Schlagwort-Archive: Amtsgericht Dresden

Hooligans Elbflorenz. Remember?

In den ersten Januartagen dieses Jahres fanden vor dem Amtsgericht Dresden weitere Prozesse zu den Ereignissen am 19. März 2016 abseitig der rasenfußballerischen Begegnung zwischen Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock in der damaligen 3. Liga statt. Damals trafen, vermutlich verabredet, im Dresdner Stadtteil Löbtau Anhänger aller Provenance beider Fußballvereine kurzzeitig straßenkämpfend aufeinander (Reges Fäustchen des Ostens?). Die Polizei nahm an jenem Tag mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Anschließend wurden Ermittlungen gegen 117 Verdächtige geführt.

“(…) Die Ermittlungen gegen Hools aus Dresden und Rostock dauerten lange. Nur 22 Beschuldigte wurden angeklagt, wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruchs (…) im April 2019 wurden die ersten beiden Angeklagten am Amtsgericht Dresden verurteilt. Einer erhielt neun Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

In den nunmehr aktuellen Prozessen bekam ein 31-Jähriger eine Geldstrafe von 4.500 Euro gerichtlich auferlegt. Zwei weitere Verfahren gegen Männer im Alter von 25 und 27 Jahren wurden gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.200 Euro hernach ebenso eingestellt, berichtet die Sächsische Zeitung.

Gerichtsreporter Alexander Schneider nutzte die Möglichkeit der Prozessberichterstattung, um noch einmal zurück zu schauen, quasi resümierend.

“(…) Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen die führenden Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ gab es lange keine Matches mehr in Dresden. Auch die Auseinandersetzung am 19. März 2016 blieb ein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht sich daher darin bestätigt, wie wichtig das Urteil war. Die Hooligans wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Zweck es unter anderem gewesen war, an derartigen Matches teilzunehmen. Die Dresdner Hools teilten auch eine rechtsextreme Gesinnung, hieß es in dem Urteil der Staatsschutzkammer nach 93 Verhandlungstagen. Rechtskräftig ist es nach einer Prüfung des Bundesgerichtshofs seit Anfang 2015 (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

“Immerhin“, so bilanzierte Alexander Schneider abschließend: “… In Dresden wurden keine derartigen Hooligan-Matches mehr bekannt“.

(Dresden, Lennéstraße, September 2007 – Foto: O.M.)

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Mein Name ist Kindermann, René Kindermann …

… und ich bin ein ’Star-Moderator’. Schreiben zuweilen manche Medien. Gerade jetzt. Dafür kann ich gar nichts. Ich bin da unschuldig. Die anderen schreiben es: ’Beliebter TV-Mann’. Ja, beim Mitteldeutschen Rundfunk, dazu stehe ich. Und na ja, bekannt bin ich schon. Ein bisschen? Wie die Sendeanstalt. Weltbekannt. Und darüber hinaus. Mein Name ist Kindermann, René Kindermann.

Und ich bin unschuldig. Soll es aber nicht sein. Behaupten die anderen. Oder soll ein Blitzerfoto zeigen. Angeblich. Vom Mai 2015. Aus einer Tempo-30-Zone in Dresden. Dabei ist das Headquarter des MDR in Leipzig. Seit gefühlten Lichtjahren schon. Das weiß doch wohl jeder. Weltweit. Außerdem trägt der mit 55 Kilometern in der Stunde geblitzdingste Fahrer eine Sonnenbrille. So was steht mir doch gar nicht. Auch das wird weltweit bestätigt werden können. Und darüber hinaus.

Die amtierende Richterin am Amtsgericht Dresden meint nun, sie würde auf dem Blitzdingsfoto da schon eine gewisse Ähnlichkeit erkennen. Beim dokumentierten Fahrzeugführer. Also quasi mit mir. Behauptet sie. Wegen irgendwelcher irgendwie sichtbarer Geheimratsecken. Habe ich etwa angehende Geheimratsecken? Ich?

