Schlagwort-Archive: Polizei Sachsen

Faust des Ostens – Heute hört uns Prag …

Nach den Sieg-Heil-Rufen am 1. September auf den Rängen der Prager Eden Aréna beim WM-Qualifaktionsspiel zwischen der tschechischen und der bundesdeutschen Nationalmannschaft fragte sportbuzzer.de: “Aus welcher Stadt kam der Nazi-Mob?“ Und beantwortete diese Frage eher weniger als mehr nachweislich.

“… Unter anderem soll es sich um Personen aus dem Umfeld der Dynamo-Fangruppen ’Faust des Ostens’ und ’Hooligans Elbflorenz’ handeln, die üblicherweise den Zweitligisten ’supporten’ …“ (sportbuzzer.de, 2. September).

Die Sächsische Zeitung wiederum konnte auf Fotos erkennen, “dass einige Randalierer Fahnen von Lok oder dem VfB Leipzig trugen“ (sz-online.de, 3. September). Wie die Sächsische Zeitung weiter berichtet, hatte im Vorfeld des Spiels “die Bundespolizei entlang der sächsisch-tschechischen Grenze mutmaßlichen Hooligans die Ausreise verweigert. Gegen sieben Personen wurden bei Kontrollen am Grenzübergang der Autobahn A17 südlich von Dresden und im grenzüberschreitenden Bahnverkehr Ausreiseuntersagungen ausgesprochen, sagte ein Sprecher der Bundespolizeidirektion Pirna. Zu deren Identität wollte er sich nicht konkret äußern. ’Nur so viel: Es waren keine Dresdner darunter.’“

Mittlerweile hat die sächsische Polizei “anhand von Bildmaterial bislang mindestens 13 Angehörige der Dresdner Fanszene identifiziert, die bei dem von Hetz-Attacken überschatteten Spiel der Nationalmannschaft am vergangenen Freitag in Prag dabei waren“ (sz-online.de, 4. September). Noch sei allerdings unklar – so die Dresdner Neuesten Nachrichten -, ob die Identifizierten an Straftaten beteiligt gewesen sind (dnn.de, 4. September).

Unterdessen veröffentlichte das Dresdner Antifa Recherche Team (ART) ziemlich detaillierte und nachweisliche Erkenntnisse.

“… Eine zentrale Rolle bei den Pöbeleien spielten Nazis aus der Fanszene von Dynamo Dresden. Hinter einer kleinen Zaunfahne mit der Aufschrift ’Deutschland Dynamo’ sammelten sich mindestens ein Dutzend bekannte Nazis. Darunter etwa Personen aus dem Umfeld der wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagten Fangruppierung ’Faust des Ostens’ (FdO) und mutmaßliche Angreifer vom 11. Januar 2016 in Leipzig-Connewitz. Brisant ist auch die Nähe von Personen zur ’Freien Kameradschaft Dresden’ (FKD) … Es ist keineswegs neu, dass diese Nazis sowohl Länderspiele, als auch Spiele von Dynamo Dresden besuchen. Die Dreistigkeit mit der sie nationalsozialistische und rassistische Parolen gröhlen, während zehntausende Menschen und dutzende Kameras das Spiel verfolgen, zeigt, dass sie sich in ihrem Tun sehr sicher fühlen …“ (naziwatchdd.noblogs.org, 4. September).

Staatsanwaltlich offiziell wird gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012 ermittelt.

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Sächsischer “Phänomenbereich Sport und Gewalt“

Nach offiziellen Darstellungen waren mit Stichtag 30. April 2013 Informationen über 13.033 Personen in der Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ beim Bundeskriminalamt erfasst.

In den letzten Wochen und Monaten wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt mehr und mehr bundesländerspezifische Datensammlungen über Fußballanhänger aller Couleur bekannt. Nun ebenso in Sachsen. Überraschung? Die Rechtmäßigkeit solcher Dateien steht nicht erst seit gestern in der Kritik.

Nach aktuellen Medienberichten sammelt auch Sachsens Polizei seit Jahren Informationen über die fußballtangierende Fanszene. Laut Antworten von Innenministers Markus Ulbig (CDU) auf Anfragen des bündnisgrünen Abgeordneten Valentin Lippmann (Drucksache 6/4224) sind datensatzmäßig in Sachsen derzeit 594 Hooligans erfasst. Dabei wurden 328 Personen von der Polizeidirektion Dresden, 102 durch die Polizeidirektion Leipzig und 164 von der Polizeidirektion Zwickau gespeichert.

