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Sächsische Hooligans gegen Salafisten in Köln?

Am vergangenen 26. Oktober haben in Köln “rund 1500 bis 2500 Fußball-Hooligans“ (spiegel.de) unter dem Label ’Hooligans gegen Salafisten’ (HoGeSa) demonstriert. “Das war keine Fußball-Demo, sondern eine rechtsgerichtete politische Kundgebung. Hier haben sich gewalttätige Schläger unter dem Deckmantel des Feindbildes des IS öffentlichkeitswirksam in Szene gesetzt“, erklärte DFL-Geschäftsführer Andreas Rettig hernach am 28. Oktober (zeit.de). “Es ist eine ganz große gesellschaftliche Herausforderung, was da passiert ist: nämlich, dass Hooligans, für die Gewalt nicht fremd ist, offen eine rechte politische Agenda verfolgen“, wird Michael Gabriel, Leiter der Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS), zitiert.

Bereits am 27. Oktober hatte die sächsische LINKE darüber informiert, auf Bildmaterial sei deutlich zu erkennen, “dass auch Hooligans aus Sachsen, vor allem Gruppen, die sich selbst dem Umfeld von Dynamo Dresden zurechnen, in Köln dabei waren“.

Der Verfassungsschutz Sachsen (LfV) bestätigte unterdessen nach Darstellung der Dresdner Morgenpost, “dass einzelne sächsische Rechtsextremisten zur Teilnahme an der Kölner Demonstration gegen Salafisten aufgerufen hatten“. Wie viele weniger oder mehr einschlägig bekannte Sachsen indes in Köln vor Ort waren, konnte das Landesamt für Verfassungsschutz bislang nicht näher verifizieren.

[Dieser Artikel wurde am 28. Oktober 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Urteil – Happy Birthday?

Vor einem Jahr, am 29. April 2013, verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

“(…) Alle fünf haben zwischen 2007 und 2009 gezielt sogenannte Drittort-Auseinandersetzungen – verabredete Wettkämpfe abseits der Zivilisation – mit anderen ’Hooligan-Sportgruppen’, wie sie es nannten, vorbereitet und durchgeführt. Das allein gaben die Angeklagten in dem langen Prozess zu und sagten, sie seien davon ausgegangen, solche Matches seien nicht strafbar. Es habe Regeln und Schiedsrichter gegeben, nie seien Hooligans dafür verurteilt worden, argumentierten ihre Verteidiger. Das Gericht wertete auch solche Kämpfe jedoch als sittenwidrig (…)“ [Sächsische Zeitung, 29. April 2014].

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(Foto: O.M.)

Nach dem damaligen Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

Unterdessen – so berichtet zum Jahrestag besagten Urteils die Sächsische Zeitung – hätten sich auch andere Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden “bereits bei der Dresdner Staatsanwaltschaft über das beispiellose Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erkundigt“ und stellt gleichzeitig resümierend fest: “Doch ehe von dem Urteil eine Präzedenzwirkung ausgehen kann, warten wohl alle zunächst die Überprüfung in Karlsruhe ab“.

Denn das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig. Die von der Verteidigung der Beschuldigten nach dem Dresdner Urteilsspruch vorjährig angekündigte Revision sei dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bislang nicht vorgelegt worden. Vermutlich allein auch schon deswegen, da erst noch zum unmittelbaren Jahresanfang 2014 berichtet wurde, die Urteile wären bis dahin “noch nicht zugestellt“ gewesen. Nun gut, der Januar hat schließlich 31 Tage und irgendwann in jenem Monat muss die Verteidigung der Angeklagten augenscheinlich der Urteilsschriftsatz aus dem Landgericht Dresden dann wohl doch noch erreicht haben.

“Seit Januar liegt das Urteil den Verteidigern vor, und die lassen kein gutes Haar an den 360 Seiten“, so aktuell die Sächsische Zeitung. Die Verteidigung habe “dem BGH nun einiges an Kritik mitgegeben“. Denn ’vieles sei auch in 92 Sitzungstagen den Angeklagten nicht nachgewiesen worden’, wird Martin Wissmann zitiert, der den Hauptangeklagten vertritt.

Folgt ein Präzedenzurteil ohne open end? Es wird zu sehen sein …

[Dieser Artikel wurde am 29. April 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz – stay rules?

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Die Verteidigung der Beschuldigten kündigte nach dem damaligen Urteilsspruch umgehend eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an. “Die Urteile wurden noch nicht zugestellt“, wurde zwischenzeitlich allerdings erst Anfang des Jahres 2014 kolportiert.

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(Foto: O.M.)

