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Faustrecht des Ostens?

Fast augenblicklich – nachdem ein Nazi-Mob seine Spur durch Connewitz gezogen hatte – verlautbarte inmitten Leipziger Allerlei-Ansagen die zuständige Polizeidirektion, hernach am 11. Januar dieses Jahres Festgesetzte des rechten Spektrums seien “aufgrund mitgeführter Utensilien dem Fußballfanklientel zuzuordnen“. Aus der kürzlich erfolgten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3840) der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz geht hervor, dass 147 Personen – und damit ein Großteil der insgesamt 215 Beschuldigten – keinen erkennbaren Fußballbezug haben.

Mithin befänden sich unter den Verdächtigen vier mutmaßliche Fans des FC Rot-Weiß Erfurt, zwei vom FC Carl Zeiss Jena sowie jeweils einer des Halleschen FC, Chemnitzer FC und von RasenBallsport Leipzig. Den Hauptteil mit 41 Beschuldigten rechnet das Innenministerium der Fanszene des 1. FC Lok Leipzig zu. Sechs davon sollen der als aufgelöst geltenden Gruppierung Scenario Lok angehören. Dem Umfeld von Dynamo Dresden werden 16 Verdächtige zugeordnet, darunter sechs von der Faust des Ostens. Gegen alle Beschuldigten wird wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Nach letzten behördlichen Angaben umfasste vor gut einem Jahr die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld des amtierenden Drittligisten Dynamo Dresden.

Die Sächsische Zeitung stellt nunmehr aktuell fest, Mitglieder der Faust des Ostens “konnten sich möglicherweise nur deshalb an den Ausschreitungen vom 11. Januar in Leipzig-Connewitz beteiligen, weil sie noch nicht verurteilt sind“.

Nach Recherchen der Zeitung liegt seit 19. Juli 2013 eine Anklage gegen fünf mutmaßliche Faust des Ostens-Rädelsführer bei der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden. “Bisher wurden nur einige wenige Mitglieder der Vereinigung als Einzeltäter bestraft. Mehrere Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Was aus ihnen wurde, konnte am Freitagnachmittag [12. Februar] in der Behörde nicht geklärt werden“ (Sächsische Zeitung, 15. Februar).

Dieser Sachverhalt lässt Reporter Thomas Schade resümieren: “Wäre es in allen Verfahren zu Verurteilungen gekommen, stünden die meisten Hooligans unter Bewährung und müssten möglicherweise in Haft, wenn sie weiterer Straftaten überführt würden.“

Staatsanwaltlich offiziell wird gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012 ermittelt.

Hooligans Elbflorenz: Im Karussell der Gerichte

Am 13. November dieses Jahres endete in Dresden ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz mit so nicht erwartet harten Strafen. Das Landgericht fällte zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Das Dresdner Landgericht hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt im Verfahren war am 24. August 2011.

Nach dem Revisionsprozess verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und an selbiges zurück verwiesen. Verteidiger Endrik Wilhelm legte am 9. April 2015 “im Namen aller fünf Angeklagten“ gegen das Grundsatzurteil des BGH Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch die drei erneuten Urteile des Dresdner Landgerichts werden von der Verteidigung der Angeklagten – wiederum vor dem BGH – angefochten werden. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. “Wenn schon die Gerichte so lange brauchen, um ein Urteil zu finden, wie sollten dann die Angeklagten erkennen, dass sie sich strafbar gemacht haben?“, wird der Anwalt zitiert.

Darüber hinaus berichtet aktuell die Sächsische Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft im Komplex Hooligans Elbflorenz “bis zu 40 weitere Verdächtige anklagen“ will. Etwa zehn davon sollen sich auch vor der Staatsschutzkammer wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung verantworten müssen, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in wiederholter Bestätigung seiner vormaligen Ankündigung vom Mai 2013. “In dem ersten Dresdner Hooligan-Verfahren ist also längst noch kein Ende in Sicht“, resümiert Gerichtsreporter Alexander Schneider.

Hooligans Elbflorenz: Ein Oberstaatsanwalt spricht über …

Das Landgericht Dresden hat am 29. April dieses Jahres fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung, verurteilt. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Unterdessen kündigten am 6. Mai alle zehn Verteidiger eine Revision des Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof an.

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(Foto: O.M.)

