Antje Hermenau: … des Lied ich sing?

Mit der CDU hat die Protagonistin ja schon länger weniger oder mehr geliebäugelt. Schwarz-Grün in Sachsen, hieß das Stichwort. Einst.  Aber wer liebäugelt schon noch mit der CDU? Heutzutage. Die Karawane zieht weiter. Überraschung?

So überrascht braucht sich nun allerdings niemand sein linkes Äuglein reiben oder ins rechte Fäustchen lachen. Zumal 140 twitternde Zeichen nur begrenzt Raum lassen, im großen politischen Weltzusammenhang in Sachsen und darüber hinaus.

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(AfD Kreisverband Mittelsachsen – Screenshot: O.M.)

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Wie gesagt, mit höchstenfalls 140 Unicode-Zeichen kann mitnichten umfassend artikuliert werden. Aber einiges schon. So oder so.

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(Screenshots Twitter: O.M.)

Wobei, überrascht braucht sich da wahrlich niemand sein linkes Äuglein reiben. Sächsisch weltweit. Und darüber hinaus.

Das Erdenleben bietet zuweilen selbst Erklärungen. Mehr oder weniger. Sachsen den sächsischen Indianern. Forza!

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(’Das neue Leben der Antje Hermenau’, Interview in Dresdner Morgenpost am Sonntag, 27. September 2015 – Faksimile: O.M.)

Der AfD Kreisverband Mittelsachsen bewirbt übrigens nach dem – ob nun mit oder ohne Buch stattfindenden – thematischen Stammtisch mit Antje Hermenau nächst nachfolgend eine Bürgerveranstaltung mit der als politisch offen bekannten Beatrix von Storch und übernächst dann eine offene Demonstration von Festung Europa.

Qui habet aures audiendi, audiat.

MedienScreen # 126 [Urlaubsgrüße?]

[Fundstück] DER SPIEGEL, 10. September 2016 –

(…) Aufrufe zum Ferienboykott hatte es bereits nach dem guten Abschneiden der AfD in Sachsen-Anhalt gegeben, bis sich herausstellte, dass dort kaum jemand freiwillig Urlaub macht. In Mecklenburg-Vorpommern mit seinen über sieben Millionen Touristen pro Jahr ist das anders (…)

Markus Feldenkirchen, “Antifaschistisch im Strandkorb“

(…) Diese Woche fragten deutsche Medien: “Kann man noch Urlaub auf Usedom machen?“ Die AfD war bei der Landtagswahl am Sonntag in den meisten Gemeinden auf der Insel auf über 30 Prozent gekommen. Dabei liegt die größte Hochburg der Rechtspopulisten eigentlich 20 Kilometer weiter westlich. In der kleinen Gemeinde Blesewitz stimmten 48,2 Prozent für die AfD und 17,3 Prozent für die NPD, insgesamt zwei Drittel der Wähler. Die SPD kam gerade noch auf sechs Stimmen (5,5 Prozent), die CDU auf zehn (9,1). Aber hier will sowieso niemand Urlaub machen (…)

Laura Backes, “’Nischt is’ passiert’“

RasenBallaBalla bei n-tv? Contenance!

Nein, werte Menschen bei n-tv. Nein, nein, nein. So geht das nicht. So nicht. Gar nicht!

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(Screenshot: O.M.)

Die Bayern im Stress? Ach, abgehakt, Schwamm drüber.

Aber das bei dieser Spieltagsvorschau genannte Konstrukt, manche sagen Verein, dieses Gebilde jedenfalls heißt RasenBallsport Leipzig. RASENBALLSPORT! Ist da irgendwo etwas von Red Bull zu lesen, zu sehen? Na, eben!

Danke für die Aufmerksamkeit. Und bessert euch!

Post Scriptum – Vorschlag zur Güte, mit einem gewissen Hang zur Ost-Verbundenheit. Geklaut beim Dynamo Wochenkalender von Frank Dehlis, respektive dehli-news.de

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(Screenshot: O.M.)

Über die Namensrechte könnt ihr euch bestimmt einigen. Irgendwie. Provision fällt nicht an. Falls die Betitelung nicht zu umständlich ist. Für euch. Dann bleibt eben bei Red Bull. Ist ja so unehrlich nun auch wieder nicht, für einen Nachrichtensender. Gutes Gelingen – Peace!

Nachschiebsel – Wer hat denn da bei euch fix durchgeklingelt? Na, wer war’s? Hallo?

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(Screenshot: O.M.)

“Zaubrer wissen ihre Zeit“ (William Shakespeare). Tja, Zaubrer …

So inferior kann man es auch versemmeln. Als Nachrichtensender. Und tschüss.

Hooligans Elblorenz: BGH verwirft Revision

Nach den letzten Urteilen des Dresdner Landgerichts gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz war von der Verteidigung der Angeklagten angekündigt worden, die Urteilssprüche wiederum vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das damalige Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. Das Landgericht in Dresden hatte am 13. November 2015 zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verkündet.

Die Staatsanwaltschaft Dresden teilte nunmehr am 8. September dieses Jahres mit, dass die Revisionen der drei Angeklagten durch den BGH als unbegründet verworfen wurden. “Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat“, verlautbarte die Staatsanwaltschaft Dresden. Damit gelten die Urteile als rechtskräftig.

Das Dresdner Landgericht verurteilte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt war am 24. August 2011. Zwei der Angeklagten hatten die gegen sie vom Landgericht Dresden verhängten Haft- beziehungsweise Geldstrafen akzeptiert.

Der BGH verkündete nach dem Revisionsprozess im Verfahren am 22. Januar 2015 seinen als richtungsweisend einzuschätzenden Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, 28. November 2015 – Foto: bultras.net)
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