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The Great Dresden Swindle

Nicht nur eine Propagandalüge von Goebbels überdauert Jahrzehnte

Dieses Werk hat Gunnar Schubert, durchaus bekannt als KONKRET-Autor, lange umgetrieben. Es ist dem Foliant anzumerken, positiv wohlgemerkt. Denn “was ist zu Dresden nicht schon alles geklöppelt, gebatikt und gelyrikt worden“?, fragt Schubert unter der gewagten Kapitel-Überschrift “Der poetische Bombenholocaust“. Und nun – so im Geleit der Publikation – “noch ein Buch über die Bombardierung im Februar 1945 auf Dresden? Noch ein Plädoyer für oder wider die Befreiung der Welt von den Deutschen? Noch eine Berechnung der Totenzahlen, der Bombenabwurfmenge, des unermesslichen Leids derer, die es nicht gewesen sind?“.

Nach der Lektüre von Schuberts Buch lautet die Antwort: Es ist keineswegs lediglich ’noch ein Buch’ zu Dresden, ein beliebiges schon gar nicht. Denn der Autor nimmt sich detailliert und kenntnisreich vieler der zahlreichen Legenden um die Bombardierung Dresdens an – und widerlegt sie mit dem ihm eigenen schriftstellerischen System Stück um Stück. Letztendlich lässt Schubert nicht viel übrig von den Mythen deutscher Opfer der mittlerweile wieder gern so betitelten “alliierten Terrorangriffe“. Übrig bleiben allerdings historische Tatsachen, die einige so vielleicht nicht gern zur Kenntnis nehmen werden wollen. Bedauerlicherweise sind dem Buch indes weder ein Personen-, noch ein Sachregister ergänzend beigefügt worden.

Über 22 Kapitel, untersetzt mit 180 Literaturverweisen und Anmerkungen, spannt Schubert seinen mitunter sprachlich brillanten historischen Bogen. Wobei garantiert nicht alles thematisch Relevante letztlich wohl auch einbezogen werden konnte. Beginnend mit den “Lügen der Zeitzeugen“ führt der Autor dabei die Leserin und den Leser über die “Lüge von der unschuldigen Stadt“ hin zu den “Lügen der Aufrechner“ und lässt dabei die “Tieffliegerlüge“ nicht rechts liegen. Über die “Phosphorlüge“, die “Atombombenlüge“, die “Lüge von der Kunst- und Kulturstadt“, die “Lüge von den Mitwissern“ sowie die “Totalitarismuslüge“ findet der Verfasser schließlich “kein gutes Ende“ im “Tal der Erbarmungslosen“.

Denn, so Schubert an dieser Stelle: “Wer versucht die Einzelteile des Great Dresden Swindle zu sortieren, gerät in einen tiefen Sumpf von Hörensagen, Behauptungen, Oral History und der Ventilierung dieses schier undurchdringlichen Lügenkonstrukts durch Negationisten, Revisionisten und staatsideologische Propaganda. (…) Inferno, Hölle, der Tod von Dresden. So schreit und heult eine Volksgemeinschaft, zusammengehalten aus der Abwehr von Realität und Argument. Denn es mangelt ihnen, den einzigen, den wahren Opfern, nicht nur an Schamgefühl, sondern auch an Schuldverständnis (…) Die Bombardierungen, das kann nicht oft genug gesagt werden, waren nicht Ursache, sondern lediglich die vorhersehbare Wirkung, dessen, was die Deutschen wissentlich und willentlich verbrochen hatten. Mit der von der Nazi-Propaganda in die Welt gesetzten Lüge von der ’Sinnlosigkeit der Angriffe’ verhöhnen Leute wie der Ministerpräsident Georg Milbradt oder der Negationist Andreas Brie die wenigen, die tatsächlich unschuldig starben“.

Der Autor betreibt, dies sei keineswegs verschwiegen, in seinem Werk darüber hinaus unter anderem auch einen kleinen Exkurs “Was vom Antifaschismus in der DDR übrigblieb“ und betrachtet den gesamtdeutschen 13. Februar in einer “Chronologie von der Wiedervereinigung bis heute“ – so zusammengefasst von aufmerksamen Beobachtern Dresdner Ereignisse allerdings für inhaltlich noch ergänzenswert gehalten. Die Lektorin Schuberts, Marit Hofmann – von ihm ironisch als “langjährige Führungsoffizierin“ vorgestellt – steuert dem Werk einen unbedingt nicht zu vernachlässigenden Gastbeitrag “Der Tod ist ein Meister aus Dunkeldeutschland – Denkmalpflege auf sächsisch“ bei.

