Wie bereits berichtet, drohen Teile von Dresden – nach 2002 und 2006 – nun abermals in Fluten zu versinken. Beispielsweise ist zu erwarten, dass der Stadtteil Laubegast wieder eine Insel wird – im Griff der Elbe, des Lockwitzbaches und des sich flussabwärts anschließenden Alten Elbarmes (Hochwasser 2013: Insel Dresden-Laubegast?).
Aber ebenso werden aktuell auch andere Gebiete der sächsischen Landeshauptstadt mehr und mehr gleichfalls in Hochwasser-Mitleidenschaft gezogen. Der Elbe-Pegel an der Dresdner Augustus-Brücke wurde am 4. Juni um 17 Uhr mit 7,73 Metern registriert.
Und Beobachtungen zufolge wird augenscheinlich Dresden-Laubegast erneut zur Insel –
Deine Stadt braucht Dich!
Jeder weiß, was derzeit in unserer Stadt und der Umgebung los ist.
Daher die Bitte an Jeden, der heute und die kommenden Tage Zeit übrig hat, unterstützt unsere Mitmenschen beim Kampf gegen die Flut!
Wir sehen uns vor Ort!
[ultras-dynamo.de, 3. Juni]
[Dieser Beitrag wurde am 4. Juni 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]
“Teile von Dresden drohen erneut in den Fluten der Elbe zu versinken. Das Umweltministerium rechnete am Montag [3. Juni] mit einem Pegel von bis zu neun Metern – das ist fast so viel wie bei der Jahrhundertflut im August 2002 (9,40 Meter). Der Stadtteil Laubegast wäre dann wieder eine Insel – von der Elbe und einem Arm des Flusses eingeschlossen“ (LVZ-Online, 3. Juni, 10:18).
Nachfolgend werden exklusiv einige mehr oder weniger aktuelle Schnappschüsse von der gegenwärtigen ’Halbinsel Dresden-Laubegast’ dokumentiert –
[Fundstück] “Helis gegen Hooligans“, jungewelt.de, 23. Mai 2013 –
(…) Die Zahl sogenannter Problemfans in den Profiligen ist nach Angaben der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren angewachsen. Wurden in der Saison 2007/2008 unter den 36 Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga 5.860 “bedingt gewaltbereite Fans“ (Kategorie B) und 2.185 “gewaltsuchende Fans“ (Kategorie C) gezählt, so sind diese Zahlen bis zur Saison 2011/12 auf 8.480 Kategorie-B- und 2.893 Kategorie-C-Fans angestiegen. Wenn auch die Fans der unteren Ligen einbezogen werden, sind bundesweit 16.500 Fußballfans dem gewaltbereiten Spektrum zuzuordnen. Diese Einstufung fußt allerdings allein auf der oft willkürlichen Einschätzung der Polizei und ist nicht gerichtlich nachgeprüft. In der fragwürdigen polizeilichen Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ sind mit Stichtag 30. April 13.033 Personen gespeichert.
Zugenommen hat auch die Zahl der Menschen, die am Rande von Fußballspielen verletzt wurden. In der Spielzeit 2010/11 wurden in den Bundesligen, der 3. Liga und der dreizügigen Regionalliga 854 und in der Spielzeit 2011/12 1.143 Personen verletzt. Im Vergleich zu 18,5 Millionen Besuchern von Bundesligaspielen in der letzten Spielzeit sind diese Zahlen allerdings marginal. “Eine Konkretisierung dahingehend, ob eine Verletzung durch Hooligans oder andere Fußballfans verursacht wurde, ist nicht möglich“, gibt die Bundesregierung zu, da die Ursache von Verletzungen nicht erfasst wird. So beinhalten diese Zahlen auch diejenigen Fußballfans, die in Folge von Polizeieinsätzen durch Pfefferspray Verletzungen erlitten (…)
[Dieser Beitrag wurde am 26. Mai 2013 bei Ostfussball.com publiziert.]
Für das Relegationsrückspiel am 28. Mai dieses Jahres um den letztendlichen Verbleib beziehungsweise Aufstieg in die 2. Bundesliga zwischen Dynamo Dresden und VfL Osnabrück beantragte ein Redakteur von Ostfussball.com am 21. Mai frist- und formgerecht die Akkreditierung bei der für dieses Spiel zuständigen Pressestelle des Dresdner Vereins.
