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Hooligans Elbflorenz. Remember?

In den ersten Januartagen dieses Jahres fanden vor dem Amtsgericht Dresden weitere Prozesse zu den Ereignissen am 19. März 2016 abseitig der rasenfußballerischen Begegnung zwischen Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock in der damaligen 3. Liga statt. Damals trafen, vermutlich verabredet, im Dresdner Stadtteil Löbtau Anhänger aller Provenance beider Fußballvereine kurzzeitig straßenkämpfend aufeinander (Reges Fäustchen des Ostens?). Die Polizei nahm an jenem Tag mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Anschließend wurden Ermittlungen gegen 117 Verdächtige geführt.

“(…) Die Ermittlungen gegen Hools aus Dresden und Rostock dauerten lange. Nur 22 Beschuldigte wurden angeklagt, wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruchs (…) im April 2019 wurden die ersten beiden Angeklagten am Amtsgericht Dresden verurteilt. Einer erhielt neun Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

In den nunmehr aktuellen Prozessen bekam ein 31-Jähriger eine Geldstrafe von 4.500 Euro gerichtlich auferlegt. Zwei weitere Verfahren gegen Männer im Alter von 25 und 27 Jahren wurden gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.200 Euro hernach ebenso eingestellt, berichtet die Sächsische Zeitung.

Gerichtsreporter Alexander Schneider nutzte die Möglichkeit der Prozessberichterstattung, um noch einmal zurück zu schauen, quasi resümierend.

“(…) Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen die führenden Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ gab es lange keine Matches mehr in Dresden. Auch die Auseinandersetzung am 19. März 2016 blieb ein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht sich daher darin bestätigt, wie wichtig das Urteil war. Die Hooligans wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Zweck es unter anderem gewesen war, an derartigen Matches teilzunehmen. Die Dresdner Hools teilten auch eine rechtsextreme Gesinnung, hieß es in dem Urteil der Staatsschutzkammer nach 93 Verhandlungstagen. Rechtskräftig ist es nach einer Prüfung des Bundesgerichtshofs seit Anfang 2015 (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

“Immerhin“, so bilanzierte Alexander Schneider abschließend: “… In Dresden wurden keine derartigen Hooligan-Matches mehr bekannt“.

(Dresden, Lennéstraße, September 2007 – Foto: O.M.)

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MedienScreen # 240 [Praecox-News]

[Fundstück] Sascha Lobo, “Diagnose: Vorzeitiger Nachrichtenerguss“, SPIEGEL ONLINE, 8. Januar 2020 –

(…) In sozialen Medien ist schon kurze Zeit nach einem beliebigen Großereignis jede Position und Gegenposition eingenommen, jeder Gag und jede Trollerei gemacht, jede noch so fernliegende Einordnung unternommen und jede Metaebene erklommen worden. Die Öffentlichkeit dürstet dann nach dem Gefühl neuer Fakten oder neuen Entwicklungen, und alles beginnt fast wieder von vorn (…)

MedienScreen # 239 [Venceremos! Virtuell? And so on?]

[Fundstück] Margarete Stokowski, “Hass-Stürme im Netz – Solidarität muss bedingungslos sein“, SPIEGEL ONLINE, 31. Dezember 2019 –

(…) das Internet ist kein verwunschener Wald. Die Dinge, die hier passieren, folgen bestimmten Regeln, nur dass die Regeln vielen nicht bekannt sind. Nazis sind nicht so kreativ, ihre Einschüchterungsversuche haben immer wieder dieselbe Dynamik. Und doch stehen einzelne Menschen, Redaktionen, ArbeitgeberInnen oft völlig gelähmt vor dem Spektakel, wenn erneut jemand betroffen ist (…)

(…) Hass im Netz ist keine Magie, aber selbst wer sie für ein mystisches Spektakel hält, sollte wissen, dass es eine Art Gegenzauber gibt: bedingungslose Solidarität und aktive Unterstützung der vom Hass Betroffenen (…)