“Weder will der Autor eine neue religiöse Sonderbewegung initiieren, noch hofft er, den Unbelehrbaren, den Menschenfeinden innerhalb und außerhalb der Stadt, zu Einsichten zu verhelfen. Es ist in seiner Unvollständigkeit der Versuch, ’Dresden’ aus der isolationistischen Sicht herauszuholen und für ein wenig Gedankenfreiheit zu sorgen“, so das postulierte Credo des Autoren. Bei diesem durchaus als gelungen zu resümierenden Versuch überlässt es Schubert zudem auch keinen Mutmaßungen, seine eigenen politischen Ambitionen betreffend: “Erst wenn man der Lüge von der unschuldigen Stadt ein Ende bereitet, wird man denen gerecht, die wirklich unschuldig umkamen: Verfolgte des Naziregimes, Kriegsgefangene, Kinder“.

Gunnar Schubert lebt schon viele Jahre in besagter Stadt an der Elbe – mithin “in der weltlichen Vorhölle, dem Sendegebiet des MDR“ – und beweist sich mit diesem Werk als profunder Kenner der ’Dresden’-Materie. Sein Buch widmet er “denen, die gegen Deutschland und diese Deutschen, die es ihnen nie vergessen werden, gekämpft haben“. Eine Veröffentlichung, die weit über Dresden hinaus berechtigte Aufmerksamkeit erregen dürfte.

  • Gunnar Schubert. Die kollektive Unschuld – Wie der Dresden-Schwindel zum nationalen Opfermythos wurde. Konkret Literatur Verlag. Hamburg. 2006.

[Dieser Artikel wurde im April 2006 bei IDGR veröffentlicht. Nachpublizierung u.a. bei hagalil.com, 30. April 2006]

Elbe-Pegel bei Dresden: Gleichbleibend?

Nach der Flut 2002 gibt es nun ein Frühjahrshochwasser. Was ist mit dem Hochwasserschutz?

Ab und an knattert ein Hubschrauber über das Elbtal entlang der sächsischen Landeshauptstadt. Schon häufiger heulen da Sirenen durch vom Hochwasser besonders gefährdete Stadtteile wie Dresden-Laubegast. Allgegenwärtig ist die Erinnerung an das bereits damals so betitelte “Jahrhundert-Hochwasser“ vom Jahr 2002. Der Elb-Pegel erreichte dazumal in Dresden eine für kaum möglich gehaltene Rekordhöhe von 9,40 Meter.

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(Eigentlich elbabseits – Impression zwischen Dresden-Laubegast und Dresden-Leuben. Foto: O.M.)

Gegenwärtig bewegt sich der Fluss langsam, aber stetig auf eine Marke von mittlerweile für Dresden prognostizierte 7,85 Meter zu. Die allgemeine Nachrichtenlage ist längst nicht so chaotisch wie vor gut vier Jahren – allerdings alles andere als optimal. So kann es schon einmal passieren, dass man über Gebühr längere Zeit braucht, um das von der Stadtverwaltung extra für die Hochwassersituation eingerichtete Bürger-Telefon zu erreichen. Wo besorgte Bürger dann beispielsweise in den Mittagsstunden des 31. März die Auskunft erhielten, es sei noch unklar, zu welcher Zeit die letzte Elbquerung im Dresdner Osten – das so genannte Blaue Wunder – bei erreichten 7,10 Metern Wasserstand für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werde. Regionale Radiosender hatten allerdings bereits gemeldet, dass die Sperrung schon ausgeführt wurde.

Unerklärlicherweise ist zudem seit einigen Stunden auch der direkte Hinweis auf das Bürger-Telefon auf der Homepage der Stadtverwaltung nicht mehr auffindbar – das Wochenende dürfte dafür höchstens eine billige Erklärung sein. Zuverlässiger, besonders wichtig ja für nicht direkte Elb-Anrainer, berichtet und berichtete dagegen der Verkehrsfunk über das teilweise Verkehrswirrwar in Teilen der Stadt: “Albert-Platz – Stau in alle Richtungen“ (MDR-Info).

