Archiv der Kategorie: Hooltras

Hooligans bei Pegida – Überraschung?

So ganz neu ist die Ansage von Tatjana Festerling nun wahrlich nicht. Die Botschaft als solche kursiert seit einiger Zeit bereits im World Wide Web. Immerhin stammt das letztendlich dokumentierende Video von einer Veranstaltung am 29. Oktober dieses Jahres.

“… Wir haben eben von Anfang an bei Pegida, muss man so sagen,  Hooligans und Leute aus dem Sicherheitsgewerbe gehabt, die von Anfang an für Sicherheit gesorgt haben, also, was ich damit sagen will ist eigentlich, dass es in Dresden weniger Berührungsängste gibt, wie hier jetzt zum Beispiel im Westen, zu den bösen Hooligans, hier hat man ja eigentlich immer Vorurteile und so weiter, aber in Dresden sind es also wirklich die, auch teilweise von Dynamo und so weiter, die für Sicherheit gesorgt haben …“ (O-Ton Festerling bei der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz).

Scheinbar große Überraschung. Jetzt. Bei einigen.

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) will von den Hooligan-Ordnern bei Pegida nichts gewusst haben, Innenminister Markus Ulbig (CDU) sei entsetzt, berichtet aktuell mdr.de unter Berufung auf einen Bericht der Zeitung mit den vier großen Buchstaben. “Ob Staatsschutz und Polizei auch nichts davon wussten, dass Hooligans das Sicherheitspersonal bei Pegida stellen, ist unklar“(mdr.de, 17. November, 10:12 Uhr). Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen? “Die Wahrheit ist immer konkret“ (Wladimir Iljitsch Uljanow).

Pegida mobilisiert Alt-Hooligans, Neonazis und Wutbürger*innen (Fussball-Gegen-Nazis.de, 21. November 2014), Die Pegida-Miliz aus dem Stadion (Zeit Online, 12. Januar 2015), Pegida in Dresden: Fußball-Hooligans sind bei Demos dabei (Spiegel Online, 13. Januar 2015), Dresdner Hooligans suchen Nähe zu Pegida (NOZ Online, 13. Januar 2015), Pegida trifft Dynamo (Sächsische Zeitung, 24. Januar 2015), Hooligans als Schutztruppe (FAZ Online, 2. Februar 2015) – und leise aus dem Off raschelt beim Zurückblättern die ’Lügenpresse’ …

“Nicht lesen wollen ist schlimmer, als nicht lesen können“ (Volkmar Frank).

Hooligans Elbflorenz: Dresdner Landgericht urteilt erneut

Am 29. April 2013 verurteilte das Landgericht Dresden fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagten standen seit 24. August 2011 vor Gericht. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben.

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(“… Der K-Block steht hinter euch!!“ – *Foto: O.M.)

Nach dem Dresdner Urteil durch das Landgericht ging die Verteidigung der Beschuldigten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Revision. Der BGH verkündete dann am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und wiederum an selbiges zurück verwiesen.

Martin Wissmann, Anwalt eines der Beschuldigten, sah damals im BGH-Urteil “eine Art Gesinnungsstrafrecht“. Es sei der Versuch, Hooligan-Wettkämpfe als gesellschaftlich nicht erwünschtes Phänomen “von den Straßen zu beseitigen“. Am 9. April 2015 legte ein weiterer Verteidiger, Endrik Wilhelm, “im Namen aller fünf Angeklagten“ Beschwerde gegen das BGH-Urteil beim Bundesverfassungsgericht ein.

“… Das LG Dresden unterstellte den Angeklagten gleichwohl politische Motive … Es sah den Vorwurf als berechtigt an, es habe sich um eine politisch motivierte und insbesondere ausländerfeindliche Vereinigung gehandelt. Die organisierten Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese oder auch spontane Prügeleien beim Fußball in der Nähe der Stadien seien nur ein Betätigungsfeld der Vereinigung gewesen. Der wahre Zweck der Vereinigung sei weit darüber hinausgegangen.

