Schlagwort-Archive: Alexander Schneider

Faust des Ostens – Gerichtsnotizen

Seit dem 29. März dieses Jahres läuft nunmehr der Prozess gegen – quasi übrig gebliebene – drei mutmaßlich führende Mitglieder der Faust des Ostens (FdO) vor dem Dresdner Landgericht, mehr oder weniger. Bereits im Vorfeld des Prozesses war bekannt geworden, dass seitens des Gerichts vorab ein, wie auch immer geartetes, “Verständigungsangebot in Aussicht gestellt“ worden sei.

“Siebeneinhalb Jahre nach Anklageerhebung verfolgten … nur wenige Schaulustige den Auftakt am Landgericht Dresden. Die Justiz hatte dennoch vorsichtshalber Kontrollen verstärkt“, berichtete Gerichtsreporter Alexander Schneider [Sächsische Zeitung, 30. März].

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen die FdO werden, offiziell, seit Juni 2012 geführt. “Letzte Straftaten bekannter Mitglieder verzeichnet das Justizministerium noch im Dezember 2020“ [Dresdner Morgenpost, 4. Februar].

“(…) Die Gruppenmitglieder fallen schon früh im Umfeld von Fußballbegegnungen auf, verübten gemeinsam gewaltsame Übergriffe auf Mitglieder anderer Fußballmannschaften und vermeintliche Migrantinnen. Begrüßungen wie ’Heil Hitler’ oder ’Blood and Honour’ … seien normale Umgangsformen gewesen (…)

Die zur Verhandlung stehenden Straftaten liegen … zum Teil zehn Jahre zurück. Ein Umstand, der sich, so teilte Richter Kubista bereits mit, mildernd auf das Strafmaß auswirken wird … In ihren Einlassungen sind die drei Angeklagten geständig, lediglich Details stehen zur Debatte (…)“

[Nina Böckmann, “Auf der Suche nach dem Kick – Prozessbeginn gegen ’Faust des Ostens’“, kreuzer online, 13. April].

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden hat für die Hauptverhandlung gegen die drei Angeklagten Fortsetzungstermine bis Mitte Juli 2021 vorgesehen [justiz.sachsen.de] – “Das Verfahren könnte jedoch schon weitaus früher beendet sein“ [Nina Böckmann].

***

Faust des Ostens – Dresdner Gerichtszeichen

Die schier unendliche Geschichte der Faust des Ostens (FdO) scheint ein neues Kapitelchen geschrieben zu bekommen, quasi abschließend?

Jedenfalls berichtet die Sächsische Zeitung in ihrer Print-Ausgabe vom ersten März-Tag dieses Jahres, das Landgericht Dresden habe nunmehr “erstmals einen Termin für den Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder und Anführer der ’Faust des Ostens’ (FdO) bestimmt. Am 29. März beginnt die Hauptverhandlung vor der Staatsschutzkammer“, sei durch einen Gerichtssprecher bestätigt worden.

“Den nur noch drei Angeklagten im Alter von 30 bis 37 Jahren wird unter anderem die Bildung/Anführerschaft einer kriminellen Vereinigung, Diebstahl und Körperverletzung vorgeworfen. Das Verfahren gegen zwei weitere Mitbeschuldigte wurde eingestellt. Grund dafür sei das junge Alter der heute 26- und 28-Jährigen zur Tatzeit und die inzwischen verstrichene Zeit“, so Gerichtsreporter Alexander Schneider.

Staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen die FdO werden, offiziell, seit Juni 2012 geführt.

Im Laufe der Saison 2011/12 verbannte die aktive Dresdner Fan-Szene die Faust des Ostens als Gruppierung aus dem K-Block im Rudolf-Harbig-Stadion. Optische Zeichen der FdO sind allerdings im Stadtgebiet und auch in der Region aktuell nach wie vor nicht zu übersehen. Zwischenzeitlich berichtete dann im Januar 2013 SPIEGEL ONLINE, dass in Dresden “mehrere Mitglieder der vermeintlich rechtsgerichteten ’Faust des Ostens’ über Monate mit der Polizei zusammengearbeitet haben“ sollen.

Am 22. August 2013 teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften FdO aus dem Umfeld von Dynamo Dresden Anklage erhoben worden ist. “Letzte Straftaten bekannter Mitglieder verzeichnet das Justizministerium noch im Dezember 2020“ [Dresdner Morgenpost, 4. Februar 2021].