Bei einer bezüglichen Aufschlüsselung durch die Freie Presse hinsichtlich sächsischer Vereine “entfallen die mit Abstand meisten Fälle auf den Drittligisten Dynamo Dresden (328). Auf Platz zwei rangiert Viertligist FSV Zwickau (154), gefolgt von den Leipziger Vereinen Lok (72) und Chemie (19). Dem Umfeld des Drittligisten Erzgebirge Aue wird kein einziger Datensatz zugeordnet, RB Leipzig genauso wie dem VfB Auerbach nur jeweils einer, dem Chemnitzer FC vier und dem VFC Plauen immerhin neun“.

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(Ressentiments – Foto: O.M.)

“Warum es neben der datenschutzrechtlich höchst umstrittenen vom Bundeskriminalamt geführten bundesweiten Datei ’Gewalttäter Sport’ eine weitere sächsische Datei braucht, ist nicht nachvollziehbar. Zumal in der sächsischen Datei offensichtlich mehr Personen aus Sachsen gespeichert werden als in der bundesweiten. Während 2015 in der BKA-Datei ’Gewalttäter Sport’ 480 Personen gespeichert wurden, sind es in der sächsischen Datei immerhin über 100 Personen mehr”, so Valentin Lippmann.

Das für den “Phänomenbereich Sport und Gewalt“ angewandte “ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem Sachsen“ (eFAS) sei nach Ministeriumsangaben “keine Auskunftsdatei im klassischen Sinn, sondern ein ’Arbeitsinstrument’ für die Ermittlungen in Strafverfahren“.

“Eine regelmäßige selektive Datenübermittlung erfolgt anlassbezogen an das Bundeskriminalamt … Für personenbezogene Daten ist in eFAS eine Aussonderungsprüffrist von zwei Jahren vorzugeben. Eine automatisierte Routine prüft das Aussonderungsdatum. Mit Erreichung des Aussonderungsdatums entscheidet der Sacharbeiter über eine Löschung oder im begründeten Einzelfall über eine rechtlich zulässige Verlängerung der Speicherung.“

Seit Jahren schon steht mehr als deutlich am Raum, dass allein schon derjenige, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ [findet] und sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt [sieht]“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

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– Update –

(…) Nachdem mittlerweile in elf Bundesländern öffentlich wurde, dass die Polizei Datenbanken oder Dateien über Fußballfans angelegt hat, fordert die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte nun die Löschung all dieser Dateien (…) [Faszination Fankurve, 15. April 2016]

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Nur Bautz’ner Senf?

Clausnitz? Als wäre es nicht vorvorgestern gewesen. Erst ein sächsischer Bürgermeister großer Politik, Michael Funke. Dann Uwe Reißmann, ein Polizeipräsident in Sachsen.

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(SPIEGEL-ONLINE-App – Screenshots: O.M.)

Und gestern? Nach Clausnitz? Deutschbundesweit – war da was? Nicht erst vorvorgestern. Vorgestern. Gestern. Heute? Morgen? Übermorgen? Gestern war Bautzen.

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(MDR-Nachrichten-App, 21. Februar, 13:43 Uhr – Screenshot: O.M.)

Kurze Zeit später hieß es an derselben Stelle beim MDR dann: “Asylunterkunft in Brand gesteckt – Schaulustige jubeln“. Erste Ermittlungsergebnisse der Polizei? Die Frage steht im Raum. Vorerst.

Wie auch folgendes bleibt. Beispielsweise. Nach Bautzen. Fürs Erste.

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(Twitter, 21. Februar, 11:53 Uhr)

Und weiteres bleibt stehen. Exemplarisch. Nach Bautzen, Clausnitz. Sowie vordem. In Sachsen. Aber nicht allein nur dort. Wenn die Sache als solche nicht so ernst wäre …

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(Screenshots Twitter – O.M.)

“… Warum soll man die vielen christlichen, sozialen, freien, alternativen oder ökologischen Demokraten, die schon morgen wieder anders könnten, nicht Nazis nennen? …“ (’von konkret’, in: konkret, 2/2016).

UEFA EURO 2012, Sachsen, Amtshilfe, Hooligans?

Wie die Sächsische Zeitung am 11. Juni berichtete, habe – wohl im Zusammenhang mit der gerade begonnenen UEFA EURO 2012 – der Co-Ausrichter Polen die sächsischen Behörden “um Unterstützung im Kampf gegen Hooligangewalt gebeten“. So sei von der polnischen Polizei ein Ersuchen zur Übermittlung von relevanten Personendaten an die entsprechenden sächsischen Dienststellen gerichtet worden.

Aus einer Antwort des Innenministeriums des Freistaates auf eine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass Sachsens Polizeidirektionen bis Ende Mai dieses Jahres Angaben zu 126 Personen zusammengetragen haben, die in der Vergangenheit durch wie auch immer geartete Störungen von Fußballspielen auffällig geworden sind. Offiziell gelten rund 300 Anhänger von Fußballvereinen in Sachsen – so die Sächsische Zeitung – als gewalttätig.

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(Freie Fahrt? – Foto: O.M.)