Die Sächsische Zeitung publizierte nunmehr am 16. Mai in ihrer Print-Ausgabe – Headline und Teaser: “Rechte Kampagnen und heimliche Schießübungen im Wald – Oberstaatsanwalt Jürgen Schär spricht nach dem Prozess gegen Dresdner Hooligans über die Schnittmenge zwischen Fußball-Gewalttätern und der Neonazi-Szene“ – ein Interview ihres Gerichtsreporters Alexander Schneider [A.S.] mit Oberstaatsanwalt Jürgen Schär [J.S.].

Nachfolgend sei es erlaubt, einige Passagen besagten Interviews zu dokumentieren –

[A.S.] – Herr Schär, vor Kurzem wurden fünf Angeklagte zu Strafen von bis zu vier Jahren Haft verurteilt. Was bedeutet das Urteil gegen die “Hooligans Elbflorenz“ für die weiteren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?

[J.S.] – Die Staatsschutzkammer des Landgerichts hat alle fünf Angeklagten auch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Damit folgt das Gericht unserer Rechtsauffassung. Es war das erste Verfahren gegen Hooligans nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs in Deutschland. Hinzu kommt, dass erstmals auch einvernehmliche Hooligan-Matches als strafbar angesehen wurden. Für unsere Verfahren hat das eine große Bedeutung.

(…)

Die Einleitung der Ermittlungsverfahren gegen die Gruppe im Frühjahr 2009 folgte dem Bedürfnis, eine intensive Strafverfolgung zu betreiben. Wir hatten schon vor rund zehn Jahren eine zunehmende Kriminalisierung der gewaltbereiten Fußballfan-Szene beobachtet (…) Wir stellten dabei fest, dass darunter auch zunehmend gewaltbereite Rechtsextremisten waren. Offenbar nutzten sie die Hooligan-Auseinandersetzungen als Training.

[A.S.] – Hooligans und Rechtsextremisten schlagen gemeinsam los?

[J.S.] – Ja, natürlich. Unser Verdacht war, die Rechten suchen gezielt Erfahrung im Straßenkampf. Die Neonazi-Szene hat sich verändert. Im Jahr 2000 gab es 50 Kameradschaften in Sachsen, heute sind es nur noch 15. Die Täter suchen sich neue Betätigungsfelder, moderne Aktionsplattformen, nutzen das Internet. Sie sind weniger organisations-, sondern vielmehr aktionsbetont (…) So wurden auch Hooligans für sie attraktiv.

[A.S.] – Wurden die “Hooligans Elbflorenz“ von Neonazis unterwandert?

[J.S.] – Das würde ich so nicht sagen. Es ist aber eine Gruppe “mit braunen Einsprenkelungen“, wie ich es nenne. Nicht alle Hooligans sind rechtsextrem, aber unter den Mitgliedern gibt es natürlich eine große geistige Nähe, eine gemeinsame Schnittmenge (…)

[A.S.] – Wie gerieten die “Hooligans Elbflorenz“ ins Visier der Staatsanwaltschaft?

[J.S.] – Den Ausschlag für das Ermittlungsverfahren gab der organisierte Überfall auf türkische Lokale in der Dresdner Neustadt im Juni 2008. Die Vorgehensweise, der Modus Operandi, zeigte, dass hinter den “Dönerüberfällen“ eine hierarchisch gegliederte, gut geführte Organisation steht. Wir mussten die gewalttätigen Hooligans aus ihren Strukturen reißen – sonst wäre es nicht gelungen, auch den Anführer zur Verantwortung zu ziehen, der sich selbst nicht aktiv an dem Überfall beteiligt hatte, aber im Hintergrund wirkte.

[A.S.] – Yves L. erhielt in dem 92-tägigen Prozess vier Jahre Gefängnis. Seine Verteidiger wollen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anfechten. Sie auch?

[J.S.] – Nein, warum sollten wir in Revision gehen? Das Urteil geht so in Ordnung. Für uns ist es wichtiger, endlich auch die übrigen Mitglieder dieser Gruppe anzuklagen. Wir haben insgesamt gegen mehr als 40 Beschuldigte ermittelt. Etwa ein Dutzend Männer werden wir jetzt auch vor der Staatsschutzkammer anklagen (…)

[A.S.] – Erwarten uns wieder so lange Prozesse?

[J.S.] – Davon gehe ich nicht aus. Es wird jetzt einfacher sein, den Beschuldigten die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nachzuweisen. Eines muss ich hier aber einmal deutlich sagen: Die Ermittlungen waren sehr umfangreich und aufwendig. Aber diese Hooligan-Gruppe hat den Rechtsfrieden massiv bedroht. Man darf den Erfolg dieses Verfahrens, der Ermittlungen und des Prozesses nicht allein unter betriebswirtschaftlichen Kosten-und-Nutzen-Gesichtspunkten betrachten, wenn man diese Form der organisierten Kriminalität erfolgreich bekämpfen will (…)

[A.S.] – Dem Beobachter drängt sich der Eindruck auf, die Dresdner Staatsanwaltschaft führt besonders viele solcher Strukturverfahren gegen Hooligans und mutmaßliche Extremisten. Wie viele Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gibt es derzeit?

