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Hooligans Elbflorenz. Leben im Dresdner K-Block?

Am Abend des 18. September dieses Jahres weilte Peter Lames (SPD), seines Zeichens amtierender Sportbürgermeister der sächsischen Landeshauptstadt, im Dresdner Stadion an der Lennéstraße. Bei besagtem Heimspiel von Dynamo Dresden gegen Hamburger SV (0:1) “konnte er mit anderen verkünden, dass die Fans sich für Rudolf Harbig als Namensgeber des Stadions entschieden haben. Doch es gab unschöne Szenen: Während der Verkündung im vollen Stadion entrollten einige im K-Block ein Spruchband“, berichtet aktuell die Sächsische Zeitung.

(Rudolf-Harbig-Stadion, 18. September 2018 – Foto: ultras-dynamo.de)

Das Banner mit der Ansage ’Gott vergibt – Dynamo nicht! Lames – wir vergessen nie!’ ist, so die Sächsische Zeitung, “auf etwas zu beziehen, das mehr als fünf Jahre zurückliegt. Im April 2013 hat Lames, damals noch Vorsitzender Richter am Landgericht, mehrere Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ zu zum Teil langjährigen Haftstrafen verurteilt. Mit dem Urteil hat Lames damals Rechtsgeschichte geschrieben“.

Peter Lames erklärte im Nachgang zu besagtem 18. September der Sächsischen Zeitung, er “finde es schon bemerkenswert, dass sich Teile der Fan-Szene von Dynamo Dresden auch nach Jahren noch mit Menschen solidarisieren, die strafrechtlich verurteilt wurden“.

… Dass diese Extremisten nun durch das Spruchband erneut bei Dynamo Dresden unangenehm auffallen, kann sich der Verein nicht erklären. “Das Spruchband wurde im Vorfeld des Spiels nicht bei uns angemeldet, somit konnten wir nicht rechtzeitig intervenieren“, so Dynamo-Geschäftsführer Michael Born. Generell sei ausgemacht, dass Spruchbänder und andere Meinungsäußerungen vorher angemeldet werden. Auch wegen bereits schlechter Erfahrungen mit einigen aus der Fanszene in der Vergangenheit. “Diesen Verstoß gegen die gewohnten Abläufe werden wir im direkten Gespräch zeitnah mit unserer aktiven Fanszene thematisieren“, erklärt Born … (Sächsische Zeitung, Print-Ausgabe, 29. September 2018).

Die Sächsische Zeitung zitiert Peter Lames, dass seiner Meinung nach, “dieses Spruchband [vom 18. September] die Haltung von maximal 200 Personen ausdrückt“ … “Aber sicher nicht von allen, die im K-Block stehen.“

(“… Der K-Block steht hinter euch!!“ – *Foto: O.M.)

[*Rudolf-Harbig-Stadion, Dynamo Dresden vs. SK Rapid Wien, Testspiel, 23. Januar 2010]

(Rudolf-Harbig-Stadion, 28. November 2015 – Foto: bultras.net)
(Rudolf-Harbig-Stadion, 3. März 2017 – Foto: ultras-dynamo.de)

… Den Verantwortlichen bei Dynamo ist der [aktuelle] Vorfall merkbar peinlich … (Sächsische Zeitung).

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Gerichtsjahre mit der Faust des Ostens

Am 22. August 2013 teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften Fangruppe Faust des Ostens (FdO) aus dem Umfeld von Dynamo Dresden Anklage erhoben worden ist. Bei Ermittlungen gegen die Gruppierung hatten Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft am 5. Juni 2012 in Sachsen insgesamt 17 Wohnungen und Firmenräume durchsucht.

Im Laufe der Saison 2011/12 verbannte die aktive Dresdner Fan-Szene die Faust des Ostens als Gruppe aus dem K-Block im Rudolf-Harbig-Stadion (RHS). Optische Zeichen der FdO sind allerdings im Stadtgebiet und auch in der Region nach wie vor nicht zu übersehen, obwohl – Gerüchten zufolge – die Dresdner Ultra-Szene alle öffentlich sichtbaren Zeichen der Faust des Ostens zu taggen, sprich übertünchen, beabsichtigte.

(Noch immer unweit des RHS – Foto: O.M.)

Die Tatvorwürfe gegen die “auch rechtsextreme“ FdO belaufen sich auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und schweren Bandendiebstahl. In dem bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden anhängigen Verfahren gegen die Angeklagten der Faust des Ostens “ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen“, resümiert aktuell für die Sächsische Zeitung Gerichtsreporter Alexander Schneider.

“(…) Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 4. Juni 2018].

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Hooligans Elblorenz: BGH verwirft Revision

Nach den letzten Urteilen des Dresdner Landgerichts gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz war von der Verteidigung der Angeklagten angekündigt worden, die Urteilssprüche wiederum vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das damalige Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. Das Landgericht in Dresden hatte am 13. November 2015 zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verkündet.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte nunmehr am 8. September dieses Jahres mit, dass die Revisionen der drei Angeklagten durch den BGH als unbegründet verworfen wurden. “Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“, verlautbarte die Staatsanwaltschaft Dresden. Damit gelten die Urteile als rechtskräftig.

Das Dresdner Landgericht verurteilte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt war am 24. August 2011. Zwei der Angeklagten hatten die gegen sie vom Landgericht Dresden verhängten Haft- beziehungsweise Geldstrafen akzeptiert.