Auf dieses Akkreditierungsersuchen reagierte Henry Buschmann fast umgehend und erklärte in seiner Funktion als Pressesprecher der SG Dynamo Dresden (SGD): “(…) hiermit erteile ich Ihrer Akkreditierungsanfrage eine Absage. Ich habe Ihnen die Gründe ja bereits vor fast eineinhalb Jahren mitgeteilt, diese haben Sie in 2011 in einem Blog öffentlich thematisiert. Entgegen Ihrer Behauptung hatte ich mich damals sogar mit einem Telefonanruf persönlich an Sie gewendet (…)“ und verblieb abschließend via E-Mail mit “Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag“.
Bei dem von Herrn Buschmann am 21. Mai 2013 erwähnten so genannten “Blog“ – von ihm gleichfalls selbst in seiner E-Mail verlinkt – handelt es sich um einen Beitrag auf Ostfussball.com vom 14. August 2011 unter der Headline Offener Brief an Dynamo Dresden. Der von Buschmann ins Spiel gebrachte Telefonanruf fand erst deutlich nach der Veröffentlichung besagten Briefes statt.
Vom damaligen Telefonat sind dem Redakteur von Ostfussball.com aus dem von beiden Seiten durchaus emotional angehaucht geführten Gespräch zumindest noch die sinngemäßen Aussagen von Herrn Buschmann erinnerlich, die sich auf den angeblich falschen Presseausweis seitens des DPV für Akkreditierungen unter dem Einflussbereich der DFL bezogen und dann – auf entgegnenden Widerspruch seitens Ostfussball.com mit Hinweis auf die Pressefreiheit – schlussendlich die Ansage, Ostfussball.com würde von ihm, Henry Buschmann, nie wieder eine Akkreditierung erhalten. Darüber hinaus echauffierte sich Buschmann über die Verteilung des Briefes von Ostfussball.com an mehrere Gremien des Dresdner Vereins. Warum Herr Buschmann so reagierte, wie er im August 2011 agierte – mit Verlaub, wenig professionell – wird für ihn wohl seine Gründe gehabt haben, sei’s ’drum. Offizieller Pressesprecher der SGD war zum damailgen Zeitpunkt übrigens noch Holger Scholze.
Allerdings ist nunmehr seit über einem halben Jahr zumindest eines eindeutig aktuell – vergangenheitlich augenscheinlich durchaus persönlich gefärbt scheinendes Agieren eines Pressesprechers Buschmann hin oder her. Auf eine Anfrage an den Deutschen Presse Verband (DPV) bezüglich eines bis dato offenbar richtlinienenbestimmt praktizierten Akkreditierungsausschlussverfahrens durch die Deutsche Fußball Liga (DFL) resümierte der DPV Anfang Oktober 2012 richtungsweisend –
(…) Nach erheblicher Intervention unsererseits hat die Deutsche Fußball Liga (DFL) die Durchführungsbestimmungen zu den Medienrichtlinien für die Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga seit dem 1. August 2012 geändert. Seitdem ist die Vorlage “eines von einem Berufsverband ausgestellten, nationalen Presseausweises nachzuweisen“. Dazu zählt der von uns ausgestellte Presseausweis. Die einzelnen Bundesligavereine orientieren sich an diesen Durchführungsbestimmungen.
DPV-Journalisten können sich in Zukunft entsprechend über den Presseausweis als Akkreditierungsmittel bei den Bundesligavereinen beziehungsweise über die DFL als Pressevertreter akkreditieren lassen (…)
Henry Buschmann, Pressesprecher der SG Dynamo Dresden, hat besagtes Schreiben des DPV zur geflissentlichen Kenntnisnahne selbstverständlich übermittelt bekommen, falls ihm der Sachverhalt nicht sowieso schon bekannt gewesen sein sollte.
