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Sächsische UEFA EURO 2024

Vorab dem rasenfußballerischen Großereignis hier und da in der deutschen Bundesrepublik war doch irgendwo auch noch irgendwas, so im Osten dieses Landes, ach ja.

“Im Vorfeld der UEFA EURO 2024 erhielten insgesamt 288 Fußballfans aus Sachsen sogenannte ’Gefährderanschreiben’. Dies geht aus den Antworten des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) hervor“, wurde von faszination-fankurve.de postuliert.

(faszination-fankurve.de, 16. Juli 2024 – Screenshot: O.M.)

Persönlichkeitsrechte hin oder her? Datenschutz? Die berüchtigte Datei Gewalttäter Sport bleibt wohl eine never ending story; und das nicht nur im Osten der Bundesrepublik Deutschland.

Nota bene –

“Aber man muss nicht unbedingt Hooligan sein, um in die Datei aufgenommen zu werden“ – denn, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, findet Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ und sieht sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Derweil ist nunmehr seit Jahren schon – und nach wie vor – augenscheinlich eine “Reform der Datei ’Gewalttäter Sport’ nicht abzusehen“ (sportschau.de, 26. August 2022).

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Sächsischer “Phänomenbereich Sport und Gewalt“

Nach offiziellen Darstellungen waren mit Stichtag 30. April 2013 Informationen über 13.033 Personen in der Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ beim Bundeskriminalamt erfasst.

In den letzten Wochen und Monaten wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt mehr und mehr bundesländerspezifische Datensammlungen über Fußballanhänger aller Couleur bekannt. Nun ebenso in Sachsen. Überraschung? Die Rechtmäßigkeit solcher Dateien steht nicht erst seit gestern in der Kritik.

Nach aktuellen Medienberichten sammelt auch Sachsens Polizei seit Jahren Informationen über die fußballtangierende Fanszene. Laut Antworten von Innenministers Markus Ulbig (CDU) auf Anfragen des bündnisgrünen Abgeordneten Valentin Lippmann (Drucksache 6/4224) sind datensatzmäßig in Sachsen derzeit 594 Hooligans erfasst. Dabei wurden 328 Personen von der Polizeidirektion Dresden, 102 durch die Polizeidirektion Leipzig und 164 von der Polizeidirektion Zwickau gespeichert.

Bei einer bezüglichen Aufschlüsselung durch die Freie Presse hinsichtlich sächsischer Vereine “entfallen die mit Abstand meisten Fälle auf den Drittligisten Dynamo Dresden (328). Auf Platz zwei rangiert Viertligist FSV Zwickau (154), gefolgt von den Leipziger Vereinen Lok (72) und Chemie (19). Dem Umfeld des Drittligisten Erzgebirge Aue wird kein einziger Datensatz zugeordnet, RB Leipzig genauso wie dem VfB Auerbach nur jeweils einer, dem Chemnitzer FC vier und dem VFC Plauen immerhin neun“.

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(Ressentiments – Foto: O.M.)

“Warum es neben der datenschutzrechtlich höchst umstrittenen vom Bundeskriminalamt geführten bundesweiten Datei ’Gewalttäter Sport’ eine weitere sächsische Datei braucht, ist nicht nachvollziehbar. Zumal in der sächsischen Datei offensichtlich mehr Personen aus Sachsen gespeichert werden als in der bundesweiten. Während 2015 in der BKA-Datei ’Gewalttäter Sport’ 480 Personen gespeichert wurden, sind es in der sächsischen Datei immerhin über 100 Personen mehr”, so Valentin Lippmann.

Das für den “Phänomenbereich Sport und Gewalt“ angewandte “ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem Sachsen“ (eFAS) sei nach Ministeriumsangaben “keine Auskunftsdatei im klassischen Sinn, sondern ein ’Arbeitsinstrument’ für die Ermittlungen in Strafverfahren“.

“Eine regelmäßige selektive Datenübermittlung erfolgt anlassbezogen an das Bundeskriminalamt … Für personenbezogene Daten ist in eFAS eine Aussonderungsprüffrist von zwei Jahren vorzugeben. Eine automatisierte Routine prüft das Aussonderungsdatum. Mit Erreichung des Aussonderungsdatums entscheidet der Sacharbeiter über eine Löschung oder im begründeten Einzelfall über eine rechtlich zulässige Verlängerung der Speicherung.“

Seit Jahren schon steht mehr als deutlich am Raum, dass allein schon derjenige, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ [findet] und sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt [sieht]“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

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– Update –

(…) Nachdem mittlerweile in elf Bundesländern öffentlich wurde, dass die Polizei Datenbanken oder Dateien über Fußballfans angelegt hat, fordert die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte nun die Löschung all dieser Dateien (…) [Faszination Fankurve, 15. April 2016]

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Datei “Gewalttäter Sport“ light?

In der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“, der so genannten “Hooligan-Datei“, waren Ende des Jahres 2008 knapp 10.000 Personen erfasst. Im Mai 2010 betrug das Volumen bereits zirka 11.000 Einträge. Zu Jahresbeginn 2011 kursierte dann die Information, zitiert aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA), dass in besagter Datensammlung bundesweit 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Menschen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Mit Stichtag 30. April 2013 waren letztendlich – so jedenfalls offiziell dargestellt – Informationen über 13.033 Persönlichkeiten in der Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ abgespeichert.

