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Faustrecht des Ostens?

Fast augenblicklich – nachdem ein Nazi-Mob seine Spur durch Connewitz gezogen hatte – verlautbarte inmitten Leipziger Allerlei-Ansagen die zuständige Polizeidirektion, hernach am 11. Januar dieses Jahres Festgesetzte des rechten Spektrums seien “aufgrund mitgeführter Utensilien dem Fußballfanklientel zuzuordnen“. Aus der kürzlich erfolgten Antwort von Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 6/3840) der Linken-Landtagsabgeordneten Kerstin Köditz geht hervor, dass 147 Personen – und damit ein Großteil der insgesamt 215 Beschuldigten – keinen erkennbaren Fußballbezug haben.

Mithin befänden sich unter den Verdächtigen vier mutmaßliche Fans des FC Rot-Weiß Erfurt, zwei vom FC Carl Zeiss Jena sowie jeweils einer des Halleschen FC, Chemnitzer FC und von RasenBallsport Leipzig. Den Hauptteil mit 41 Beschuldigten rechnet das Innenministerium der Fanszene des 1. FC Lok Leipzig zu. Sechs davon sollen der als aufgelöst geltenden Gruppierung Scenario Lok angehören. Dem Umfeld von Dynamo Dresden werden 16 Verdächtige zugeordnet, darunter sechs von der Faust des Ostens. Gegen alle Beschuldigten wird wegen schweren Landfriedensbruchs ermittelt.

Nach letzten behördlichen Angaben umfasste vor gut einem Jahr die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld des amtierenden Drittligisten Dynamo Dresden.

Die Sächsische Zeitung stellt nunmehr aktuell fest, Mitglieder der Faust des Ostens “konnten sich möglicherweise nur deshalb an den Ausschreitungen vom 11. Januar in Leipzig-Connewitz beteiligen, weil sie noch nicht verurteilt sind“.

Nach Recherchen der Zeitung liegt seit 19. Juli 2013 eine Anklage gegen fünf mutmaßliche Faust des Ostens-Rädelsführer bei der Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden. “Bisher wurden nur einige wenige Mitglieder der Vereinigung als Einzeltäter bestraft. Mehrere Verfahren wurden an die Generalstaatsanwaltschaft abgegeben. Was aus ihnen wurde, konnte am Freitagnachmittag [12. Februar] in der Behörde nicht geklärt werden“ (Sächsische Zeitung, 15. Februar).

Dieser Sachverhalt lässt Reporter Thomas Schade resümieren: “Wäre es in allen Verfahren zu Verurteilungen gekommen, stünden die meisten Hooligans unter Bewährung und müssten möglicherweise in Haft, wenn sie weiterer Straftaten überführt würden.“

Staatsanwaltlich offiziell wird gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012 ermittelt.

Hooligans Elbflorenz: Im Karussell der Gerichte

Am 13. November dieses Jahres endete in Dresden ein erneuter Prozess gegen drei Männer der Führungsriege der Hooligans Elbflorenz mit so nicht erwartet harten Strafen. Das Landgericht fällte zwei Urteile ohne Bewährung über drei Jahre und zehn Monate sowie zwei Jahre und drei Monate und eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Das Dresdner Landgericht hatte am 29. April 2013 fünf Männer wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, teilweise auch Landfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Durch die Staatsanwaltschaft wurden sie beschuldigt, die Hooligans Elbflorenz gegründet und zahlreiche Gewalttaten in Zusammenhängen mit Fußballspielen von Dynamo Dresden angezettelt zu haben. Gerichtsauftakt im Verfahren war am 24. August 2011.

Nach dem Revisionsprozess verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. Januar 2015 seinen Urteilsspruch (3 StR 233/14), dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Gleichzeitig wurde das Urteil des Landgerichts Dresden zum Teil aufgehoben und an selbiges zurück verwiesen. Verteidiger Endrik Wilhelm legte am 9. April 2015 “im Namen aller fünf Angeklagten“ gegen das Grundsatzurteil des BGH Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Auch die drei erneuten Urteile des Dresdner Landgerichts werden von der Verteidigung der Angeklagten – wiederum vor dem BGH – angefochten werden. Verteidiger Martin Wissmann bezeichnete das Strafmaß “fernab von Gut und Böse“ und sprach von einem “politischen Urteil“. “Wenn schon die Gerichte so lange brauchen, um ein Urteil zu finden, wie sollten dann die Angeklagten erkennen, dass sie sich strafbar gemacht haben?“, wird der Anwalt zitiert.