Allerdings vegetiert das Pflänzchen Pressefreiheit in gewissen fußballerischen Kreisen hier und da aktuell noch ein wenig – scheinbar bei Dynamo Dresden besonders – nur vor sich hin. Wer schaut dabei übrigens wem vereinsintern auf seine administrativen Finger? Denn wie bereits zitiert, können sich “DPV-Journalisten entsprechend über den Presseausweis als Akkreditierungsmittel bei den Bundesligavereinen beziehungsweise über die DFL als Pressevertreter akkreditieren lassen“ – abgesehen offenbar persönlicher Befindlichkeiten einzelner Pressesprecher.
Übrigens gab es beispielsweise beim DFB-Pokal-Spiel Chemnitzer FC vs. Dynamo Dresden am 20. August 2012 sowie der Zweitliga-Begegnung zwischen FC Erzgebirge Aue und Dynamo Dresden am 10. März 2013 für Redakteure von Ostfussball.com mit einem gültigen DPV-Ausweis keinerlei Akkreditierungsprobleme seitens der gastgebenden Vereine. Scheinbar so selbstherrlich und zudem wohl mitunter noch unkontrolliert vor sich hin agierende Buschmännchen [Sorry! War’n Wortspielversuch!] gibt es wohl doch nicht überall in durchaus verantwortungsvollen Ebenen des bundesdeutschen Fußballgeschäfts.
Apropos FC Erzgebirge Aue: Die ’Veilchen’ haben ja den Verbleib in der 2. Liga irgendwie direkt erreicht – Glückwunsch! Hoffentlich orientiert sich Dynamo Dresden in der anstehenden Relegation nun nicht am amtierenden Pressesprecher Henry Buschmann – es wäre traurig, zukünftig semiprofessionell so weiter vor sich hin dümpeln zu müssen.
Mit presserechtlich sehr bedenklichen Grüßen aus den Zwischenzeilen von Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in die Dresdner Lennéstraße.
Nota bene: Und alles Gute für die SGD in den Relegationspielen gegen VfL Osnabrück! Aber sehr wohl – Gute Nacht, Herr Henry Buschmann.
[Dieser Artikel wurde am 21. Mai 2013 bei Ostfussball.comveröffentlicht.]
Das Landgericht Dresden hat am 29. April dieses Jahres fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Unterdessen kündigten am 6. Mai alle zehn Verteidiger eine Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.
Die Sächsische Zeitung publizierte nunmehr am 16. Mai in ihrer Print-Ausgabe – Headline und Teaser: “Rechte Kampagnen und heimliche Schießübungen im Wald – Oberstaatsanwalt Jürgen Schär spricht nach dem Prozess gegen Dresdner Hooligans über die Schnittmenge zwischen Fußball-Gewalttätern und der Neonazi-Szene“ – ein Interview ihres Gerichtsreporters Alexander Schneider [A.S.] mit Oberstaatsanwalt Jürgen Schär [J.S.].
Nachfolgend sei es erlaubt, einige Passagen besagten Interviews zu dokumentieren –
[A.S.] – Herr Schär, vor Kurzem wurden fünf Angeklagte zu Strafen von bis zu vier Jahren Haft verurteilt. Was bedeutet das Urteil gegen die “Hooligans Elbflorenz“ für die weiteren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?
[J.S.] – Die Staatsschutzkammer des Landgerichts hat alle fünf Angeklagten auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Damit folgt das Gericht unserer Rechtsauffassung. Es war das erste Verfahren gegen Hooligans nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs in Deutschland. Hinzu kommt, dass erstmals auch einvernehmliche Hooligan-Matches als strafbar angesehen wurden. Für unsere Verfahren hat das eine große Bedeutung.
(…)
Die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe im Frühjahr 2009 folgte dem Bedürfnis, eine intensive Strafverfolgung zu betreiben. Wir hatten schon vor rund zehn Jahren eine zunehmende Kriminalisierung der gewaltbereiten Fußballfan-Szene beobachtet (…) Wir stellten dabei fest, dass darunter auch zunehmend gewaltbereite Rechtsextremisten waren. Offenbar nutzten sie die Hooligan-Auseinandersetzungen als Training.
[A.S.] – Hooligans und Rechtsextremisten schlagen gemeinsam los?
