Archiv der Kategorie: Anno 2013

Dynamo Dresden versus freie Berichterstattung

Für das Relegationsrückspiel am 28. Mai dieses Jahres um den letztendlichen Verbleib beziehungsweise Aufstieg in die 2. Bundesliga zwischen Dynamo Dresden und VfL Osnabrück beantragte ein Redakteur von Ostfussball.com am 21. Mai frist- und formgerecht die Akkreditierung bei der für dieses Spiel zuständigen Pressestelle des Dresdner Vereins.

Auf dieses Akkreditierungsersuchen reagierte Henry Buschmann fast umgehend und erklärte in seiner Funktion als Pressesprecher der SG Dynamo Dresden (SGD): “(…) hiermit erteile ich Ihrer Akkreditierungsanfrage eine Absage. Ich habe Ihnen die Gründe ja bereits vor fast eineinhalb Jahren mitgeteilt, diese haben Sie in 2011 in einem Blog öffentlich thematisiert. Entgegen Ihrer Behauptung hatte ich mich damals sogar mit einem Telefonanruf persönlich an Sie gewendet (…)“ und verblieb abschließend via E-Mail mit “Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag“.

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(SGD, Einbahnstraße Pressefreiheit? – Foto: O.M.)

Bei dem von Herrn Buschmann am 21. Mai 2013 erwähnten so genannten “Blog“ – von ihm gleichfalls selbst in seiner E-Mail verlinkt – handelt es sich um einen Beitrag auf Ostfussball.com vom 14. August 2011 unter der Headline Offener Brief an Dynamo Dresden. Der von Buschmann ins Spiel gebrachte Telefonanruf fand erst deutlich nach der Veröffentlichung besagten Briefes statt.

Vom damaligen Telefonat sind dem Redakteur von Ostfussball.com aus dem von beiden Seiten durchaus emotional angehaucht geführten Gespräch zumindest noch die sinngemäßen Aussagen von Herrn Buschmann erinnerlich, die sich auf den angeblich falschen Presseausweis seitens des DPV für Akkreditierungen unter dem Einflussbereich der DFL bezogen und dann – auf entgegnenden Widerspruch seitens Ostfussball.com mit Hinweis auf die Pressefreiheit – schlussendlich die Ansage, Ostfussball.com würde von ihm, Henry Buschmann, nie wieder eine Akkreditierung erhalten. Darüber hinaus echauffierte sich Buschmann über die Verteilung des Briefes von Ostfussball.com an mehrere Gremien des Dresdner Vereins. Warum Herr Buschmann so reagierte, wie er im August 2011 agierte – mit Verlaub, wenig professionell – wird für ihn wohl seine Gründe gehabt haben, sei’s ’drum. Offizieller Pressesprecher der SGD war zum damailgen Zeitpunkt übrigens noch Holger Scholze.

Allerdings ist nunmehr seit über einem halben Jahr zumindest eines eindeutig aktuell – vergangenheitlich augenscheinlich durchaus persönlich gefärbt scheinendes Agieren eines Pressesprechers Buschmann hin oder her. Auf eine Anfrage an den Deutschen Presse Verband (DPV) bezüglich eines bis dato offenbar richtlinienenbestimmt praktizierten Akkreditierungsausschlussverfahrens durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) resümierte der DPV Anfang Oktober 2012 richtungsweisend –

(…) Nach erheblicher Intervention unsererseits hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga seit dem 1. August 2012 geändert. Seitdem ist die Vorlage “eines von einem Berufsverband ausgestellten, nationalen Presseausweises nachzuweisen“. Dazu zählt der von uns ausgestellte Presseausweis. Die einzelnen Bundesligavereine orientieren sich an diesen Durchführungsbestimmungen.

DPV-Journalisten können sich in Zukunft entsprechend über den Presseausweis als Akkreditierungsmittel bei den Bundesligavereinen beziehungsweise über die DFL als Pressevertreter akkreditieren lassen (…)

Henry Buschmann, Pressesprecher der SG Dynamo Dresden, hat besagtes Schreiben des DPV zur geflissentlichen Kenntnisnahne selbstverständlich übermittelt bekommen, falls ihm der Sachverhalt nicht sowieso schon bekannt gewesen sein sollte.