“(…) Es ist nun der erste FdO-Prozess vor einer Staatsschutzkammer. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Dresden stammt vom Sommer 2013 … Zunächst sind 20 Sitzungstage bis Juli geplant. Die Verhandlung könnte jedoch auch schneller enden. ’Die Kammer hat uns für den ersten Sitzungstag ein Verständigungsangebot in Aussicht gestellt’, sagte Andrej Klein, einer der Verteidiger“ [Sächsische Zeitung, 1. März 2021].

(Schatten der Vergangenheit? Auerswalder Blick Nord, Sommer 2012 – Foto: O.M.)

***

Hooligans Elbflorenz. Remember?

In den ersten Januartagen dieses Jahres fanden vor dem Amtsgericht Dresden weitere Prozesse zu den Ereignissen am 19. März 2016 abseitig der rasenfußballerischen Begegnung zwischen Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock in der damaligen 3. Liga statt. Damals trafen, vermutlich verabredet, im Dresdner Stadtteil Löbtau Anhänger aller Provenance beider Fußballvereine kurzzeitig straßenkämpfend aufeinander (Reges Fäustchen des Ostens?). Die Polizei nahm an jenem Tag mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Anschließend wurden Ermittlungen gegen 117 Verdächtige geführt.

“(…) Die Ermittlungen gegen Hools aus Dresden und Rostock dauerten lange. Nur 22 Beschuldigte wurden angeklagt, wegen Körperverletzung oder Landfriedensbruchs (…) im April 2019 wurden die ersten beiden Angeklagten am Amtsgericht Dresden verurteilt. Einer erhielt neun Monate auf Bewährung, der andere eine Geldstrafe (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

In den nunmehr aktuellen Prozessen bekam ein 31-Jähriger eine Geldstrafe von 4.500 Euro gerichtlich auferlegt. Zwei weitere Verfahren gegen Männer im Alter von 25 und 27 Jahren wurden gegen Zahlung von 500 beziehungsweise 1.200 Euro hernach ebenso eingestellt, berichtet die Sächsische Zeitung.

Gerichtsreporter Alexander Schneider nutzte die Möglichkeit der Prozessberichterstattung, um noch einmal zurück zu schauen, quasi resümierend.

“(…) Nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen die führenden Mitglieder der ’Hooligans Elbflorenz’ gab es lange keine Matches mehr in Dresden. Auch die Auseinandersetzung am 19. März 2016 blieb ein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht sich daher darin bestätigt, wie wichtig das Urteil war. Die Hooligans wurden als kriminelle Vereinigung verurteilt, deren Zweck es unter anderem gewesen war, an derartigen Matches teilzunehmen. Die Dresdner Hools teilten auch eine rechtsextreme Gesinnung, hieß es in dem Urteil der Staatsschutzkammer nach 93 Verhandlungstagen. Rechtskräftig ist es nach einer Prüfung des Bundesgerichtshofs seit Anfang 2015 (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 10. Januar 2020].

“Immerhin“, so bilanzierte Alexander Schneider abschließend: “… In Dresden wurden keine derartigen Hooligan-Matches mehr bekannt“.

(Dresden, Lennéstraße, September 2007 – Foto: O.M.)

***

Gerichtsjahre mit der Faust des Ostens

Am 22. August 2013 teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft offiziell mit, dass gegen fünf mutmaßliche Anführer der als kriminell eingestuften Fangruppe Faust des Ostens (FdO) aus dem Umfeld von Dynamo Dresden Anklage erhoben worden ist. Bei Ermittlungen gegen die Gruppierung hatten Dresdner Polizei und Staatsanwaltschaft am 5. Juni 2012 in Sachsen insgesamt 17 Wohnungen und Firmenräume durchsucht.

Im Laufe der Saison 2011/12 verbannte die aktive Dresdner Fan-Szene die Faust des Ostens als Gruppe aus dem K-Block im Rudolf-Harbig-Stadion (RHS). Optische Zeichen der FdO sind allerdings im Stadtgebiet und auch in der Region nach wie vor nicht zu übersehen, obwohl – Gerüchten zufolge – die Dresdner Ultra-Szene alle öffentlich sichtbaren Zeichen der Faust des Ostens zu taggen, sprich übertünchen, beabsichtigte.

(Noch immer unweit des RHS – Foto: O.M.)