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(Dresden-Laubegast, Salzburger Straße am Nachmittag des 1. April. Foto: O.M.)

Nicht erst seit dem für einige Dresdner Ortsteile der Katastrophenalarm ausgelöst wurde, stellen sich Fragen zu den Lehren aus den Hochwassertagen 2002. Im Gegensatz zu damals erfüllen derzeit – bei allerdings anderer Wetterlage – die umliegenden Talsperren ihre Regulierungsfunktion. Auch wies das Sächsische Umweltministerium seit gut zwei Wochen auf die sich bereits ankündigende – nunmehr allerdings übertroffene – Hochwassersituation hin. Verbesserungen gab es zudem durchaus im Früh- und Vorwarnsystem mit den überarbeiteten sächsischen Katastrophenschutz- und Wassergesetzen.

Zum Schutz der Dresdner Altstadt wurden in diesem Frühjahr durch die Feuerwehr Hochwasserschutzwände installiert. Allein das hilft den nun wiederum direkt Betroffenen – besonders in der Peripherie der Stadt – herzlich wenig. Viele von ihnen hatten gerade den Wiederaufbau ihrer 2002 hinweggespülten Lebens- und Existenzgrundlagen zu einem eher weniger als mehr erfolgreichen Abschluss gebracht. Als jetzt erneut der bereits 2002 im Fokus der Aufmerksamkeit stehende Damm im Ortsteil Gohlis überflutet wird und zu brechen droht, stellen nicht wenige die Frage: Was ist denn eigentlich seit 2002 im Elb-Hochwasserschutz um Dresden wirklich verbessert worden? Die Dresdner Elb-Flusslandschaft lebt schließlich nicht erst seit 2002 – allerdings selten so dramatisch – mit wechselnden Höhenpegeln jenseits der Normalmarke.

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(Blick von Laubegast in Richtung Dresden. Foto: O.M.)

Während anderswo – so bilanzierte die Sächsische Zeitung dieser Tage – hinsichtlich des Hochwasserschutzes durchaus “viel gemacht wurde, ist an der Elbe aber so gut wie nichts passiert“. So werde lediglich um Hochwasserschutzkonzepte und Fördergelder gerungen, statt tatkräftig zu agieren. Mehr oder weniger begründete Vorwürfe von mitunter ineffektiver Verwendung der im Volksmund so betitelten “Flutgelder“ aus 2002 sind zudem so neu auch nicht. So fragen Gohliser hinter dem bröckelnden Damm vielleicht nicht zu Unrecht, warum an ihrem Schutz relativ wenig – an einigen Straßenbauten anderen Orts in der Stadt aber um so mehr – investiert wurde. “Die trägen Mühlen der Planungs-Bürokratie haben bislang jede Flutwelle überlebt“ (Sächsische Zeitung). Als Entschuldigung für nun wiederum Hab und Gut bedrohende Situationen kann man das freilich kaum gelten lassen. Durchaus erinnerlich ist allerdings auch noch das Ansinnen der Dresdner Stadtverwaltung aus dem Jahr 1997, die ufernahen Elbwiesen in Dresden-Laubegast als Bauland ausweisen zu wollen.

In Tschechien hat das diesjährige Frühjahrshochwasser bereits fünf Todesopfer gekostet. MDR-Info meldet am 1. April, 21:40 Uhr, für die Elbe bei Dresden “7,29 Meter – Tendenz gleichbleibend“; für das elbaufgelegene Schöna “Tendenz steigend“. In den sächsischen und tschechischen Bergen liegt noch meterweise Schnee, in Dresden regnet es hin und wieder ein wenig. Hubschrauber kreisen in den Abendstunden weniger über dem Elbtal bei Dresden – 2002 waren es noch Phantom-Jäger der Bundeswehr. “Eine Aufgabe besteht jetzt darin, die Salzburger Straße unbedingt zu halten. Damit Laubegast nicht zur Insel wird“, so das postulierte Ziel der Feuerwehr vor Ort. Die Sirenen der Fluthilfe-Einsatzfahrzeuge scheinen ein wenig leiser zu werden in den Abendstunden. Der Fluss wiederum gleitet nicht nur träge dahin und hat sich sein Ufer-Land nachdrücklich erweitert, zeitweise. Nur leben muss man damit – und nicht dagegen. Der Scheitelpunkt der diesjährigen Elb-Frühjahrsflut wird in Dresden am 4. April erwartet.