Allerdings vegetiert das Pflänzchen Pressefreiheit in gewissen fußballerischen Kreisen hier und da aktuell noch ein wenig – scheinbar bei Dynamo Dresden besonders – nur vor sich hin. Wer schaut dabei übrigens wem vereinsintern auf seine administrativen Finger? Denn wie bereits zitiert, können sich “DPV-Journalisten entsprechend über den Presseausweis als Akkreditierungsmittel bei den Bundesligavereinen beziehungsweise über die DFL als Pressevertreter akkreditieren lassen“ – abgesehen offenbar persönlicher Befindlichkeiten einzelner Pressesprecher.

Übrigens gab es beispielsweise beim DFB-Pokal-Spiel Chemnitzer FC vs. Dynamo Dresden am 20. August 2012 sowie der Zweitliga-Begegnung zwischen FC Erzgebirge Aue und Dynamo Dresden am 10. März 2013 für Redakteure von Ostfussball.com mit einem gültigen DPV-Ausweis keinerlei Akkreditierungsprobleme seitens der gastgebenden Vereine. Scheinbar so selbstherrlich und zudem wohl mitunter noch unkontrolliert vor sich hin agierende Buschmännchen [Sorry! War’n Wortspielversuch!] gibt es wohl doch nicht überall in durchaus verantwortungsvollen Ebenen des bundesdeutschen Fußballgeschäfts.

Apropos FC Erzgebirge Aue: Die ’Veilchen’ haben ja den Verbleib in der 2. Liga irgendwie direkt erreicht – Glückwunsch! Hoffentlich orientiert sich Dynamo Dresden in der anstehenden Relegation nun nicht am amtierenden Pressesprecher Henry Buschmann – es wäre traurig, zukünftig semiprofessionell so weiter vor sich hin dümpeln zu müssen.

Mit presserechtlich sehr bedenklichen Grüßen aus den Zwischenzeilen von Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in die Dresdner Lennéstraße.

Nota bene: Und alles Gute für die SGD in den Relegationspielen gegen VfL Osnabrück! Aber sehr wohl – Gute Nacht, Herr Henry Buschmann.

[Dieser Artikel wurde am 21. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Ein Oberstaatsanwalt spricht über …

Das Landgericht Dresden hat am 29. April dieses Jahres fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Unterdessen kündigten am 6. Mai alle zehn Verteidiger eine Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.

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(Foto: O.M.)

Die Sächsische Zeitung publizierte nunmehr am 16. Mai in ihrer Print-Ausgabe – Headline und Teaser: “Rechte Kampagnen und heimliche Schießübungen im Wald – Oberstaatsanwalt Jürgen Schär spricht nach dem Prozess gegen Dresdner Hooligans über die Schnittmenge zwischen Fußball-Gewalttätern und der Neonazi-Szene“ – ein Interview ihres Gerichtsreporters Alexander Schneider [A.S.] mit Oberstaatsanwalt Jürgen Schär [J.S.].

Nachfolgend sei es erlaubt, einige Passagen besagten Interviews zu dokumentieren –

[A.S.] – Herr Schär, vor Kurzem wurden fünf Angeklagte zu Strafen von bis zu vier Jahren Haft verurteilt. Was bedeutet das Urteil gegen die “Hooligans Elbflorenz“ für die weiteren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?

[J.S.] – Die Staatsschutzkammer des Landgerichts hat alle fünf Angeklagten auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Damit folgt das Gericht unserer Rechtsauffassung. Es war das erste Verfahren gegen Hooligans nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs in Deutschland. Hinzu kommt, dass erstmals auch einvernehmliche Hooligan-Matches als strafbar angesehen wurden. Für unsere Verfahren hat das eine große Bedeutung.

(…)

Die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe im Frühjahr 2009 folgte dem Bedürfnis, eine intensive Strafverfolgung zu betreiben. Wir hatten schon vor rund zehn Jahren eine zunehmende Kriminalisierung der gewaltbereiten Fußballfan-Szene beobachtet (…) Wir stellten dabei fest, dass darunter auch zunehmend gewaltbereite Rechtsextremisten waren. Offenbar nutzten sie die Hooligan-Auseinandersetzungen als Training.

[A.S.] – Hooligans und Rechtsextremisten schlagen gemeinsam los?

[J.S.] – Ja, natürlich. Unser Verdacht war, die Rechten suchen gezielt Erfahrung im Straßenkampf. Die Neonazi-Szene hat sich verändert. Im Jahr 2000 gab es 50 Kameradschaften in Sachsen, heute sind es nur noch 15. Die Täter suchen sich neue Betätigungsfelder, moderne Aktionsplattformen, nutzen das Internet. Sie sind weniger organisations-, sondern vielmehr aktionsbetont (…) So wurden auch Hooligans für sie attraktiv.

