Seit dem 13. November dieses Jahres verhandelt nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung von fünf mutmaßlichen Fußball-Hooligans. Das Revisionsgericht prüft dabei eine Entscheidung des Landgerichts Dresden. Der Senat in Karlsruhe kündigte an, “er wolle im Rahmen dieses Falles erstmals grundsätzlich klären, ob feste Gruppen von Hooligans als strafbare kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können“ [mdr.de, 13. November].
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichte bereits im Frühjahr 2013 ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12), nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.
“Die Entscheidung betrifft nach Aussage der Richter auch ausdrücklich Schlägereien zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen“ [zeit.de]. “Die Richter schaffen mit dem Urteil juristische Klarheit für handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen – häufig als ’Dritte Halbzeit’ bezeichnet. Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, bei denen alle Beteiligten wüssten, was sie erwartet, wies das Gericht zurück“ [tagesschau.de]. “Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, ließen die Richter nicht gelten. Prügeleien könnten jederzeit eskalieren“ [spiegel.de].
Das Landgericht Dresden hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.
Weiter wird es darum gehen, ob Hooligans bei verabredeten Prügeleien überhaupt wirksam in die damit verbundenen Körperverletzungen einwilligen können oder nicht. Darüber hinaus wird auch die mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten Thema der BGH-Verhandlung sein. Anwalt Dirk Simon bestreitet, dass die Angeklagten Rechtsradikale sind [dpa, 12. November].
Nach verschiedenen Mediendarstellungen plädierten die Verteidiger der Angeklagten in der öffentlichen Sitzung am gestrigen 13. November vor dem 3. Strafsenat des BGH und führten ihre Bedenken aus – sie hatten für ihre Mandanten Freisprüche beantragt. Die Verurteilung aufrecht zu erhalten, forderte dagegen der Vertreter der Bundesanwaltschaft, berichtet die Sächsische Zeitung. Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, sein Urteil am 9. Dezember zu verkünden.
[Dieser Artikel wurde am 14. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]
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