[Dieser Artikel wurde am 2. April 2006 bei Telepolis veröffentlicht.]

Wenn die Kindertagesstätte staatlicher Tatort wird

Bei einem bundesweit bisher einmaligen Polizeieinsatz wird in Dresden ein Kind als Druckmittel für die Abschiebung der Mutter benutzt

Es liest sich durchaus wie aus einem Drehbuch zu einem unterklassigen Fernseh-Krimi, was sich am 6. März im Dresdner Stadtteil Gorbitz abspielte. Das Szenario: Kurz nach 8 Uhr fahren zwei Streifenwagen im Limbacher Weg vor, zwei uniformierte Polizeibeamtinnen betreten die dortige Kindertagesstätte OUTLAW und verlangen die Herausgabe eines 3-jährigen Angolaners. Als Begründung stellt sich später heraus, dass man über das Kind der im April 2001 in die Bundesrepublik eingereisten Mutter habhaft werden wollte. Deren Asylantrag war im Oktober 2002, für ihren Sohn im Juni 2004, abgelehnt und letztlich vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Dezember 2004 mangels erkennbarer Abschiebehindernisse rechtskräftig beschieden worden.

Nach dem sich die Erzieher des OUTLAW zunächst weigerten, den Jungen herauszugeben, wurde zusätzliche polizeiliche Verstärkung angefordert. Schließlich gestattete die Polizei wenigstens, dass eine Vertrauensperson den Jungen im Streifenwagen zum Kinder- und Jugendnotdienst begleiten darf. Stunden später wurde dann das Kind mit der lapidaren Bemerkung “Der hat jetzt Hunger“ wieder in die Kindertagesstätte zurück gebracht. “Noch ist unklar, was tatsächlich in der Zwischenzeit passiert war“, stellte die Sächsische Zeitung am nächsten Tag eine der offenen Fragen zu den Geschehnissen. Die Vorwürfe gegen das Vorgehen der Polizei reichen mittlerweile von “Entführung“ bis “Geiselhaft“.

Vor dem Jugendhilfeausschuss des Dresdner Stadtrates verteidigte Oberbürgermeister Roßberg (FDP) den Einsatz der Polizei. Jugendamtsleiter Lippmann versprach eine Aufklärung der Vorgänge. Die sächsische Ausländerbeauftragte de Haas (CDU) erklärte: “Die Menschenwürde ist ein unantastbares Gut und bestimmt jedes polizeiliche Handeln.“ Darüber hinaus, so de Haas weiter, müsse gerade bei Kindern im Zweifel das Interesse an einer schnellen Abschiebung hinter dem Kindeswohl zurückstehen. Mutter und Kind sind jedenfalls nach den Ereignissen erst einmal verschwunden.

Die Staatsanwaltschaft untersucht nunmehr, ob sich die Polizeibeamten und deren Vorgesetzte wegen Entziehung Minderjähriger, Freiheitsberaubung oder auch erpresserischen Menschenraubs vor Gericht verantworten müssen. “Das war keine Meisterleistung polizeilichen Handelns, wir haben sehr unglücklich agiert“, offenbarte ein Sprecher der Polizeidirektion Dresden. Gleichzeitig wird wie entschuldigend betont, dass die Polizei lediglich als “Vollzugshilfe“ für die ZAB tätig geworden sei, weil die Frau ihren Abschiebebescheid ignoriert habe.

[Dieser Artikel wurde am 19. März 2006 bei Telepolis veröffentlicht.]

Wahl-Dorado links der Elbe

Politischer Feldversuch mit wohl eher geringer Auswirkung: Im Dresdner Wahlkreis 160 wird nach wie vor um jede Stimme gebuhlt. Impressionen aus einer quasi besetzten Stadt

Während dieser Tage bundesweit die gesetzliche Frist zur Beräumung von Wahlwerbemitteln aus dem öffentlichen Raum Wahlhelfer noch einmal zur Aktion ruft, scheint hingegen in einem Teil von Dresden die Zeit nicht nur still zu stehen. Im Wahlkreis 160 (Dresden I) wird – wie bekannt – die Bundestagswahl 2005 erst am 2. Oktober vollendet.