[J.S.] – Ja, natürlich. Unser Verdacht war, die Rechten suchen gezielt Erfahrung im Straßenkampf. Die Neonazi-Szene hat sich verändert. Im Jahr 2000 gab es 50 Kameradschaften in Sachsen, heute sind es nur noch 15. Die Täter suchen sich neue Betätigungsfelder, moderne Aktionsplattformen, nutzen das Internet. Sie sind weniger organisations-, sondern vielmehr aktionsbetont (…) So wurden auch Hooligans für sie attraktiv.
[A.S.] – Wurden die “Hooligans Elbflorenz“ von Neonazis unterwandert?
[J.S.] – Das würde ich so nicht sagen. Es ist aber eine Gruppe “mit braunen Einsprenkelungen“, wie ich es nenne. Nicht alle Hooligans sind rechtsextrem, aber unter den Mitgliedern gibt es natürlich eine große geistige Nähe, eine gemeinsame Schnittmenge (…)
[A.S.] – Wie gerieten die “Hooligans Elbflorenz“ ins Visier der Staatsanwaltschaft?
[J.S.] – Den Ausschlag für das Ermittlungsverfahren gab der organisierte Überfall auf türkische Lokale in der Dresdner Neustadt im Juni 2008. Die Vorgehensweise, der Modus Operandi, zeigte, dass hinter den “Dönerüberfällen“ eine hierarchisch gegliederte, gut geführte Organisation steht. Wir mussten die gewalttätigen Hooligans aus ihren Strukturen reißen – sonst wäre es nicht gelungen, auch den Anführer zur Verantwortung zu ziehen, der sich selbst nicht aktiv an dem Überfall beteiligt hatte, aber im Hintergrund wirkte.
[A.S.] – Yves L. erhielt in dem 92-tägigen Prozess vier Jahre Gefängnis. Seine Verteidiger wollen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Sie auch?
[J.S.] – Nein, warum sollten wir in Revision gehen? Das Urteil geht so in Ordnung. Für uns ist es wichtiger, endlich auch die übrigen Mitglieder dieser Gruppe anzuklagen. Wir haben insgesamt gegen mehr als 40 Beschuldigte ermittelt. Etwa ein Dutzend Männer werden wir jetzt auch vor der Staatsschutzkammer anklagen (…)
[A.S.] – Erwarten uns wieder so lange Prozesse?
[J.S.] – Davon gehe ich nicht aus. Es wird jetzt einfacher sein, den Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Eines muss ich hier aber einmal deutlich sagen: Die Ermittlungen waren sehr umfangreich und aufwendig. Aber diese Hooligan-Gruppe hat den Rechtsfrieden massiv bedroht. Man darf den Erfolg dieses Verfahrens, der Ermittlungen und des Prozesses nicht allein unter betriebswirtschaftlichen Kosten-und-Nutzen-Gesichtspunkten betrachten, wenn man diese Form der organisierten Kriminalität erfolgreich bekämpfen will (…)
[A.S.] – Dem Beobachter drängt sich der Eindruck auf, die Dresdner Staatsanwaltschaft führt besonders viele solcher Strukturverfahren gegen Hooligans und mutmaßliche Extremisten. Wie viele Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gibt es derzeit?
[J.S.] – Na ja, zu den Beschuldigten der Hooligans-Gruppe kommen schon noch einige Komplexe hinzu. Die Verfahren sind doch bekannt. Wir ermitteln gegen mehr als 100 Beschuldigte der “Faust des Ostens“, auch Gewalttäter im Dresdner Fußball-Umfeld. Darüber hinaus haben wir größere Verfahren (…)
[Dieser Beitrag wurde am 16. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]
Webseitenbetreiber müssen, um Ihre Webseiten DSGVO konform zu publizieren, ihre Besucher auf die Verwendung von Cookies hinweisen und darüber informieren, dass bei weiterem Besuch der Webseite von der Einwilligung des Nutzers
in die Verwendung von Cookies ausgegangen wird.
Der eingeblendete Hinweis Banner dient dieser Informationspflicht.
Sie können das Setzen von Cookies in Ihren Browser Einstellungen allgemein oder für bestimmte Webseiten verhindern.
Eine Anleitung zum Blockieren von Cookies finden Sie
hier.