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Faust des Ostens – Under friendly Judgmet Fire

Staatsanwaltliche Ermittlungen gegen die sich selbst so heißende Gruppierung Faust des Osten (FdO) aus dem Fan-Umfeld von Dynamo Dresden wurden, offiziell, seit Juni 2012 geführt.

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden hatte in der seit dem 29. März dieses Jahres nunmehr angelaufenen Gerichtsverhandlung gegen – quasi übrig gebliebene – drei Angeklagte, als mutmaßlich führende Mitglieder der FdO, ursprünglich Fortsetzungstermine bis Mitte Juli 2021 terminiert. “Das Verfahren könnte jedoch schon weitaus früher beendet sein“ [Nina Böckmann, kreuzer online, 13. April].

“Das Landgericht Dresden hat am [11. Mai] drei Männer als Mitglieder der Hooligan-Gruppierung ’Faust des Ostens’ (FdO) verurteilt. Gegen einen 37-Jährigen verhängte die Staatsschutzkammer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung, wobei fünf davon wegen langer Verfahrensdauer als vollstreckt gelten. Zwei zur Tatzeit 21-Jährigen wurde unter Anwendung von Jugendstrafrecht jeweils die Zahlung von 1500 Euro auferlegt. Sie wurden der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, wie auch der 37-Jährige, sowie der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen“ [Freie Presse Online (Copyright dpa), 11. Mai].

Ein “mildes Urteil“, findet Konrad Litschko von der tageszeitung, und zitiert Michael Nattke vom Kulturbüro Sachsen

“Die niedrigen Strafen waren nach so vielen Jahren nicht anders zu erwarten. Es ist ein Armutszeugnis für die sächsischen Behörden, dass es mehr als zehn Jahre gedauert hat, um die Mitglieder dieser rechtsextremen, kriminellen Vereinigung zu verurteilen“ [taz.de, 11. Mai].

And now? Basta?

(Alttolkewitz. Dresden. Frühjahr 2015 – Foto: O.M.)

“Letzte Straftaten bekannter Mitglieder der FdO verzeichnete das [zuständige] Justizministerium noch im Dezember 2020“ [Dresdner Morgenpost, 4. Februar 2021].

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Reges Fäustchen des Ostens?

Vor der Drittliga-Begegnung von Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock am 19. März dieses Jahres auf dem Rasen im Rudolf-Harbig-Stadion begegneten sich Anhänger beider Vereine im Dresdner Stadtteil Löbtau –

[ULTRAS PYRO FANS, YouTube.com, 19. März 2016]

Die Polizei nahm unmittelbar mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Gesamtermittlungen werden gegen 117 Verdächtige geführt.

Fast genau zwei Monate später, am 18. Mai, durchsuchte nun die Polizei Wohnungen in Dresden, Wilsdruff, Großenhain, Rostock, Anklam, Barth und Hamburg. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, handelt es sich bei den 15 Beschuldigten “um Männer im Alter von 16 bis 31 Jahren, von denen sich offenbar zehn zu Dynamo Dresden und fünf zu Hansa Rostock zählen“. Ziel der aktuell erfolgten Beweissicherung sei es, “Hintergründe und Absprachen zu der Auseinandersetzung zu belegen“, beruft sich die Zeitung auf eine bezügliche Mitteilung von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

Nach Darstellung von Gerichtsreporter Alexander Schneider ist unter den Beschuldigten “mindestens ein ’alter Bekannter’“ – “Ein 21-Jähriger, der zu den Rädelsführern der Fangruppierung namens ’Faust des Ostens’ (FdO) zählen soll“.

“Die FdO hatte mehrere Dutzend Mitglieder. Ab 2010 soll die Gruppe für erhebliche Straftaten verantwortlich sein, darunter Sachbeschädigungen im Stadion, Einbrüche, Angriffe auf Polizisten, Körperverletzungen, Schnapsdiebstähle. Die mutmaßliche Führungsriege der FdO wurde bereits im August 2013 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden angeklagt. Seitdem ruht das Verfahren jedoch, da keiner der Beschuldigten in Haft saß. Für Haftsachen gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Gerichte müssen diese Verfahren aufgrund des Freiheitsentzugs der Untersuchungsgefangenen vorzeitig verhandeln. Beschuldigte FdO-Angehörige sind seitdem jedoch immer wieder aufgefallen“ (Sächsische Zeitung, 19. Mai 2016).

Nach letzten behördlichen Angaben Mitte Februar 2015 umfasste die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld von Dynamo Dresden. Öffentlich bekannt sind staatsanwaltlich laufende Ermittlungen gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012.