[A.S.] – Wurden die “Hooligans Elbflorenz“ von Neonazis unterwandert?

[J.S.] – Das würde ich so nicht sagen. Es ist aber eine Gruppe “mit braunen Einsprenkelungen“, wie ich es nenne. Nicht alle Hooligans sind rechtsextrem, aber unter den Mitgliedern gibt es natürlich eine große geistige Nähe, eine gemeinsame Schnittmenge (…)

[A.S.] – Wie gerieten die “Hooligans Elbflorenz“ ins Visier der Staatsanwaltschaft?

[J.S.] – Den Ausschlag für das Ermittlungsverfahren gab der organisierte Überfall auf türkische Lokale in der Dresdner Neustadt im Juni 2008. Die Vorgehensweise, der Modus Operandi, zeigte, dass hinter den “Dönerüberfällen“ eine hierarchisch gegliederte, gut geführte Organisation steht. Wir mussten die gewalttätigen Hooligans aus ihren Strukturen reißen – sonst wäre es nicht gelungen, auch den Anführer zur Verantwortung zu ziehen, der sich selbst nicht aktiv an dem Überfall beteiligt hatte, aber im Hintergrund wirkte.

[A.S.] – Yves L. erhielt in dem 92-tägigen Prozess vier Jahre Gefängnis. Seine Verteidiger wollen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Sie auch?

[J.S.] – Nein, warum sollten wir in Revision gehen? Das Urteil geht so in Ordnung. Für uns ist es wichtiger, endlich auch die übrigen Mitglieder dieser Gruppe anzuklagen. Wir haben insgesamt gegen mehr als 40 Beschuldigte ermittelt. Etwa ein Dutzend Männer werden wir jetzt auch vor der Staatsschutzkammer anklagen (…)

[A.S.] – Erwarten uns wieder so lange Prozesse?

[J.S.] – Davon gehe ich nicht aus. Es wird jetzt einfacher sein, den Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Eines muss ich hier aber einmal deutlich sagen: Die Ermittlungen waren sehr umfangreich und aufwendig. Aber diese Hooligan-Gruppe hat den Rechtsfrieden massiv bedroht. Man darf den Erfolg dieses Verfahrens, der Ermittlungen und des Prozesses nicht allein unter betriebswirtschaftlichen Kosten-und-Nutzen-Gesichtspunkten betrachten, wenn man diese Form der organisierten Kriminalität erfolgreich bekämpfen will (…)

[A.S.] – Dem Beobachter drängt sich der Eindruck auf, die Dresdner Staatsanwaltschaft führt besonders viele solcher Strukturverfahren gegen Hooligans und mutmaßliche Extremisten. Wie viele Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gibt es derzeit?

[J.S.] – Na ja, zu den Beschuldigten der Hooligans-Gruppe kommen schon noch einige Komplexe hinzu. Die Verfahren sind doch bekannt. Wir ermitteln gegen mehr als 100 Beschuldigte der “Faust des Ostens“, auch Gewalttäter im Dresdner Fußball-Umfeld. Darüber hinaus haben wir größere Verfahren (…)

[Dieser Beitrag wurde am 16. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Dynamo Dresden: DFB-Pokal-Sperre bleibt bestehen

Das Ständige Schiedsgericht beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) bestätigte am 14. Mai dieses Jahres in Frankfurt/Main die vorherigen Urteile des DFB-Bundesgerichts (7. März 2013) und des DFB-Sportgerichts (10. Dezember 2012), den derzeit amtierenden Zweitligisten Dynamo Dresden mit einer Sperre für den nächstsaisonalen DFB-Pokal zu belegten und wies somit fast schon erwartungsgemäß den Einspruch der Dresdner auch in letztsportrechtlicher Instanz ab.

Unterdessen kündigte die SG Dynamo Dresden (SGD) an, in den Vereinsgremien das nunmehr weitere Vorgehen zu prüfen. Zunächst allerdings wolle man den Eingang der schriftlichen Begründung des DFB-Schiedsgerichtes abwarten, der geschätzte Zeitraum für diesen Posteingang wird mit ein bis zwei Wochen kolportiert.