Fährt man dieser Tage von der Peripherie der Stadt in Richtung Zentrum, scheint mit jedem dorthin zurückgelegten Meter die Dichte der neuen Wahlplakate – und der alten sowieso noch – proportional zuzunehmen. Die meisten Plätze – wie beispielsweise Pirnaischer- und Georgplatz – sind fest in der Hand parteilicher Großplakate. Dort reicht zuweilen der Platz für CDU, SPD, F.D.P. und Bündnis 90/Die Grünen neben- oder auch hintereinander kaum aus.

Aber allein gelassen werden die noch wahlberechtigten 219.000 Dresdnerinnen und Dresdner in der Vorbereitung ihrer politischen Entscheidungsfindung nicht. Die Liste der Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer liest sich – abgesehen von regionalen Parteigrößen – mittlerweile schon fast wie das ’Who is who’ der bundesdeutschen Polit-Prominenz: Gerhard Schröder, Manfred Stolpe, Wolfgang Thierse, Matthias Platzeck (SPD); Ole von Beust, Christian Wulff und mit zwei Auftritten Angela Merkel (CDU); Gregor Gysi, Oskar Lafontaine (Linkspartei.PDS); Guido Westerwelle (FDP). “Nur den Grünen ist ihr Leitjoschka abhanden gekommen“ (Sächsische Zeitung) – und so bestreitet Renate Künast eine Wahlveranstaltung für Bündnis 90/Die Grünen in Dresden. Auch die NPD plant mit dem für die verstorbene Direktkandidatin Kerstin Lorenz nachnominierten Franz Schönhuber noch einen größeren Auftritt in der Innenstadt.

Bei diesem politischen Personalaufmarsch scheint es allerdings auch nur eine untergeordnete Rolle zu spielen, dass man der Nachwahl in Dresden eigentlich keinen bedeutenden Einfluss mehr auf das gesamte Bundestagswahlergebnis prophezeit. Natürlich wird aber noch immer gerechnet und natürlich wird parteipolitisch taktiert (Falsch gewählt: Warum eine Stimme schädlich sein kann). So existiert mittlerweile zwischen CDU und FDP – angelehnt an die Farben der heimischen Zweit-Liga-Fußballmanschaft Dynamo – eine schwarz-gelb plakatierte Wahlabsprache: Erststimme CDU, Zweitstimme FDP – “Typisch Dresden“.

Rechnerische Gründe für diese gemeinsame Kampagne ist die Möglichkeit, dass bei 23.711 Zweitstimmen der FDP ein weiteres Bundestagsmandat in Berlin zustehen würde. Andererseits besteht für die CDU wiederum die Gefahr, bei 41.226 Zweitstimmen im Wahlkreis Dresden I wegen des dann bundesweit angestiegenen Zweitstimmenanteils eines ihrer bis dato erzielten Überhangmandate wieder einzubüßen.

Welchen Einfluss und letztlich welches Resultat die Tatsache einbringt, dass die Direktkandidatinnen von SPD und Linkspartei.PDS, Marlies Volkmer und Katja Kipping, bereits vor der Dresdner Nachwahl über die jeweiligen Landeslisten in den Bundestag gewählt wurden, wird sich zeigen. Ebenso wie der Fakt, dass der CDU-Direktkandidat Andreas Lämmel solch einen wie auch immer zu wertenden Vorab-Mandatsbonus im Wahlkampf nicht für sich beanspruchen konnte. Parallel zu allen Rechenexempeln betonen CDU und SPD, das Wahlkreisdirektmandat gewinnen zu wollen. Dabei werden im bevölkerungsstrukturell nicht gerade homogenen 160er Wahlkreis der Linkspartei.PDS durchaus ebenso gewisse Chancen für ein Direktmandat eingeräumt. Gleichzeitig wirbt die SPD-Direktkandidatin nunmehr offensiv darum, dass “die grünen Wähler über ihre Erststimme nachdenken“ sollten. Und so kann man ob der nicht gerade wenigen taktischen Wahlmöglichkeiten durchaus auf den Dresdner Nachwahl-Abend gespannt sein.