Ihr Völker der Welt und darüber hinaus, schaut nicht weg. Schon wurde einen Gerichtstermin lang hin und her verhandelt. Der Prozess wird fortgesetzt werden müssen. Es geht um viel. Als Strafe steht ein Punkt in Flensburg im Raum. Plus 80 Euro Bußgeld, in Worten: achtzig!

Mein Name ist Kindermann, René Kindermann. Und kann mir mal bitte jemand dieses Crowdfunding etwas näher erklären?

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(Scheint selbst gern genau hinzuschauen. René Kindermann im Rudolf-Harbig-Stadion, Dezember 2014 – Foto: dehli-news.de)

– Nachschiebsel –

(…) Wegen eines Punkts in Flensburg und eines Bußgelds von 80 Euro streitet sich der MDR-Reporter und Riverboat-Talkshow-Moderator René Kindermann seit zwei Wochen vor dem Amtsgericht Dresden (…) Am Donnerstag [1. September] war er trotz Ladung nicht erschienen. Die Richterin verdonnerte ihn dazu, zum nun dritten Sitzungstermin persönlich anwesend zu sein (…) [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 2. September 2016].

– Nachnachschiebsel –

(…) Freitag, 7.45 Uhr, Amtsgericht Dresden. Kommt er oder kommt er nicht? Richterin Daniela Lindemann und die Dresdner Tagespresse warten. Doch von MDR-Talker René Kindermann und seinem Anwalt Sylvio Schiller aus Berlin fehlt um diese ungewöhnlich frühe Stunde jede Spur (…)

(…) An diesem Freitag [16. September] ist Kindermann bereits zwei Tage verheiratet. Wir leben wirklich in schnellen Zeiten. Der frisch Vermählte hat jetzt anderes zu tun. Im Gericht erscheint er nicht. Später ist zu erfahren, er habe seinen Einspruch zurückgenommen. Kindermann wird das Knöllchen zu zahlen haben – und die Verfahrenskosten [“Schneller MDR-Talker“, Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 17. September 2016].

Dynamo Dresden: Sprecher Buschmann bröckelt peinlich

Um das imaginäre Sommerloch ein wenig zu füllen, lassen sich einige schon einmal einiges einfallen. Auch wenn dabei eine Taxi-Droschke unappetitlich ein wenig gefüllt und hernach das Ganze hinterher fast noch unappetitlicher vor Gericht verhandelt wird.

Es kann ja mal vorkommen, dass man nach einer wohlfeinen Feier in einer wie auch immer gearteten gastronomischen Einrichtung den Weg zur anvisierten Schlafstätte unter Hilfenahme eines Taxigefährts zurück zu legen gedenkt, zumal wenn vielleicht die Fortbewegung auf den eigenen Füßen durch “1,5 Promille“ intus leicht beeinträchtigt ist, aber sei’s drum. Dass Taxi-Fahrer es aber äußerst ungern haben, wenn ihnen ihre Droschke dabei mit Speise- oder Getränkeresten vollgebröckelt wird – und zudem das Verursacherprinzip bei etwaigen Magenretouren ins Fahrzeuginnere durchaus landläufige Anwendung findet – dürfte nicht nur in der sächsischen Landeshauptstadt wie ein in den Rinnstein gemeißelter Kodex bekannt sein.

Nun gut, so eine Retour des Mageninhaltes kann schon mal passieren, sei’s drum – auch circa “300 Meter“ vor dem eigentlichen Transportende. Dann hilft der entsprechende Hinweis des Chauffeurs vor Fahrtantritt gleichfalls nicht mehr in diesem Augenblick, es passiert einfach, warum auch immer.