Der Bundesgerichtshof ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die ausländerfeindlichen Aktionen in Dresden nichts mit der Vereinigung zu tun hatten. Ausgehend von dem, was das Landgericht Dresden in sein Urteil geschrieben habe, habe es weder eine politisch motivierte noch eine ausländerfeindliche Vereinigung gegeben. Eine Vereinigung habe überhaupt nur insoweit bestanden, als dass unpolitische Drittortauseinandersetzungen auf der grünen Wiese organisiert worden seien. Es habe zwar einzelne Teilnehmer gegeben, die sich daneben an ausländerfeindlichen Aktionen beteiligten. Aus dem Urteil des LG Dresden ließe sich das aber nur für einen der Angeklagten schlussfolgern. Für die übrigen vier Angeklagten gelte das nicht. Der BGH hat das Urteil des LG Dresden deshalb insoweit aufgehoben …“ (Rechtsanwalt Endrik Wilhelm)

Zum damaligen Zeitpunkt, im Frühjahr dieses Jahres, wurde seitens der Verteidigung davon ausgegangen, die Befreiung durch den BGH vom Vorwurf, eine politisch motivierte und ausländerfeindliche Vereinigung zu sein, würde aller Voraussicht nach dazu führen, “dass keiner der verbliebenen Angeklagten eine Inhaftierung befürchten muss“.

Wie die Sächsische Zeitung berichtet, endete nunmehr am 13. November ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz vor dem Landgericht Dresden “mit unerwartet harten Strafen“: Zwei Urteile über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate – “Im Falle der Rechtskraft müssen beide ins Gefängnis“ – und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Nach Überzeugung des Dresdner Gerichts wurde durch die drei Beschuldigten eine kriminelle Vereinigung angeführt. Die gemeinsame Basis sei eine rechtsextreme Gesinnung der Angeklagten. Eine solche Vereinigung erfordere “eine Reaktion des Rechtsstaates“, zitiert die Sächsische Zeitung zudem Richter Herbert Pröls.

[*Foto: Rudolf-Harbig-Stadion, SG Dynamo Dresden vs. SK Rapid Wien, Testspiel, 23. Januar 2010]

Datei “Gewalttäter Sport“ light?

In der Verbunddatei “Gewalttäter und Sport“, der so genannten “Hooligan-Datei“, waren Ende des Jahres 2008 knapp 10.000 Personen erfasst. Im Mai 2010 betrug das Volumen bereits zirka 11.000 Einträge. Zu Jahresbeginn 2011 kursierte dann die Information, zitiert aus einer am 15. November 2010 publizierten Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA), dass in besagter Datensammlung bundesweit 16.799 Datensätze über insgesamt 12.800 Menschen gespeichert seien.

13.032 Personen in Deutschland sind in der Datei “Gewalttäter Sport“ des Bundeskriminalamts erfasst. Sie gelten damit als potentiell gefährlich. (’Zahl der Woche’ in: DER SPIEGEL, 26. März 2012)

Mit Stichtag 30. April 2013 waren letztendlich – so jedenfalls offiziell dargestellt – Informationen über 13.033 Persönlichkeiten in der Verbunddatei “Gewalttäter Sport“ abgespeichert.

“… Die Datei ist vor zwanzig Jahren von den Bundesländern eingerichtet worden und gilt ein scharfes Schwert. Denn dort werden nicht nur Täter eingetragen, die eine oder mehrere aus einem Katalog von insgesamt 16 Straftaten – von Gewalt gegen andere über Verstöße gegen das Versammlungsrecht bis zur Volksverhetzung und Beleidigung – begangen haben sollen. Auch kann sich derjenige dort wiederfinden, von dem die Polizei ’aufgrund bestimmter Tatsachen’ auch nur annimmt, dass er künftig an Straftaten in Zusammenhang mit Fußball beteiligt sein könnte …“ (derwesten.de, 12. Oktober 2015).

Wie heise.de berichtete, hat nunmehr die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen “einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit der die … angebliche Stigmatisierung von Fußballfans beendet werden soll“.