Im aktuellen Vorgang sei übrigens nicht ausgeschlossen, “dass auch gegen die Hooligans aus Dresden und Rostock wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird“, zitiert die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar 2015 sein Urteil (Az 3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz verkündet, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Insbesondere auch, wenn sie sich “mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen“ (BGH-Urteil im Medien-Spiegel).

Wie lange die Ermittlungen im aktuellen Fall dauern werden, ist gegenwärtig noch unklar.

MedienScreen # 35 [Ultras nach BGH-Urteil nicht mit Hooligans gleichgesetzt]

[Fundstück] “Bundesgerichtshof erweitert den Begriff der kriminellen Vereinigung nicht“, fananwaelte.de, 12. März 2015 –

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte kritisiert die Kommentierung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 22.01.2015, 3 StR 233/14, zur Frage der Einordnung von sogenannten Hooligan-Gruppierungen als krimineller Vereinigung. Ohne die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten, wurden nach Bekanntwerden der Entscheidung angeblich erweiterte polizeiliche Befugnisse insbesondere von Seiten der Polizeigewerkschaften begrüßt. Insbesondere wurde suggeriert, der BGH habe die “kriminelle Vereinigung” begrifflich erweitert.

Dies ist jedoch nicht zutreffend. Der Bundesgerichtshof nimmt mit seiner Entscheidung keine Erweiterung des Begriffs der kriminellen Vereinigung vor, sondern hält seine ständige Rechtsprechung aufrecht. Eine Ausdehnung des Begriffs der kriminellen Vereinigung beispielsweise auf Ultrafangruppen lässt sich durch das Urteil des Bundesgerichtshofs gerade nicht begründen.

Nach der Rechtsprechung des BGH setzt eine kriminelle Vereinigung voraus, dass Ziel und Zweck einer Personenvereinigung die Begehung von Straftaten ist, wobei sich – als wesentliches Abgrenzungsmerkmal zu nichtkriminellen Vereinigungen – die Gruppenmitglieder unter Zurückstellung ihrer individuellen Einzelmeinung der Willensbildung der Organisation und diesem Ziel unterwerfen.

Dies ist bei Ultrafan-Gruppierungen nicht der Fall. Die Mehrheit der Mitglieder von Ultrafan-Gruppierungen verfolgt das Ziel, die jeweilige Fußballmannschaft zu unterstützen und stellt das verbindende Fußballerlebnis in den Vordergrund. Das Begehen von Straftaten ist nicht das gemeinsame Ziel, was bereits aus der Heterogenität der Zusammensetzung folgt. Das Urteil des BGH stellt eine reine Einzelfallentscheidung dar und betrifft nicht die Ultrafan-Gruppierungen (…)

[Dieser Beitrag wurde am 23. März 2015 bei Ostfussball.com publiziert.]

Festnahmen nach SSS-Razzia

Dresden. Bei einer Razzia wurden gestern Abend in Sachsen zahlreiche Objekte durchsucht und drei mutmaßliche Führungskader der verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) festgenommen. Sie sind verdächtig, trotz des Verbots die Aktivitäten der Neonazi-Gruppe weitergeführt zu haben. Die Festgenommenen hatten nach dem SSS-Verbot im April 2001 Funktionärsposten in der NPD übernommen.

Bei den inhaftierten Neonazis handelt es sich um Thomas Sattelberg, Thomas Rackow und Martin Schaffrath. Die drei gehörten der als “kriminelle Vereinigung“ verbotenen SSS an, Sattelberg und Rackow sind unter anderem bereits wegen SSS-Mitgliedschaft vorbestraft.

Am gestrigen Abend hatten Beamte der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes eine Reihe von Wohnungen sowie die “Mühle am Brausenstein“ in Rosenthal-Bielatal durchsucht, wo Neonazis der Region bereits seit einiger Zeit einen Treffpunkt aufbauen. Dabei wurden die drei Aktivisten festgenommen. Für Sattelberg und Rackow will die Staatsanwaltschaft nun die Bewährung für ihre Haftstrafen widerrufen lassen, gegen Schaffrath wurde Haftbefehl erlassen.

Die sächsische NPD reagierte mit schwerem Geschütz auf die Festnahmen: der Fraktionsvorsitzende Holger Apfel forderte gar vom Justizminister die Entlassung des Dresdner Oberstaatsanwalts Jürgen Schär. Nach NPD-Darstellung hatten die Jungen Nationaldemokraten (JN) in der “Mühle am Brausenstein“ ein “Aktivisten- und Interessententreffen“ mit etwa 40 Teilnehmern durchgeführt, die alle vorläufig festgenommen worden seien.