Der Wahlkreis Dresden I – mittlerweile volksmundig mit der Kurzform 160er betitelt – war bereits zur Bundestagswahl 2002 umkämpft. Das Direktmandat ging mit 33,8 Prozent an die CDU, deren langjährige direkt gewählte Abgeordnete aber in diesem Jahr nicht wieder antritt. Die SPD erzielte damals 31,3 Prozent und die PDS 20,9 Prozent der Erststimmen. Der bedeutsame Zweitstimmenanteil verteilte sich mit 32,9 Prozent auf die SPD, 30,5 Prozent erzielte die CDU und 17,7 Prozent erreichte die PDS. Eine Umfrage für die jetzige Nachwahl von Infratest-Dimap prognostizierte das Ergebnis: Lämmel (CDU) 32 Prozent, Volkmer (SPD) 31 Prozent und Kipping (Linkspartei.PDS) 22 Prozent. Bei den Zweitstimmen ermittelte das Leipziger Institut für Meinungsforschung: CDU – 29 Prozent, SPD – 28 Prozent, Linkspartei.PDS – 17 Prozent, FDP – 12 Prozent, Bündnis 90/Die Grünen – 10 Prozent. Auch bei dieser Umfrage lagen Lämmel und Volkmer mit 32 beziehungsweise 30 Prozenten fast gleichauf, Kipping würde auf 18 Prozent kommen.

Um letztendlich noch einen Mandatsgleichstand mit CDU/CSU im Bundestag zu erreichen – soviel ist rechnerisch absehbar -, müssten am 2. Oktober fast alle 219.000 stimmberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner die SPD wählen. Im Bereich des Realen wäre ein solches Abstimmverhalten nicht unbedingt verortet. Auch wenn der Dresdner Journalist Michael Bartsch – allerdings noch vor dem 18. September – in der tageszeitung orakelte: “Glaubt man jedoch den Friseuren – und die sind informierter als die Demoskopen – dann wählt ganz Dresden SPD, bloß um Angela Merkel zu verhindern.“

Eine psychologische Wirkung auf die weiteren Koalitionsverhandlungen in Berlin sowie ein Mobilisierungsschub für die im 160er erfolgreicheren Parteien kann dem Dresdner Wahlergebnis vom 2. Oktober aber durchaus bereits jetzt unterstellt werden. Dann ist der “Wahlkampf fast bis zur Nötigung“ (Dresdner Morgenpost) aber auch schon wieder Geschichte.

[Dieser Artikel wurde am 28. September 2005 – bebildert – bei Telepolis veröffentlicht.]

Wenn die Pressefreiheit elbabwärts treibt

Der Lauschangriff auf einen Dresdner Journalisten ist nicht nur ein politischer Skandal

Der Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland enthält die durchaus bekannte Aussage, dass jeder das Recht hat, “seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren“.

Auf eben jenem Artikel des Grundgesetzes beruht der dann so bezeichnete Informantenschutz von Journalistinnen und Journalisten. In der Konsequenz bedeutet dies eigentlich, dass die jeweilige journalistische Quelle geschützt ist. Ein Journalist hat also – wie auch Anwälte und Abgeordnete – dahingehend einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Zeugnisverweigerungsrecht nach Paragraf 53 der Strafprozessordnung. In der Strafprozessordnung ist des weiteren festgeschrieben, dass beispielsweise die Abfrage von Telefonverbindungsdaten nur unter definierten Voraussetzungen gestattet ist. So weit zur rechtlichen Theorie – Was aber, wenn ein Journalist ein wenig mehr zu wissen scheint als andere, zudem noch durchaus brisante Informationen?

Am 24. Mai 2005 fand eine Durchsuchung der Immobilie des ehemaligen sächsischen Wirtschaftsministers Kajo Schommer (CDU) statt. Ausschlaggebend hierfür waren bis dato stattgefundene Ermittlungen der sachseneigenen Antikorruptionseinheit “Ines“ gegen Schommer. Allerdings waren damals die Ermittler nicht die ersten vor Ort auf besagtem Anwesen: Ronny Klein, ein Journalist der Dresdner Morgenpost, berichtete – auch mit Fotos des Ex-Ministers während der Aktion regional relativ Aufsehen erregend – von der Durchsuchung. Unmittelbar danach beginnen bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Untersuchungen zur Ermittlung der “undichten Stelle“ – wie mittlerweile bekannt mit entsprechender Information an das Sächsische Justizministerium. Der Vorwurf lautet “Verrat von Dienstgeheimnissen“, ermittelt wird gegen “Unbekannt“.