“… Die Grünen wollen, dass die Löschfristen in der Datei ’Gewalttäter Sport’ von 5 Jahren auf 12 Monate bei Erwachsenen und einem halben Jahr bei Jugendlichen reduziert werden. Personen dürften zudem nur noch ’bei einem konkreten Anfangsverdacht’ eingetragen werden, wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren laufe. Betroffene müssten zudem grundsätzlich über Einträge informiert werden; sie sollen widersprechen können.

Auch lehnen die Grünen die Praxis ab, dass Polizeidienststellen personenbezogene Daten ohne Wissen der Betroffenen an Fußballvereine weitergeben …“ (heise.de, 8. Oktober 2015).

Die aktuelle Botschaft der BündnisGrünen ist wohlfein vernehmbar. Allerdings steht unter anderem seit fast vier Jahren schon mehr als deutlich am Raum, dass allein schon derjenige, “wessen Personalien … einmal im Rahmen der ’Gefahrenabwehr’ kontrolliert worden sind, Eingang in die Datei ’Gewalttäter Sport’ [findet] und sich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Anfeindung ausgesetzt [sieht]“ – “Schlimmer geht es nimmer! Dieses System lässt jedem Datenschützer die Haare zu Berge stehen!“ (anwalt.de, 29. Februar 2012).

Nicht zuletzt wurde im April 2010 durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe eine fehlende rechtliche Grundlage der Dateisammlung “Gewalttäter Sport“ festgestellt. Darüber hinaus bezeichnete bereits im Dezember 2008 das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schon die Einrichtung der Verbunddatei als illegal, da das Informationssystem auf keiner klaren Rechtsgrundlage beruht habe.

Im Juni 2010 stimmte dann der Bundesrat dem Entwurf für eine Verordnung des Bundesinnenministeriums zu, mit dem die Datensammlung “Gewalttäter Sport“ nebst vielen anderen Warndateien des BKA auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden sollte. “Eine Beratung der neuen Rechtsverordnung auch im Bundestag hielt das Innenministerium nicht für nötig“ (heise.de, 4. Juni 2010).

Die Sicherheitsbehörden hätten offenbar aufgrund des rasanten Anwachsens der “Hooligan-Datei“ den Überblick über deren Bestand verloren, bemerkt wiederum die Bundestagsfraktion der BündnisGrünen nun im Oktober 2015. Mit einer politischen Löschfrist von wie vielen Jahren?

Blickfang Ultra: Saison 2014/15 im Schwanengesang

Wie nähert man sich einem sterbenden Schwan? Wobei ’sterbend’ so richtig nun vielleicht auch wieder nicht ist, ’Schwan’ aber schon, irgendwie. Aber der Reihe nach.

Ein kleines Jubiläum. Der fünfte Saisonrückblick von Blickfang Ultra (BFU). Drittmalig präsentiert im A4-Format. Wie gewohnt hervorragend layoutet und in bester Print-Qualität.

Im Heft vertreten sind 30 Ultra-Gruppierungen, die in bekannter Art und Weise – quantitativ und auch qualitativ durchaus unterschiedlich – aus ihrer Sicht die Saison 2014/15 Revue passieren lassen. Zudem werden im Mittelteil der Publikation eine saisonale TOP 140-Zuschauertabelle sowie ein monatlich gegliederter Jahresrückblick dargestellt. Am Ende des Heftes dokumentiert sind gleichfalls auch das Zaunfahnen-Ranking 2015 sowie die bezügliche “Ewige Tabelle“. Last but not least erfolgt ein kleiner Szeneseitenblick in die Schweiz.

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Aber irgend etwas scheint anders. Die Gruppen-Beteiligung hat sich von vorjährlich noch 47 auf nunmehr 30 dezimiert. Wobei der Osten der Bundesrepublik – im Vergleich von letztsaisonal zehn – aktuell noch mit sieben Wort- und Bildbeiträgen vertreten ist.

