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Hooligans Elbflorenz: Im Karussell der Gerichte

Am 13. November dieses Jahres endete in Dresden ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz mit so nicht erwartet harten Strafen. Das Landgericht fällte zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Das Dresdner Landgericht hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt im Verfahren war am 24. August 2011.

Nach dem Revisionsprozess verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und an selbiges zurück verwiesen. Verteidiger Endrik Wilhelm legte am 9. April 2015 “im Namen aller fünf Angeklagten“ gegen das Grundsatzurteil des BGH Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch die drei erneuten Urteile des Dresdner Landgerichts werden von der Verteidigung der Angeklagten – wiederum vor dem BGH – angefochten werden. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. “Wenn schon die Gerichte so lange brauchen, um ein Urteil zu finden, wie sollten dann die Angeklagten erkennen, dass sie sich strafbar gemacht haben?“, wird der Anwalt zitiert.

Darüber hinaus berichtet aktuell die Sächsische Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft im Komplex Hooligans Elbflorenz “bis zu 40 weitere Verdächtige anklagen“ will. Etwa zehn davon sollen sich auch vor der Staatsschutzkammer wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung verantworten müssen, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in wiederholter Bestätigung seiner vormaligen Ankündigung vom Mai 2013. “In dem ersten Dresdner Hooligan-Verfahren ist also längst noch kein Ende in Sicht“, resümiert Gerichtsreporter Alexander Schneider.

Hooligans Elbflorenz: Dresdner Landgericht urteilt erneut

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(“… Der K-Block steht hinter euch!!“ – *Foto: O.M.)

Nach dem Dresdner Urteil durch das Landgericht ging die Verteidigung der Beschuldigten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision. Der BGH verkündete dann am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und wiederum an selbiges zurück verwiesen.

Martin Wissmann, Anwalt eines der Beschuldigten, sah damals im BGH-Urteil “eine Art Gesinnungsstrafrecht“. Es sei der Versuch, Hooligan-Wettkämpfe als gesellschaftlich nicht erwünschtes Phänomen “von den Straßen zu beseitigen“. Am 9. April 2015 legte ein weiterer Verteidiger, Endrik Wilhelm, “im Namen aller fünf Angeklagten“ Beschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht ein.

“… Das LG Dresden unterstellte den Angeklagten gleichwohl politische Motive … Es sah den Vorwurf als berechtigt an, es habe sich um eine politisch motivierte und insbesondere ausländerfeindliche Vereinigung gehandelt. Die organisierten Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese oder auch spontane Prügeleien beim Fußball in der Nähe der Stadien seien nur ein Betätigungsfeld der Vereinigung gewesen. Der wahre Zweck der Vereinigung sei weit darüber hinausgegangen.

Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die ausländerfeindlichen Aktionen in Dresden nichts mit der Vereinigung zu tun hatten. Ausgehend von dem, was das Landgericht Dresden in sein Urteil geschrieben habe, habe es weder eine politisch motivierte noch eine ausländerfeindliche Vereinigung gegeben. Eine Vereinigung habe überhaupt nur insoweit bestanden, als dass unpolitische Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese organisiert worden seien. Es habe zwar einzelne Teilnehmer gegeben, die sich daneben an ausländerfeindlichen Aktionen beteiligten. Aus dem Urteil des LG Dresden ließe sich das aber nur für einen der Angeklagten schlussfolgern. Für die übrigen vier Angeklagten gelte das nicht. Der BGH hat das Urteil des LG Dresden deshalb insoweit aufgehoben …“ (Rechtsanwalt Endrik Wilhelm)

Zum damaligen Zeitpunkt, im Frühjahr dieses Jahres, wurde seitens der Verteidigung davon ausgegangen, die Befreiung durch den BGH vom Vorwurf, eine politisch motivierte und ausländerfeindliche Vereinigung zu sein, würde aller Voraussicht nach dazu führen, “dass keiner der verbliebenen Angeklagten eine Inhaftierung befürchten muss“.