Die angeblich aktuell erhobenen Datensätze seien zunächst an die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) übermittelt worden. Gegenwärtig prüfe Sachsens Polizei allerdings, “ob weitere Personendaten übergeben werden sollen“, so jedenfalls die Sächsische Zeitung, ohne Umfang und Adressaten für den Datentransfer weiter zu benennen.

[Dieser Artikel wurde am 11. Juni 2012 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Staatsschutz-“Joker“ beim “Sturm 34“

Dresden. Am zweiten Prozesstag gegen fünf führende Kader der rechtsextremistisch-militanten Kameradschaft outete sich einer der Angeklagten nun auch öffentlich als Informant des polizeilichen Staatsschutzes – es bleiben weiter offene Fragen.

Bislang wurde eher orakelt, ob überhaupt und wenn, für welche Behörde – Polizei, Staatsschutz oder LKA – der als “Joker“ titulierte Angeklagte tätig gewesen sein könnte. “Aus den Akten ergebe sich nichts. Was vermuten lässt, dass sie unvollständig sind“ (Dresdner Morgenpost). Der 40-jährige hatte sich vor kurzem an den Petitionsausschuss des sächsischen Landtages gewandt, weil ihm die angeblich als Informant zugesicherte Straffreiheit nicht realisiert wurde. Der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler nannte es zu Beginn des zweiten Prozesstages einen “ausgesprochen schlechten Stil“, dass der Angeklagte in einer Zeitung detaillierte Angaben zu seiner vermeintlichen Tätigkeit für den Staatsschutz der Chemnitzer Polizei gemacht hatte, bevor er sich im Prozess dazu geäußert habe.

Nach seiner heutigen Darstellung hatte der “Joker“ bereits mehrere Monate vor Gründung des “Sturm 34“ regelmäßige Kontakte zum Staatsschutz gehabt. So habe er per SMS Hinweise über Aktivitäten der Kameradschaft an Mitarbeiter der Staatsschutzabteilung bei der Chemnitzer Polizei gesendet, zudem auch Fotos übergeben. Im Gegenzug habe er Handykarten und etwa 1.000 Euro erhalten. Außerdem bestätigte der Angeklagte Vorwürfe aus der Anklageschrift. Der “Sturm 34“ sei gegründet worden, um in der Region Mittweida eine “national befreite Zone“ zu schaffen. “Der Staatsschutz war über die Gründung informiert“, betonte er. Im bisherigen Prozessverlauf hatte die Staatsanwaltschaft angegeben, Matthias R. sei erst nach der Gründung der Kameradschaft auf die Ermittler zugegangen. Bei der Gründung des “Sturm 34“ Anfang März 2005 wäre er, so der Angeklagte, aber dabei gewesen.

In gewisser Weise merkwürdig ist es allerdings wiederum schon, dass in der –  redok vorliegenden – Verfügung zum Verbot der Kameradschaft durch den sächsischen Innenministers Albrecht Buttolo (CDU) vom 23. April 2007 bei den detaillierten Schilderungen der “Sturm 34“-Gründung besagter Informant nicht namentlich erwähnt wird.

Unterdessen verlangt die Abgeordnete Kerstin Köditz (Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag) von Minister Buttolo Antworten darauf, warum durch das Innenministerium über Jahre und auch nach dem Verbot von “Sturm 34“ die Existenz der Vorläuferorganisation “Division Sächsischer Sturm“ verschwiegen und zudem nicht darüber informiert wurde, dass ein erheblicher Teil der Tatverdächtigen des “Sturm 34“ nicht aus dem Kreis Mittweida, sondern aus dem Kreis Stollberg beziehungsweise aus Chemnitz stammt. Zudem sollen durch die Staatsregierung Erkenntnisse über die “enge Verflechtung zwischen dem gewalttätigen ’Sturm 34’ und der NPD“ offen gelegt werden. So seien nach einem Bericht der Polizeidirektion Chemnitz-Erzgebirge aus dem Mai 2006 die meisten Angehörigen des “Sturm 34“ ausdrücklich dem NPD-Kreisverband Mittweida zugeordnet worden. Zudem gebe es Berichte, dass der “Sturm 34“ – wie vormals ebenso die Skinheads Sächsische Schweiz – den Saalschutz bei NPD-Veranstaltungen gestellt habe.

Der Vorsitzende Richter vor dem Landgericht Dresden machte schon am ersten Prozesstag deutlich: “Das Gericht wird nicht zögern, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, auch wenn das für einige Behörden unangenehm ist“. Gleichfalls hatte Schultze-Griebler klar gestellt, dass das Verfahren platzt, wenn eine Mitwirkung des Staatsschutzes an der Gründung der Kameradschaft offenkundig wird.

[Dieser Artikel wurde am 11. April 2008 bei redok veröffentlicht.]