Lauschangriff auf das Diensttelefon

Was folgt ist, dass das hernach zuständige Amtsgericht Chemnitz die von der Staatsanwaltschaft Chemnitz beabsichtigten Daten-Abfragen bezüglich von 29 LKA-Beamten, 19 Staatsanwälten und “Ines“-Mitarbeitern ablehnt, aus Rechtsgründen wie betont wird. Hinsichtlich des Journalisten wird allerdings anders verfahren: Zurückreichend ab dem 15. April werden alle Handy-Telefonate von Klein aufgelistet und entsprechend der erfolgten Kontakte ausgewertet.

Eine Datenerfassung der jeweiligen Geo-Koordinaten des Journalisten wird seitens der ermittelnden Behörde abgestritten, liegt aber – unterstellt – nach Stand der Abhörtechnik allerdings durchaus im Bereich des Möglichen. Der Lauschangriff auf das Diensttelefon von Klein wird wegen des technischen Aufwandes – das Dresdner Druck- und Verlagshaus beherbergt neben der Dresdner Morgenpost auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sächsischen Zeitung – nicht realisiert. Allerdings, so berichtete die Sächsische Zeitung, habe die Telekom sinngemäß angeboten, man könne die Daten aller Telefonate, die über die zentrale Einwahl gehen, bereit stellen, da eine Abfrage von Kleins Dienstapparat separat nicht möglich sei.

Im Zuge des Lauschangriffes auf Klein wird ein Telefon-Kontakt mit “Ines“-Staatsanwalt Andreas Ball dokumentiert, woraufhin dessen dienstliche sowie auch die private Telefonnummer in den Fokus der Überwacher genommen werden. Mittlerweile sind seine Telefon- und auch Kontoverhältnisse aktenkundig erfasst. Das angeblich anvisierte Ermittlungsziel ist, den Tippgeber für die Dresdner Morgenpost zu enttarnen. Und die Pressefreiheit treibt derweil von Dresden aus ganz langsam elbabwärts durch die Republik. Sollen so etwa Spitzelattacken auf Journalisten hoffähig gemacht werden – gar ein sächsischer Testballon vielleicht mit sich andeutend absehbarer bundesweiter Relevanz? Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) stellte in einer Pressemitteilung fest, dass er in den zu Tage getretenen sächsischen Verhältnissen “eine massive Verletzung der Pressefreiheit“ sieht und zudem eine Gefährdung der journalistisch-investigativen Recherche befürchtet.

Die Vorgänge um den Lauschangriff gegen den Journalisten Ronny Klein haben – abgesehen davon, dass der Skandal längst jenseits der Ländergrenzen Aufsehen erregt – mittlerweile zu einem parlamentarischen Nachspiel im Sächsischen Landtag geführt, welches durchaus politisch interessant ist. Immerhin regieren in Sachsen CDU und SPD gemeinsam – der verantwortliche Justizminister, Geert Mackenroth, wird von der CDU gestellt. Mackenroth vertrat im Vorfeld der Landtagssitzung die Auffassung, die Datenabfrage bezüglich des ausgespähten Journalisten sei “rechtens“ gewesen. Die Kritik der politischen Opposition war heftig, und auch aus den Reihen von CDU und SPD gab es durchaus kritische Stimmen. Nun bestehen CDU und SPD quasi in der Konsequenz jeweils von sich als Regierung selbst auf einem ausführlichen Bericht über die erfolgte Journalisten-Bespitzelung.

Bei der ersten parlamentarischen Behandlung in der Sache erklärte der sächsische Justizminister, er bedauere es, dass die Pressefreiheit “tangiert werden musste“ und bezeichnete diesen Vorgang als einmaligen “Einzelfall“. Zumindest war es Mackenroth stets wichtig zu betonen, Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) sei “zu keinem Zeitpunkt“ über die Einzelheiten des Lauschangriffs informiert gewesen. Cornelius Weiss, Alterspräsident des Landtages und SPD-Fraktionsvorsitzender, betonte im Verlauf der ersten Informationen bezüglich der Abhöraktion unmissverständlich, die Pressefreiheit sei “eine wichtige Säule der Demokratie, die darf man nicht absägen“. Generalstaatsanwalt Jörg Schwalm erklärte derweil, dieser Fall sei “der bisher erste in Sachsen, bei dem die Staatsanwaltschaft einen Beschluss zur Abfrage von Telefondaten eines Journalisten erwirkt“ habe.

[Dieser Artikel wurde am 8. September 2005 bei Telepolis veröffentlicht.]