In der heutigen Sächsischen Zeitung wundert sich nunmehr Gerichtsreporter Alexander Schneider – bei einem anderweitigen Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht (“Dynamo-Schlachtenbummler wegen Raubes verurteilt“) – randseitig ein wenig über Stadion-Verbote hin oder her …

“(…) Apropos Stadion-Verbote: Während der Angeklagte wie viele Dynamo-Schläger sehr schnell noch im Ermittlungsverfahren aus den Stadien verbannt wurde, gilt das offenbar nicht für vier der fünf mutmaßlichen Rädelsführer der sogenannten ’Hooligans Elbflorenz’. Die Männer wurden im April 2013 am Landgericht teilweise zu Haftstrafen von mehr als vier Jahren verurteilt – doch die Männer besuchen weiter Dynamo-Spiele, als wäre nichts gewesen.“

So lange sich sonst niemand wundert. Aber vielleicht könnte man ja beim Pressesprecher von Dynamo Dresden, Henry Buschmann, einmal nachfragen …

[Dieser Artikel wurde am 25. Februar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Sachsen: Rechtsextreme Fußballfans im Fokus oder so

“Fans aus dem Umfeld von Dynamo Dresden werden – Innenminister Markus Ulbig (CDU) zufolge – gegenwärtig nicht durch das LfV Sachsen überwacht. Gegen die ’derzeit nicht in Erscheinung tretende Gruppierung’ Faust des Ostens läuft allerdings unterdessen ein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (September 2012).

Im damaligen Zusammenhang listete im Jahr 2012 dann das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen “wegen rechtsextremer Umtriebe“ unter Beobachtung stehende Fußballfans auf. Nach Angaben des Staatsministers zählten die Fan-Gruppen Scenario Lok und Blue Caps LE aus dem Umfeld des 1. FC Lok Leipzig sowie – den Chemnitzer FC tangierend – New Society/NS Boys und Hoonara zu den Beobachtungszielen des Verfassungsschutzes in Sachsen.

(…) Die getroffenen Aussagen stießen beim Chemnitzer FC auf Unverständnis. Bei MDR-Online kommt (…) CFC-Geschäftsstellenleiter Lutz Fichtner zu Wort, dem derzeit keinerlei Informationen vorliegen, dass der Verein oder einzelne Fans unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen würden. Im Gegenteil, die Gruppierung “Hoonara“ bestünde in ihren Strukturen bereits seit dem Jahr 2000 nicht mehr; ebenso wurde die zweite Gruppe, die “New Society“ vor drei Jahren hinsichtlich ihrer Symbolik vom Verein verboten. Gegen damalige Führungskräfte sind entsprechende Stadionverbote verhängt worden (…) [cfc-fanpage.de, 19. September 2012]

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(Dresden, Herbst 2013 – Foto: O.M.)

“Das sächsische Innenministerium sieht derzeit vier rechtsextreme Fangruppen im Fußball aktiv“, vermeldet DPA aktuell am 12. Februar dieses Jahres. “Im Zusammenhang mit dem 1. FC Lokomotive Leipzig wird die Gruppierung ’Scenario Lok’ mit etwa 70 Mitgliedern genannt. Bei Dynamo Dresden geht es um die ’Faust des Ostens’. ’Sie bestand zeitweise aus über 180 Mitgliedern. Die aktuelle Mitgliederzahl ist nicht bekannt’, hieß es. ’Hoonara’ und ’New Society’ (NS Boys) gehören zur Szene beim Chemnitzer FC. Auch hier wird das Potenzial auf 70 Leute beziffert.“

Wie weit darf die Verarschung der öffentlichen Wahrnehmung, auch bei einem per se unterstellt gutgemeinten Ansinnen (“Kampf gegen Rechtsextremismus“), durch eine landesbehördliche Institution mit bundesweiter Einbindung eigentlich von demokratischen Gremien unhinterfragt so schamlos billig plakativ betrieben werden? – Was an dieser bereits 2012 in den Raum gestellten Frage scheint größtenteils nach wie vor unverändert keine Aktualität mehr zu haben, und einen Anspruch auf Klärung darüber hinaus? Herr Innenminister Ulbig, übernehmen Sie!

[Dieser Artikel wurde am 12. Februar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Post-Urteil

Bekanntlich verurteilte das Landgericht Dresden im vorigen Jahr fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Nach dem Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

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(Von oben betrachtet – Screenshot: maps.google.de)

Die Verteidigung der im Prozess um die mutmaßliche Führungsriege der Hooligans Elbflorenz Beklagten äußerte sich damals unmittelbar nach der Urteilsverkündung entsetzt über den Ausgang der Gerichtsverhandlung. Alle zehn Verteidiger kündigten eine Revision des 28 Monate gedauerten Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.

“Allein: Die Urteile wurden noch nicht zugestellt. Denn das Abfassen der detaillierten oft seitenlangen Urteile frisst ebenfalls enorm Zeit“, so eine Notiz in der Dresdner Morgenpost am 4. Januar dieses Jahres. Das Landgericht Dresden hatte sein Strafmaß am 29. April 2013 verkündet.

[Dieser Artikel wurde am 5. Januar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]