Irgend etwas schimmert. Seitens der Herausgeber wurde fast bei jeder Veröffentlichung der Saisonrückblicke die eher polemisch anmutende Frage in den Raum gestellt, “ob es zukünftig überhaupt noch Sinn macht, das Projekt auch im kommenden Sommer zu stemmen“.

Und irgend etwas ist anders. “Einige wird es vielleicht traurig stimmen, andere gar nachdenklich und anderen wird es schlichtweg egal sein, aber das vor euch liegende Pamphlet wird mit großer Wahrscheinlichkeit das letzte seiner Baureihe sein“ (Mirko Otto, “Salut!“ im Heft).

“Wenn ein Schwan stirbt …“ – Der einen oder dem anderen mag diese Textzeile aus einem Klassiker von Karat im Ohr sein.

Vielleicht wäre es für die zuweilen nur noch selbstverliebte Old- und Next-Generation der Ultras an der Zeit, einmal kurz zu schweigen. Und szeneübergreifend die Sonnenbrillen abzusetzen sowie zumindest symbolisch das Basecup zu lüften.

Erschienen ist der bislang letzte Blickfang Ultra Saisonrückblick bereits vor gut einem Monat, gleichwohl für 7,90 Euro bei einem Händler des eigenen Vertrauens nach wie vor erhältlich. Vermutlich wird dereinst auf gewissen Plattformen der Preis für ein “weltweit aktuell kein ähnliches Projekt auf Papier“ (Mirko Otto) das Vielfache betragen, alle anderen BFU-Rückblicke inbegriffen.

Erst wenn etwas nicht mehr da ist, wird mitunter bewusst, was fehlt. Aber das wäre dann schon wieder eine andere Geschichte.

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Faust des Ostens: Zählappell – Rechtsextreme Hooligans in Sachsen

Beinahe wäre so ein kleiner ’Zählappell’ hinsichtlich der Faust des Ostens weniger oder mehr rechts liegen gelassen worden. Unbedingt öffentlich wurde bislang eine solche Zahlenspielerei nun aber auch nicht unbedingt betrieben. Wobei Zahlenspielerei gewiss nicht der richtige Terminus ist. So viele sind es nämlich gar nicht. Also, Zahlen. Und mittlerweile bei der Faust des Ostens. Scheint es.

Im Mai 2013 laufen Ermittlungen gegen mehr als 100 Beschuldigte der Faust des Ostens. Zitierte damals die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Jürgen Schär. Mitte Februar 2015 hat die Faust des Ostens dann etwa 40 Mitglieder. So die zu diesem Zeitpunkt von DPA zitierten Angaben von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU). Die Herren sowie beide Behörden sind sich arbeitsintensiv durchaus vertraut, ist zu vermuten, und nicht erst seit gestern.

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(Dresden, Februar 2011 – Foto: O.M.)

Im Zusammenhang der 2015’er Februar-Antwort des Innenministers (Vorgangs-Nummer 6/579) auf eine Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) legt Markus Ulbig etwa 160 Rechtsextremisten in der gewaltbereiten Fußballfanszene in Sachsen zugrunde. Aus dem Fanumfeld vom 1. FC Lok Leipzig wird die Gruppierung Scenario Lok als rechtsextremistisch eingestuft. Der Gruppe, die im Oktober vergangenen Jahres ihre Auflösung bekannt gegeben habe, seien etwa 70 Mitglieder zugerechnet worden. Im Umfeld des Chemnitzer FC gibt es mit der New Society und Kaotic Chemnitz zwei rechtsextreme Fangruppen mit zusammen etwa 50 Mitgliedern. Ja, und die Faust des Ostens aus der Peripherie von Dynamo Dresden eben noch.

(…) Die getroffenen Aussagen stießen beim Chemnitzer FC auf Unverständnis (…) wurde die “New Society“ vor drei Jahren hinsichtlich ihrer Symbolik vom Verein verboten. Gegen damalige Führungskräfte sind entsprechende Stadionverbote verhängt worden (…) [cfc-fanpage.de, 19. September 2012]

Wie schnell doch so ein gebrauchtes Jahr vergeht. Oder zwei. Oder drei.