Darüber hinaus berichtet aktuell die Sächsische Zeitung, dass die Staatsanwaltschaft im Komplex Hooligans Elbflorenz “bis zu 40 weitere Verdächtige anklagen“ will. Etwa zehn davon sollen sich auch vor der Staatsschutzkammer wegen Mitgliedschaft in der kriminellen Vereinigung verantworten müssen, so Oberstaatsanwalt Jürgen Schär in wiederholter Bestätigung seiner vormaligen Ankündigung vom Mai 2013. “In dem ersten Dresdner Hooligan-Verfahren ist also längst noch kein Ende in Sicht“, resümiert Gerichtsreporter Alexander Schneider.

Faust des Ostens: Die Staatsanwaltschaft hat das Wort

Wie die Dresdner Staatsanwaltschaft am 22. August dieses Jahres mitteilte, wurde nunmehr Anklage gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften Fangruppe Faust des Ostens (FdO) erhoben. Die Vorwürfe gegen die Gruppierung aus dem Umfeld der SG Dynamo Dresden (SGD) belaufen sich auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und schweren Bandendiebstahl. Die fünf Angeklagten sollen die Gruppe seit 2010 aufgebaut und ihr bis mindestens Oktober 2012 aktiv und zum Teil als Rädelsführer angehört haben, so die Staatsanwaltschaft.

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(Rudolf-Harbig-Stadion, Oktober 2010 – Foto: dehli-news.de)

Die Faust des Ostens gehörte jahrelang zu den bestimmenden Kräften im Fanblock von Dynamo Dresden, tritt aber seit einigen Jahren nicht mehr offen in Erscheinung (dnn-online.de, 22. August). Ermittler machen die Faust des Ostens für Attacken auf die Anhänger anderer Clubs, auf Polizisten und auf Ausländer verantwortlich. Seit fast zwei Jahren liefen Ermittlungen, wurden Wohnungen und Firmen durchsucht. Die Arbeit ist noch nicht beendet: Die Staatsschutzkammer ermittelt weiter gegen andere mutmaßliche Mitglieder (Dresdner Morgenpost, 23. August).

Im Laufe der Saison 2011/12 hatte die aktive Dresdner Fan-Szene die Faust des Ostens als Gruppe aus dem K-Block im Rudolf-Harbig-Stadion verbannt. Optische Zeichen der FdO sind allerdings im Stadtgebiet und auch in der Region nach wie vor zu bemerken.

Die Sächsische Zeitung berichtet in ihrer Print-Ausgabe vom 23. August unter der Headline “Mit Sturmhaube und Schlagring“ von einer bis zu 200 Mann starken Faust des Ostens

“Sie war unter anderem nach einem nächtlichen Angriff auf das Dynamo-Stadion im Juli 2011 ins Visier der Beamten geraten. Nur wenige Tage, nachdem der neue Name ’glücksgas Arena’ angebracht worden war, hatten Unbekannte mit Steinen und Bitumenbeuteln darauf geworfen. Dabei gingen mehrere Buchstaben und 16 Scheiben zu Bruch. Der Schaden war enorm: Er betrug rund 100.000 Euro. In jener Nacht wurden dort auch zwei Polizisten in ihrem Streifenwagen mit Steinen beworfen. Im Zusammenhang mit dem Fußball wird der Gruppe der gezielte Angriff auf Schlachtenbummler gegnerischer Mannschaften – vor allem aus den alten Bundesländern – vorgeworfen. Hinzu kommen rassistische und rechtsradikal motivierte Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Ausländer, völlig losgelöst vom Fußball.“

Die Gründungsversammlung der Faust des Ostens soll vor drei Jahren am geschichtsträchtigen 20. April in einer gastronomischen Einrichtung unweit des Dresdner Stadions stattgefunden haben. Weiterhin gern gemutmaßt wird medienseitig auch über den angeblichen Ursprung der Faust des Ostens. Wenige Monate zuvor hatte eine Razzia bei einer anderen gewalttätigen Fan-Gruppe aus Dresden stattgefunden: den Hooligans Elbflorenz. Die Hooligans Elbflorenz unterhielten gute Kontakte zur Faust des Ostens, so jedenfalls resümiert die Sächsische Zeitung.

Die Dresdner Staatsschutzkammer prüft gegenwärtig, ob sie die Anklage gegen die mutmaßlichen Rädelsführer der Faust der Ostens zulässt. “Mit einem Prozessauftakt noch in diesem Jahr ist nach Angaben des Landgerichts jedoch eher nicht zu rechnen“ (Sächsische Zeitung).

[Dieser Artikel wurde am 23. August 2013 bei Ostfussball.com veröffentlicht.]