[J.S.] – Na ja, zu den Beschuldigten der Hooligans-Gruppe kommen schon noch einige Komplexe hinzu. Die Verfahren sind doch bekannt. Wir ermitteln gegen mehr als 100 Beschuldigte der “Faust des Ostens“, auch Gewalttäter im Dresdner Fußball-Umfeld. Darüber hinaus haben wir größere Verfahren (…)

[Dieser Beitrag wurde am 16. Mai 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Geheimnisse der Dresdner Heide

Wenige Tage nach dem Brandanschlag auf den Fuhrpark der Bundeswehr ist ein Bekennerschreiben aufgetaucht

In der Nacht zum Ostermontag waren bislang Unbekannte auf das Gelände der Offiziersschule des Heeres in Dresden vorgedrungen und hatten dort mehrere Brandsätze gezündet. Die Schadensbilanz beläuft sich auf 42 zerstörte Autos, Laster und Busse; die Schadenshöhe wird gegenwärtig auf rund drei Millionen Euro geschätzt. Verletzt worden ist niemand. Es gebe “zwar immer mal wieder Drohungen gegen die Bundeswehr, aber nicht im Raum Dresden“, so Kasernenkommandant Johannes Derichs nach dem Anschlag.

Die Albertstadt-Kaserne am Rand der Dresdner Heide wird – aus Kostengründen – durch eine private Wachschutzfirma gesichert. Die Offiziersschule sei, nach Angaben von Derichs, auch in besagter Nacht bewacht worden. Wie genau, wurde bislang nicht öffentlich. Die Täter jedenfalls gelangten unentdeckt auf das gut 40 Hektar große Gelände der Offiziersschule, in dem sie “vermutlich über einen zweieinhalb Meter hohen Zaun geklettert“ sind, so eine LKA-Sprecherin kurz nach dem Anschlag. Nach späteren Informationen der Dresdner Morgenpost “trugen die Täter hochexplosive und zentnerschwere Behälter zwischen die Fahrzeuge, wollten eine noch verheerendere Explosion erzeugen“.

Dass es sich bei den Brandsätzen wirklich um zentnerschwere Behälter gehandelt haben soll, wollte die LKA-Sprecherin auch gut drei Tage nach dem Anschlag “nicht bestätigen“ (ddp). Derzeit prüfe die Bundeswehr allerdings “keine rechtlichen Schritte gegen den privaten Wachdienst“ (Sächsische Zeitung). Am Dienstag nach Ostern berief das zuständige Landeskriminalamt Sachsen eine Sonder-Ermittlungsgruppe, für das Verfahren ist der Leiter der Staatsschutzabteilung, Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, zuständig. Die an drei Seiten die Albertstadt-Kaserne umschließende Dresdner Heide gab – offiziell jedenfalls – bislang nichts weiter preis, als dass sich die Spur der Attentäter im Flüsschen des nahen Prießnitzgrund verloren habe. Die nachfolgenden Ermittlungen konzentrierten sich auf mögliche links- oder rechtsextremistische Hintergründe des Anschlags, eine etwaige Tätergruppe aus dem Ausland und auf “daneben auch ganz andere Motive“ (LKA Sachsen).

Unterdessen glaubten einige User des eher linken Online-Medienzentrums indymedia, den Dresdner Brandanschlag auf ihre eigene Art kommentieren zu müssen: “Antimilitarismus muss praktisch werden“, “Schönes Osterfeuer!“, “Das könnt ich gern jeden Abend in den Nachrichten sehen …“, “Das Gefühl knisternder Wärme von Bundeswehrfahrzeugen, ist jenes welches man in Leipzig noch missen muss!“, “Für unzählige der dummen Bundis dürften laue Wachschichten von nun ab Vergangenheit sein …“, “Danke, das war nötig!“. Um ein fast unmittelbar nach der Attacke auf die Dresdner Offiziersschule bei YouTube veröffentlichtes Video – “Brandanschlag auf Bundeswehr in Dresden“ – entspann sich zeitweilig eine durchaus kontroverse Online-Diskussion – um dann nach relativ kurzer Zeit auf dem “Heul doch!!“-Niveau zu enden.

