MedienScreen # 62 [Pervitin 2.0]

[Fundstück] Svenna Triebler, “Vom Führer empfohlen“, konkret, 12/2015 –

(…) Crystal Meth wiederum macht größenwahnsinnig, paranoid und gewalttätig. Man braucht nicht zu spekulieren, welcher Menschenschlag sich von letzterem angesprochen fühlt, der Europäische Drogenbericht 2015 liefert harte Fakten. Unter 42 Großstädten, deren Abwässer auf Rückstände verschiedener Rauschmittel untersucht wurden, belegt Dresden (gemeinsam mit Oslo) den Spitzenplatz im Konsum der Droge. Und, ei verbibbsch, der höchste Wert wird regelmäßig dienstags gemessen, wenn in der Kläranlage ankommt, was am Pegida-Montag so im sächsischen Volkskörper zirkuliert.

Man kann Crystal Meth also getrost als Nazi-Droge bezeichnen, und das nicht nur wegen seiner Wirkungen und Konsumenten. Gerade in Sachsen verdienen Neonazis durch ihre Verbindungen zur organisierten Kriminalität auch selbst am Handel – in einem Bundesland, in dem Polizeibeamte schon mal interne Informationen an Mitglieder rechter Rockergangs durchstecken, scheint auch der Verfolgungsdruck nicht allzugroß zu sein.

Gemessen an ihrem historischen Vorbild sind die Nazis von heute allerdings Kleindealer (…)

Konkret. Konkreter. Kallnik.

Mario Kallnik, Sportdirektor beim 1. FC Magdeburg, legte sich zum Start der aktuellen Drittliga-Saison vorab ganz schön konkret fest. Und wurde auch zitiert. Naja, von der (Unvergessen: Tatort-Kommissar Stoever) “BLÖD-Zeitung“, aber immerhin. Wir erinnern uns.

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(Screenshot bild.de, 10. Juli 2015 – O.M.)

Am 10. Spieltag der Liga – rauchflackernde Bilder von den Rängen des Ostseestadions vor Augen – legte der Kallnik Mario nach. Konkreter.

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(Screenshot bild.de, 23. September 2015 – O.M.)

Viel Nichts um Rauch? Theatralischer Sprach-Akt? Die Rasenball-Saison war noch relativ jung.

Während des 17. Spieltags in der 3. Liga dann fühlten sich wohl einige Magdeburger Anhänger wiederum provoziert, vermutlich von der herbstlich kühlen Aspacher Landluft. Die kämpferischen Bilder aus dem Stadion der SG Sonnenhof Großaspach abseits des Spiels auf dem Rasen sind bekannt.

Nun konnte der FCM-Sportdirektor gar nicht anders. Er berief sich auf seine eigene Ansage, konkret auf die aus dem Juli dieses Jahres. Und konkretisierte.

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(Screenshot mdr.de, 24. November 2015 – O.M.)

Angenommen, Duktus und Tempi behalten im weiteren Verlauf der rasenballerischen Theatersaison ihren ganz eigenen blau-weißen Rhythmus. Dann wäre um den 24. Spieltag herum die Magdeburger Punkte-Suppe zum dampfenden Abschenken in der Kelle. Mit Ansage. Ganz konkret. Vielleicht.

’Wenn auf dem eigenen Parkplatz am Stadion von unseren Parkplatznutzern gegenüber anderen Parkplatznutzern Gewalt ausgeht, behält sich der 1. FC Magdeburg vor, dem DFB zu empfehlen, die Parkplatzordnung als geschenkt zu betrachten.’ (à la)

Am 24. Spieltag absolviert der 1. FC Magdeburg übrigens einen Auswärtsauftritt beim Chemnitzer FC. Also würde die Empfehlung für eine knallhart konkrete Warnung nicht helfen, an jenem Tag jedenfalls. Da muss dringend eine neue Sprachregelung gefunden werden. Für auswärts. Irgendetwas. Konkreter als konkret. Irgendwann.

So eine Drittliga-Saison hat 38 Spieltage. Irgendwo. Irgendwie. “Die Wahrheit ist immer konkret“ (Wladimir Iljitsch Uljanow). Mario Kallnik, übernehmen Sie?

MedienScreen # 61 [Unendliche Weiten]

[Fundstück] Philipp Ruch, interviewt in DER SPIEGEL, 19. November 2015 –

(…) Die Entzauberung des Menschen ist das stilprägende Projekt der Gegenwart. Mir geht es um den psychologischen Wert gewisser Vorstellungen. Die Naturwissenschaften haben in den letzten einhundert Jahren wenig über den Menschen enthüllt, was vergangene Zeiten nicht längst gewusst haben. Kein Mensch mit Verstand kommt umhin, seine Bedeutung zu relativieren angesichts der titanischen Dimension des Universums. Ein Blick in den Himmel genügt, und wir sehen doch die Nichtigkeit der menschlichen Welt. Mich interessiert, was es aus dem Menschen macht, wenn er auf die Straße tritt und sich als Bündel von Chemie, Fleischmasse und Trieben wahrnimmt. Je mehr wir durch die Brille der Naturwissenschaften die Zufälligkeit und Bedeutungslosigkeit des Menschen zu erkennen meinen, desto zufälliger und bedeutungsloser werden wir (…)

Hooligans Elbflorenz: Im Karussell der Gerichte

Am 13. November dieses Jahres endete in Dresden ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz mit so nicht erwartet harten Strafen. Das Landgericht fällte zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Das Dresdner Landgericht hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt im Verfahren war am 24. August 2011.

Nach dem Revisionsprozess verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und an selbiges zurück verwiesen. Verteidiger Endrik Wilhelm legte am 9. April 2015 “im Namen aller fünf Angeklagten“ gegen das Grundsatzurteil des BGH Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch die drei erneuten Urteile des Dresdner Landgerichts werden von der Verteidigung der Angeklagten – wiederum vor dem BGH – angefochten werden. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. “Wenn schon die Gerichte so lange brauchen, um ein Urteil zu finden, wie sollten dann die Angeklagten erkennen, dass sie sich strafbar gemacht haben?“, wird der Anwalt zitiert.

Darüber hinaus berichtet aktuell die Sächsische Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft im Komplex Hooligans Elbflorenz “bis zu 40 weitere Verdächtige anklagen“ will. Etwa zehn davon sollen sich auch vor der Staatsschutzkammer wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung verantworten müssen, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in wiederholter Bestätigung seiner vormaligen Ankündigung vom Mai 2013. “In dem ersten Dresdner Hooligan-Verfahren ist also längst noch kein Ende in Sicht“, resümiert Gerichtsreporter Alexander Schneider.