der Freien Kräfte Dresden, gestellt wurde. Tilo K. ist Mieter des Objekts auf der Oskar-Röder-Straße, was von Neonazis genutzt wird und in welchem die Unterlagen entwendet worden sein sollen“. Gleichzeitig betonten Vertreter des a.l.i.a.s. nochmals, dass “das Vorgehen der Szene, mittels Anzeigen an Daten politischer Gegner zu gelangen, in Dresden nichts neues“ darstelle. So enthalte “nicht zuletzt die ’Anti-Antifa-Akte’ eine Vielzahl von Informationen, die nur aus solchen Ermittlungsverfahren stammen können“.

Das AIB erklärte im Zusammenhang mit der staatsanwaltlichen Durchsuchung des a.l.i.a.s.: “Das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz zählen zu den elementaren Voraussetzungen einer freien Presse, an ihnen darf nicht gerüttelt werden“. Dabei bezieht sich das AIB direkt auf das so genannte SPIEGEL-Urteil, wonach Durchsuchungen unzulässig seien, wenn sie vor allem dazu dienten, einen mutmaßlichen Informanten aufzuspüren. Darüber hinaus verweist das AIB auf die Cicero-Affäre und die Bedeutung des Informantenschutzes für die Pressefreiheit. So sei schließlich das Zeugnisverweigerungsrecht “nicht umsonst im Jahr 2002 zugunsten der Journalisten erweitert worden“.

Mittlerweile hat sich auch die so genannte “Freie Offensive Sachsen“ unter der Online-Führung des militanten Nazi-Kaders Ronny Thomas zu Wort gemeldet – und angekündigt: “Sollten also nationale Aktivisten dazu übergehen, einen Selbstschutz zu organisieren, indem man Daten von Protagonisten der antifaschistischen Szene sammelt, so ist dieser Akt nur eine Antwort auf die jahrelangen Umtriebe der selbigen“. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt derweil unter anderem zur Herkunft der den Anti-Antifa-Dossiers zugrunde liegenden Strafakten.

[Dieser Artikel wurde am 6. Februar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Weiße Hakenkreuze auf hellblauem Stoff

Zittau. Mit Straßenkontrollen reagierte die Polizei auf anreisende Rechtsextremisten zu einer so genannten Geburtstagsfeier des “Nationalen Jugendblocks“ (NJB). Einige Neonazis trugen Hakenkreuze auf ihren T-Shirts.

Wie die Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien mitteilte, wurden nach entsprechenden Hinweisen in der Nacht vom 27. Januar zum 28. Januar bei mehreren Straßenkontrollen im Stadtgebiet von Zittau anreisende Rechtsextremisten festgestellt. Viele der zumeist Jugendlichen seien unter anderem “mit hellblauen T-Shirts, auf denen weiße Hakenkreuze und der Schriftzug ’Sächsische Schweiz’ gedruckt waren“ bekleidet gewesen.

Die Polizei durchsuchte 23 verdächtige Fahrzeug, es gab insgesamt 94 Identitätsfeststellungen. Sechs Personen im Alter zwischen 20 und 24 Jahren wurden gemäß Paragraf 86 a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) festgenommen, zudem sieben Platzverweise erteilt. Vier Hakenkreuz-T-Shirts seien konfisziert worden, ebenso 550 Euro Bargeld, welches nach Polizeimutmaßungen “wahrscheinlich aus dem Verkauf der Shirts stammt“. Darüber hinaus gab es gegen mehrere der angereisten Neonazis Anzeigen wegen des Führens von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinwirkung.

Die rechtsextremen Fahrgemeinschaften waren – wie die Sächsische Zeitung berichtet – unterwegs zum Jubiläumstreffen des 1992 gegründeten NJB. Der feierte in dieser Nacht seinen 15. Geburtstag in der Kellerkneipe “Zero“ am Zittauer Markt. Berichten zufolge sollen bei dieser als geschlossen titulierten Veranstaltung rund 300 Rechtsextremisten zugegen gewesen sein.

[Dieser Artikel wurde am 30. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

Klaus-Jürgen Menzel parteilos

Dresden. Bereits vor einigen Tagen hat Klaus-Jürgen Menzel, fraktionsloser Abgeordneter im Sächsischen Landtag, seine NPD-Mitgliedschaft für beendet erklärt. Damit kam er dem gegen ihn angestrebten Parteiausschlussverfahren zuvor.

So teilte der NPD-Landesverband Sachsen mit, erst heute sei bekannt geworden, dass Klaus-Jürgen Menzel mit Schreiben vom 24. Januar aus der Partei ausgetreten ist. Damit tendiert der Status von Menzel – nach seinem Fraktionsausschluss, Aberkennung der Partei-Mitgliedsrechte und Ausschluss aus dem Dresdner “Nationalen Bündnis“ – weiter gegen Null, was parteiliche Bindungen betrifft.

Geblieben ist Menzel von seiner NPD-Vergangenheit nur sein Mitarbeiter Waldemar Maier, der als “Parlamentarischer Berater“ der Fraktion firmierte. Ende Dezember 2006 warf die Fraktion Maier jedoch hinaus; seitdem ist er Mitarbeiter von Menzel.

Maier hatte am 9. Dezember 2006 eine Abmahnung von der Fraktion kassiert, weil er in der Ausdrucksweise der Fraktion “Schmuddel-Postkarten“ hergestellt und intern verteilt hatte. Das Fernsehmagazin Kontraste hatte am 25. Januar 2007 berichtet, solche Postkarten seien etwa mit den Sprüchen “Sex, Gewalt, Abenteuer – die NPD“ und “Nazis bumsen besser – Typisch deutsch“ beschriftet gewesen.

Der Sächsische Landtag hatte bereits im Oktober 2006 die Immunität von Menzel aufgehoben – die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Abgeordneten unter anderem wegen uneidlicher Falschaussage, versuchter Strafvereitlung und des Verdachtes auf unerlaubten Waffenbesitz.

[Artikel wurde am 30. Januar 2007 bei redok veröffentlicht.]

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Korrektur vom 10.03.2008

In einer früheren Fassung dieses Artikels hatten wir berichtet, dass Waldemar Maier am 12. Dezember 2006 im Auftrag Menzels versucht hatte, in der Menzel-Aktentasche einen mit Schreckschuss-Munition geladenen Revolver .38 in den Landtag zu schmuggeln. Diese Information ist unrichtig. Tatsächlich hatte Silvio Anders, der Menzel zeitweilig als Fahrer diente und unter anderem schon mal als Anmelder von Neonazi-Demonstrationen in der Region tätig war, den Revolver in den Landtag gebracht. Menzel wurde im Zusammenhang mit dieser Revolver-Affäre am 7. März 2008 vom Amtsgericht Dresden in erster Instanz wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.