Am Mittwoch nach Ostern berichtete der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR), dass dem MDR-Sachsenspiegel ein Bekennerschreiben zum Brand-Anschlag auf die Offiziersschule des Heeres per Post zugestellt worden sei, was auch das LKA bestätigt. Das Schreiben wäre nach Ermittlerangaben ebenso an die Redaktion der Frankfurter Rundschau geschickt worden. Danach habe sich eine bislang unbekannte “Initiative für ein neues blaues Wunder“ zu dem Anschlag bekannt und diesen – nach Darstellung des MDR – unter anderem mit den Worten “Wenn ihr nicht abrüstet, tun wir es!“ begründet. Zudem würden, auch auf Dresden bezogen, die militärischen Rituale in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen kritisiert. Dabei hätten sich die Verfasser des Schreibens auf die “Proklamation der provisorischen Regierung der Bunten Republik Neustadt“ bezogen, einem jährlich alternativen Stadtteilfest in Dresden.

Nach dem bislang die offiziellen Berichterstattungen und staatlichen Verlautbarungen über den Dresdner Brand-Anschlag auf die Bundeswehr eher ausgewogen und zurückhaltend ausfielen, darf man nunmehr durchaus gespannt auf die weitere Entwicklung sein. Wer weiß schon jetzt, gegen welche Strukturen sich ein so betiteltes Bekennerschreiben letztendlich gleichzeitig noch verwenden lassen könnte? Ein anonymer User artikulierte seine dahingehenden Befürchtungen bereits in den Abendstunden des 13. April auf indymedia: “… und in diesem Fall wird kaum Ermittlungsaufwand gescheut werden. Wenn Du also irgendwie in der linken Szene aktiv bist, auch wenn Du mit Antimilitarismus nicht viel zu tun hast: Räum’ Dein Zimmer auf!“. Oberstaatsanwalt Schär bestätigte gegenüber mehreren Medien mittlerweile die Existenz eines Bekennerschreibens.

[Dieser Artikel wurde am 16. April 2009 bei Telepolis veröffentlicht.]

Staatsanwaltschaft versus Gansel

Dresden. Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz gegen den sächsischen NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel eröffnet und strebt die Aufhebung seiner Immunität durch den Landtag an. Gegen den Parlamentarier wird in einem anderen Fall bereits seit einiger Zeit unter anderem wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole ermittelt.

Bei den Ermittlungen geht es um Gansels presserechtliche Verantwortung für die NPD-Schülerzeitung “perplex“ sowie um Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz im Zusammenhang mit der Verteilung besagten Druckwerkes. Die erste Auflage der so genannten Schülerzeitung wurde Anfang Dezember 2007 als jugendgefährdende Schrift indiziert. Ende Dezember 2007 musste die NPD auf Betreiben der Staatsanwaltschaft die zweite “perplex“-Nummer von ihren Internetseiten entfernen und darf diese Ausgabe zudem durch gerichtlichen Beschluss auch nicht mehr anbieten, bewerben oder verteilen.

Erst vor wenigen Tagen wurde ein sächsischer NPD-Jungfunktionär wegen des Verteilens der ersten “perplex“-Ausgabe an unter 18-jährige Jugendliche vom Amtsgericht Aue erstinstanzlich zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach Darstellung der Nachrichtenagentur ddp führt die Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang gegenwärtig fünf Verfahren. Bezüglich der zweiten Auflage von “perplex“ werde wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole in zwölf weiteren Verfahren ermittelt. Bisher seien insgesamt 2.437 “perplex“-Exemplare beschlagnahmt worden.

Der Landtag, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär am 25. Februar, sei über das Ermittlungsverfahren gegen Jürgen W. Gansel informiert worden “und müsse bei einer Anklage über die Aufhebung von Gansels Immunität entscheiden“ (ddp). Auf einer so benannten Jahresauftaktveranstaltung der sächsischen NPD Anfang Januar 2008 bezeichnete Björn Clemens, vormaliger stellvertretender REP-Bundesvorsitzender, die “Bomben-Holocaust“-Landtagsrede Gansels vom Januar 2005 als eine “der größten parlamentarischen Taten, die wir seit 1945 erlebt haben“.

Seit November 2007 laufen bereits staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Gansel wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. Zur damaligen Zeit hatte Gansel in einer Mitteilung die Justizorgane öffentlich als “Hure der antideutschen Politik“ tituliert und sich außerdem deutlich antisemitisch geäußert.

[Dieser Artikel wurde am 26. Februar 2008 bei redok veröffentlicht.]