Staatsanwaltschaft versus “Blood & Honour“-Strukturen

Sachsen. Nach offenbar jahrelangen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Dresden gegen sechs mutmaßliche Aktivisten der rechtsextremen Gruppierung wegen des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot Anklage erhoben.

Wie die leitende Staatsanwaltschaft am 3. Juni mitteilte, wird sechs Männern im Alter von Mitte 20 bis Mitte 30 zur Last gelegt, als Rädelsführer auch nach dem im September 2000 eigentlich erfolgten bundesweiten Verbot von “Blood & Honour“ den organisatorischen Zusammenhalt weiter aufrecht erhalten zu haben. Seit 2004 nachweisbar sei durch die Beschuldigten ein Netzwerk installiert worden, um beispielsweise sachsenweit konspirativ “Blood & Honour“-Konzerte organisieren und zudem Tonträger mit rechtsextremistischen Inhalten verbreiten zu können.

Der Anklage seien jahrelange Ermittlungen voraus gegangen. So habe es in Sachsen bereits im März 2006 eine großangelegte Razzia gegen mutmaßliche Aktivisten von “Blood & Honour“ gegeben (ddp). Im November sowie im Dezember 2006 folgten Durchsuchungen und anschließende Beschlagnahmungen entsprechender Devotionalien im Umfeld eines einschlägigen ostsächsischen Szene-Ladens.

Die nunmehr angeklagten Männer vom Geburtsjahrgang 1974 bis 1982 sollen vorwiegend im Raum Dresden und Ostsachsen beheimatet sein. Zur Absicherung ihrer Aktivitäten, besonders der Konzerte, sei zudem eine Hilfstruppe mit Namen “Sturm 24 Bautzen“ gegründet worden (Lausitzer Rundschau). Der “Sturm 24“ pflegt laut polizeilichen Erkenntnissen enge Kontakte mit dem “Nationalen Jugendblock“ (NJB) in Zittau. Der bereits 1992 gegründete NJB sei wiederum “sehr aktiv bei der Organisation von Demonstrationen und Konzerten sowie bei der Störung von Veranstaltungen der Partei Die Linke“, zitierte die Lausitzer Rundschau am 9. April den Staatsschutz-Dezernatsleiter der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien.

[Dieser Artikel wurde am 4. Juni 2008 bei redok veröffentlicht.]

Sächsischer April-Ausklang

Dresden/Mittweida. Gegen den im presserechtlichen Sinn Verantwortlichen für die Schülerzeitschrift “perplex“ wurde Anklage erhoben. Mitglieder und Sympathisanten des “Sturm 34“ verstießen wiederholt gegen Auflagen des Verbotes der rechtsextremistischen Kameradschaft.

Wegen des Vorwurfes der Verunglimpfung des Staates, der Volksverhetzung sowie Verstößen gegen das Jugendschutz- und Pressegesetz hat die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Publikation “perplex“ vor dem Landgericht Dresden Anklage gegen den Landesvorsitzenden der sächsischen Jungen Nationaldemokraten (JN), Jens Steinbach, erhoben, wie am 29. April mitgeteilt wurde. Im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb besagter Zeitschrift führen Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt aktuell insgesamt zwölf Verfahren wegen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole. So wird dahingehend unter anderem auch gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Jürgen W. Gansel ermittelt. Ob die Staatsanwaltschaft ihn anklagt, wird sich in den nächsten Tagen entscheiden (ddp). Weiterhin seien bislang gegen insgesamt fünf Beschuldigte Anklagen erhoben worden, vier davon seien “perplex“-Verteiler im Alter zwischen 18 und 31 Jahren. Die erste Auflage der Zeitschrift der rechtsextremen NPD-Nachwuchsorganisation wurde kurz nach ihrem Erscheinen als jugendgefährdende Schrift bundesweit indiziert – die zweite “perplex“-Ausgabe wurde teilweise konfisziert, die entsprechende Online-Version musste als Internet-Angebot stillgelegt werden.

Unterdessen teilte die Chemnitzer Polizei mit, am Abend des 28. April hätten sich mehrere Personen – “augenscheinlich der rechten Szene“ – in Mittweida zusammengefunden. Eine Überprüfung der Personalien habe ergeben, dass von den zwölf vor Ort befindlichen Jugendlichen sechs von den in der Verbotsverfügung gegen die Kameradschaft “Sturm 34“ erteilten Auflagen betroffen seien. Demnach dürfen sie sich nicht mehr an bestimmten Orten versammeln (dpa). Allen anwesenden 12 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Die gesondert Betroffenen erhielten – teilweise erneut – Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

[Dieser Artikel wurde am 2. Mai 2008 bei redok veröffentlicht.]