Der BGH verkündete nach dem Revisionsprozess im Verfahren am 22. Januar 2015 seinen als richtungsweisend einzuschätzenden Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, 28. November 2015 – Foto: bultras.net)

Faust des Ostens – to stand by?

Was hat der Monat August von vor drei Jahren mit aktuellen Ereignissen rund um die UEFA EURO 2016 (No signs before the time?) zu tun? Und Lille mit Dresden? Nichts. Richtig. Jedenfalls vordergründig.

Am 22. August 2013 teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften Fangruppe Faust des Ostens (FdO) aus dem Umfeld von Dynamo Dresden Anklage erhoben worden ist.

Die Bilder vom 12. Juni 2016 aus Lille sind allseits bekannt. Bis hin zu Berichterstattungen, denen allein der Terminus ’Osten’ wichtig schien. Egal ob herbeizitiert faustisch oder geografisch simpel in Zusammenhänge geschrieben.

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(Screenshot Google News – O.M.)

Wieder da? Die Faust des Ostens? Quasi auferstanden aus Ruinen?

“Sollte tatsächlich ein Faust-des-Ostens-Mitglied an den Krawallen beteiligt gewesen sein, so muss auch Sachsens Verfassungsschutz seinen Kenntnisstand überarbeiten. In Bericht 2015 wird die Gruppierung zwar als rechtsextremistisch eingeschätzt, allerdings heißt es dort weiter: Diese Fußballfanvereinigung ’trat nicht mehr mit eigenen Aktivitäten in der Öffentlichkeit in Erscheinung’. Ihre Mitglieder stünden aber weiterhin ’als Mobilisierungspotenzial für andere rechtsextremistische Aktivitäten zur Verfügung’“ (Sächsische Zeitung, 14. Juni).

Überraschung? Im Laufe der Geschichte?

“Das Landgericht Dresden hat es allerdings auch nach fast drei Jahren noch nicht geschafft, über die Eröffnung des Verfahrens [gegen die fünf mutmaßlichen FdO-Führungskader] zu entscheiden. Insgesamt ermittelte die Polizei im März 2016 gegen zwölf Mitglieder der Gruppe in insgesamt 15 Verfahren“ (a.a.O.).

Apropos (Selbst)Lauf der Geschichte: Zwischenzeitlich berichtete im Januar 2013 übrigens SPIEGEL ONLINE, dass in Dresden “mehrere Mitglieder der vermeintlich rechtsgerichteten ’Faust des Ostens’ über Monate mit der Polizei zusammengearbeitet haben“ sollen.

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(Dresden, Frühjahr 2015 – Foto: O.M.)

Aber das wäre dann schon wieder eine andere Geschichte. Vielleicht. Wer weiß …

Faustrecht des Ostens?

Fast augenblicklich – nachdem ein Nazi-Mob seine Spur durch Connewitz gezogen hatte – verlautbarte inmitten Leipziger Allerlei-Ansagen die zuständige Polizeidirektion, hernach am 11. Januar dieses Jahres Festgesetzte des rechten Spektrums seien “aufgrund mitgeführter Utensilien dem Fußballfanklientel zuzuordnen“. Aus der kürzlich erfolgten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3840) der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz geht hervor, dass 147 Personen – und damit ein Großteil der insgesamt 215 Beschuldigten – keinen erkennbaren Fußballbezug haben.

Mithin befänden sich unter den Verdächtigen vier mutmaßliche Fans des FC Rot-Weiß Erfurt, zwei vom FC Carl Zeiss Jena sowie jeweils einer des Halleschen FC, Chemnitzer FC und von RasenBallsport Leipzig. Den Hauptteil mit 41 Beschuldigten rechnet das Innenministerium der Fanszene des 1. FC Lok Leipzig zu. Sechs davon sollen der als aufgelöst geltenden Gruppierung Scenario Lok angehören. Dem Umfeld von Dynamo Dresden werden 16 Verdächtige zugeordnet, darunter sechs von der Faust des Ostens. Gegen alle Beschuldigten wird wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Nach letzten behördlichen Angaben umfasste vor gut einem Jahr die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld des amtierenden Drittligisten Dynamo Dresden.

Die Sächsische Zeitung stellt nunmehr aktuell fest, Mitglieder der Faust des Ostens “konnten sich möglicherweise nur deshalb an den Ausschreitungen vom 11. Januar in Leipzig-Connewitz beteiligen, weil sie noch nicht verurteilt sind“.

Nach Recherchen der Zeitung liegt seit 19. Juli 2013 eine Anklage gegen fünf mutmaßliche Faust des Ostens-Rädelsführer bei der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden. “Bisher wurden nur einige wenige Mitglieder der Vereinigung als Einzeltäter bestraft. Mehrere Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Was aus ihnen wurde, konnte am Freitagnachmittag [12. Februar] in der Behörde nicht geklärt werden“ (Sächsische Zeitung, 15. Februar).

Dieser Sachverhalt lässt Reporter Thomas Schade resümieren: “Wäre es in allen Verfahren zu Verurteilungen gekommen, stünden die meisten Hooligans unter Bewährung und müssten möglicherweise in Haft, wenn sie weiterer Straftaten überführt würden.“

Staatsanwaltlich offiziell wird gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012 ermittelt.