Bei zahlreichen der Festgenommen seien anschließend Hausdurchsuchungen vorgenommen worden. Bei den Festgenommenen seien auch zwei persönliche Referenten des NPD-Abgeordneten Johannes Müller gewesen. Bei einem dieser beiden Referenten, der auch als ehrenamtlicher Schatzmeister der sächsischen NPD fungiere, sei im Zuge der Hausdurchsuchung “sämtliche Computertechnik beschlagnahmt“ worden.

Auf einer parteiunabhängigen Neonazi-Webseite hieß es zu der Razzia, bei der Veranstaltung habe Thomas Sattelberg einen Vortrag zum Thema “Entwicklung der nationalen Bewegung“ gehalten. 100 Polizisten und ein Staatsanwalt hätten den Veranstaltungsort “gestürmt“ und den Anwesenden “den Straftatbestand des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz“ vorgehalten. Bei 25 Neonazis seien anschließend Hausdurchsuchungen durchgeführt worden.

In einer Reihe von Prozessen waren im Laufe der letzten Jahre Dutzende SSS-Mitglieder verurteilt worden. Die SSS war in den vergangenen Jahren offenbar trotz Verbot aktiv geblieben. Sattelberg war bereits im August 2006 wegen Fortführung der Gruppe zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Gegen einen weiteren SSS-Kader war im Dezember 2006 Anklage erhoben worden.

Neonazis machen Mühle des “Präsidenten“ flott

Die “Mühle am Brausenstein“ war in den vergangenen Wochen als Neonazi-Treff in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Seit Ende des vergangenen Jahres hatten Neonazi-Trupps aus dem Umfeld der verbotenen SSS und der NPD das alte Gemäuer im kleinen Ort Bielatal (1.800 Einwohner) nahe der tschechischen Grenze wieder auf Vordermann gebracht. “Der Eigentümer hat uns gebeten, beim Aufräumen zu helfen“, gab sich Thomas Rackow im Januar gegenüber der Sächsischen Zeitung unschuldig; die Aufräumarbeiten liefen mehr unter Privat- als Parteiinitiative, so Rackow.

Der Eigentümer ist in der braunen Szene nicht ganz unbekannt. Der 69-jährige Heino Janßen stammt aus dem niedersächsischen Zetel (bei Wilhelmshaven); die alte Wassermühle, zu DDR-Zeiten als Ferienheim genutzt, hatte er Anfang der 1990er Jahre von der Treuhand gekauft. Janßen agiert im Umfeld der von Horst Mahler inspirierten “Reichsbürgerbewegung“ und betreibt eine eigene Webseite unter dem großspurigen Titel “Zentralrat der Deutschen“ (ZD). Diesen “Zentralrat“ sieht Janßen als “einzige legitime Rechtsorganisation des fortbestehenden Deutschen Reiches mit seinem Staatsvolk“; seine wirren Schreiben etwa an den “BRD-Präsidenten“ unterzeichnet er mit “Präsident des ZD“.

Diesem “Präsidenten“ beim Aufräumen seiner heruntergekommenen Liegenschaft zu helfen, war freilich nicht der edle Zweck des Neonazi-Engagements. Das Objekt zu einem neuen Treffpunkt der Szene auszubauen, sei gut vorstellbar, sagte Thomas Rackow der Sächsischen Zeitung im Januar. Eigentümer Janßen wurde von dem Blatt zitiert: “Ein Vereinshaus soll es werden, jedoch kein öffentliches Haus, wie es einmal eines war“.

Die Nazi-Aktivitäten in der Mühle alarmierten Kommunalvertreter und Behörden. Einen “abgestimmten Maßnahmeplan“ kündigte der Bürgermeister Bernd Gottschald an, um einen braunen Szenetreff zu verhindern.

Bald darauf klangen die Neonazis zahmer. In einem an alle Haushalte des Ortes verteilten Handzettel “Blickpunkt Sächsische Schweiz“ sprach eine Interessengemeinschaft “Mühle Brausenstein“ von einem Mühlenmuseum. Kein NPD-Schulungszentrum, sondern ein offener Jugendtreff solle dort entstehen. Im Impressum des “Blickpunkt“-Blattes steht der NPD-Landtagsabgeordnete Johannes Müller, unterzeichnet war das Schreiben an die Bürger von Martin Schaffrath.

Dieser Schaffrath ist jedoch in Bielatal nicht unbekannt. Im Jahr 2003 sei er persönlich an einem Überfall auf den örtlichen Jugendklub beteiligt gewesen, schrieb Bürgermeister Gottschald im Rosenthal-Bielataler Dorfblatt. Ein Hohn sei seine nun demonstrierte Offenheit.

