Vor einem Jahr, am 29. April 2013, verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.
“(…) Alle fünf haben zwischen 2007 und 2009 gezielt sogenannte Drittort-Auseinandersetzungen – verabredete Wettkämpfe abseits der Zivilisation – mit anderen ’Hooligan-Sportgruppen’, wie sie es nannten, vorbereitet und durchgeführt. Das allein gaben die Angeklagten in dem langen Prozess zu und sagten, sie seien davon ausgegangen, solche Matches seien nicht strafbar. Es habe Regeln und Schiedsrichter gegeben, nie seien Hooligans dafür verurteilt worden, argumentierten ihre Verteidiger. Das Gericht wertete auch solche Kämpfe jedoch als sittenwidrig (…)“ [Sächsische Zeitung, 29. April 2014].
Nach dem damaligen Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.
Unterdessen – so berichtet zum Jahrestag besagten Urteils die Sächsische Zeitung – hätten sich auch andere Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden “bereits bei der Dresdner Staatsanwaltschaft über das beispiellose Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erkundigt“ und stellt gleichzeitig resümierend fest: “Doch ehe von dem Urteil eine Präzedenzwirkung ausgehen kann, warten wohl alle zunächst die Überprüfung in Karlsruhe ab“.
Denn das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig. Die von der Verteidigung der Beschuldigten nach dem Dresdner Urteilsspruch vorjährig angekündigte Revision sei dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bislang nicht vorgelegt worden. Vermutlich allein auch schon deswegen, da erst noch zum unmittelbaren Jahresanfang 2014 berichtet wurde, die Urteile wären bis dahin “noch nicht zugestellt“ gewesen. Nun gut, der Januar hat schließlich 31 Tage und irgendwann in jenem Monat muss die Verteidigung der Angeklagten augenscheinlich der Urteilsschriftsatz aus dem Landgericht Dresden dann wohl doch noch erreicht haben.
“Seit Januar liegt das Urteil den Verteidigern vor, und die lassen kein gutes Haar an den 360 Seiten“, so aktuell die Sächsische Zeitung. Die Verteidigung habe “dem BGH nun einiges an Kritik mitgegeben“. Denn ’vieles sei auch in 92 Sitzungstagen den Angeklagten nicht nachgewiesen worden’, wird Martin Wissmann zitiert, der den Hauptangeklagten vertritt.
Folgt ein Präzedenzurteil ohne open end? Es wird zu sehen sein …
[Dieser Artikel wurde am 29. April 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]
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