“… Die Datei ist vor zwanzig Jahren von den Bundesländern eingerichtet worden und gilt ein scharfes Schwert. Denn dort werden nicht nur Täter eingetragen, die eine oder mehrere aus einem Katalog von insgesamt 16 Straftaten – von Gewalt gegen andere über Verstöße gegen das Versammlungsrecht bis zur Volksverhetzung und Beleidigung – begangen haben sollen. Auch kann sich derjenige dort wiederfinden, von dem die Polizei ’aufgrund bestimmter Tatsachen’ auch nur annimmt, dass er künftig an Straftaten in Zusammenhang mit Fußball beteiligt sein könnte …“ (derwesten.de, 12. Oktober 2015).

Wie heise.de berichtete, hat nunmehr die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen “einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit der die … angebliche Stigmatisierung von Fußballfans beendet werden soll“.

“… Die Grünen wollen, dass die Löschfristen in der Datei ’Gewalttäter Sport’ von 5 Jahren auf 12 Monate bei Erwachsenen und einem halben Jahr bei Jugendlichen reduziert werden. Personen dürften zudem nur noch ’bei einem konkreten Anfangsverdacht’ eingetragen werden, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufe. Betroffene müssten zudem grundsätzlich über Einträge informiert werden; sie sollen widersprechen können.

Auch lehnen die Grünen die Praxis ab, dass Polizeidienststellen personenbezogene Daten ohne Wissen der Betroffenen an Fußballvereine weitergeben …“ (heise.de, 8. Oktober 2015).

Die aktuelle Botschaft der BündnisGrünen ist wohlfein vernehmbar. Allerdings steht unter anderem seit fast vier Jahren schon mehr als deutlich am Raum, dass allein schon derjenige, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ [findet] und sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt [sieht]“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Nicht zuletzt wurde im April 2010 durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage der Dateisammlung “Gewalttäter Sport“ festgestellt. Darüber hinaus bezeichnete bereits im Dezember 2008 das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schon die Einrichtung der Verbunddatei als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruht habe.

Im Juni 2010 stimmte dann der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte. “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig“ (heise.de, 4. Juni 2010).

Die Sicherheitsbehörden hätten offenbar aufgrund des rasanten Anwachsens der “Hooligan-Datei“ den Überblick über deren Bestand verloren, bemerkt wiederum die Bundestagsfraktion der BündnisGrünen nun im Oktober 2015. Mit einer politischen Löschfrist von wie vielen Jahren?

Neuer DFB-Strafenkatalog

Wie der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, verschärft der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zum 1. Januar 2014 seine Stadionverbotsrichtlinien gegen Fußballfans jeder Provenienz.

So werde in anderthalb Monaten “nach den verschärften Richtlinien, die eine Arbeitsgemeinschaft unter Beteiligung von Fanprojekten und Vereinen formuliert hat, das Höchstmaß für Stadionverbote in deutschen Spielstätten der ersten bis vierten Liga von drei auf fünf Jahre ausgedehnt“.

Dem SPIEGEL vorliegenden Papier zufolge sollen “Hausverbote von einem, zwei oder drei Jahren bei Gewalt, Verwendung von Pyrotechnik oder verfassungsfeindlichen Umtrieben“ nach wie vor Anwendung finden. Weiter heißt es, ein “Fünfjahresausschluss kann bei besonders schweren Vergehen gegen Wiederholungstäter verhängt werden“.

“Der DFB übermittelt gemäß dem Beschluss einmal wöchentlich der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) sowie der Bundespolizei die Namen der ausgesperrten Fans. Vor Spielen der deutschen Nationalmannschaft wird wie bisher eine Namensliste an die internationalen Verbände Uefa und Fifa weitergegeben“ (DER SPIEGEL, 18. November 2013).

[Dieser Artikel wurde am 18. November 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

MedienScreen # 31 [Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze, Zweifel]

[Fundstück]

(…) Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) per einstweiliger Anordnung verboten, den Jahresbericht 2011/12 unverändert weiter zu veröffentlichen (…)

Doch das Oberverwaltungsgericht geht noch weiter und hat offenbar grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der jährlichen ZIS-Berichte. Denn das Gericht stellt in seinem Urteil fest, dass (…) auch “erhebliche Zweifel“ daran bestünden, “ob die Rechtsgrundlagen der Gewalttäterdateien“ überhaupt “zur Veröffentlichung darin verzeichneter Eintragungen ermächtigen.“ Damit steht nach Auffassung von Fananwälten die Publikation des Berichts insgesamt in Frage, soweit er Zahlen der Datei “Gewalttäter Sport“ veröffentlicht (…)

Die Behörde sei verpflichtet, wahrheitsgemäß und zurückhaltend zu berichten (…) Der jetzige Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist bis zur Entscheidung im Hauptverfahren nicht anfechtbar (…)

[Dieser Beitrag wurde am 14. September 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]