Drei SSS-Kader und NPD-Funktionäre

Thomas Sattelberg gilt als Anführer der SSS. Im Mai 2003 war er zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Im August 2006 stand er erneut vor Gericht: wegen Fortführung der verbotenen SSS bekam er eine Haftstrafe von acht Monaten.

Der gelernte Sozialpädagoge Sattelberg ist mittlerweile – wie sein politischer Ziehvater, der verstorbene Uwe Leichsenring – als Fahrlehrer tätig. Bei der NPD stieg er zu Vorstandsposten auf: Im September 2006 wurde er in den Landesvorstand der Jungen Nationaldemokraten (JN) gewählt. Zuständig ist er dort für das Referat “Politische Strategien“.

Thomas Rackow erhielt 2003 eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Nach dem Verbot der SSS betrieb er die Neonazi-Internetseite “Heimatschutznetzwerk“, daneben betreute er auch noch die Webseiten der NPD Sächsische Schweiz. Bei einer Polizeirazzia wegen des Verdachtes der Weiterführung der SSS wurde im Dezember 2004 sein Computer beschlagnahmt. Schon einen Tag später konnte er vertrauten Kameraden verkünden: “Habe wieder nen Rechner, diesmal von nem MdL“ (Mitglied des Landtags). Welches NPD-Landtagsmitglied ihm einen neuen Rechner besorgt und damit die Weiterführung der verbotenen Gruppe unterstützt hatte, blieb offen; Kenner der Szene vermuteten Uwe Leichsenring als Computer-Lieferant.

Wie viele andere SSS-Mitglieder stieg Rackow in der NPD auf. Im April 2005 wurde er Kreisverbands-Vorsitzender der JN in Pirna, im Februar 2006 wurde er in den NPD-Kreisvorstand Sächsische Schweiz gewählt. Mittlerweile ist er stellvertretender JN-Landesvorsitzender und persönlicher Referent des NPD-Landtagsabgeordneten und Fraktionsgeschäftsführers Johannes Müller.

Laut Einschätzung der Dresdner Staatsanwaltschaft ist Martin Schaffrath, der einige Jahre jünger als seine Kumpane ist (Jahrgang 1982) und bisher noch nicht wegen SSS-Mitgliedschaft verurteilt wurde, als neuer führender Kopf der Gruppe anzusehen. Er betreibt in Pirna das Ladengeschäft “CrimeStore“, das im Dezember 2006 wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs Ziel einer Hausdurchsuchung durch die Polizei war. Seit kurzem ist er JN-Kreisvorsitzender Sächsische Schweiz.

[Dieser Artikel (Albrecht Kolthoff/Olaf Meyer) wurde am 5. April 2007 bei redok veröffentlicht.]

SSS-Anführer vor erneuter Anklage

Dresden. Wegen Rädelsführerschaft und Fortführung einer verbotenen Gruppierung hat die Staatsanwaltschaft Dresden erneut Anklage gegen einen der vormaligen Anführer der rechtsextremistischen Skinheads Sächsische Schweiz (SSS) erhoben.

Wie die Behörde bereits am 7. Dezember verlautbarte, wurde die Anklage gegen den 28-jährigen am 30. November anhängig. Der junge Mann war schon im ersten Prozess gegen die SSS zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nunmehr droht dem rechtsextremistischen mutmaßlichen Wiederholungstäter der Widerruf seiner Bewährungsstrafe auf Grund der Mitgliedschaft in dieser kriminellen Gruppierung mit dem Vorwurf der Weiterführung der SSS.

Die seit Mitte der 1990er Jahre auch öffentlich äußerst aktiven Skinheads Sächsische Schweiz waren vom damaligen sächsischen Innenminister im Sommer 2001 verboten worden. Während der Prozesse gegen Mitglieder der SSS wurde dieser rechtsextremistische Personenzusammenschluss zudem als kriminelle Vereinigung eingestuft.

Erst im August 2006 war ein weiterer SSS-Rädelsführer wegen Mitwirken am Fortbestand der SSS zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Nachträglich wurden mittlerweile nach Angaben des leitenden Oberstaatsanwaltes Schär sechs Anklagen – unter anderem wegen des Vorwurfes des Vergehens gegen das Vereinsgesetz – erhoben. Bereits 2004 berichtete das Online-Magazin Telepolis wiederholt von nach wie vor fortwährenden Aktivitäten der Skinheads Sächsische Schweiz.

[Dieser Artikel wurde am 11. Dezember 2006 bei redok veröffentlicht.]