Wie die Sächsische Zeitung berichtet, endete nunmehr am 13. November ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz vor dem Landgericht Dresden “mit unerwartet harten Strafen“: Zwei Urteile über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate – “Im Falle der Rechtskraft müssen beide ins Gefängnis“ – und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Nach Überzeugung des Dresdner Gerichts wurde durch die drei Beschuldigten eine kriminelle Vereinigung angeführt. Die gemeinsame Basis sei eine rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten. Eine solche Vereinigung erfordere “eine Reaktion des Rechtsstaates“, zitiert die Sächsische Zeitung zudem Richter Herbert Pröls.

[*Foto: Rudolf-Harbig-Stadion, SG Dynamo Dresden vs. SK Rapid Wien, Testspiel, 23. Januar 2010]

Hooligans Elbflorenz: BGH-Urteil in Sicht?

Seit dem 13. November dieses Jahres verhandelt nunmehr der Bundesgerichtshof (BGH) über die Verurteilung von fünf mutmaßlichen Fußball-Hooligans. Das Revisionsgericht prüft dabei eine Entscheidung des Landgerichts Dresden. Der Senat in Karlsruhe kündigte an, “er wolle im Rahmen dieses Falles erstmals grundsätzlich klären, ob feste Gruppen von Hooligans als strafbare kriminelle Vereinigungen eingestuft werden können“ [mdr.de, 13. November].

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlichte bereits im Frühjahr 2013 ein Urteil (Aktenzeichen 1 StR 585/12), nach dessen Lesart es sittenwidrig und damit strafbar ist, wenn sich Gruppen zu Schlägereien verabreden und mit gegenseitiger Einwilligung verprügeln.

“Die Entscheidung betrifft nach Aussage der Richter auch ausdrücklich Schlägereien zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen“ [zeit.de]. “Die Richter schaffen mit dem Urteil juristische Klarheit für handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Hooligan-Gruppen – häufig als ’Dritte Halbzeit’ bezeichnet. Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, bei denen alle Beteiligten wüssten, was sie erwartet, wies das Gericht zurück“ [tagesschau.de]. “Das Argument, solche Schlägereien seien vergleichbar mit sportlichen Wettkämpfen, ließen die Richter nicht gelten. Prügeleien könnten jederzeit eskalieren“ [spiegel.de].

Das Landgericht Dresden hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(Erzgebirgsstadion, Mai 2009 – Foto: dehli-news.de)

Weiter wird es darum gehen, ob Hooligans bei verabredeten Prügeleien überhaupt wirksam in die damit verbundenen Körperverletzungen einwilligen können oder nicht. Darüber hinaus wird auch die mutmaßlich rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten Thema der BGH-Verhandlung sein. Anwalt Dirk Simon bestreitet, dass die Angeklagten Rechtsradikale sind [dpa, 12. November].

Nach verschiedenen Mediendarstellungen plädierten die Verteidiger der Angeklagten in der öffentlichen Sitzung am gestrigen 13. November vor dem 3. Strafsenat des BGH und führten ihre Bedenken aus – sie hatten für ihre Mandanten Freisprüche beantragt. Die Verurteilung aufrecht zu erhalten, forderte dagegen der Vertreter der Bundesanwaltschaft, berichtet die Sächsische Zeitung. Der Bundesgerichtshof hat angekündigt, sein Urteil am 9. Dezember zu verkünden.

[Dieser Artikel wurde am 14. November 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz: Urteil – Happy Birthday?