Die Tatvorwürfe gegen die “auch rechtsextreme“ FdO belaufen sich auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung, Landfriedensbruch und schweren Bandendiebstahl. In dem bei der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden anhängigen Verfahren gegen die Angeklagten der Faust des Ostens “ist jedoch fast fünf Jahre nicht Wesentliches mehr passiert. Da keiner der Angeklagten in Untersuchungshaft saß, sah sich die Kammer gezwungen, andere Prozesse vorzuziehen“, resümiert aktuell für die Sächsische Zeitung Gerichtsreporter Alexander Schneider.

“(…) Vergangene Woche gab es ein wenig Bewegung. Die Richter haben das Verfahren eröffnet. Damit kamen sie der nach fünf Jahren drohenden Verjährung zuvor. Ein Prozesstermin ist derzeit jedoch nach Angaben des Landgerichts nicht in Sicht (…)“ [Sächsische Zeitung (Print-Ausgabe), 4. Juni 2018].

***

Reges Fäustchen des Ostens?

Vor der Drittliga-Begegnung von Dynamo Dresden und FC Hansa Rostock am 19. März dieses Jahres auf dem Rasen im Rudolf-Harbig-Stadion begegneten sich Anhänger beider Vereine im Dresdner Stadtteil Löbtau –

[ULTRAS PYRO FANS, YouTube.com, 19. März 2016]

Die Polizei nahm unmittelbar mehr als 80 Personen vorübergehend in Gewahrsam. Gesamtermittlungen werden gegen 117 Verdächtige geführt.

Fast genau zwei Monate später, am 18. Mai, durchsuchte nun die Polizei Wohnungen in Dresden, Wilsdruff, Großenhain, Rostock, Anklam, Barth und Hamburg. Wie die Sächsische Zeitung berichtet, handelt es sich bei den 15 Beschuldigten “um Männer im Alter von 16 bis 31 Jahren, von denen sich offenbar zehn zu Dynamo Dresden und fünf zu Hansa Rostock zählen“. Ziel der aktuell erfolgten Beweissicherung sei es, “Hintergründe und Absprachen zu der Auseinandersetzung zu belegen“, beruft sich die Zeitung auf eine bezügliche Mitteilung von Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

Nach Darstellung von Gerichtsreporter Alexander Schneider ist unter den Beschuldigten “mindestens ein ’alter Bekannter’“ – “Ein 21-Jähriger, der zu den Rädelsführern der Fangruppierung namens ’Faust des Ostens’ (FdO) zählen soll“.

“Die FdO hatte mehrere Dutzend Mitglieder. Ab 2010 soll die Gruppe für erhebliche Straftaten verantwortlich sein, darunter Sachbeschädigungen im Stadion, Einbrüche, Angriffe auf Polizisten, Körperverletzungen, Schnapsdiebstähle. Die mutmaßliche Führungsriege der FdO wurde bereits im August 2013 unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden angeklagt. Seitdem ruht das Verfahren jedoch, da keiner der Beschuldigten in Haft saß. Für Haftsachen gilt das sogenannte Beschleunigungsgebot. Gerichte müssen diese Verfahren aufgrund des Freiheitsentzugs der Untersuchungsgefangenen vorzeitig verhandeln. Beschuldigte FdO-Angehörige sind seitdem jedoch immer wieder aufgefallen“ (Sächsische Zeitung, 19. Mai 2016).

Nach letzten behördlichen Angaben Mitte Februar 2015 umfasste die Faust des Ostens rund 40 Mitglieder. Im Mai 2013 bezifferte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär noch mehr als 100 Beschuldigte im Verfahren gegen die Gruppierung aus dem Umfeld von Dynamo Dresden. Öffentlich bekannt sind staatsanwaltlich laufende Ermittlungen gegen die Faust des Ostens seit Juni 2012.

Im aktuellen Vorgang sei übrigens nicht ausgeschlossen, “dass auch gegen die Hooligans aus Dresden und Rostock wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt wird“, zitiert die Sächsische Zeitung Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 22. Januar 2015 sein Urteil (Az 3 StR 233/14) im Verfahren gegen die Hooligans Elbflorenz verkündet, dem zufolge Hooligan-Gruppen grundsätzlich als kriminelle Vereinigungen angesehen werden können. Insbesondere auch, wenn sie sich “mit anderen Hooligan-Gruppen zu organisierten Schlägereien treffen“ (BGH-Urteil im Medien-Spiegel).

Wie lange die Ermittlungen im aktuellen Fall dauern werden, ist gegenwärtig noch unklar.