Die Sächsische Zeitung lässt ihren Sport-Reporter Sven Geisler in ihrer Print-Ausgabe vom 15. Mai den erneut bestätigten Pokal-Ausschluss der SGD unter anderem so kommentieren –

“(…) Ja, Strafe muss sein. Das Schiedsgericht hat den Ausschluss von Dynamo Dresden aus dem DFB-Pokal für die nächste Saison in dritter und letzter sportgerichtlicher Instanz bestätigt. Mit der Entscheidung wird zudem die umstrittene Rechtsprechung des Deutschen Fußball-Bundes bekräftigt – die verschuldensunabhängige Haftung. Der Verein wird also bestraft, obwohl er an den Ausschreitungen selbst keine Schuld trägt.

Zu diesem Schluss waren die Sportgerichte nach ihrer Beweisaufnahme zu den Krawallen rund um das DFB-Pokalspiel der Dresdner in Hannover im Oktober 2012 jedenfalls gekommen. Trotzdem erhält der Verein die Höchststrafe. Es muss erlaubt sein, das infrage zu stellen (…)

Das Problem: Dynamo wird nach jedem Vorfall als Wiederholungstäter noch härter bestraft. So gibt es keine Chance für einen echten Neuanfang. Es wird zwar eine abschreckende Wirkung erzielt, aber nicht für jene, die den Fußball missbrauchen, um ihre kriminelle Energie abzubauen (…) Vielmehr wirkt es demotivierend auf alle, die sich für die Lösung des Problems engagieren. Und das ist definitiv ein falsches Signal.

Dynamo wäre schlecht beraten, gegen den DFB vor ein Zivilgericht zu ziehen, selbst wenn Juristen das Prinzip der verschuldensunabhängigen Haftung für anfechtbar halten. Unbedingt fortsetzen sollte der Verein dagegen seinen Kampf mit dem Verband um einheitliche Sicherheitsstandards und einen klaren Strafenkatalog. Denn auch das sollten Selbstverständlichkeiten sein, die aber bisher nicht selbstverständlich sind. Jetzt ist der DFB gefordert.“

Bereits im Juni erfolgt die Auslosung zur 1. DFB-Pokalrunde 2013/14, welche dann Anfang August auf den verschiedenen Fußballrasen in bundesdeutschen Stadien ausgespielt werden soll.

“Derweil konnte der DFB bislang noch keine Mannschaft bestimmen, die für den achtmaligen DDR-Meister im Pokal nachrückt. Beste Chancen haben der Fünftplatzierte der 3. Liga und der Verlierer im Endspiel um den sächsischen Landespokal“, so jedenfalls berichtet aktuell der Sport-Informations-Dienst (SID).

[Dieser Artikel wurde am 15. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: This Is Not The End

Wie bereits berichtet, äußerte sich die Verteidigung der im Prozess um die mutmaßliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz Beklagten unmittelbar nach der Urteilsverkündung entsetzt über den Ausgang der Gerichtsverhandlung. Mittlerweile auch offiziell kündigten am 6. Mai unterdessen alle zehn Verteidiger eine Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an, teilt so die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe vom 7. Mai dieses Jahres mit.

Das Landgericht Dresden hatte am 29. April fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Wie die Sächsische Zeitung aktuell außerdem vermerkt, verzichtet die Dresdner Staatsanwaltschaft nach dem Prozessausgang auf die Einlegung von Rechtsmitteln. “Sie will vielmehr nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen.“

[Dieser Artikel wurde am 7. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Urteil im Medienfokus

Das Landgericht Dresden hat am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Verteidigung kündigte unterdessen bereits eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof an.

Die Angeklagten standen seit nunmehr 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Dresdner Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Keinesfalls mit Anspruch auf Vollständigkeit sei es erlaubt, rund um dieses Urteil des Landgerichts Dresden ein wenig durch den Medien-Wald zu streifen und folgend das eine oder andere diesbezügliche Fundstück auszugsweise einfach unkommentiert zu dokumentieren. [om]

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(Foto: O.M.)

(…) Das Gericht sah es als erwiesen an, dass “zwischen Ende 2007 und Ende 2009 eine straff organisierte Gruppierung um den Hauptangeklagten L. bestand, die darauf ausgerichtet war, eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Großraum Dresden zu erlangen“. Zudem geht die Kammer davon aus, dass die Gruppe auch Kontakte zu rechtsradikalen Personen und Gruppierungen pflegte.