Vor einem Jahr, am 29. April 2013, verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

“(…) Alle fünf haben zwischen 2007 und 2009 gezielt sogenannte Drittort-Auseinandersetzungen – verabredete Wettkämpfe abseits der Zivilisation – mit anderen ’Hooligan-Sportgruppen’, wie sie es nannten, vorbereitet und durchgeführt. Das allein gaben die Angeklagten in dem langen Prozess zu und sagten, sie seien davon ausgegangen, solche Matches seien nicht strafbar. Es habe Regeln und Schiedsrichter gegeben, nie seien Hooligans dafür verurteilt worden, argumentierten ihre Verteidiger. Das Gericht wertete auch solche Kämpfe jedoch als sittenwidrig (…)“ [Sächsische Zeitung, 29. April 2014].

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(Foto: O.M.)

Nach dem damaligen Prozessausgang verzichtete die Dresdner Staatsanwaltschaft auf die Einlegung von Rechtsmitteln. Vielmehr wurde angekündigt, “nun auch die bis zu 40 weiteren mutmaßlichen Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ anklagen“ zu wollen.

Unterdessen – so berichtet zum Jahrestag besagten Urteils die Sächsische Zeitung – hätten sich auch andere Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden “bereits bei der Dresdner Staatsanwaltschaft über das beispiellose Ermittlungs- und Gerichtsverfahren erkundigt“ und stellt gleichzeitig resümierend fest: “Doch ehe von dem Urteil eine Präzedenzwirkung ausgehen kann, warten wohl alle zunächst die Überprüfung in Karlsruhe ab“.

Denn das Urteil ist bis dato nicht rechtskräftig. Die von der Verteidigung der Beschuldigten nach dem Dresdner Urteilsspruch vorjährig angekündigte Revision sei dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bislang nicht vorgelegt worden. Vermutlich allein auch schon deswegen, da erst noch zum unmittelbaren Jahresanfang 2014 berichtet wurde, die Urteile wären bis dahin “noch nicht zugestellt“ gewesen. Nun gut, der Januar hat schließlich 31 Tage und irgendwann in jenem Monat muss die Verteidigung der Angeklagten augenscheinlich der Urteilsschriftsatz aus dem Landgericht Dresden dann wohl doch noch erreicht haben.

“Seit Januar liegt das Urteil den Verteidigern vor, und die lassen kein gutes Haar an den 360 Seiten“, so aktuell die Sächsische Zeitung. Die Verteidigung habe “dem BGH nun einiges an Kritik mitgegeben“. Denn ’vieles sei auch in 92 Sitzungstagen den Angeklagten nicht nachgewiesen worden’, wird Martin Wissmann zitiert, der den Hauptangeklagten vertritt.

Folgt ein Präzedenzurteil ohne open end? Es wird zu sehen sein …

[Dieser Artikel wurde am 29. April 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Hooligans Elbflorenz – stay rules?

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

Die Verteidigung der Beschuldigten kündigte nach dem damaligen Urteilsspruch umgehend eine Revision vor dem Bundesgerichtshof an. “Die Urteile wurden noch nicht zugestellt“, wurde zwischenzeitlich allerdings erst Anfang des Jahres 2014 kolportiert.

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(Foto: O.M.)

In der heutigen Sächsischen Zeitung wundert sich nunmehr Gerichtsreporter Alexander Schneider – bei einem anderweitigen Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht (“Dynamo-Schlachtenbummler wegen Raubes verurteilt“) – randseitig ein wenig über Stadion-Verbote hin oder her …

“(…) Apropos Stadion-Verbote: Während der Angeklagte wie viele Dynamo-Schläger sehr schnell noch im Ermittlungsverfahren aus den Stadien verbannt wurde, gilt das offenbar nicht für vier der fünf mutmaßlichen Rädelsführer der sogenannten ’Hooligans Elbflorenz’. Die Männer wurden im April 2013 am Landgericht teilweise zu Haftstrafen von mehr als vier Jahren verurteilt – doch die Männer besuchen weiter Dynamo-Spiele, als wäre nichts gewesen.“

So lange sich sonst niemand wundert. Aber vielleicht könnte man ja beim Pressesprecher von Dynamo Dresden, Henry Buschmann, einmal nachfragen …

[Dieser Artikel wurde am 25. Februar 2014 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]