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(MoPo Dresden, Ausschnitt Titelseite vom 2. Juli 2013)

Im Juli 2012 soll im nächtlichen Dresden bei einem solchen Malheur zwar viel des mageninhaltlichen Retourgemisches aus dem Auto-Fenster gegangen sein, “aber es war eine Riesensauerei“, so der Droschkenkutscher, “der für Reinigung und Verdienstausfall 250 Euro“ damals umgehend bei seinem Fahrgast geltend machen wollte. “Da mir der Betrag zu hoch schien, lief ich einfach weg“, sagte jener jetzt rund ein Jahr später vor dem Dresdner Amtsgericht aus. Beim vorjährlichen Handgemenge während der wohl durchaus tumultartigen Verfolgung des flüchtenden Fahrgastes sei dieser laut Anklage durch den Taxi-Fahrer bedroht worden. Das geforderte Geld erhielt der Chauffeur jedenfalls.

Einen Tag später erfolgte dann die Anzeige gegen den Fahrer, nach Darstellung des Klägers allerdings nur um prüfen zu lassen, “ob die 250 Euro nicht zu hoch gegriffen sind“. “Ich sehe hier zwei Männer, die nie aneinandergeraten wären, wenn Sie nicht einen über den Durst getrunken hätten!“, rüffelte daraufhin aktuell die Richterin des Verfahrens den durchaus renitenten Droschkenbenutzer aus jener Nacht. Das Verfahren gegen den Taxi-Fahrer wurde – unter Auflage der Zahlung von 250 Euro an einen gemeinnütziger Verein – eingestellt.

“(…) Klassisches Eigentor! Henry Buschmann (30) sorgt als Pressesprecher von Dynamo Dresden für ein sauberes Bild des Vereins. Aber nach einer ’unsauberen’ Taxifahrt zeigte Buschmann den Droschkenkutscher an. Und fand sich deshalb [am 1. Juli] in einem peinlichen Prozess am Amtsgericht wieder (…)“

[Dresdner Morgenpost (alle Zitate), 2. Juli 2013]

[Dieser Artikel wurde am 2. Juli 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Die unendliche Geschichte “Thor Steinar“

Berlin/Dresden. Während Norwegen die Kleidungsmarke “Thor Steinar“ wegen widerrechtlichen Verwendens staatlicher Hoheitszeichen verklagt, erklärt das Dresdner Oberlandesgericht das öffentliche Tragen des früheren “Thor-Steinar“-Logos in Sachsen für straffrei.

Am 14. Februar erklärte der Gesandte von Norwegen, Andreas Gaarder, gegenüber dem Tagesspiegel: “Wir wollen, dass unsere Staatsflagge als Symbol des demokratischen Norwegens nicht weiter in Verbindung mit dem rechtsextremen Milieu gebracht wird“. So sei dahingehend bereits im November 2007 an die Protex GmbH in Brandenburg ein Bußgeldbescheid über 2.000 Euro ergangen. Auf diesem Weg sollte unterbunden werden, dass “die unter Neonazis beliebte Marke“ (dpa) weiterhin die norwegische Flagge auf ihre Textilien druckt und gleichfalls für Werbezwecke missbraucht. Der Geschäftsführer besagter Firma, Uwe Meusel, hat allerdings Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Der Vorgang soll nun am 31. März vor dem Amtsgericht Potsdam verhandelt werden. Nach bundesdeutschem Markengesetz dürfen Staatssymbole nicht zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.

“Thor Steinar“ wird vom Verfassungsschutz Brandenburg als “identitätsstiftendes Erkennungszeichen“ für Rechtsextremisten eingeschätzt. Nach mehreren – teilweise gegensätzlichen – Gerichtsentscheiden über die strafrechtlich relevante Deutung des “Thor-Steinar“-Logos aus Tyr- und Sig-Rune änderte die damalige Firma Media Tex Anfang des Jahres 2005 das ursprüngliche Logo in eine – nach Eigenwerbung – lediglich “dem Andreaskreuz ähnelnde“ Darstellung.

Fast zeitgleich mit der aktuellen Klage Norwegens gegen “Thor Steinar“ hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden mit einer am 12. Februar verkündeten Entscheidung nunmehr das öffentliche Tragen des bis vor drei Jahren üblichen “Thor-Steinar“-Logos in Sachsen für straffrei erklärt. Damit wies das Gericht Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen Urteile vor dem Amtsgericht Dresden und dem Amtsgericht Leipzig aus dem Jahr 2005 zurück, in denen zwei Angeklagte von dem Vorwurf freigesprochen worden waren, “Thor Steinar“ als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen getragen zu haben.