Die Angeklagten wurden auch wegen Überfällen auf drei Dönerläden anlässlich des EM-Halbfinalspiels zwischen Deutschland und der Türkei im Juni 2008 schuldig gesprochen. Damals hatten rund 50 Vermummte die Lokale verwüstet und mehrere Angestellte und Besucher verletzt.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass sogenannte “Drittort-Auseinandersetzungen“ zwischen Hooligangruppen als gefährliche Körperverletzungen zu bewerten seien (…) [SID @ eurosport.yahoo.com, 30. April]

(…) 92 Verhandlungstage dauerte der Marathonprozess, nun hat das Landgericht Dresden vier Hooligans (…) verurteilt. Sie sind Mitglieder der “Hooligans Elbflorenz“. Ein Angeklagter wurde zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (…) [spiegel.de, 30. Apri]

(…) Sie sind alle da. Fußballfans, braun gebrannte Muskelmänner, tätowierte Türsteher, bekannte Neonazis, sogar Rocker vom “MC Gremium“ in ihren schwarzen Westen. Schon eine halbe Stunde vor dem Beginn der Verurteilung von fünf Fußball-Hooligans gibt es keinen freien Zuschauerplatz mehr im großen Saal des Landgerichts Dresden. Davor stehen weitere schwere Jungs und hoffen auf einen Stuhl im Saal. Nicht alle der weit über 100 Schaulustigen passen hinein. Es ist eine deutliche Solidaritätsdemonstration mit den Angeklagten, die seit mehr als eineinhalb Jahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht stehen (…) Die Stimmung ist gespannt, es wird kaum gesprochen.

Wie sehr das Publikum hinter den Angeklagten steht, wird klar, als Richter Peter Lames, der Vorsitzende der Staatsschutzkammer, nach wenigen Minuten das Strafmaß verkündet: Der Mob klatscht spontan Beifall – und will damit offensichtlich sein Missfallen über das Urteil ausdrücken. In der allgemeinen Aufregung ruft einer laut und deutlich “Jude!“ in den Saal – er kann damit nur Richter Lames gemeint haben.

Lames lässt die Beleidigung ins Protokoll aufnehmen, ehe er sein Urteil ausführlich begründet – zwei Stunden lang. Die Angeklagten ringen um Fassung, während sie versuchen, sich auf die Sätze des Vorsitzenden zu konzentrieren (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 30. April]

(…) Der Vorsitzende Richter Peter Lames kritisierte indes mehrfach die holprige Arbeit der Ermittlungsbehörden. [Dresdner Morgenpost, 30. April]

(…) Die Richter sahen eine feste Vernetzung der sogenannten Ultras mit der rechtsextremen Szene (…) Noch während der Urteilsverkündung wurde aus dem Zuschauerraum das Wort “Jude“ gerufen. Angeklagt waren die Männer, die teils vermummt den Gerichtssaal betraten, wegen organisierter Schlägereien mit anderen Hooligans und einem Überfall auf Dönerläden in der Dresdner Neustadt nach dem EM-Halbfinale Türkei-Deutschland im Jahr 2008. Diese Überfälle wogen nach Aussage des Gerichtes am schwersten und waren verabredet. Die Gruppe habe eine Vormachtstellung in der gewaltbereiten Hooliganszene im Raum Dresden erlangen wollen, beschrieb Richter Peter Lames das Ziel der Angeklagten. “Wir können sagen, die rechtsradikale Gesinnung war Geschäftsgrundlage.“ Es habe mannigfaltige Kontakte zum Dunstkreis der rechtsextremen Szene gegeben (…)

Richter Lames erklärte abschließend: “Das Urteil ergibt sich aus dem Strafgesetz, der deutschen Geschichte und der deutschen Gegenwart.“

Den zu vier Jahren Haft verurteilten 37-Jährigen bezeichnete der Richter als Haupt der Gruppe. Die anderen Verurteilten sind zwischen 26 und 35 Jahre alt. Der jüngste der Verurteilten war schon früher wegen des Überfalls auf die Dönerläden zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ihm wurde in dem aktuellen Prozess vor allem die Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung zur Last gelegt (…)

(…) Das Gericht kritisierte in seiner Urteilsbegründung mehrfach die Ermittlungsbehörden, der es an Führung gefehlt habe (…) [mdr.de, 30. April]

[Dieser Beitrag wurde am 30. April 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]