Der 3. Strafsenat des OLG führte in seinen Urteilen vom 12. Februar (Az.: 3 Ss 89/06 und 3 Ss 375/06) an, “die verwendeten Runenzeichen wiesen zwar einen relevanten Bezug zu verfassungswidrigen Organisationen auf“ – zumal seien “die vorhandenen Farbabweichungen zwischen den verwendeten Runenzeichen und den Originalrunen nicht erheblich“ – hob aber gleichzeitig hervor, “dass hier die Verbindung mehrerer Runen zu einem Zeichen den Straftatbestand des § 86a StGB nicht erfülle, weil kein verbotenes Kennzeichen besonders hervorsteche oder dominiere“. Somit sei “nach geltender Rechtslage das verwendete (zusammengesetzte) Kennzeichen straffrei, weil die Verbindung der Runen hier so gestaltet wurde, dass ein Phantasiekennzeichen entstanden sei, weshalb eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB ausscheide“ (juraforum.de).

Das Dresdner OLG sieht sich mit seinen Urteilen in Übereinstimmung mit diesbezüglich ähnlichen Entscheiden des Oberlandesgerichts Braunschweig, des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und des Berliner Kammergerichts. In Sachsen-Anhalt dagegen wird beispielsweise das öffentliche Tragen des älteren “Thor-Steinar“-Logos als rechtes Propagandadelikt nach wie vor strafrechtlich verfolgt.

Bereits vor über drei Jahren attestierte die Agentur für soziale Perspektiven (ASP) in der Broschüre “Versteckspiel“ im Zuge damaliger juristischer Auseinandersetzungen um die Marke “Thor Steinar“ dem Szene-Label einen mehr als deutlich rechten Hintergrund.

[Dieser Artikel wurde am 15. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]

Erster Menzel-Prozess: Zeuge bestätigt Tatvorwurf

Dresden. Im laufenden Prozess gegen Klaus-Jürgen Menzel erhärtet eine Zeugenaussage den Verdacht einer uneidlichen Falschaussage durch das Ex-NPD-Mitglied.

Der wahrlich nicht mit wenigen strafrechtlich relevanten Vorwürfen konfrontierte Klaus-Jürgen Menzel erlebte wohl am 11. April vor dem Amtsgericht in Dresden einen ihm durchaus nicht genehmen Prozess-Auftakt. Vor Gericht bestätigte ein Zeuge den Vorwurf gegen Menzel, dieser hätte den be- und erkannten rechtsextremistischen Schläger Sven Hagendorf im Nachhinein mit einem falschen Alibi schützen wollen. Hagendorf war im November 2005 in erster Instanz wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt worden; er hatte im Herbst 2004 auf dem Dresdner Postplatz im Zusammenhang mit den Montagsdemonstrationen mehrfach auf politische Gegner eingeprügelt.

Im damaligen Prozess hatte Menzel mit seiner Aussage Hagendorf gedeckt. Bei dem im aktuellen Prozess gegen Menzel aufgetretenen Zeugen handelt es sich nach Angaben der Sächsischen Zeitung um “das Opfer des Schlägers“. Zusätzlich wird gegen Menzel – abgesehen vom Vorwurf der uneidlichen Falschaussage – wegen versuchter Strafvereitelung und des Verdachtes auf unerlaubten Waffenbesitzes ermittelt.

Zu den fünf von der Staatsanwaltschaft Dresden wegen ihrer Beteiligung am so genannten “Rudolf-Heß-Gedenkmarsch“ im August 2006 im sächsischen Meißen Angeklagten gehört auch Sven Hagendorf, “der Rechtsextremist, dem der Landtagsabgeordnete Klaus-Jürgen Menzel in einem anderen Prozess als Zeuge ein Alibi verschafft haben soll“ (ddp).

[Dieser Artikel wurde am 13. April 2007 bei redok veröffentlicht.]